Beschlussvorlage (Anlage0)
22. Februar 2021
«- 1 Stadt Lahr L -j Beschlussvorlage Amt: 202 BGL Datum: 27.01.2021 Az.: 922.6031 Drucksache Nr.: 16/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 08.02.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 22.02.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt/I 0/102 Amt 2g/ Eingangsvermerke Oberbürgermeister E rster Bürgermeister Bürgermeister 1 k UM Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei 2S/ö j/-2sf Stabsstelle Recht ( ?✓ Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Beschluss überden Stundenverrechnungssatz Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt, auf Grundlage der vorgelegten Berechnung, der An passung der Stundenverrechnungssätze des BGL von 44,- € auf 46,- € (Grünund Baubereiche) sowie von 45,- € auf 46,- € (Friedhof) zu. Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung werden unverändert bei 48,- € belassen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 16/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) □ Investition Nicht investive G Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Foigekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 230.500 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung 2022 -230.500 Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? (EUa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) GNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) GNein Drucksache 16/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Seit der letzten Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes zum 01.01.2017 wurden seit jeher vorgenommenen Tariferhöhungen um 6,62% nicht berücksichtigt. Die Lohnkosten stellen den überwiegenden Anteil des Stundenverrechnungssatzes (87%) dar. Daher sollten in Zukunft die tariflichen Erhöhungen zeitnah im Stundenverrechnungssatz be rücksichtigt werden. Der BGL erhöht zum 01.03.2021 die Verrechnungssätze um gerundet 4,5 %. Im Bereich BGL von 44,- € auf 46,- €. Beim Friedhof von 45,- € auf 46,- €. Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung werden unver ändert bei 48,- € belassen. Gegenüber der Stadt Lahr werden die Produktivstunden abgerechnet. Diese errechnen sich wie folgt: KGST Berechnung der Normalarbeitszeit Berechnung Kalendertage pro Jahr - Samstage und Sonntage www.schulferien.org/Arbeitstage/ www.schulferien.org/Arbeitstage/ - Feiertage 2021 = Bruttoarbeitstage - Krankheitstage Durchschnitt aus 2018/2019/2020 TVöD - Urlaubstage = Nettoarbeitstage = Normalarbeitszeit = Nettoarbeitstage x individuelle Arbeitszeit -10 % der Nettoarbeitstage für Verlust- und Erholungszeiten - Feuerwehreinsätze (Durchschnitt/Erfahrungswerte) = produktive Tage eines MA in VZ = produktive Stunden je MA in VZ Tage/ Stunden 365 -104 -12 248 -2,4 -30,0 215,6 -21,6 -2,0 192,0 1497,9 Beim BGL werden 1.500 Produktivstunden je Vollzeitstelle angesetzt. Bei den Mitarbeitern des Bereiches Wald 1.540, da hier weniger Rüstzeiten vorliegen und keine Feuerwehreinsätze erfolgen. Die Kosten der Verwaltung und die Gemeinkosten sind im Stundenverrechnungssatz enthalten. Bisher wurde lediglich die Abschreibung der Gebäude angesetzt, nicht jedoch die drin gend notwendige Unterhaltung. Auch diese Kosten müssen über den Stundenverrech nungssatz erwirtschaftet werden. Die Fahrzeuge und Maschinen werden über eigene Verrechnungssätze abgerechnet. Hier ist eine Neukalkulation für das 1 Quartal 2021 vorgesehen. Durchschnitt der Jahresabschlüsse 2018/2019/ Wirtschaftsplan 2020/2021 Gehälter Abschreibungen auf Sachanlagen Fahrzeugaufwand Dienst- und Schutzkleidung Energiekosten Versicherungen Reparatur u. Instandhaltung sonst. Verwaltungsaufwand Gesundheitsdienst BGL Miete Verwaltungsgebäude Verwaltungskostenbeitrag Werkzeuge/Geräte bis 800 € Znsaufw. gemeindliches Darlehen Zinsaufwendungen übrige Darlehen Verwaltung 5.850.000,00 € 370.000,00 € 400.000,00 € 76.000,00 € 534.000,00 € 60.000,00 € 4.500,00 € 30.000,00 € ' 30.000,00 € 22.000,00 € 22.000,00 € 46.000,00 € 38.500,00 € 90.000,00 € 58.700,00 € 1.000,00 € 10.000,00 € 17.600,00 € 17.600,00 € 110.000,00 € 110.000,00 € 33.000,00 € - € 24.800,00 € 24.800,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 7.262.400,00 € 788.100,00 € Produktivstunden 140.500 Verwaltungskostenumlage 5,61 € Gesamtkosten je Kostenstelle KFZ Werkstatt 216.000,00 € 264.000,00 € 534.000,00 € BGL Allgemein Kanalreinigung 4.219.000,00 € 60.000,00 € 185.000,00 € 50.000,00 € 3.000,00 € Friedhof 440.000,00 € Drucksache 16/2021 BGU* 1 . Bau-und , Gartenbetrieb L Berechnung der Stundenverechnungssätze des Bau- und Gartenbetrieb Lahr dl Lahr Wald 420.000,00 € 2.500,00 € 7.500,00 € 31.300,00 € 9.000,00 € 33.000,00 € 1.014.000,00 € 5.500 28.650,89 € 1.042.650,89 € 188.000,00 € 4.500 25.241,64 € 213.241,64 € 47,39 € 44,00 € 46,00 € 48,00 € 48,00 € 440.000,00 € 10.500 48.897,15 € 488.897,15 € 46,56 € 45,00 € 46,00 € 422.500,00 € 10.000 58.292,53 € 480.792,53 € 48,08 € 48,00 € 48,00 € Seite- bisheriger Stundenverrechnungssatz Stundenverrechnungssatz ab 01.03.2021 4.409.800,00 € 110.000 627.017,79 € 5.036.817,79 € 45,79 € 16/2021 Seite - 5 - Stellungnahme der Stadtkämmerei zu den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Die Aufwendungen des BGL werden durch den Stundenverrechnungssatz an die Auf traggeber weiterberechnet. Somit spiegelt sich eine Stundensatzerhöhung im städti schen Haushalt sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe (Abwasserbeseitigung sowie Bäder, Versorgung und Verkehr) wieder. Gegenüber der Stadt und ihren Eigenbetrieben werden jährlich rund 120.500 Arbeits stunden der BGL-Mitarbeitenden erbracht und abgerechnet. Hiervon entfallen ca. 10.500 Stunden für die Friedhöfe. Die oben dargestellten Anpassung der Verrechnungssätze führt bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt 230.500,- €. Auf die Fried höfe entfällt hierbei ein Betrag von 10.500 €. Die Erhöhung belastet bei unveränderten Gebührensätzen die Kostendeckung von Bestattungen. Im Bereich der Bäder führt dies ebenfalls zu sinkenden Kostendeckungsgraden. Bei der Abwasserbeseitigung sind die Stundenverrechnungssätze in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. Die Mehrbelas tung im Haushalt ist durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben auszugleichen. An dernfalls reduziert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes.