Beschlussvorlage (Anlage 0)
17. Mai 2021
1 Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Amt: 50 Walter Datum: 30.03.2021 Az.: 50/501 Drucksache Nr,: 80/2021 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 28.04.2021 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 03.05.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Landesturnfest 2022: Vertrag und Kosten Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Grobkostenschätzung zur Kenntnis und stimmt der Anmeldung der voraussichtlich benötigten Mittel i.H.v. € 140.500,- für den Haushalt 2022 zu,. 2. Der Gemeinderat nimmt den Vertrag zwischen der Stadt Lahr und dem Badischen Turner-Bund über die Bereitstellung von Veranstaltungsstätten und Schulunterkünften für das Landesturnfest 2022 zur Kenntnis. Anlaqefnl: Anlage 1: Vertrag LTF + Leistungskatalog Anlage 2: Vorläufiges Programm LTF BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig Sitzungstag: □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 80/2021 Seite r'i-- Anqaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) U Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2021 2020 2022 | 2023 I 2024 ff. in EUR 140.500,- - 140.500,- Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/ Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung 1. Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Seite - 3 - Drucksache 80/2021 Sachdarstellung: Die Stadt Lahr hat sich gemäß dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 25.02.2019 (Druck sache 07/2019) als Austragungsort für das Landesturnfest 2022 beworben und den Zuschlag erhal ten. Ferner wurde vereinbart, dass vor Abschluss der endgültigen Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr (vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Ibert) und dem Badischen Turner-Bund (vertreten durch Herrn Präsidenten Mengesdorf und Herrn Vizepräsidenten Finanzen Wurzinger) ein Veranstaltungs- bzw. Finanzierungskonzept zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In Absprache mit dem Badischen Turner-Bund, der Stabstelle Recht und dem zuständigen Fachamt (Amt für Soziales, Schulen und Sport) wurde ein Vertrag über die Bereitstellung von Veranstaltungsstätten und Schulunterkünften für das Landesturnfest 2022 inkl. Leistungskatalog auf gesetzt. Die Leistungen, für welche sich die Stadt Lahr kostentechnisch verantwortlich zeichnet sind Anlage 1 zu entnehmen. Wesentliche Kostenblöcke sind dabei: Bereitstellung der Schulen Bereitstellung der Sportstätten und Veranstaltungsräume Stadtbildgestaltung (Werbeanlagen, Beflaggung) BGL-Leistungen (Reinigung, Müllentsorgung, Absperrungen) Beiträge der Stadt Lahr zum Festprogramm („Lahr lädt ein"), offizielle Anlässe Sonstige Aufwendungen SUMME Grobkostenschätzung € 75.000,-* € 15.500,-* € 5.000,€25.000,€ 15.000,€5.000,140.500,- ‘Die Grobkostenschätzung wurde auf Basis der „Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen (Veranstaltungs-) Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume)“ ermittelt. Diese Leistungen werden überwiegend als innere Verrechnungen im Haushalt 2022 ausgewiesen, wobei zur Gegenfinanzierung bei der Kostenstelle 42105002 für die Durchführung des Landesturn festes ein Sportförderungszuschuss i.H.v. voraussichtlich € 140.500,- eingestellt wird. Mit diesem Zuschuss werden auch etwaige Mehraufwendungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung (Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste) ausgeglichen. Die Kosten für das allgemeine Festprogramm übernimmt der BTB. Der Turner-Bund räumt der Stadt Lahr jedoch zusätzliche Möglichkeiten ein, das Programm mit eigenen Beiträgen zu ergänzen. Hierfür wird vorgeschlagen, einen Betrag i.H.v. € 15.000,- einzuplanen (Engagement Künstler/innen, Bands, Moderation). Die unterstützenden Kommunen Friesenheim, Kippenheim und Ettenheim, mit denen man in engem Kontakt ist, stehen einer kostenfreien Bereitstellung ihrer Schulen und Sportstätten offen gegenüber. Eine vorläufige Übersicht der Wettkämpfe und Veranstaltungen ist Anlage 2 zu entnehmen. Auf der Homepage der Stadt Lahr wurde eine Rubrik „Landesturnfest 2022“ eingerichtet, auf der die Bürger schaft und andere Interessierte in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Planungsstand infor miert wefden. Guido Schöneböo Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Harry Ott Abteilungsleiter Vertrag zwischen Stadt Lahr/Schwarzwaid, Rathauspiatz4, 77933 Lahr/Schwarzwald vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Markus Ibert - nachfolgend „Stadt“ genannt - und Badischer Turner-Bund e.V. Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe vertreten durch den Präsidenten Herrn Gerhard Mengesdorf und den Vizepräsidenten Finanzen Herrn Rainer Wurzinger nachfolgend „BTB“ genannt- über die Bereitstellung von Veranstaltungsstätten und Schulunterkünften für das Landesturnfest 2022 Präambel Das Landesturnfest ist die größte Breitensportveranstaitung in Baden-Württemberg. Die Veranstaltung bietet neben verschiedenen Wettkämpfen vielfältige Attraktionen für die Zuschauer und Besucher. So gibt es neben IVUtmachangeboten und Showveranstaltungen ein ausgedehntes Bühnenprogramm. Erwartet werden bis zu 12.000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, wovon ca. 80 Prozent in Lahr und um Umgebung Übernachtungsmöglichkeiteh benötigen. §1 Der BTB veranstaltet vom 25. bis 29. Mai 2022 in Lahr/Schwarzwald das Landesturnfest. Organisation, Finanzierung und Durchführung des Landesturnfests sind alleinige Angelegenheit des BTB. §2 1. Die Stadt unterstützt den BTB beim Landesturnfest gemäß Anlage 1. 2. Ansprechpartner für den BTB bei der Stadt ist Herr Max Walter, bei dessen Verhinderung Herr Harry Ott (beide Abteilung „Bildung und Sport"). §3 1. Die Stadt stellt dem BTB die für die Durchführung des Landesturnfests erforderlichen Wettkampfstätten (einschließlich Sportgeräten), Anlagen und Flächen für den Veranstaltungszeitraum vom 25.05. bis 29.05.2022 einschließlich der erforderlichen Auf- und Abbauzeiten (ca. eine Woche vor und nach dem Landesturnfest) in wettbewerbstauglichem Zustand kostenund werbefrei und unter Übernahme der Betriebskosten gemäß Anlage 1 zur Verfügung. Dies gilt nicht für untrennbar mit der Veranstaltungsstätte verbundene Werbung. 2. Die Stadt stellt dem BTB in der Zeit vom 25.05. bis 29.05.2022 bewohnbare Klassenräume in Schulen für die Übernachtung gemäß Anlage 1 kostenfrei zur Verfügung. Der BTB wird bis zum 20.03.2022 den Raumbedarf beziffern. §4 Die für die zur Verfügung gestellten Sportstätten, Schulen und sonstige Anlagen der Stadt geltenden Haus- und Nutzungsordnungen erkennt der BTB an. 2 §5 1. Der BTB verpflichtet sich, für die Risiken aus der Durchführung des Landesturnfests eine Veranstalterhaftpflichtversicherung einschließlich einer Mietsachversicherung abzuschließen. Als Deckungssumme sind mind. € 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen) pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und € 100.000 (in Worten: einhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall vorzusehen. Im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen und beweglichen Sachen mit einer Mindestdeckungssumme von € 500.000 (in Worten: fünfhunderttausend) je Schadensfall zu versichern. 2. Der BTB wird der Stadt rechtzeitig vor Beginn des Landesturnfests den Abschluss der erforderlichen Versicherungen durch Vorlage der Versicherungspolicen nachweisen. 3. Der BTB haftet im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und Unfälle, die den Teilnehmern und Besuchern oder Dritten aus Anlass des LTF entstehen und stellt die Stadt von allen veranstaltungsund nicht gebäudebezogenen Schadensersatzansprüchen frei. Der BTB kann Personen- und Sachschaden, soweit sie im Sportversicherungsvertrag der Landessportbünde Baden und Schwaben enthalten sind, über die Vereine abwickeln, da alle Mitglieder von Turn- und Sportvereinen durch die Bestandsmeldung automatisch in die bestehenden Sportversicherungsverträge eingeschlossen sind. 4. Der BTB haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die an Gebäuden, den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Inventaren und Geräten durch ihn selbst, seine Beauftragten, Besucher oder sonstige Dritte, denen er Zutritt gewahrt, angerichtet werden. Im Schadensfall ersetzt der BTB der Stadt den Zeitwert bzw. die Reparatur-Zlnstandsetzungskosten. Ausgenommen sind hier kommunale Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Straßen-AA/egeunterhaltung. 5. Für sämtliche vom BTB selbst, von ihm beauftragten Dritten oder Teilnehmern des Landesturnfests eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung. Die Stadt haftet insbesondere nicht, wenn Garderobe oder sonstige Gegenstände abhandenkommen. 6. Die Stadt haftet im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs für alle Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten entstehen oder durch bauliche Beschaffenheit der Anlagen, der Zufahrtswege oder sonstiger, ihrer baulichen oder sonstigen Betreuung unterliegenden Einrichtungen und Anlagen verursacht werden. 7. Wird die Stadt von Dritten wegen des Landesturnfests auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so macht sie dem BTB unverzüglich' davon Mitteilung. Will die Stadt einen solchen Anspruch ganz oder teilweise 3 anerkennen, so kann sie eine Freistellung von der dabei eingegangenen Verpflichtung durch den BTB nur verlangen, wenn dieser dem Anerkenntnis über den Vergleich zugestimmt hat. Wird ein solcher Anspruch gerichtlich gegen die Stadt geltend gemacht, so verkündet diese dem BTB den Streit. Auf Verlangen der Stadt ist der BTB verpflichtet, außergerichtlich und gerichtlich die Stadt gegenüber dem/der Anspruchsteller/in zu vertreten und eventuelle Schadensersatzansprüche zu befriedigen, sofern der BTB haftet. 8. Der BTB haftet der Stadt für das Verschulden jedes seiner Organe und Erfüllungsgehilfen sowie seiner Vertragspartner. Durch das Geltendmachen der Haftung werden Kündigungsanspruche nicht berührt. §6 1. Sollte die Benutzung der nach dieser Vereinbarung vorgesehenen Örtlichkeiten bzw. Anlagen aus einem weder von der Stadt noch dem BTB zu vertretenden Umstand unmöglich sein, kann keiner der Beteiligten Ansprüche irgendwelcher Art hieraus ableiten. 2. Wenn das gesamte Landesturnfest aus Gründen entfällt, die durch keinen der Vertragsbeteiligten zu vertreten sind, sind die Vertragsbeteiligten von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit. In diesem Fall tragen der BTB und die Stadt die ihnen entstandenen Kosten jeweils selbst. 3. Die Vertragsbeteiligten sind sich einig, dass die Unzumutbarkeit der Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen behördlichen Maßnahmen ein von keinem der Vertragsbeteiügten zu vertretender Grund im Sinne des Abs. 2 ist. Die Vertragsbeteiligten verpflichten sich, einander unverzüglich zu unterrichten, sobald sie von einer derartigen Unzumutbarkeit ausgehen. 4. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin bei Ausfall der Veranstaltung besteht nicht. §7 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll dies den Vertrag im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die Vertragsbeteiligten werden die unwirksamen Bestimmungen dahingehend ändern, dass sie dem Interesse beider entsprechen. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 4 Lahr/Schwarzwald, den 20.05.2021 Oberbürgermeister Markus Ibert Stadt Lahr/Schwarzwald Präsident Gerhard Mengesdorf Badischer Turner-Bund e.V. Vizepräsident Finanzen Rainer Wurzinger Badischer Turner-Bund e.V. Anlage 1: Leistungen der Stadt für das Landesturnfest 2022 (Erledigung/Kostenübernahme) Leistungsbezeichnung Allgemeines Besucherwerbung über Stadtmarketing Stadtbildgestaltung (Bereitstellung der städtischen Werbeflächen wie Litfaßsäulen, Bauzaunwerbung an Einfallstraßen, Fahnenmasten) Anbringung der Werbebanner und Plakate an städtischen Werbeflächen und Fahnenmasten Unterbringung Bereitstellung der städtischen Quartiere Bereitstellung des Personals der Quartiere (Hausmeister in Rufbereitschaft) Tägliche Reinigung der sanitären Anlagen sowie Endreinigung der Quartiere Müllentsorgung (Sonderleerung vor Beginn und nach Ende des LTF) Wettkampf Bereitstellung der städtischen Wettkampfstätten (Sporthallen, Sportplätze, Leichtathletik-Stadion, BeachVoileybalFAnlagen) Bereitstellung des Personals der Wettkampfstätten (Hausmeister) tägliche Reinigung der Wettkampfstätten sowie Endreinigung Müllentsorgung an Wettkampfstätten Bereitstellung der vorhandenen städtischen Turn- und Sportgeräte, sofern benötigt Bereitstellung eines Gerätelagers Festprogramm Bereitstellung der städtischen Hallen und Räumlichkeiten für Veranstaltungszwecke Bereitstellung von Freiflächen in der Innenstadt sowie im See- und Bürgerpark Planung und Durchführung des Programms auf Festgelände (insbesondere „Lahr lädt ein“) Müllentsorgung und Sauberkeit auf Festgelände (Aufstellung zusätzlicher Müllbehälter, regelmäßige Leerung, Reinigung des Festgeländes) Anmerkungen Mitspracherecht in Kooperation mit BTB Mitspracherecht in Kooperation mit BTB 6 Programm Landesturnfest 25.05 - 29.05.2022 (Stand 03/2022) Datum Programm Ort Mittwoch, 25. Mai 2022 9:00- 13:00 Uhr Schulaktionstag Bürgerpark/Seepark ab 15.00 Uhr Ankunft der Turnfestteilnehmer 17.00-00.00 Uhr Turnfestmarkt Seepark 18.00-00.00 Uhr Rothaus-Flutlicht-Cup Faustball Bürgerpark Donnpislag. 20. Mai 2022 ab 09.00 Uhr Wettkämpfe 8 Wettbewerbe Wettkampfstätten 10.00-18.00 Uhr GYMWELT-Area, Turnfestmarkt, TuJu-Treff, Mitmachangebote Marktplatz/Seepark/Bürgerpark 10.00-18.00 Uhr Schauvorführungen Marktplatz + Seepark 17.00 Uhr Turnfestgala 1 kartenpllichlig Hallensportzentrum Ab 17.00 Uhr Vereinsteamwettkampf St. Landolin Ettenheim 19.00-23.00 Uhr Livemusik und geselliges Beisammensein Marktplatz 20.00 Uhr Turnfestgaia II kartenpflichtig Hallensportzentrum • 20.00-00.00 Uhr BadenMedia Kuitparty freier Eintritt mit Festkarte Seepark Fiftilac). 27. Mai 2022 ab 09.00 Uhr Wettkämpfe & Wettbewerbe Wettkampfstätten 09:30-12:00 Uhr Klassik-Frühstück Marktplatz 10.00-18.00 Uhr GYMWELT-Area, Turnfestmarkt, TuJu-Treff, Mitmachangebote Marktplatz/Seepark/Bürgerpark 12.00-18.00 Uhr Schauvorführungen Marktplatz + Seepark 14.00 Uhr Gala der Älteren und Senioren 1 kartenpflichtig Stadthalle 17.00 Uhr Turnfestgala III kartenpflichtig Hallensportzentrum 17.30 Uhr. Gala der Älteren und Senioren II kartenpflichtig Stadthalle 18.00 Uhr Ökumenischer Turnfest-Gottesdienst Stiftskirche 20.00 Uhr Turnfestgala IV karteripfiichtig Hallensportzentrum 19.00-00.00 Uhr "Lahr lädt ein" Marktplatz 20.00-00.00 Uhr Landesturnfest-Abend 2024 freier Eintritt mit Festkarte Seepark Samstag. 20. Mai 2022 ab 09.00 Uhr Wettkämpfe & Wettbewerbe Wettkampfstätten 10.00 Uhr Rendezvous der Besten freier Eintritt mit Festkarte Hallensportzentrum 10.00-18.00 Uhr GYMWELT-Area, Turnfestmarkt, TuJu-Treff, Mitmachangebote Marktplatz/Seepärk/Bürgerpark 10.00-18.00 Uhr Schauvorführungen Marktplatz + Seepark 13.00-14.00 Uhr 1.000-Töne-Turnen: Großkonzert der Turnermusiker Seepark 14.00 Uhr BW-Meisterschaften Gerätturnen - Gerätefinale I kartenpflichtig Sporthalle Bürgerpark 17.00 Uhr BW-Meisterschaften Gerätturnen - Gerätefinale II kartenpflichtig Sporthalle Bürgerpark 18.00 Uhr Show der Sieger T GM/T GW freier Eintritt mit Festkarte Seepark 19.00-21.00 Uhr Livemusik und geselliges Beisammensein Marktplatz 19.30 Uhr Soiree „Show - Gymnastik - Tanz“ kartenpflichtig Hallensportzentrum 18.00 Uhr Musikprogramm BigBand o. ä. kartenpflichtig Stadthalle Ab 20.00 Uhr Night-Groove mit: Lange Nacht der Turnspiele mit DJ-Musik Sulzberghalle Kulturhalle TuJu-Party freier Eintritt mit Festkarte Mehrzweckhalle Bürgerpark ‘ fter-Show-Party kartenpflichtig Hallensportzentrum Sonntag, 29. Mai 2022 11.30 Uhr Festzug durch die Innenstadt Innenstadt 13.30 Uhr Abschlussveranstaltung Marktplatz Wettkämpfe Landesturnfest 25.05 - 29.05.2022 (Stand 03/2022) Fachgebiet/Wettkämpfe Trampolinturnen (Do, Fr) Rhönradturnen (Sa) VTW Vereinsteamwettkampf (Fr) TGW / TGM (Fr, Sa) Gerätturnen Frauen (Do, Fr, Sa, So) Sportstätten Ettenheim Herbert-König-Sporthalie Ettenheim St. Landolin Schulzentrum Friesenheim Sporthalle Gymnastik und Tanz (Do, Fr, Sa) Kippenheim Mühibachhaiie Gala der Älteren Parktheater Gerätturnen Wahlwettkampf (Do, Fr) Mehrzweckhalle im Bürgerpark Gerätturnen Wahlwettkampf (Do, Fr) Sporthalle Max Planck Gymnasium Kunstturnen Frauen und Männer (Do, Fr, Sa, So) Sporthalle im Bürgerpark Gerätturnen Männer (Do, Fr, Sa, So) Sulzberghalle Lange Nacht der Turnspiele (Sa) Sulzberghalle Kulturhalle Indiaca, Gymnastik WWK, Prellbali (Do, Fr, Sa) Sporthalle Clara Schumann Gymnasium Leichtathletik (Do, Fr, Sa) Stadion Dammenmühle Schwimmen (Do, Fr) Hallenbad oder Terrassenbad Fechten (Fr) noch offen Orientierungslauf (Fr, Sa) Waidgebiet Lahr Rope Skipping (Do, Sa) Gymnastikraum MPG/Sporthalle Geroldsecker Schule RdB Rendezvous der Besten und Turnfestgala (Sa) Hallensportzentrum TuJu-Star (Fr) Showbühne Schnürles, 4inMotion (Fr, Sa) Kunstrasenplatz im Bürgerpark DBW Der besondere Wettbewerb (Sa) Seepark Fit im Team 40 Plus Sporthalle Max Planck Gymnasium Faustbail (Mi, Do, Fr, Sa) Sportplatz im Bürgerpark Ringtennis (Do) Kunstrasenplatz Bürgerpark Korfball - Beach-Turnier (Sa) Volleyball (Do, Fr, Sa) 1 Feld Ortenau-Haile Sportplatz Klostermatte 2 Felder Schlachthof Lahr 1 Feld im Seepark 1 Feld Mauerfeld 1 Feld Ortenau-Halle Ortenau-Haile Schützenverein Sulz Beachvolleyball (Do, Fr, Sa) Gerätturnen WWK (Do, Fr) Schießen (Fr)