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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 61
Wurth

Datum: 17.03.2021

Az.: - 0684/KW

j

Drucksache Nr.: 55/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

14.04.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung
Eingangsvermerke
Oberbüra^wneister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Bebauungsplan WERDER-/MOLTKESTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans WERDER-/MOLTKESTRASSE
gemäß § 30 BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
3. Die Planungsziele vom 17.03.2021 werden gebilligt.

AnlaqefnV
- Planungsziele
- Geltungsbereich
- Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 55/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

(xj

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-in diesen Fällen Ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
M Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

2021

2020

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 55/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Bereich Werde-/Moltkestraße liegt eine Bauvoranfrage vor, die die Kriterien der wohnungspoliti­
schen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt.
Das Plangebiet liegt zwischen der Werderstraße und der Moltkestraße und umfasst mehrere
Flurstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 9.400 m2.
Die aktuelle Planung sieht vor, die Bestandsgebäude zu entfernen und durch Neubauten zu ersetzen.
Insgesamt sind 5 Neubauten (A, B, C, D, E) mit insgesamt 39 Wohnung, verteilt auf 3 Geschosse
geplant. Die Wohnungsgrößen bieten ein Spektrum von 2-4 Zimmerwohnungen mit einer
Wohnfläche zwischen 70 m2 - 150 m2. Es ist eine Tiefgarage mit 42 Stellplätzen sowie 12 oberirdi­
sche Stellplätze angedacht. Die Sozialwohnungsquote soll in den Gebäuden D und E mit insgesamt
24 % erfüllt werden.
Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden.
Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Entsprechend § 9 (1) Ziffer 1 BauGB sind
für das Plangebiet Art und Maß der baulichen Nutzung festzulegen Der dringende Bedarf an bezahl­
barem Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohn­
gebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden
könnten, entsprechend § 9 (1) Ziffer 7 BauGB. Die Stadt geht dabei davon aus, dass zumindest für
Teile dieser Flächen in einem Städtebaulichen Vertrag dann auch wirklich entsprechende Bindungen
eingegangen werden, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der
Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht.
Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den
Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete
Bindungspflicht bezieht.
Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan WERDER-/MOLTKESTRASSE
gefasst werden. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt werden.
Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Pianungszielen können der Bau­
herr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB verein­
baren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Der vom Gemeinderat
beschlossene Mustervertrag wird mit der Projektträgerin abgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Tilm^n Petters
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der
nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.