Beschlussvorlage (Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter)
17. Mai 2021
Beschlussvorlage Amt: 502 Isenmann Datum: 18.03.2021 Az.: 454.451 Drucksache Nr.: 60/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 28.04.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter Beschlussvorschlag: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2022 und 2023 ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Pauschale von: 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat. Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 für die Jahre 2022 und 2023 Mittel i.H.v. jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen. 2. Tagemüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. Anlagen: Stellungnahme Diakonisches Werk Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 60/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Nicht investive ☒ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 36.000 36.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 60/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 23.10.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr einen städtischen Zuschuss in Form einer monatlichen Platzpauschale für Tagesmütter/-väter ab dem Jahr 2018 mit dem Ziel gewährt, die Kindertagespflege als gute, alternative Betreuungsform sowie zur Entlastung bei der Betreuung von 0-6 jährigen Kindern zu fördern. Seit Anfang 2018 erfolgt die Abrechnung der monatlichen Platzpauschale zweimal im Jahr. Entscheidend für die Abrechnung ist dabei die Betreuungsdauer der einzelnen Kinder pro Woche sowie die Randzeiten vor 7:30Uhr und nach 17:30Uhr. Ein/e Tagesmutter/-vater kann dadurch zu den zusätzlichen Geldleistungen des Ortenaukreises i.H.v. in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind einen Zuschuss bis zu maximal 70 Euro pro Monat erhalten. Die Tagesmütter/-väter reichen Ihre Anträge zunächst beim Diakonischen Werk Ortenau ein. Dort werden die Anträge vorgeprüft, gesammelt und zur endgültigen Abwicklung der Auszahlung an das Amt für Soziales, Schulen und Sport der Stadt Lahr weitergeleitet. Die Auszahlung der Platzpauschalen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurde stellt sich wie folgt dar: Betrachtungszeitraum 1. Halbjahr 2018 2. Halbjahr 2018 1. Halbjahr 2019 2. Halbjahr 2019 1. Halbjahr 2020 2. Halbjahr 2020 Ausbezahlte Platzpauschale 15.060 Euro 17.310 Euro 19.030 Euro 16.700 Euro 18.450 Euro 13.680 Euro Anzahl Tagesmütter/-väter 23 25 24 25 23 23 Anzahl betreute Kinder 61 75 70 81 71 71 Nach Rückmeldung des Diakonischen Werks Ortenau, dem Träger der Kindertagespflege in der südlichen Ortenau, hat sich die Platzpauschale in den vergangenen drei Jahren bewährt und trägt zunehmend zur Zufriedenheit der Tagespflegepersonen bei und wird von diesen als Zeichen der Anerkennung wahrgenommen. Durch die Abrechnung der Pauschalen sind die Tagesmütter/-väter in engem Kontakt mit der Stadt und fühlen ihre Arbeit durch die Geldleistung deutlich aufgewertet. Mit Ausnahme des von der Corona-Pandemie bestimmten Jahres 2020 konnte das Diakonische Werk zudem einen Anstieg in der Betreuung der unter Dreijährigen wahrnehmen (s. Stellungnahme in der Anlage). Aufgrund der Tatsache, dass die investiven Ausgaben für einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz zwischenzeitlich zwischen 50.000 bis 105.000 Euro und die jährlichen Betriebskosten, je nach Betreuungsform, bei 5.101 Euro für die Betreuung im Regelkindergarten und bis zu 21.861 Euro für einen Ganztagskrippenplatz liegen (diese Zahlen beruhen auf den Berechnungen des Städtetags mit den Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß § 8a KitaG), ist es aus finanzieller Sicht sinnvoll und attraktiv, dass das Angebot der Kindertagespflege durch die Stadt Lahr auch weiterhin gefördert wird. Neben den hohen investiven Ausgaben und den relativ hohen Ausgaben für den Betrieb ist auch zu berücksichtigen, dass derzeit nach wie vor pädagogisches Fachpersonal für zusätzliche Kindertageseinrichtungen schwer zu gewinnen ist. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Kindertagespflege als attraktives Betreuungsangebot für Eltern und Kinder für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin finanziell zu unterstützen. Im Haushalt sind für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung