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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Amt: 50
Walter

Datum: 30.03.2021

Az.: 50/501

Drucksache Nr,: 80/2021

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

28.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

03.05.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Betreff:

Landesturnfest 2022: Vertrag und Kosten

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Grobkostenschätzung zur Kenntnis und stimmt
der Anmeldung der voraussichtlich benötigten Mittel i.H.v. € 140.500,- für den
Haushalt 2022 zu,.
2. Der Gemeinderat nimmt den Vertrag zwischen der Stadt Lahr und dem
Badischen Turner-Bund über die Bereitstellung von Veranstaltungsstätten und
Schulunterkünften für das Landesturnfest 2022 zur Kenntnis.

Anlaqefnl:
Anlage 1: Vertrag LTF + Leistungskatalog
Anlage 2: Vorläufiges Programm LTF

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag

□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 80/2021

Seite r'i--

Anqaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
U Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2021

2020

2022

|

2023

I

2024 ff.

in EUR
140.500,-

- 140.500,-

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung
1.

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Seite - 3 -

Drucksache 80/2021

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr hat sich gemäß dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 25.02.2019 (Druck­
sache 07/2019) als Austragungsort für das Landesturnfest 2022 beworben und den Zuschlag erhal­
ten. Ferner wurde vereinbart, dass vor Abschluss der endgültigen Vereinbarung zwischen der Stadt
Lahr (vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Ibert) und dem Badischen Turner-Bund (vertreten
durch Herrn Präsidenten Mengesdorf und Herrn Vizepräsidenten Finanzen Wurzinger) ein Veranstaltungs- bzw. Finanzierungskonzept zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt
2022 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
In Absprache mit dem Badischen Turner-Bund, der Stabstelle Recht und dem zuständigen Fachamt
(Amt für Soziales, Schulen und Sport) wurde ein Vertrag über die Bereitstellung von
Veranstaltungsstätten und Schulunterkünften für das Landesturnfest 2022 inkl. Leistungskatalog auf­
gesetzt. Die Leistungen, für welche sich die Stadt Lahr kostentechnisch verantwortlich zeichnet sind
Anlage 1 zu entnehmen.
Wesentliche Kostenblöcke sind dabei:
Bereitstellung der Schulen
Bereitstellung der Sportstätten und Veranstaltungsräume
Stadtbildgestaltung (Werbeanlagen, Beflaggung)
BGL-Leistungen (Reinigung, Müllentsorgung, Absperrungen)
Beiträge der Stadt Lahr zum Festprogramm („Lahr lädt ein"), offizielle Anlässe
Sonstige Aufwendungen
SUMME

Grobkostenschätzung
€ 75.000,-*
€ 15.500,-*
€ 5.000,€25.000,€ 15.000,€5.000,140.500,-

‘Die Grobkostenschätzung wurde auf Basis der „Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen (Veranstaltungs-)
Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische
Veranstaltungsräume)“ ermittelt.

Diese Leistungen werden überwiegend als innere Verrechnungen im Haushalt 2022 ausgewiesen,
wobei zur Gegenfinanzierung bei der Kostenstelle 42105002 für die Durchführung des Landesturn­
festes ein Sportförderungszuschuss i.H.v. voraussichtlich € 140.500,- eingestellt wird. Mit diesem
Zuschuss werden auch etwaige Mehraufwendungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung
(Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste) ausgeglichen.
Die Kosten für das allgemeine Festprogramm übernimmt der BTB. Der Turner-Bund räumt der Stadt
Lahr jedoch zusätzliche Möglichkeiten ein, das Programm mit eigenen Beiträgen zu ergänzen. Hierfür
wird vorgeschlagen, einen Betrag i.H.v. € 15.000,- einzuplanen (Engagement Künstler/innen, Bands,
Moderation).
Die unterstützenden Kommunen Friesenheim, Kippenheim und Ettenheim, mit denen man in engem
Kontakt ist, stehen einer kostenfreien Bereitstellung ihrer Schulen und Sportstätten offen gegenüber.
Eine vorläufige Übersicht der Wettkämpfe und Veranstaltungen ist Anlage 2 zu entnehmen. Auf der
Homepage der Stadt Lahr wurde eine Rubrik „Landesturnfest 2022“ eingerichtet, auf der die Bürger­
schaft und andere Interessierte in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Planungsstand infor­
miert wefden.

Guido Schöneböo
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung

Harry Ott
Abteilungsleiter

Vertrag
zwischen

Stadt Lahr/Schwarzwaid,
Rathauspiatz4,
77933 Lahr/Schwarzwald
vertreten durch den
Oberbürgermeister
Herrn Markus Ibert
- nachfolgend „Stadt“ genannt -

und

Badischer Turner-Bund e.V.
Am Fächerbad 5,
76131 Karlsruhe

vertreten durch den Präsidenten
Herrn Gerhard Mengesdorf und den
Vizepräsidenten Finanzen Herrn Rainer
Wurzinger

nachfolgend „BTB“ genannt-

über die Bereitstellung von Veranstaltungsstätten und
Schulunterkünften für das

Landesturnfest 2022

Präambel
Das Landesturnfest ist die größte Breitensportveranstaitung in Baden-Württemberg.
Die Veranstaltung bietet neben verschiedenen Wettkämpfen vielfältige Attraktionen
für die Zuschauer und Besucher. So gibt es neben IVUtmachangeboten und
Showveranstaltungen ein ausgedehntes Bühnenprogramm. Erwartet werden bis zu
12.000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, wovon ca. 80 Prozent in Lahr und um
Umgebung Übernachtungsmöglichkeiteh benötigen.

§1
Der BTB veranstaltet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Lahr/Schwarzwald das
Landesturnfest. Organisation, Finanzierung und Durchführung des Landesturnfests
sind alleinige Angelegenheit des BTB.

§2
1.

Die Stadt unterstützt den BTB beim Landesturnfest gemäß Anlage 1.

2.

Ansprechpartner für den BTB bei der Stadt ist Herr Max Walter, bei dessen
Verhinderung Herr Harry Ott (beide Abteilung „Bildung und Sport").

§3
1.

Die Stadt stellt dem BTB die für die Durchführung des Landesturnfests
erforderlichen Wettkampfstätten (einschließlich Sportgeräten), Anlagen und
Flächen für den Veranstaltungszeitraum vom 25.05. bis 29.05.2022
einschließlich der erforderlichen Auf- und Abbauzeiten (ca. eine Woche vor
und nach dem Landesturnfest) in wettbewerbstauglichem Zustand kostenund werbefrei und unter Übernahme der Betriebskosten gemäß Anlage 1 zur
Verfügung. Dies gilt nicht für untrennbar mit der Veranstaltungsstätte
verbundene Werbung.

2.

Die Stadt stellt dem BTB in der Zeit vom 25.05. bis 29.05.2022 bewohnbare
Klassenräume in Schulen für die Übernachtung gemäß Anlage 1 kostenfrei
zur Verfügung. Der BTB wird bis zum 20.03.2022 den Raumbedarf beziffern.

§4
Die für die zur Verfügung gestellten Sportstätten, Schulen und sonstige Anlagen
der Stadt geltenden Haus- und Nutzungsordnungen erkennt der BTB an.

2

§5
1.

Der BTB verpflichtet sich, für die Risiken aus der Durchführung des
Landesturnfests eine Veranstalterhaftpflichtversicherung einschließlich einer
Mietsachversicherung abzuschließen. Als Deckungssumme sind mind. €
10.000.000 (in Worten: zehn Millionen) pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden und € 100.000 (in Worten: einhunderttausend) für
Vermögensschäden je Schadensfall vorzusehen. Im Rahmen der
Veranstalterhaftpflichtversicherung
sind
Mietsachschäden
an
Gebäuden/Räumen
und
beweglichen
Sachen
mit
einer
Mindestdeckungssumme von € 500.000 (in Worten: fünfhunderttausend) je
Schadensfall zu versichern.

2.

Der BTB wird der Stadt rechtzeitig vor Beginn des Landesturnfests den
Abschluss der erforderlichen Versicherungen durch Vorlage der
Versicherungspolicen nachweisen.

3.

Der BTB haftet im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen
Bestimmungen für alle Schäden und Unfälle, die den Teilnehmern und
Besuchern oder Dritten aus Anlass des LTF entstehen und stellt die Stadt
von
allen
veranstaltungsund
nicht
gebäudebezogenen
Schadensersatzansprüchen frei.
Der BTB
kann
Personen- und
Sachschaden,
soweit
sie
im
Sportversicherungsvertrag
der
Landessportbünde Baden und Schwaben enthalten sind, über die Vereine
abwickeln, da alle Mitglieder von Turn- und Sportvereinen durch die
Bestandsmeldung
automatisch
in
die
bestehenden
Sportversicherungsverträge eingeschlossen sind.

4.

Der BTB haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
die an Gebäuden, den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Inventaren
und Geräten durch ihn selbst, seine Beauftragten, Besucher oder sonstige
Dritte, denen er Zutritt gewahrt, angerichtet werden. Im Schadensfall ersetzt
der BTB der Stadt den Zeitwert bzw. die Reparatur-Zlnstandsetzungskosten.
Ausgenommen sind hier kommunale Verkehrssicherungspflichten bezüglich
der Straßen-AA/egeunterhaltung.

5.

Für sämtliche vom BTB selbst, von ihm beauftragten Dritten oder
Teilnehmern des Landesturnfests eingebrachten Gegenstände übernimmt
die Stadt keine Haftung. Die Stadt haftet insbesondere nicht, wenn
Garderobe oder sonstige Gegenstände abhandenkommen.

6.

Die Stadt haftet im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs für alle
Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer
Bediensteten entstehen oder durch bauliche Beschaffenheit der Anlagen,
der Zufahrtswege oder sonstiger, ihrer baulichen oder sonstigen Betreuung
unterliegenden Einrichtungen und Anlagen verursacht werden.

7.

Wird die Stadt von Dritten wegen des Landesturnfests auf Schadensersatz
in Anspruch genommen, so macht sie dem BTB unverzüglich' davon
Mitteilung. Will die Stadt einen solchen Anspruch ganz oder teilweise
3

anerkennen, so kann sie eine Freistellung von der dabei eingegangenen
Verpflichtung durch den BTB nur verlangen, wenn dieser dem Anerkenntnis
über den Vergleich zugestimmt hat. Wird ein solcher Anspruch gerichtlich
gegen die Stadt geltend gemacht, so verkündet diese dem BTB den Streit.
Auf Verlangen der Stadt ist der BTB verpflichtet, außergerichtlich und
gerichtlich die Stadt gegenüber dem/der Anspruchsteller/in zu vertreten und
eventuelle Schadensersatzansprüche zu befriedigen, sofern der BTB haftet.
8.

Der BTB haftet der Stadt für das Verschulden jedes seiner Organe und
Erfüllungsgehilfen sowie seiner Vertragspartner. Durch das Geltendmachen
der Haftung werden Kündigungsanspruche nicht berührt.
§6

1.

Sollte die Benutzung der nach dieser Vereinbarung vorgesehenen
Örtlichkeiten bzw. Anlagen aus einem weder von der Stadt noch dem BTB
zu vertretenden Umstand unmöglich sein, kann keiner der Beteiligten
Ansprüche irgendwelcher Art hieraus ableiten.

2.

Wenn das gesamte Landesturnfest aus Gründen entfällt, die durch keinen
der Vertragsbeteiligten zu vertreten sind, sind die Vertragsbeteiligten von
ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit. In diesem Fall tragen der
BTB und die Stadt die ihnen entstandenen Kosten jeweils selbst.

3.

Die Vertragsbeteiligten sind sich einig, dass die Unzumutbarkeit der
Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie und der
damit verbundenen behördlichen Maßnahmen ein von keinem der
Vertragsbeteiügten zu vertretender Grund im Sinne des Abs. 2 ist. Die
Vertragsbeteiligten verpflichten sich, einander unverzüglich zu unterrichten,
sobald sie von einer derartigen Unzumutbarkeit ausgehen.

4.

Ein Anspruch auf einen Ersatztermin bei Ausfall der Veranstaltung besteht
nicht.
§7

1.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so soll dies den Vertrag im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die
Vertragsbeteiligten werden die unwirksamen Bestimmungen dahingehend
ändern, dass sie dem Interesse beider entsprechen.

2.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

4

Lahr/Schwarzwald, den 20.05.2021

Oberbürgermeister Markus Ibert
Stadt Lahr/Schwarzwald

Präsident Gerhard Mengesdorf
Badischer Turner-Bund e.V.

Vizepräsident Finanzen Rainer Wurzinger
Badischer Turner-Bund e.V.

Anlage 1: Leistungen der Stadt für das Landesturnfest 2022
(Erledigung/Kostenübernahme)
Leistungsbezeichnung
Allgemeines
Besucherwerbung über Stadtmarketing
Stadtbildgestaltung (Bereitstellung der städtischen
Werbeflächen wie Litfaßsäulen, Bauzaunwerbung an
Einfallstraßen, Fahnenmasten)
Anbringung der Werbebanner und Plakate an
städtischen Werbeflächen und Fahnenmasten
Unterbringung
Bereitstellung der städtischen Quartiere
Bereitstellung des Personals der Quartiere
(Hausmeister in Rufbereitschaft)
Tägliche Reinigung der sanitären Anlagen sowie
Endreinigung der Quartiere
Müllentsorgung (Sonderleerung vor Beginn und nach
Ende des LTF)
Wettkampf
Bereitstellung der städtischen Wettkampfstätten
(Sporthallen, Sportplätze, Leichtathletik-Stadion, BeachVoileybalFAnlagen)
Bereitstellung des Personals der Wettkampfstätten
(Hausmeister)
tägliche Reinigung der Wettkampfstätten sowie
Endreinigung
Müllentsorgung an Wettkampfstätten
Bereitstellung der vorhandenen städtischen Turn- und
Sportgeräte, sofern benötigt
Bereitstellung eines Gerätelagers
Festprogramm
Bereitstellung der städtischen Hallen und
Räumlichkeiten für Veranstaltungszwecke
Bereitstellung von Freiflächen in der Innenstadt sowie
im See- und Bürgerpark
Planung und Durchführung des Programms auf
Festgelände (insbesondere „Lahr lädt ein“)
Müllentsorgung und Sauberkeit auf Festgelände
(Aufstellung zusätzlicher Müllbehälter, regelmäßige
Leerung, Reinigung des Festgeländes)

Anmerkungen

Mitspracherecht in
Kooperation mit BTB

Mitspracherecht in
Kooperation mit BTB

6

Programm Landesturnfest 25.05 - 29.05.2022
(Stand 03/2022)

Datum

Programm

Ort

Mittwoch, 25. Mai 2022
9:00- 13:00 Uhr

Schulaktionstag

Bürgerpark/Seepark

ab 15.00 Uhr

Ankunft der Turnfestteilnehmer

17.00-00.00 Uhr

Turnfestmarkt

Seepark

18.00-00.00 Uhr

Rothaus-Flutlicht-Cup Faustball

Bürgerpark

Donnpislag. 20. Mai 2022
ab 09.00 Uhr

Wettkämpfe 8 Wettbewerbe

Wettkampfstätten

10.00-18.00 Uhr

GYMWELT-Area, Turnfestmarkt, TuJu-Treff, Mitmachangebote

Marktplatz/Seepark/Bürgerpark

10.00-18.00 Uhr

Schauvorführungen

Marktplatz + Seepark

17.00 Uhr

Turnfestgala 1 kartenpllichlig

Hallensportzentrum

Ab 17.00 Uhr

Vereinsteamwettkampf

St. Landolin Ettenheim

19.00-23.00 Uhr

Livemusik und geselliges Beisammensein

Marktplatz

20.00 Uhr

Turnfestgaia II kartenpflichtig

Hallensportzentrum

•

20.00-00.00 Uhr

BadenMedia Kuitparty freier Eintritt mit Festkarte

Seepark

Fiftilac). 27. Mai 2022
ab 09.00 Uhr

Wettkämpfe & Wettbewerbe

Wettkampfstätten

09:30-12:00 Uhr

Klassik-Frühstück

Marktplatz

10.00-18.00 Uhr

GYMWELT-Area, Turnfestmarkt, TuJu-Treff, Mitmachangebote

Marktplatz/Seepark/Bürgerpark

12.00-18.00 Uhr

Schauvorführungen

Marktplatz + Seepark

14.00 Uhr

Gala der Älteren und Senioren 1 kartenpflichtig

Stadthalle

17.00 Uhr

Turnfestgala III kartenpflichtig

Hallensportzentrum

17.30 Uhr.

Gala der Älteren und Senioren II kartenpflichtig

Stadthalle

18.00 Uhr

Ökumenischer Turnfest-Gottesdienst

Stiftskirche

20.00 Uhr

Turnfestgala IV karteripfiichtig

Hallensportzentrum

19.00-00.00 Uhr

"Lahr lädt ein"

Marktplatz

20.00-00.00 Uhr

Landesturnfest-Abend 2024 freier Eintritt mit Festkarte

Seepark

Samstag. 20. Mai 2022
ab 09.00 Uhr

Wettkämpfe & Wettbewerbe

Wettkampfstätten

10.00 Uhr

Rendezvous der Besten freier Eintritt mit Festkarte

Hallensportzentrum

10.00-18.00 Uhr

GYMWELT-Area, Turnfestmarkt, TuJu-Treff, Mitmachangebote

Marktplatz/Seepärk/Bürgerpark

10.00-18.00 Uhr

Schauvorführungen

Marktplatz + Seepark

13.00-14.00 Uhr

1.000-Töne-Turnen: Großkonzert der Turnermusiker

Seepark

14.00 Uhr

BW-Meisterschaften Gerätturnen - Gerätefinale I kartenpflichtig

Sporthalle Bürgerpark

17.00 Uhr

BW-Meisterschaften Gerätturnen - Gerätefinale II kartenpflichtig

Sporthalle Bürgerpark

18.00 Uhr

Show der Sieger T GM/T GW freier Eintritt mit Festkarte

Seepark

19.00-21.00 Uhr

Livemusik und geselliges Beisammensein

Marktplatz

19.30 Uhr

Soiree „Show - Gymnastik - Tanz“ kartenpflichtig

Hallensportzentrum

18.00 Uhr

Musikprogramm BigBand o. ä. kartenpflichtig

Stadthalle

Ab 20.00 Uhr

Night-Groove mit:
Lange Nacht der Turnspiele mit DJ-Musik

Sulzberghalle Kulturhalle

TuJu-Party freier Eintritt mit Festkarte

Mehrzweckhalle Bürgerpark

‘ fter-Show-Party kartenpflichtig

Hallensportzentrum

Sonntag, 29. Mai 2022
11.30 Uhr

Festzug durch die Innenstadt

Innenstadt

13.30 Uhr

Abschlussveranstaltung

Marktplatz

Wettkämpfe Landesturnfest 25.05 - 29.05.2022
(Stand 03/2022)

Fachgebiet/Wettkämpfe
Trampolinturnen (Do, Fr)
Rhönradturnen (Sa)
VTW Vereinsteamwettkampf (Fr)
TGW / TGM (Fr, Sa)
Gerätturnen Frauen (Do, Fr, Sa, So)

Sportstätten
Ettenheim Herbert-König-Sporthalie
Ettenheim St. Landolin Schulzentrum
Friesenheim Sporthalle

Gymnastik und Tanz (Do, Fr, Sa)

Kippenheim Mühibachhaiie

Gala der Älteren

Parktheater

Gerätturnen Wahlwettkampf (Do, Fr)

Mehrzweckhalle im Bürgerpark

Gerätturnen Wahlwettkampf (Do, Fr)

Sporthalle Max Planck Gymnasium

Kunstturnen Frauen und Männer (Do, Fr, Sa, So)

Sporthalle im Bürgerpark

Gerätturnen Männer (Do, Fr, Sa, So)

Sulzberghalle

Lange Nacht der Turnspiele (Sa)

Sulzberghalle Kulturhalle

Indiaca, Gymnastik WWK, Prellbali (Do, Fr, Sa)

Sporthalle Clara Schumann Gymnasium

Leichtathletik (Do, Fr, Sa)

Stadion Dammenmühle

Schwimmen (Do, Fr)

Hallenbad oder Terrassenbad

Fechten (Fr)

noch offen

Orientierungslauf (Fr, Sa)

Waidgebiet Lahr

Rope Skipping (Do, Sa)

Gymnastikraum MPG/Sporthalle Geroldsecker Schule

RdB Rendezvous der Besten und Turnfestgala (Sa)

Hallensportzentrum

TuJu-Star (Fr)

Showbühne

Schnürles, 4inMotion (Fr, Sa)

Kunstrasenplatz im Bürgerpark

DBW Der besondere Wettbewerb (Sa)

Seepark

Fit im Team 40 Plus

Sporthalle Max Planck Gymnasium

Faustbail (Mi, Do, Fr, Sa)

Sportplatz im Bürgerpark

Ringtennis (Do)

Kunstrasenplatz Bürgerpark

Korfball - Beach-Turnier (Sa)
Volleyball (Do, Fr, Sa)

1 Feld Ortenau-Haile
Sportplatz Klostermatte
2 Felder Schlachthof Lahr
1 Feld im Seepark
1 Feld Mauerfeld
1 Feld Ortenau-Halle
Ortenau-Haile
Schützenverein Sulz

Beachvolleyball (Do, Fr, Sa)
Gerätturnen WWK (Do, Fr)
Schießen (Fr)