Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Vorlage: Bebauungsplan JAMMSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele - Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes
22. März 2021
Beschlussvorlage (Bebauungsplan JAMMSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele
- Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
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Beschlussvorlage (- Planungsziele)
Beschlussvorlage (Lageplan)
22. März 2021
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Stadt Lahr L Beschlussvorlage Amt: 61 Wurth Datum: 17.02.2021 Az.: - 0684/KW Drucksache Nr.: 27/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 10.03.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 22.03.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgöpneister ^ffZpO’L- Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Abt. 10/101 Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Bebauungsplan JAMMSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele - Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans JAMMSTRASSE gemäß § 30 BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 17.02.2021 werden gebilligt. Anlaqe(n): - Planungsziele - Geltungsbereich - Lageplan Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 27/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen 13 Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) 13 Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Personalmehrbedarf (dauerhaft) (Lohn- und Nebenkosten) in EUR soldungsgruppe Stelle / Bezeichnung 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 27/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im Bereich Jammstraße/Geigerstraße ist ein Bauvorhaben geplant, das die Kriterien der wohnungs politischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt. Die aktuelle Planung sieht vor, die Bestandsgebäude zu entfernen und durch einen Neubau zu erset zen. Ausgenommen davon ist das Gebäude Geigerstraße 4, welches bereits saniert ist und daher bestehen bleibt. Direkt an der Jammstraße soll eine zweigeschossige Kita mit 5 Gruppen integriert werden. Eine Zeile mit Wohnungen schließt direkt an die bestehende Brandwand in der Jammstraße an. Drei ergänzende Häuser mit jeweils 4 Geschossen entstehen im Innenhof. Die drei Häuser im Innenhof sind auf dem Flurstück 4197/1 geplant. Insgesamt sind für das Plangebiet 55 Wohneinhei ten, verteilt auf 4 Gebäude, geplant. Die Wohnungsgrößen bieten ein Spektrum von 2- bis 4-Zimmerwohnungen (55 m2 -105 m2). Die Projektträgerin plant derzeit noch ein anderes Bauvorhaben (Hochstraße), welches ebenfalls die wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf die Sozialwohnungsquote erfüllt. In der Vorla ge Drucksache Nr. 283/2020 wurde beschlossen, dass in diesem Wohnquartier kein geförderter Mietwohnraum zu schaffen ist. Stattdessen werden 30 % der Wohnungsfläche vom Bauvorhaben „Hochstraße“ als geförderter Mietwohnraum beim Bauvorhaben „Jamm-/Geigerstraße“ zusätzlich ge schaffen. Gemäß § 1 (3) BäuGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäu de errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könn ten, entsprechend § 9 (1) Ziffer 7 BauGB. Die Stadt geht dabei davon aus, dass zumindest für Teile dieser Flächen in einem Städtebaulichen Vertrag dann auch wirklich entsprechende Bindungen ein gegangen werden, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfüg barkeit von preiswertem Wohnraum entspricht. Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete Bindungspflicht bezieht. Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan JAMMSTRASSE gefasst wer den. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Jammstraße und der Geigerstraße und umfasst 2 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 6.350 m2. Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Planungszielen können der Bau herr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB verein baren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Der vom Gemeinderat beschlossene Mustervertrag wird mit der zusammengelegten Sozialwoh nungsquote aus den beiden Bauvorhaben Jamm- und Hochstraße mit der Projektträgerin abge schlossen. In der Sitzung am 10. März 2021 wird die Projektträgerin den Planungsstand vorstellen. Drucksache 27/2021 Seite - 4 - Die .Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Tilrhan Retters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.