Beschlussvorlage ( Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger )
Vorlage: Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger
28. Juni 2021
Beschlussvorlage (
Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger
)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Kostenkalkulation)
28. Juni 2021
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Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger
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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Kostenkalkulation)
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 24.03.2021 Az.: Drucksache Nr.: 69/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 28.04.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 03.05.2021 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit an der Grundschule Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach mit einem Stellenumfang von 50% zu. 2. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. wird mit der Trägerschaft beauftragt. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreis- und Landeszuschüsse durchgeführt. Ein Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022 liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 20.700,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmittel i. H. v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen. Anlage(n): Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 69/2021 Anlage 2 - Kostenkalkulation Anlage 0 Seite - 2 - Drucksache 69/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? 42.000,34.500,- 7.500,Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 69/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Seit 2000/2001 wurde die Schulsozialarbeit an Lahrer Schulen eingeführt und kontinuierlich ausgebaut sowie konzeptionell weiterentwickelt. Aktuell wird die Schulsozialarbeit an folgenden Schulen angeboten: Friedrichschule, Gemeinschaftsschule: Gutenbergschule, SBBZ Lernen: Schutterlindenbergschule, Ganztagesgrundschule: Verbundschule Lahr (OHR / THS) Luisenschule, Grundschule: Eichrodtschule, Grundschule: Geroldseckerschule, Grundschule: Max-Planck-Gymnasium: Scheffel-Gymnasium: Johann-Peter-Hebel-Schule GS Langenwinkel / Kippenheimweiler: 100% Stellenumfang 75% Stellenumfang 75% Stellenumfang 200% Stellenumfang 50% Stellenumfang 50% Stellenumfang 50% Stellenumfang 90% Stellenumfang 100% Stellenumfang 50% Stellenumfang (Träger Caritas) 50% Stellenumfang (Träger Caritas) An folgenden Grundschulen soll mit der Schulsozialarbeit im laufenden Kalenderjahr begonnen werden: GS Mietersheim u. GS Sulz (ab Juni 2021) GS Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach (ab 01.09.2021) 50% Stellenumfang (Träger Caritas) 50% Stellenumfang (Träger AWO) Unter Berücksichtigung des weiteren Ausbaus würde gesamtstädtisch der Personaleinsatz bei der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2021/2022 bei insgesamt 990% liegen. Aktuell wird die Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen auf der Grundlage der Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit im Ortenaukreis, den Fördergrundsätzen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg und individueller Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen, der Stadt Lahr und dem Kreis durchgeführt. Nach den Förderrichtlinien des Kreises wird die Schulsozialarbeit mit einem Zuschuss von EUR 16.700,- je Vollzeitstelle gefördert. Die Landesförderung liegt ebenfalls bei EUR 16.700,-. Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 08.10.2019 bzw. 30.09.2020 hat der Gemeinderat dem Ausbau der Schulkindbetreuung und der Schulsozialarbeit an den städtischen Grundschulen bereits grundsätzlich zugestimmt. Drucksache 69/2021 Seite - 5 - Im Bereich der Schulsozialarbeit sind im Haushalts- bzw. Stellenplan 2021 hierfür folgende Positionen ausgewiesen: GS Mietersheim: Übertragung der Trägerschaft an den Caritasverband Lahr e. V.- Gewährung eines Zuschusses in Höhe von EUR 21.000,- jährlich (Defizitfinanzierung auf der Grundlage eines Leistungsvertrages). GS Sulz: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan. GS Reichenbach/Kuhbach: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan. Die Umsetzung der Entscheidung zum Standort Mietersheim wurde von der Verwaltung zunächst zurückgestellt, da der Ortenaukreis eine grundlegende Überarbeitung der Förderrichtlinien der Schulsozialarbeit angekündigt hatte. Bezogen auf den Stellenumfang und Anzahl der Standorte pro Fachkraft wurde festgelegt, dass im Hinblick auf das breite Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit der Stellenumfang pro Fachkraft mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen soll. Sofern der Grundstandard von mindestens 50 % einer Vollzeitstelle pro Schulstandort gewährleistet ist, können ergänzend unterhälftige Teilzeitstellen mit einem Stellenumfang von mindestens 25 % am gleichen Schulstandort finanziell gefördert werden. Die Zuständigkeit für bis zu drei Schularten an einem gemeinsamen Standort ist möglich, wenn sich die Schulen auf einem gemeinsamen Gelände (oder in unmittelbarer Nähe) befinden und die Kernaufgaben unter Berücksichtigung der Gesamtschülerzahl wahrgenommen werden können. An Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit unter 150 Schülerinnen und Schülern können im begründeten Einzelfall mindestens 50% einer Vollzeitstelle aufgeteilt auf zwei Schulstandorte gefördert werden, sofern an jedem Standort mindestens 25% angesiedelt sind und sich die Schulen in räumlicher Nähe zueinander befinden. Unter Beachtung der vorgenannten Zuschussregelung schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ortenaukreis vor, die Aufgabe der Schulsozialarbeit an den noch zu besetzenden Standorten wie folgt aufzuteilen: Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die beiden Schulstandorte Mietersheim und Sulz. Anmerkung: Der Ortenaukreis sieht eine räumliche Nähe zu beiden Standorten und somit eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Stelle. Eine Landesförderung wird für diese beiden Standorte ebenfalls gewährt. Auf der Grundlage der bereits vom Gemeinderat für den Standort Mietersheim gefassten Beschlusse soll die Trägerschaft für beide Standorte an den Caritasverband Lahr e.V. auf der Grundlage eines Leistungsvertrages übertragen werden. Die im Stellenplan für den Standort Sulz ausgewiesene 25% Personalstelle entfällt entsprechend. Auf dieser Grundlage soll dem Caritasverband ein Zuschuss in Höhe von EUR 21.000,- gewährt werden. Die Haushaltmittel stehen unter der Kostenstelle 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) zur Verfügung. Die Stellenbesetzung soll zeitnah erfolgen. Drucksache 69/2021 Seite - 6 - Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die Grundschule Reichenbach und die Außenstelle Kuhbach. Anmerkung: Der Ortenaukreis und das Landesjugendamt (KVJS) haben die ursprünglich angedachte Besetzung mit einer 25 % -Stelle für beide Standorte nach den Förderrichtlinien abgelehnt. Eine Kombination mit einem anderen Standort ist auch nicht denkbar. Daher ist für die Grundschule Reichenbach und die Außenstelle Kuhbach insgesamt eine 50%-Stelle Schulsozialarbeit vorgesehen. Im Stellenplan ist lediglich eine 25%-Stelle vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, den Empfehlungen der Zuschussgeber entsprechend für beide Standorte eine 50%-Stelle vorzusehen. Aus Sicht der Verwaltung soll die Trägerschaft für die neuen Standorte der Schulsozialarbeit an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenaukreis e.V. (anerkannter Träger der Schulsozialarbeit, Kreis und Land) übertragen werden. Hierfür spricht, dass die AWO durch die bestehenden Kooperationen und Netzwerke (Angebote der Sozialpädagogischen Schülerhilfe) bereits große Akzeptanz an den beiden Schulstandorten erlangt hat. Zudem ist die AWO seit vielen Jahren ein verlässlicher Kooperationspartner der Stadt Lahr mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Fachbereichen der Sozialen Arbeit. Im Einzelnen wird auf die beigefügt Anlage verwiesen. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreisund Landeszuschüsse durchgeführt. Wir verweisen auf die Kostenkalkulation im Anhang. Ein Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022 liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 21.000,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmittel i.H.v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen. Dieser Teilbetrag ist im Haushaltsansatz 2021 unter der Kostenstellen 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) im Haushaltsentwurf eingeplant. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin Harry Ott Abteilungsleiter