Beschlussvorlage (- Anlage 0)
28. Juni 2021
1 Stadt Lahr L Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm/Fink/Löhr Datum: 12.04.2021 Az.: - 0685/Da -j Drucksache Nr.: 87/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 05.05.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Erweiterungen und Neuansiedlung von LIDL-Märkten Beschlussvorschlag: Aus der Diskussion ergeben sich folgende Empfehlungen an den Gemeinderat ® Am Standort B 3_______________________________________________ • Am Standort Oststadt___________________________________________ • Am Standort Fachmarktzentrum_____ ____________________________ ® Eine Verknüpfung der drei Standorte______________________________ Anlage(n): - Präsentation April 2021 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 87/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen M Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ^ Investition Nicht investive Ü Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 5 * Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss {+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) □ Nein ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) □ Nein Drucksache 87/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Gemeinderat und Verwaltung beschäftigen sich seit mehreren Jahren mit zwei Erweiterungswün schen der Firma Lidl für die bestehenden Märkte in der Offenburger Straße und in der Geroldsecker Vorstadt. Neu hinzugekommen ist seit Jahresbeginn das Thema einer beabsichtigten Neuansiedlung im Fachmarktzentrum. 1. Standort an der B 3 (Offenburger Straße) Seit 2017 liegt eine Bauvoranfrage der Firma LIDL zur Klärung der Frage vor, ob ein Neubau des Marktes an der Offenburger Straße mit einer Verkaufsfläche von 1.750 m2 (heute 819 m2) zulässig sei. Ein großflächiger Markt in dieser Größenordnung entspricht nicht den Zielen der Stadt, die Vor anfrage wurde abgelehnt. Nach Aufsteiiungsbeschluss für einen Bebauungsplan und Veränderungs sperre mit zweifacher Verlängerung reichte LIDL mehrere Klagen ein. Die Klage beim Verwaltungs gerichtshof in Mannheim gegen die (coronabedingt notwendige) zweite Verlängerung der Verände rungssperre hat LIDL gewonnen. Die Klage gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage beim Verwal tungsgericht Freiburg ist noch anhängig. Dabei wird auch überprüft, ob der Bebauungsplan AM HU SARENPFAD von 1996, der großflächigen Einzelhandel explizit ausschließt, wirksam ist. Sollte dies nicht der Fall sein, äst zu prüfen, ob der geplante Lidl-Markt nach § 34 BauGB zulässig ist. In der Sitzung des Gemeinderates am 16.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Ver gleichsverhandlungen zu führen (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, Drucksachen-Nr. 301/2020). Die Stadt signalisierte Entgegenkommen, wenn dafür Mehrwerte für die Stadtentwicklung in der Umset- < zung zu erzielen sind. 2. Standort Oststadt (Geroldsecker Vorstadt) LIDL möchte eine vorhandene Lagerfläche zu Verkaufsfläche umnutzen und damit den Markt um ca. 180 m2 auf 1.000 m2 Verkaufsfläche vergrößern. Auch hier entspricht ein großflächiger Discounter nicht den Zielen der Stadt,.sie stellte einen entsprechenden Bebauungsplan auf. Im Verfahren beim Verwaltungsgerächtshof in Mannheim wurde die beschlossene Satzung der zweiten Veränderungs sperre für unwirksam erklärt. Die Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage ist noch nicht entschieden. Dabei wird auch überprüft, ob der Bebauungsplan AREAL HEIM WEST von 2019, der großflächigen Einzelhandel ausschließt, wirksam ist. Sollte dies zutreffen, müsste der Bebauungsplan geändert werden, um die Erweiterung genehmigen zu können. Auf dem Lidl-Grundstück befindet sich ein Kulturdenkmal, das seit vielen Jahren leer steht. Die Firma ist bereit, diese Immobilie für eine Nutzung im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen, wenn sie selbst damit nichts zu tun hat und der notwendige Stellplatzbedarf möglichst gering gehalten wird. 3. Fachmarktzentrum (FMZ) Grundsatzentscheidung im Mai 2019 Nachdem der Investor VIVUM Anfang 2019 einen Konzeptvorschlag für die Baufläche 2 mit dem Son derpostenmarkt Thomas Philipps, einem Umzug des Penny-Discounters (+ 200 m2 Verkaufsfläche) und einem Baumarktdiscounter vorgestellt hatte, entschied der Gemeinderat im Mai 2019, dass der Sonderpostenmarkt einem Baumarkt vorgezogen wird. Für den Sonderpostenmarkt sollte eine Beschränkung auf 650 m2 Verkaufsfläche für innenstadtrele vante Sortimente in Verbindung mit dem Ausschluss von Bekleidung/Schuhe/Lederwaren gelten. Penny sollte seine Verkaufsfläche um 200 m2 auf maximal 1.000 m2 erhöhen dürfen in Verbindung Drucksache 87I2Q2'\ Seile - 4 - mit einer Standortverlagerung sowie einer rechtssicheren Aufgabe seines Baurechts am Altstandort. Außerdem wurden innenstadtrelevante Sortimente im Bereich der Baufläche 2 auf maximal 800 m2 begrenzt, ohne Berücksichtigung des Penny-Marktes. Für die noch nicht überplante restliche Fläche wären somit noch 150 m2 Verkaufsfläche mit zentrenrelevanten Sortimenten zur Verfügung gestanden. Die Sortimente Bekleidung, Schuhe, Lederwaren sollten zum Schutz der Innenstadt nicht zulässig bleiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungen zu schaffen, sobald Eigentümer, Investor und Betreiber sämtliche offenen Fragen geklärt haben. Abstimmung mit Penny und VIVUM 2019/2020 - Investorenkonzept Dezember 2020 Ende 2019 haben VIVUM und Stadt Lahr einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planungs- und Rechtsberatungskosten abgeschlossen (Drucksache Nr. 286/2019). VIVUM gab an, dass eine Kaufoption auf der Baufläche 2 bestünde. Anfang 2020 erhielt Penny/REWE einen Vertragsentwurf von der Stadt zur verbindlichen Aufgabe des Baurechts für den Lebensmittelmarkt am „Altstandort“ zur Abstimmung. Auch ein Kaufangebot der Stadt für die Fläche „Im Götzmann Nr. 3“ wurde - vorbehaltlich eines Gremienbeschlusses - un terbreitet. Vor Unterzeichnung des Vertragsentwurfs wollte Penny/REWE eine Nachnutzung finden, sprich eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für den „Altstandort“ entwickelt haben. Erst dann sollte der Vertrag unterzeichnet werden. Verschiedene Varianten wurden vorgestellt und besprochen. Im Dezember 2020 lag für die Baufläche 2 ein abgestimmtes Investorenkonzept der Stadt vor. Gesi chert war der Sonderpostenmarkt mit Thomas Philipps mit rund 2.600 m2 Bruttogeschossfläche (BGF), der Lebensmitteldiscounter Penny mit rund 1.500 m2 BGF sowie die Fast Food Kette McDo nald’s mit einer BGF von rund 2.300 m2. Das Konzept sah außerdem insgesamt 115 Stellplätze vor sowie die Anlieferung im rückwärtigen Bereich über die Nachbarfläche der Baufläche 3 beim MediaMarkt. Ansiedlungswunsch von LIDL Im Januar 2021 wurde bekannt, dass LIDL die Baufläche 2 (für VIVUM und die Stadt überraschend) erworben hatte. Zwar hatte Lidl der Stadt im November 2020 mündlich mitgeteilt, dass Interesse an einer Ansiediung im Fachmarktzentrum bestehe und man entsprechend mit den Eigentümern ver handeln wolle, doch zu diesem Zeitpunkt ging die Stadt davon aus, dass VIVUM sich das Grundstück gesichert habe. Schließlich befanden sich die Verhandlungen mit VIVUM in der finalen Phase (siehe oben). Damit ist das abgestimmte Investorenkonzept von VIVUM ebenso obsolet wie die Bereinigung im „Speckgürtel“ zur Reduzierung zentrenrelevanter Sortimente. LIDL stellt sich im FMZ einen dritten großflächigen Lebensmitteldiscounter mit rund 1.700 m2 Ver kaufsfläche, einen weiteren Fachmarkt mit rund 2.000 m2 BGF und 162 Stellplätze vor, obwohl das bestehende Baurecht den Verkauf von Lebensmitteln, Drogeriewaren u.v.m. ausschließt. Der ge genwärtig rechtsverbindliche Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung sieht eine geschlossene Bauweise vor sowie die Anlieferung im rückwärtigen Bereich. Die Firma LIDL hat nun zwei Entwürfe für eine Ansiedlung vorgelegt. Die Planung wird erschwert, da die Überfahrt für die Anlieferung nun auf dem eigenen Grundstück gelöst werden muss, denn die Nachbarn verweigern die Überfahrt. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung trifft dezidierte Festsetzungen zu den einzelnen Sortimenten (siehe Anlage, Folie 10). Lebensmittel sind dabei ausgeschlossen. Für eine Ansiedlung von Lidl müsste der Plan geändert werden. Drucksache 87/2021 4. Seite - 5 - Betrachtung des Sortiments Lebensmittel in der Gesamtstadt Das Einzelhandeiskonzept von 2017 weist für den Bereich Nahrungs-ZGenussmittel bis zum Ziel jahr 2025 im Mittel der Entwicklungsprognose einen Spielraum von ca. 1.700 m2 aus. Davon sind bereits ca. 800 m2 für denns Biomarkt, Erweiterung des Nettomarkts in Langenwinkei und für Schä fers Eck in der Innenstadt aufgebraucht. Rund 900 m2 Entwicklungsspielraum würden rechnerisch verbleiben. Zählt man die Wunschvorstellungen von LIDL zusammen, also rund 200 m2 (Oststadt), 900 m2 (Of fenburger Straße) sowie 1.700 m2 (Fachmarktzentrum) dann würde sich für den Lebensmittelsektor eine deutliche Überversorgung von ca. 1.900 m2 ergeben. In der Konsequenz bedeutet dies, dass in Lahr z.B. wohnortnahe Oder nicht mehr erweiterungsfähige Märkte (z.B. Burgheim, Schwarzwald straße, Sulz) stärker unter Druck geraten und wünschenswerte Angebote in der Innenstadt oder in Hugsweier noch schwieriger zu realisieren sind. 5. Gesamtbewertung Im Anhang der Vorlage ist in. einer Präsentation die Situation an allen drei LIDL-Standorten kurz auf gezeigt. Wie ist die heutige Bestandssituation und welche Veränderungen würde der Eigentümer gerne vornehmen bzw. welche Angebote für eine Verbesserung der Stadteingangssituation an der B 3 von Norden kommend unterbreitet er? Durch den Erwerb des Grundstückes im Fachmarktzentrum stellt sich die Frage, ob die Standorte im Zusammenhang gesehen werden. Werden die Verhandlungen für alle drei Standorte miteinander verknüpft oder wird jeder Standort einzeln bewertet? In den letzten Wochen hat sich LIDL insbesondere mit dem neuen Standort im Fachmarktzentrum befasst, zwei Lösungsvorschläge ausgearbeitet und Ansichten herstellen lassen. In der gemeinsa men Sitzung des Ortschaftsrates Mietersheim und des Technischen Ausschusses erhält die Firma die Möglichkeit, ihre Vorstellungen für alle drei Standorte selbst präsentieren zu können und den neuesten Stand ihrer Verhandlungen mit ergänzenden Interessenten für das FMZ darzulegen.' Angesichts der erwähnten Überversorgung mit Lebensmitteln sieht die Verwaltung einen dritten LidlMarkt in der vorgesehenen Größenordnung kritisch, zumal damit keine Reduzierung im Umfeld (Speckgürtel) des FMZ verbunden ist. Die Vorlage enthält bewusst keinen Beschlussvorschlag, da sich dieser aus der Diskussion in den Vorberatungen ergeben soll. Allerdings sind bei der Beurteilung der Vorhaben rechtliche Rahmenset zungen wie das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt sowie bestehende Bebau ungspläne zu berücksichtigen. Für die Sitzung des Gemeinderates wird die Vorlage selbstverständ lich ergänzt werden. Ziel der Behandlung ist, zu klären, welche politische Flaltung zum Realisie rungswunsch eines dritten LIDL-Marktes besteht und welchen Arbeitsauftrag die Verwaltung für alle drei Standorte erhält. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen. U8i|0ßjoA S8J8)!0M pun puejsipes |0puBi||0ZU!3 j0ß!qoB|^oi9 B 3, O ffenburger Straße Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L — J B 3, Offenburger Straße ‘ - WBF Variante 1 26240/1 Wohnen zur Rilkestraße 121 Pkw-Stellplätze wWßMm Lidl Disnstleistung GmbH & Co, KG cJo. Lidl Vertriebs- GmbH & Co. KG 2222/t/3 30 Rad-Stellplätze Geworbopark Breisgau ('/-"Sy Max-Immelmann-Allee 23 79427 Eschbach architektur Teninger Str. 38 79353 Bahlingen 22224/1 TEL07K3-KK-0 fAX S7K3 • «W-24 PROJEKT Lidl-Lebensmittelmarkt 1772 mit Wohnbebauung Offenburger Straße 247 77933 Lahr-Dinglingen Flst-Nr: 22226/2 PLANINHALT LAGEPLAN-Typ 14 V6 UHTERSCHRUTiRCHITIKT MASSSrAB 1:500 PROJ.NR. II Lageplan / / Auszug aus dem Liegenschafts Kataster vom xx.xx.xxxx /für Flurstück Nr.: 22226/2 dar Gemarkung: Lahr-Dinglingen DaWcSung entsprich: dem Uegerachaftslaöslct: Abwcehmgcn gegenüber dem Grundbuch möglich. Fa. Lidl Grundstücklläcfte Stadt Lahr Grundstücklläche ca. 7.656.63 rrr 91Ra16«xfib ca. 1.842,87 rrr DATUM 27.012021 42x39 PLAN. NR. BB 2-00-V6 3 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L L -J Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel waltersberger B 3, Offenburger Straße Variante 2 Wohnen zur Rilkestraße und Husarenstraße 113 Pkw-Stellplätze OiJtlKH -•1 Diemdealu^ GnOH £ Co. KC c.'o. La Vartnets- GmbH £ Ca KG 30 Rad-Stellplätze GeA^-öesark BreBgau klax-ltirrelium-Wev 3 Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel r>M.KC waltersberger architektur Teninger Str. 38 79353 Bahlingen *t :.ii: - •iio.-tt:. ta*-:« pcjiki Ldl-LebBnsrn'.lfilrnarV. 1772 mit iVohraebajurg Oflenburger Stalle 247 77933 Lahr-Ctiglngen Flst-Nr. 22226.'2 rjntvni- LAGEPLAN-Typ 14 V4 VAÜSUk 1:500 QA'UU r 2Hi'. 22.C*2321 26.C‘i2D21 62x39 27.01321 sei 38 nj* hh 2-00-Vib i" 1 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L _J LIDL-Abbruch und Neubau an der B 3, Offenburger Straße Angebot / Wunsch von Lidl: Lidl-Markt mit 1.400 m2 Verkaufsfläche, KIK entfällt, Wohnen in Erbpacht 5 Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht der Stadt • Zweigeschossigkeit (z.B. Dienstleistungen) - Schlüssig zu beantwortende Grundfrage an Lidl: Warum hier nicht möglich, aber im FMZ? • Anspruchsvolle Gesamtkonzeption, v.a. für Abschirmung Wohnen/Parken/Rangieren und Gestaltung Parkplatz Lidl • Mehrfachbeauftragung zur Qualitätssicherung • Städtebaulicher Vertrag • Klärung finanzieller Konditionen für Wohnen (Erbpachtzins) r 1 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L ml Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel Oststadt, Geroldsecker Vorstadt 2/1 Oststadt, Geroldsecker Vorstadt 2/1 BAUHERR Lageplan Lidl Dienstleistung GmbH&CoKG Auszug aus dem Uegenschaftskataster für Flurstück Nr.: 5748 & 5747/17 do. Lidl Vertriebs GmbH&CoKG der Gemarkung: Lahr Max-Immelmann-Allee 23 Darstellung entspricht dom Liogenschaltskataster; Abweichungen gegenüber dem Grundbuch möglich. 17.03.2016 79427 Eschbach PLANUNG waltersberger architektur Teninger Str. 38 79353 Bahlingen PROJEKT Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel TEL 07663 - 608A-0 FAX 07663 - 6084-24 Lidl-Lebensmittelmarkt 3070 Geroldsecker Vorstadt 2 LGB Nr. 5748 & 547/14 77933 Lahr PLANINHALT LAGEPLAN mit Flächen Altbau Geroldsecker Vorstadt 2 UNTERSCHRIFT ARCHITEKT MASSSTAB 1:500 PROJ. NR, 90xxxx DATUM 22.012021 FORM GEZ. PLAN. NR. A3 Bb 1-00 I" 1 7 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L «4 LIDL-Erweiterung in der Oststadt Wunsch, Verkaufsfläche um ca. 200 m2 auf 1.000 m2 zu vergrößern Angebot von LIDL, Leerstand des Kulturdenkmals zu beseitigen 8 Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel Angebot von LIDL zu einem Vergleich Position der Stadt • Keine Vergrößerung der Verkaufsfläche • Veräußerung Denkmal inklusive Flächenumgriff / Stellplätze wegen Abschreibung • Klärung finanzieller Konditionen für Denkmal r“ 1 Stadtplanungsamt, April 2021 St3dt Lahr L ^ Fachmarktzentrum und „Speckgürtel“ sl -------------------- La hr/Schw-Biber: Lahr/Schw -3\berach REWE /Dehner Sachstand und weiteres Vorgehen, Großflächiger Einzelhandel Media Markt Leerstand ^Dänisches Bettenlager ^ 1\ Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L ^ Fachmarktzentrum Vollgeschqsse* Verkaufsfläche: ca. 11.000 m2 Zentren relevante _— Sortimentsfläche: ca. 800 m2 Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel - ÄUSge^TcfiTbssen sind | Bekleidung (inkl. Sportbeklei-1 düng), Schuhe, Lederwaren, I Nahrungs- undGenussmittel l sowie Drogerie-ZKosmetik-// ^ Parfümeriewaren, Bild- und Tonträger, Telefone und Zubehör, Fotowaren unj^ Geräte S Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. und 3. Änderung • Rechtsverbindlich seit 2011 und 2014 • Auszug aus dem Festsetzungskatalog I" 1 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L -J Vorschlag Vivum: • Thomas Philipps • Umzug Penny (+ 200 m2 Verkaufsfläche) • Baumarkt Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel Grundsatzentscheidung GR, Mai 2019 • Priorisierung Sonderpostenmarkt versus Baumarkt, Sonderpostenmarkt max. 650 m2 Zentren relevante Sortimente i.V. mit Ausschluss Bekleidung/Schuhe/Lederwaren • Auf BFL 2 insgesamt max. 800 m2 Verkaufsfläche für Zentren relevante Sortimente ohne Berücksichtigung des Lebensmitteldiscounters • Ausschluss von Bekleidung, Schuhe, Lederwaren zum Schutz der Innenstadt • Lebensmitteldiscounter Verkaufsflächen-Zuwachs um 200 m2 auf max. 1.000 m2, Standortverlagerung - verbindliche Aufgabe des Altstandorts r- i Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L —1 Investoren Konzept Dezember 2020 Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel Abstimmung mit Vivum, Penny, Stadt Lahr • Dezember 2019, Städtebaulicher Vertrag zwischen Vivum und Stadt Kostenübernahme Planungs- und Rechtsberatungskosten • Vivum - Kaufoption gesichert für Baufiäche 2 • März 2020, Vertragsentwurf an Penny zur gesicherten Aufgabe Lebensmittelmarkt am Altstandort - übliche Vorgehensweise, keine Erfindung von Lahr • März 2020, Kaufangebot von Stadt an Penny für Altstandort - keine Reaktion • REWE - erst wenn für Altstandort eine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden ist, erfolgt Standortverlagerung • Variante 1: Altstandort Penny, McDonald's - Juli 2020 • .Variante 2: Altstandort Penny, Seniorenwohnen - Oktober 2020, Erwerbsangebot von Vivum • Dezember 2020 - Investorenkonzept • Thomas Philipps BGF 2.600 m2 • Penny BGF 1.500 m2 • McDonald's BGF 2.300 m2 • 115 Stellplätze I" 1 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L -J Großflächiger Einzelhandel Sachstand und weiteres Vorgehen Fachmarktzentrum Dezember 2020 Lageplan Thomas Philipps, Penny, McDonald's 13 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel LIDL-Ansiedlungswunsch im Fachmarktzentrum • Dezember 2020 - Kauf des Grundstücks durch LIDL • Januar 2021 - Kenntnis Stadt vom vollzogenen Kauf • Vorarbeiten zur Ansiedlung Thomas Philipps, Umzug von Penny und Neubau für McDonald's sind obsolet • Konsequenz sind Fremdkörperfestsetzungen für denn's Biomarkt und Penny im „Speckgürtel“ • Gegenwärtiger Bebauungsplan ermöglicht keinen Verkauf von Lebensmitteln, Drogeriewaren u.m. • Schreiben an GR mit Information am 10.02.2021 • Pressemitteilung am 25.02.2021 r 1 Stadtplanungsamt April 2021 Stadt Lahr L -J Fachmarktzentrum Sachstand und weiteres Vorgehen Großflächiger Einzelhandel Baugrenze LIDL Entwurf 2.3.2021 'H.\ • LIDL VF 1.700 m2 Fachmarkt BGF 920 m2 199 Stellplätze Angebot • 2-geschossig (Kita) • Umzug denn's Biomarkt I" 1 15 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L -J Fachmarktzentrum Baugrenze * LIDL VF 1.700 m2 Fachmarkt BGF 2.000 m2 162 Stellplätze Aussage, „Penny“ wird W, mittelfnstig schließen. ■" 1 Stadtplanungsamt, April 2021 Stadt Lahr L