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Beschlussvorlage (Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil - Vorstellung der Entwurfsplanung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 01.03.2021 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 44/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

61

602
erfolgt

302

202

IGZ Lahr

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Fortführung der Erschließungsarbeiten
nördlicher Teil
- Vorstellung der Entwurfsplanung

im

Gewerbegebiet

Rheinstraße

Nord,

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und DavidSchieni-Straße wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird die Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung für die Straßen- und Kanalbauarbeiten beauftragt.

Anlage(n):
Anlage 0
01 Lage RainerHaungs
02 Lage RainerHaungs
03 Lage DavidSchieni
04 RQ RainerHaungs_DavidSchieni_BA1
05 RQ FritzRinderspacher
06 RQ DavidSchieni_BA2
07 Lage Erschließungskonzept
08 Lage Kanal_BA1
09 Lage Kanal_BA1
10 Lage Kanal_BA1

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 44/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 44/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Entsprechend dem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Lahr und der
Gemeinde Friesenheim vom 30.12.1996 befinden sich im Bereich des Sektor B (Rheinstraße Nord)
die Rainer-Haungs-Straße, die Fritz-Rinderspacher-Straße sowie die David-Schieni-Straße.
Bestandteil des Vertrages ist unter anderem eine Erschließungsklausel, welche der Käufer (in diesem
Bereich lediglich die Stadt Lahr) auf Grund einer zusätzlichen Fristverlängerung bis zum 31.12.2021
erfüllen muss. Andernfalls besteht eine Rückzahlungspflicht im siebenstelligen Bereich. Um die Klausel zu erfüllen, muss der Käufer einen gewissen Erschließungsaufwand nachweisen. Auf Grund bereits abgeschlossener Bereiche ist bis zum 31.12.2021 ein Betrag von rund 1.300.000,- €, welcher
Planung und Ausführung beinhaltet, zu erbringen.
Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und eines Teilabschnitts
der David-Schieni-Straße. In der beiliegenden Anlage sind die mit der IGZ und Stadtverwaltung abgestimmten geplanten Straßenquerschnitte oben genannter Straßen ersichtlich. Die Fahrbahnbreite
beträgt 6,50 m und ermöglicht somit Lkw-Begegnungsverkehr. Weiterhin wurde diese Ausbauvariante gewählt, da die Rainer-Haungs-Straße für den Radverkehr von besonderer Bedeutung ist. Im Radverkehrsnetz der Stadt Lahr ist sie gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008)
als innergemeindliche Radhauptverbindung definiert. Damit nimmt sie neben einer nah- und kleinräumigen Erschließungsfunktion auch eine regionale Verbindungsstufe ein. Somit wird ein gesichertes Angebot für den Radverkehr geschaffen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Areal für den
Kfz-Verkehr sehr attraktiv ist. Die Stadt Lahr verfolgt das Ziel, den Radverkehr zu fördern, um eine
Alternative zum Kfz-Verkehr anbieten zu können.
Aus diesem Grund sieht die Planung einen beidseitigen, benutzungspflichtigen gemeinsamen Gehund Radweg vor. Die Breiten betragen 3,75 m auf der Ostseite und 3,50 m auf der Westseite. In be iden Fällen ist die Möglichkeit einer Einhausung (Zaun, Mauer etc.) direkt an der Grundstücksgrenze
zu berücksichtigen, zu der ein Sicherheitsabstand von 0,25 m eingehalten werden muss. Zur Fahrbahn bzw. zum Parkstreifen (öffnende Beifahrertür) ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m einzuhalten, sodass nach Abzug beider Sicherheitsabstände eine nutzbare Breite von 2,75 m auf der Ostseite
und 2,50 m auf der Westseite verbleibt. Diese Breiten ermöglichen ein komfortables Nebeneinande rfahren/-gehen oder ein sicheres Überholen. In den Einmündungsbereichen Europastraße und Querspange zur Fritz-Rinderspacher-Straße ist der Radverkehr bevorrechtigt. Es erfolgt eine rote FurtMarkierung mit Rad-Piktogrammen. Gleiches gilt für Grundstückszufahrten.
Im Einmündungsbereich David-Schieni-Straße ist eine grundsätzliche Änderung der Verkehrsführung
durch die Anordnung einer abknickenden Vorfahrtsstraße passend zum Verlauf der Hauptverkehrsströme vorgesehen. Eine rote Furt-Markierung mit Rad-Piktogrammen führt über den untergeordneten westlichen Bereich der David-Schieni-Straße.
Weiterhin sind drei zusätzliche Querungsstellen am nördlichen Ende der Rainer-Haungs-Straße, im
westlichen Bereich der David-Schieni-Straße sowie im östlichen Bereich der David-Schieni-Straße
hinter der abknickenden Vorfahrtsstraße geplant. Der Fuß- und Radverkehr wird von dort an auf einem 3,50 m breiten benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der
David-Schieni-Straße geführt, der in den bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg übergeht.
Auf der Südseite ist ein Mehrzweckstreifen entlang des Gebäudes geplant, der zum Parken genutzt
werden kann.
Entlang der Rainer-Haungs-Straße werden auf der Ostseite Lkw-Parkstreifen errichtet, die mit Baumstandorten aufgelockert werden. Im Zuge des Straßenvollausbaues wird die Straßenbeleuchtung erneuert.

Drucksache 44/2021

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Die vier Bushaltestellen werden barrierefrei als Buskap umgebaut bzw. neu hergestellt. Es erfolgt der
Einbau eines Busbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg sowie ein taktiles Leitsystem
für Blinde und Sehbehinderte. Bei der östlichen Bushaltestelle Europastraße wird eine Buswartehalle
ergänzt (auf der Westseite bereits vorhanden), bei den beiden Bushaltestellen Rainer-HaungsStraße-Nord erst bei einer stärkeren Nachfrage. Die Altglascontainer in der David-Schieni-Straße
werden von der Nord- auf die Südseite verlegt. Um Asphaltflicken im Asphaltfeinbelag im Zuge der
nachfolgenden Neubebauung zu vermeiden, wird der Asphaltfeinbelag in der Rainer-Haungs-Straße
zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann die Fritz-Rinderspacher-Straße, die Verbindung zur RainerHaungs-Straße und die David-Schieni-Straße entsprechend den Querschnitten (Anlage 4-6) ausgeführt werden.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme (1. BA) wird der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die marode
Kanalisation in der Rainer-Haungs-Straße und David-Schieni-Straße erneuern. Das vorhandene Abwassersystem ist als Mischwasserkanalisation vorhanden. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme ist
es vorgesehen, die Kanalisation nach neuesten technischen Anforderungen im modifizierten Mischsystem auszubauen. In einem 2. Bauabschnitt sollen dann auch die Kanäle in der FritzRinderspacher-Straße erneuert werden.
Gesamtkostenschätzung:
Straßenbau (Rahmenkonto Ost)

Kosten in Euro

Ausführung

4.330.000

2021 / 2022

1. Bauabschnitt
Abschnitt Rainer-Haungs-Straße und
östlicher Teilabschnitt David-Schieni-Straße
(ab Rainer-Haungs-Str. in Richtung Osten)
einschl. bereits gebundener Mittel für Planung + Bäume + Sonstiges
Summe 1. Bauabschnitt:

4.330.000

Bauabschnitte 2. / 3.
Abschnitt Fritz-Rinderspacher-Straße

3.990.000

Abschnitt westlicher Teilabschnitt David-Schieni-Straße

940.000

2023 ff
2023 ff

(ab Rainer-Haungs-Str. in Richtung Westen)
Ausbau Querspange Rainer-Haungs-Straße

280.000

2023 ff

Asphaltfeinbelag aller Abschnitte

265.000

2023 ff

Summe 2. / 3. Bauabschnitt:

5.475.000

Gesamtsumme Straßenbau:

9.805.000

Kanalbau (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
1. Bauabschnitt
Abschnitt Rainer-Haungs-Straße und David-Schieni-Straße
einschl. bereits gebundener Mittel für Planung + Sonstiges
Summe

1. Bauabschnitt:

3.607.000
2021 / 2022
3.607.000

2. Bauabschnitt
Abschnitt Fritz-Rinderspacher-Straße

2.208.000
Summe

2. Bauabschnitt:

2.208.000

Gesamtsumme Kanalbau:

5.815.000

Gesamtsumme Straßen- und Kanalbau:

15.620.000

2023 ff

Drucksache 44/2021

Seite - 5 -

Die Gesamterschließung des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord, nördlicher Teil beinhaltet den
Ausbau der Rainer-Haungs-Straße im Abschnitt ab der Europastraße bis zur David-Schieni-Straße,
den Ausbau der Fritz-Rinderspacher-Straße, die Querspange zwischen der Rainer-Haungs-Straße
und Fritz-Rinderspacher-Straße, sowie den Ausbau der David-Schieni-Straße. Die Tabelle beinhaltet
die Gesamtkostenschätzung für die Erschließung vorgenannter Straßen im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil in Höhe von 9.805.000,- Euro und die Kanalverlegung in Höhe von
5.815.000,- Euro.
Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt:
Die Kostenberechnung (Baukosten) für den Straßenvollausbau der Rainer-Haungs-Straße und dem
östlichen Teilabschnitt der David-Schieni-Straße beträgt 4.035.310,- €.
Die Kostenberechnung (Baukosten) für die Erneuerung der Kanalisation im modifizierten Mischsystem in der David-Schieni-Straße und Rainer-Haungs-Straße beträgt 3.333.300,- €.

Haushaltsmittel:
Für die Erschließung (Straßenbau) einschließlich Planung stehen auf dem Rahmenkonto Ost ausrechend Mittel zur Verfügung. Derzeit sind bereits ca. 295.000,- € gebunden.
Im aktuellen Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung unter der Investitionsnummer I 31088020023 sind 2.200.000,- € vorgesehen, einschließlich einer VE in Höhe von 1,9 Mio
Euro für das HH Jahr 2022. Hiervon sind derzeit ca. 274.000,- bereits gebunden.
Die Kostensteigerung von der Haushaltsmittelanmeldung zu den jetzt vorliegenden Berechnungen
war so technisch zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar (Bodenaustausch, Wasserhaltung, Massen der sehr hohen Belastung).
Aufgrund der späteren Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird sich der haushaltssatzungslose Zeitraum für 2021 im Vergleich zu den Vorjahren verlängern. Die Bestimmung nach § 83 GemO
„Vorläufige Haushaltsführung“ ermächtigt die Gemeinden, auch ohne rechtskräftigen Haushaltsplan
die Gemeindewirtschaft fortzuführen (sog. Interimszeit).
Danach darf die Gemeinde (auszugweise Wiedergabe von § 83 GemO):
„Finanzielle Leistungen nur erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weite rführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen
und sonstige Leistungen des Finanzhaushaltes, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge
vorgesehen waren, fortsetzen, Steuern, deren Sätze nach § 79 Abs. 2 Nr. 5 festgesetzt werden, vo rläufig nach den Sätzen des Vorjahres erheben und Kredite umschulden.
Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.“
Bei der aktuellen Maßnahme handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung gemäß Paragraph 83
Abs. 1 GemO. Die rechtliche Pflicht die Baumaßnahme ergibt sich aus der Vereinbarung mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Erschließung. Somit können die Ausschreibungen
der Baumaßnahme „Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord,
nördlicher Teil“ auch während der Interimszeit erfolgen.
Die weiteren Erschließungsmaßnahmen führen zunächst dazu, dass das Defizit auf dem Rahmenkonto Ost bis zum Jahresende auf - 15.246 Mio. € ansteigen wird. Anzumerken ist dabei, dass bei
den Ausgabepositionen keine finanziellen Puffer eingeplant wurden. Die Erschließungsmaßnahmen
tangieren mehrere Altlastenflächen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss auch bei der weiteren

Drucksache 44/2021

Seite - 6 -

Erschließung mit nicht planbaren Unwägbarkeiten gerechnet werden, die zu weiteren Kostensteigerungen führen können.
Unklarheiten bestehen auch noch in Bezug auf den weiteren Ausbau der David-Schieni-Straße. Den
hierfür erforderlichen Ausbaukosten von rd. 1,730 Mio. € stehen potentielle Grundstücksveräußerungserlöse von 2,864 Mio. € gegenüber. Daher wird die Entscheidung über den dortigen Ausbau die
Gesamtfinanzbetrachtung wesentlich beeinflussen.
Dem aus der weiteren Erschließung zu erwartenden Defizit auf dem Rahmenkonto Ost stehen jedoch
veräußerbare Grundstücks- und Gebäudewerte mit einem Verkehrswert von mehr als € 20 Mio. gegenüber. Nach Abverkauf aller Grundstücke würde demnach ein Überschuss anfallen. Positiv hinzukommen außerdem die sekundären Zugewinnfaktoren wie Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und S teuereinnahmen.

Ausführungszeit:
Es ist geplant, die Straßenbau- und Kanalisationsarbeiten in der Rainer-Haungs-Straße und DavidSchieni-Straße Ende April 2021 auszuschreiben. Mit den Bauarbeiten soll im Juli 2021 begonnen
werden. Das voraussichtliche Bauende der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2022 vorgesehen.

Die Verwaltung empfiehlt der Entwurfsplanung zuzustimmen, damit Ende April 2021 die Ausschre ibung für den 1. Bauabschnitt erfolgen kann.

Tilman Petter

Udo Lau