Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Beschluss über den Stundenverrechnungssatz)
22. Februar 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 BGL Datum: 27.01.2021 Az.: 922.6031 Drucksache Nr.: 16/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.02.2021 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 22.02.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Beschluss über den Stundenverrechnungssatz Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt, auf Grundlage der vorgelegten Berechnung, der Anpassung der Stundenverrechnungssätze des BGL von 44,- € auf 46,- € (Grünund Baubereiche) sowie von 45,- € auf 46,- € (Friedhof) zu. Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung werden unverändert bei 48,- € belassen. Anlage(n): Anlage0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 16/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 16/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Seit der letzten Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes zum 01.01.2017 wurden seit jeher vorgenommenen Tariferhöhungen um 6,62% nicht berücksichtigt. Die Lohnkosten stellen den überwiegenden Anteil des Stundenverrechnungssatzes (87%) dar. Daher sollten in Zukunft die tariflichen Erhöhungen zeitnah im Stundenverrechnungssatz berücksichtigt werden. Der BGL erhöht zum 01.03.2021 die Verrechnungssätze um gerundet 4,5 %. Im Bereich BGL von 44,- € auf 46,- €. Beim Friedhof von 45,- € auf 46,- €. Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung werden unverändert bei 48,- € belassen. Gegenüber der Stadt Lahr werden die Produktivstunden abgerechnet. Diese errechnen sich wie folgt: KGST Berechnung der Normalarbeitszeit Berechnung Kalendertage pro Jahr - Samstage und Sonntage www.schulferien.org/Arbeitstage/ - Feiertage 2021 www.schulferien.org/Arbeitstage/ = Bruttoarbeitstage - Krankheitstage Durchschnitt aus 2018/2019/2020 - Urlaubstage TVöD = Nettoarbeitstage = Normalarbeitszeit = Nettoarbeitstage x individuelle Arbeitszeit - 10 % der Nettoarbeitstage für Verlust- und Erholungszeiten - Feuerwehreinsätze (Durchschnitt/Erfahrungswerte) = produktive Tage eines MA in VZ = produktive Stunden je MA in VZ Tage/ Stunden 365 -104 -12 248 -2,4 -30,0 215,6 -21,6 -2,0 192,0 1497,9 Beim BGL werden 1.500 Produktivstunden je Vollzeitstelle angesetzt. Bei den Mitarbeitern des Bereiches Wald 1.540, da hier weniger Rüstzeiten vorliegen und keine Feuerwehreinsätze erfolgen. Die Kosten der Verwaltung und die Gemeinkosten sind im Stundenverrechnungssatz enthalten. Bisher wurde lediglich die Abschreibung der Gebäude angesetzt, nicht jedoch die dringend notwendige Unterhaltung. Auch diese Kosten müssen über den Stundenverrechnungssatz erwirtschaftet werden. Die Fahrzeuge und Maschinen werden über eigene Verrechnungssätze abgerechnet. Hier ist eine Neukalkulation für das 1 Quartal 2021 vorgesehen. Verwaltung Gehälter Abschreibungen auf Sachanlagen Fahrzeugaufwand Dienst- und Schutzkleidung Energiekosten Versicherungen Reparatur u.Instandhaltung sonst. Verwaltungsaufwand Gesundheitsdienst BGL Miete Verwaltungsgebäude Verwaltungskostenbeitrag Werkzeuge/Geräte bis 800 € Zinsaufw. gemeindliches Darlehen Zinsaufwendungen übrige Darlehen 1.014.000,00 € 5.500 28.650,89 € 1.042.650,89 € 216.000,00 € 264.000,00 € 534.000,00 € KFZ Werkstatt bisheriger Stundenverrechnungssatz Stundenverrechnungssatz ab 01.03.2021 5.850.000,00 € 370.000,00 € 400.000,00 € 76.000,00 € 534.000,00 € 60.000,00 € 4.500,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 22.000,00 € 22.000,00 € 46.000,00 € 38.500,00 € 90.000,00 € 58.700,00 € 10.000,00 € 1.000,00 € 17.600,00 € 17.600,00 € 110.000,00 € 110.000,00 € 33.000,00 € - € 24.800,00 € 24.800,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 7.262.400,00 € 788.100,00 € Produktivstunden 140.500 Verwaltungskostenumlage 5,61 € Gesamtkosten je Kostenstelle Durchschnitt der Jahresabschlüsse 2018/2019/ Wirtschaftsplan 2020/2021 4.409.800,00 € 110.000 627.017,79 € 5.036.817,79 € 45,79 € 44,00 € 46,00 € 33.000,00 € 188.000,00 € 4.500 25.241,64 € 213.241,64 € 47,39 € 48,00 € 48,00 € 3.000,00 € 50.000,00 € 7.500,00 € 31.300,00 € 9.000,00 € 185.000,00 € 4.219.000,00 € 60.000,00 € BGL Allgemein Kanalreinigung Berechnung der Stundenverechnungssätze des Bau- und Gartenbetrieb Lahr 2.500,00 € 420.000,00 € Wald 440.000,00 € 422.500,00 € 10.500 10.000 48.897,15 € 58.292,53 € 488.897,15 € 480.792,53 € 46,56 € 48,08 € 45,00 € 48,00 € 46,00 € 48,00 € 440.000,00 € Friedhof Drucksache 16/2021 Seite - 4 - Kontr 5.850.0 400.0 534.0 60.0 30.0 22.0 46.0 90.0 10.0 17.6 110.0 33.0 24.8 35.0 7.262.4 140.5 788.1 7.262.4 Drucksache 16/2021 Seite - 5 - Auswirkung auf den städtischen Haushalt Die Aufwendungen des BGL werden durch den Stundenverrechnungssatz an die Auftraggeber weiterberechnet. Somit spiegelt sich eine Stundensatzerhöhung im städtischen Haushalt sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe (Abwasserbeseitigung sowie Bäder, Versorgung und Verkehr) wieder. Gegenüber der Stadt und ihren Eigenbetrieben werden jährlich rund 120.500 Arbeitsstunden der BGL-Mitarbeitenden erbracht und abgerechnet. Hiervon entfallen ca. 10.500 Stunden für die Friedhöfe. Die oben dargestellten Anpassung der Verrechnungssätze führt bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt 230.500,- €. Auf die Friedhöfe entfällt hierbei ein Betrag von 10.500 €. Die Erhöhung belastet bei unveränderten Gebührensätzen die Kostendeckung von Bestattungen. Im Bereich der Bäder führt dies ebenfalls zu sinkenden Kostendeckungsgraden. Bei der Abwasserbeseitigung sind die Stundenverrechnungssätze in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. Die Mehrbelastung im Haushalt ist durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben auszugleichen. Andernfalls reduziert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes. Markus Ibert Oberbürgermeister Herbert Schneider Betriebsleiter