Beschlussvorlage (Derzeitige Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats von 2011 (Anlage 2))
Vorlage: Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats
15. September 2014
15. September 2014
Anlage 2 Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats 1. Aufgaben Der Interkulturelle Beirat versteht sich als Plattform der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Die Aufgaben des Interkulturellen Beirats sind insbesondere: Förderung des Zusammenlebens unterschiedlicher Kulturen in Lahr. Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in Lahr. Aufzeigen von Lösungswegen durch Anregungen, Empfehlungen sowie Stellungnahmen zu Fragen, die in Lahr lebende Migrantinnen und Migranten betreffen. Öffentlichkeitsarbeit für die Belange des Zusammenlebens in Lahr leisten. Integrationsbezogene Projekte sowie Informations- und (inter-)kulturelle Veranstaltungen vorschlagen, durchführen und anleiten. Beratung von Themen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Verwaltung, die sich mit Problemen der Migration und Integration sowie mit (inter-)kulturellen Aspekten beschäftigen. Erwerb der deutschen Sprache unterstützen. Vernetzung von Einrichtungen, Initiativen und Institutionen mit integrativer und (inter-)kultureller Ausrichtung unterstützen. 2. Rechte Der Interkulturelle Beirat soll zu den, seinen oben genannten Aufgabenkatalog berührenden Fragen durch den Gemeinderat bzw. die Verwaltung rechtzeitig einbezogen werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Über Anträge und Empfehlungen des Interkulturellen Beirats, über die der Gemeinderat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden hat, wird der Interkulturelle Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet. Für die Aufgabenerledigungen des Interkulturellen Beirats werden Finanzmittel im Rahmen des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt. 3. Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.7.2009, 28.9.2009 und 25.10.2009 besteht der Interkulturelle Beirat aus: Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderates sowie sachkundigen Personen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden. Dies sind derzeit: - Bürger aktiv Lahr e.V. - Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. - Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V. - Interessengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine Seite 2 - Evangelisches Dekanat Katholisches Dekanat Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege Landratsamt Ortenaukreis Außenstelle Lahr - Kommunaler Sozialer Dienst Gesamtelternbeirat Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen Agenda-Gruppe „Zusammenleben in Lahr“ Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V. Jugendgemeinderat Elternbeirat der türkischen Schule Lahr Mesopotamischer Anadolu Kulturverein Ahmadiyya Muslim Jamaat Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V. französische Mitbürger/-innen SPD CDU Freie Wähler Die Grünen FDP Sonstige Sachkundige Im Interkulturellen Beirat sind die oben genannten Einrichtungen mit je einer Person vertreten. Der Gemeinderat, die Verbände, Vereine, Parteien, Kirchen, Schulen, sonstigen Institutionen und der/die sonstige Sachkundige schlagen jeweils eine/n Stellvertreter/in vor. Weitere sachkundige Personen könne von der Verwaltung oder auf Beschluss des Interkulturellen Beirats zu einzelnen Themen hinzugezogen werden. 4. Amtszeit und Wahl Der Interkulturelle Beirat wird auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderates. Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat benannt. 5. Vorsitz Vorsitzender des Interkulturellen Beirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter ist der Erste Bürgermeister. Der/die Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im Sitzungssaal aus. Der/die Vorsitzende beruft den Interkulturellen Beirat zu Sitzungen schriftlich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung. 6. Sprecher/-innen Der Interkulturelle Beirat wählt aus seiner Mitte zwei bis drei Sprecher/-innen, die den Interkulturellen Beirat gegenüber dem Gemeinderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit vertreten. Seite 3 7. Teilnahmepflicht Die Mitglieder des Interkulturellen Beirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe der/dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen. 8. Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen des Interkulturellen Beirats sind in der Regel öffentlich. 9. Arbeitsgruppen Der Interkulturelle Beirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und gegebenenfalls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten. 10. Beschlussfassung Der Interkulturelle Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Interkulturellen Beirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen. 11. Umsetzung der Beschlüsse Die Beschlüsse des Interkulturellen Beirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt. 12. Niederschrift Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Interkulturellen Beirats ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der anwesenden Mitglieder des Interkulturellen Beirats, die wesentlichen Inhalte der Verhandlungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und der Protokollantin zu unterzeichnen. Die Niederschrift wird in der darauf folgenden Sitzung des Interkulturellen Beirats genehmigt. Lahr, den 07.04.2011