Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020) im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem Ausbau der Gehweganlagen und Bushaltestellen.)
26. April 2021
Beschlussvorlage Amt: 605 Birk Datum: 11.11.2020 Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nr.: 313/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 12.04.2021 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Technischer Ausschuss 14.04.2021 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Gemeinderat 26.04.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 61 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020) im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem Ausbau der Gehweganlagen und Bushaltestellen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 beim Investitionsauftrag I54106020004 (Gemeindestraßen – Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der Gehweganlagen) überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 337.000,- EUR. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen bzw. Umschichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen: I51100020101 „Kanadaring – Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR I51100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR I51100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR I51100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR I55100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR I55100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR 54105000 „Straßen, Wege und Plätze – Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR 54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 313/2020 Seite - 2 - 54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR Anlage(n): Anlage 0 Drucksache 313/2020 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 313/2020 Seite - 4 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg haben gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415) geplant. Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen von der Stadt Lahr getragen werden. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m), die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen. Zeitlicher Ablauf bis zur Durchführung der Baumaßnahme: In der Ortschaftsratsitzung am 23.01.2008 wurde die Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Reichenbach beauftragt, eine Untersuchung zur straßenbaulichen Verbesserung der Gehwegsituation mittels Fahrbahnverschwe nkung / Fahrbahnreduzierung durchzuführen. Dafür wurden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 20.000,- EUR für das Haushaltsjahr 2008 bereitgestellt. Im gleichen Jahr wurde vom Ingenieurbüro RS, Achern, eine Entwurfsplanung zur punktuellen Teilumgestaltung der Reichenbacher Hauptstraße ausgearbeitet. Die Planung sah eine Verbreiterung des nordseitigen Gehweges auf 5 Straßenabschnitten auf mi ndestens 1,50 m vor. Die Kostenschätzung für den städtischen Anteil lag bei 323.000,EUR. Die Entwurfsplanung wurde in der Ortschaftsratsitzung am 04.02.2009 vorgestellt. Die Ausführungsplanung durch das Ingenieurbüro RS, Achern, erfolgte ein Jahr später, 2009. Im gleichen Jahr wurde beim Regierungspräsidium Freiburg der Antrag zur Aufnahme in das Förderungsprogramm (GVFG) gestellt. Der Antrag wurde jedoch im Jahr 2015 schriftlich abgelehnt. Im Jahr 2016 hat die Abteilung Tiefbau dessen ungeachtet zur Demonstration des Planungswillens der Stadt 660.000,- EUR im Haushalt angemeldet. Diese Mittel wurden in die mittelfristige Finanzplanung ab 2017 aufgenommen in der Jahresspalte 2021. Im Jahr 2017 wurde beantragt, die 660.000,- EUR ins Haushaltsjahr 2019 vorzuziehen, weil sich inzwischen eine Umsetzung auch seitens des Regierungspräsidiums abzeichnete. Im Haushaltsjahr 2019 wurden dann 750.000,- EUR aufgenommen. Diese ergaben sich aus den bereits gemeldeten 660.000,- EUR einschließlich einer allgemeinen Baukostensteigerung seit der ersten Kostenschätzung in Höhe von 90.000,- EUR. Der bisherige Planungsstand wurde entsprechend gesichtet und mit den aktuellen vom Rat seit 2008 fortentwickelten Planungszielen abgeglichen und überarbeitet. Dies führte zu einer Planungserweiterung auf Anregung der Gremien, weil die zwischenzeitlich in Kuhbach verwirklichte Qualität der Gehweggestaltung und die verkehrspolitischen Ziele weitergeführt werden sollten. Die entsprechenden modifizierten Planungen wurden in den Gremien vorgestellt (Ortschaftsrat am 19.12.2018). Die punktuelle Teilumgestaltung war zu einer umfangreicheren Maßnahme angewachsen, deren städtischer Anteil im Vergleich zum Anteil des Bundes erheblich zugenommen hatte. Die jetzt vorliegende Planung zog eine Kostenschätzung von 1.460.000,00 EUR nach sich. Der Sprung von den im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 750.000,- EUR auf 1.460.000,- EUR erklärt sich durch Planänderungen und Erweiterungen. Insbesondere die nicht nur punktuell sondern durchgängige Breite der Gehwege, die Anpassung der Fahrbahnbreite auf 6,50 bis 7,00 m auf Forderung des Straßenbaulastträgers und die Barrierefreiheit der 6 Haltestellen sowie die damit einhergehende flächige Vergrößerung der Maßnahme und die Baukostensteigerung der letzten Jahre führten zu diesem grö- Drucksache 313/2020 Seite - 5 - ßeren Maßnahmenumfang. Die Festlegung auf das Jahr 2019 erfolgte aus der Vorgabe, erst nach der Landesgartenschau mit der Baumaßnahme beginnen zu können. In Bezug auf die aktualisierte Kostenschätzung wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 688.000,- EUR für den Haushalt 2019 bereitgestellt und zusammen mit einer Restmittelübertragung in Höhe von 22.000;- EUR standen der Maßnahme jetzt 1.460.000,EUR zur Verfügung. Im Rahmen der 2020 vorgenommenen Kostenfeststellung hat sich auf Grundlage aller Erkenntnisse herausgestellt, dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme berei tgestellten Mittel in Höhe von 750.000,- EUR, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 688.000,- EUR und die genehmigte Restmittelübertragung in Höhe von 22.000,- EUR genehmigt durch Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2019 GR-Vorlage 111/2019) nicht ausreichend waren. Bei dem Verfassen der Vorlage 151/2019 über die Vergabe der Bauleistungen war nicht erkannt worden, dass fälschlicherweise der pauschale Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 8% der Bausumme von der Gesamtsumme abgezogen worden war, so dass die bewilligten HH-Mittel für die Maßnahme nicht ausreichten und um 152.000,- EUR überschritten wurden. Auf Grund dieser Tatsache entstand ein erster Deckungsbedarf, der jetzt erfüllt werden und im Nachhinein ausgeglichen werden soll. Dieser verursacht 23,9% der überplanmäßigen Mehrausgaben. Weiterhin hatte sich im Rahmen der Kostenfeststellung herausgestellt, dass zusätzliche Mehrkosten während der Bauausführung entstanden. Dies betrifft 38,9% der Mehrkosten. Überwiegend ist dies verursacht durch das Arbeiten im Bestand und dadurch unerwartete Mehrarbeiten, dargestellt in den Punkten 1,4-9. Weitere 37,2% Mehrkosten begründen sich durch den politischen Wunsch, die Bundesstraße nicht voll sperren zu wollen. Die OD Reichenbach ist eine wichtige Verbindung zwischen Kinzigtal, Schönberg und Rheintal. Ein Abhängen der oberhalb liegenden Gemeinden war aus diesem Gesichtspunkt nicht realisierbar. Hierdurch gab es nur eine Möglichkeit der halbseitigen Sperrung, Einrichtungsverkehr im Bereich der Baustelle und einer innerörtlichen Umleitung für den Gegenverkehr. In den Vorberatungen zur Maßnahme wurde eine Umleitung über den bestehenden Radweg entlang der Schutter durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Der hieraus resultierende Nutzen für die betroffenen Bürger führte zu einer nicht vorgesehenen Bauzeitverlängerung und einem erheblichen Mehraufwand bezüglich der Verkehrsleitung und -überwachung. Hierbei sind speziell die während der Maßnahme auftretenden Forderungen und Wünsche der Anwohner durch die Verkehrsbehörde nachträglich angeordnet und durch die Firma umgesetzt worden. Ebenso war es notwendig auf Grund der Fehlfahrten des Schwerlastverkehrs die Arbeitszeiten der Wachposten zu erweitern. Im Einzelnen dargestellt in den Punkten 2 + 3. Konkrete Ursachen für Kostensteigerungen: 1. Teerentsorgung: Diese Kosten waren zwar in der GR-Vorlage 111/2019 dargestellt worden. Sie sind allerdings als Entsorgungskosten nicht Bestandteil des damaligen Bauauftrages und müssen als separate Leistung in Höhe von 102.000,- EUR abgerechnet werden. 2. Die nur teilweise Sperrung der Bundesstraße führte zur Durchführung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten, so dass mehrere unterschiedliche Umleitungsstrecken vorgesehen werden mussten. Dies war auch so in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Im Laufe der Maßnahme musste auf Grund der schwierigen Ortslage, Bewohnereinwänden, Anregungen aus der Ortsverwaltung und der Polizei, und Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot von LKW vielfach nachgesteuert werden. Hierzu gehörten Drucksache 313/2020 Seite - 6 - zum Beispiel zusätzliche Vorhinweistafeln, Nachmarkierungen, zusätzliche Beschilderungen, Umsetzen von Beleuchtungsmasten und provisorischen Wegeherstellungen. Die ausgeschriebene Leistung der Wachposten an den Eingängen nach Reichenbach war, wie sich herausgestellt hatte, nicht auskömmlich. Zudem musste die Regelarbeitszeit auf Einwendungen einzelner Bewohner im August und September verlängert werden, um Verkehrsverstößen in Form von LKW-Durchfahrten entgegen zu wirken. Die hieraus entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf gerundet 150.500.- EUR (Fa. Joos 93.000,- EUR + BGL 57.500,- EUR). 3. Durch unvorhergesehene Maßnahmen während der Bautätigkeiten hat sich das geplante Bauende vom Juli 2020 leider auf den Dezember 2020 verschoben. Hier sind vor allem Leitungstrassen zu nennen, die nicht laut den vorhandenen Planauskünften verlegt waren. Dieser Sachverhalt ist in der Praxis nicht unbedingt außergewöhnlich, führt aber zu einer Abhängigkeit der Baumaßnahme mit den Ver- und Entsorgern. Zudem wurde verwaltungsintern entschieden mit der Straßenbaumaßnahme auch eine im Generalentwässerungsplan geforderte Kanalbaumaßnahme zeitgleich mit auszuführen um eine Nachfolge-Baustelle auf der Bundesstraße zu vermeiden. Auf Grund der längeren Bauzeit sind folglich bei der Position „Wachposten zur Steuerung der Lichtsignalanlage“ gegenüber dem Leistungsverzeichnis Mehrkosten von gerundet 86.000,- EUR entstanden. 4. Durch Mehrmengen (nachgewiesen durch Aufmaße) und zusätzlich erforderliche Leistungen zum Bauvertrag (im Rahmen von Nachtragsangeboten), wie zum Beispiel Handschachtungen, Asphalthandeinbau, Querungshilfen und partielle Änderungen in der Pflasterstärke entstanden Mehrkosten von gerundet 23.000,- EUR. 5. Auf Grund der verlängerten Bauzeit, kleinerer nachträglicher Umplanungen im Detail und der Kostensteigerung im Bau stieg auch das Ingenieurhonorar um gerundet 22.000.- EUR. 6. Neben dem Ingenieurvertrag und dem Bauvertrag sind zusätzliche Leistungen, sogenannte Baunebenleistungen, angefallen. Hierunter sind hauptsächlich gutachterliche Leistungen zu benennen, Vermessungsarbeiten / Grenzvorweisungen, sowie die Verlegung von Lehrrohren (Breitbandausbau) und das Entfernen eines Buswartehäuschens. Diese Baunebenkosten belaufen sich auf gerundet 42.500,- EUR. 7. Für Kleinarbeiten nach Abschluss der Hauptbaumaßnahme (Sockelarbeiten, Hoftoranpassung etc.) rechnen wir zusätzlich mit Mehrkosten von ca. 20.000,- EUR. 8. Da witterungsbedingt die Asphaltdeckschicht im 4. und 5. Bauabschnitt nicht wie geplant im Dezember eingebaut werden konnte, muss dies auf das Frühjahr verschoben werden. Dabei werden für eine erneute Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung Mehrkosten von ca. 18.000,- EUR entstehen. 9. Für die Endvermessung nach Abschluss der Bauarbeiten werden zusätzlich Mittel in Höhe von 20.000,- EUR benötigt. Dies ergibt einen zwischenzeitlichen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 636.000.- EUR (Punkte 1. bis 9.). Der städtische Anteil der Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Von der Baufirma liegt schriftlich eine ungeprüfte Kostenzusammenstellung sämtlicher erbrachter Leistungen einschl. Nachträge vor. Hieraus ergibt sich eine Reduzierung der Auftragssumme durch Massenminderungen bzw. Mengenverschiebungen in Höhe von Drucksache 313/2020 Seite - 7 - rund 299.000,- EUR. Dadurch ergibt sich im Ergebnis ein Mittelbedarf in Höhe von 337.000,- EUR (636.000,- EUR – 299.000,- EUR) Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Einsparungen bzw. Umschichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen des Finanzhaushaltes bzw. Kostenstellen des Ergebnishaushaltes im Haushaltsplan 2020 erfolgen: I51100020101 „Kanadaring – Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR I51100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR I51100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR I51100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR I55100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR I55100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR 54105000 „Straßen, Wege und Plätze – Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR 54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR 54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR Auf Grund der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das RP Freiburg, und der Stadt Lahr erhält die Stadt für übernommene Bauleitertätigkeiten eine Entschädigung in Höhe der bereits genannten 8% der Bausumme des Regierungspräsidiums. Dies entspricht rund 156.000,- EUR auf der Einnahmenseite. Zusätzlich werden laut Vereinbarung entstandene spezifische Baukosten (Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung) zu 60% vom Regierungspräsidium übernommen. Dies entspricht rund 45.000,- EUR. Mit einer Einnahme von insgesamt 201.000,- EUR (156.000,- EUR + 45.000,- EUR) kann für den Haushalt 2022 gerechnet werden. Kostenzusammenstellung der Baumaßnahme: - Gesamtausgaben: 1.797.000,- EUR - Einnahmen (RP) 201.000,- EUR ------------------------ HH-Belastung: 1.596.000,- EUR Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Udo Lau Abt.-leiter Tiefbau Jürgen Trampert Amtsleiter Kämmerei