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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 12.05.2021 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 110/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

22.06.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Abt. 10/101

Abt. 30/302
erfolgt

Abt. 60/603

Abt. 60/605

IGZ

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:

Der Abschlussbericht zur Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr
wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erster Maßnahmen erfolgt ab dem
Jahr 2022 ff. Die Verwaltung wird Vorschläge in die für Herbst 2021 geplante Vorlage
zum Aktions-/Umsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans integrieren.

Anlage(n):
Anlage 0
- Abschlussbericht Fortschreibung Radverkehrskonzept Lahr
- Anhang A: Netzplan
- Anhang B: Qualitätsempfehlungen
- Anhang C: Führungsformen der Radverkehrsanlagen
- Anhang D: Mängelliste
- Anhang E: Mängelplan
- Anhang F: Maßnahmenliste
- Anhang G: Maßnahmenplan
- Anhang H: Planungsgrundlage Fahrradstraße
- Anhang I: Planungsempfehlungen 5 Fahrradstraßen
- Anhang J: Potenziale des Radtourismus

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 110/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 110/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr engagiert sich seit Jahren in der Förderung des Radverkehrs. So wurde im Jahr 2010 ein Rad- und Fußwegekonzept beauftragt, das als Ziel u.a. die systematische Radverkehrsförderung verfolgte. Dieses Konzept wurde durch das Stadtund Verkehrsplanungsbüro Kaulen erarbeitet und im Jahr 2012 beschlossen. Seitdem werden die darin definierten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs kontinuierlich umgesetzt wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:
Infrastruktur:

Bau und Markierung von Radverkehrsanlagen (mehrere
Schutzstreifen, Radaufstellflächen, Abbiegespuren an Knotenpunkten, Radweg Dr. Georg-Schaeffler-Straße)

Service:

Fahrradabstellanlagen am Bahnhof (Boxen und Überdachungen) und in der Innenstadt (Anlehnbügel statt Felgenkiller,
Pedelec-Verleihsystem, Schließfächer mit Steckdosen, Radservice-Stationen, Lastenrad-Test-Angebot, Lastenrad-Förderung

Information:

Erneuerung und Erweiterung der Radwegweisung

Kommunikation:

Öffentlichkeitsformate der AGFK-BW, STADTRADELN

Im November 2014 erfolgte die Aufnahme der Stadt Lahr in die Arbeitsgemeinschaft
Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFKBW). Mit der Aufnahme bekräftigt jede Mitgliedskommune das Ziel, die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Stadt“, „Fahrradfreundliche Gemeinde“ oder „Fahrradfreundlicher Landkreis“ anzustreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen
erfüllen zu wollen.
Die Bewerbung der Stadt Lahr um eine Auszeichnung als „Fahrradfreundliche
Stadt“ erfolgte 2017, blieb aber leider ohne Erfolg. Die Prüfkommission lobte jedoch
das Engagement der Stadt Lahr und motivierte sie dazu, den eingeschlagenen Weg
im Bereich Radverkehrsförderung fortzusetzen.
Anfang 2019 beauftragte die Stadt Lahr wiederum das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen mit einer Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes. Im Vordergrund stand die Fortschreibung des Radverkehrsnetzes mit Netzplanung, Definition von Qualitätskriterien, Mängelanalyse und Maßnahmenkonzept. Das Instrument
der Fahrradstraße wurde dabei vertiefend betrachtet: fünf von der Stadt Lahr benannte Straßen wurden im Hinblick auf eine Eignung als Fahrradstraße geprüft. Darüber hinaus wurden Hinweise und Empfehlungen zum Mobilitätsmanagement, zum
Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr gegeben sowie ein Controlling-Konzept erarbeitet.
Die Maßnahmenumsetzung soll ab dem Jahr 2022 ff. erfolgen, da in diesem Jahr
noch einige Radverkehrsprojekte anstehen, bspw. der Neubau der Geh- und Radwegbrücke am Rosenweg, der Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße,
die Fortführung der Beleuchtung des Schutterradwegs ab der Geroldsecker Halle in
Reichenbach in Richtung Hexenmatt oder die Installation von 40 zusätzlichen Fahrradboxen am Bahnhof. Die Verwaltung wird Vorschläge zur Maßnahmenumsetzung
in die für Herbst 2021 geplante Vorlage zum Aktions-/Umsetzungsprogramm des
Verkehrsentwicklungsplans integrieren.

Drucksache 110/2021

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Einordnung in die kommunale und regionale/gemarkungsübergreifende Verkehrsplanung
Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Im VEP sind folgende vier Handlungsfeldern definiert: Nahmobilität, Öffentlicher
Personennahverkehr, Kfz-Verkehr und Querschnittsthemen. Diese gliedern sich
weiter in insgesamt 29 Maßnahmenfelder/-bündel, die wiederum aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen bestehen. Die Radverkehrsförderung ist dem Handlungsfeld Nahmobilität zuzuordnen.
Da die Erstellung des VEP und die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes parallel erfolgten, werden im VEP lediglich Grundprinzipien der Nahmobilitätsförderung dargestellt und in Verbindung mit dem Zielkonzept des VEP gebracht. Einzelmaßnahmen sind der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes zu entnehmen. Im Umsetzungskonzept wird dem Maßnahmenfeld A1 Grundprinzipien der
Nahmobilität die Priorität 1 zugeordnet. Der Gemeinderat hat das Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ beschlossen mit dem Ziel, den Anteil des
Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2030 von 14 % auf 21 % anzuheben.
Ortenaukreis & Regierungspräsidium Freiburg
Der Ortenaukreis ist Straßenbaulastträger für straßenbegleitende Radwege an
Kreisstraßen und koordiniert die Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständig für Planung, Bau und Betrieb von
Radverkehrsanlagen entlang der Bundesstraßen. Die in der Fortschreibung des
Radverkehrskonzeptes vorgeschlagenen Maßnahmen, die den Ortenaukreis oder
das RP Freiburg betreffen, werden in gemeinsamen Terminen, bspw. im Rahmen
von Verkehrsschauen, erläutert und diskutiert.
Mobilitätsnetzwerk Ortenau
Alle drei Themenschwerpunkte, die vom Mobilitätsnetzwerk bearbeitet werden,
haben einen Bezug zum Radverkehr. Beim Themenschwerpunkt 1 sind es die
Mobilitätsstationen, an denen u.a. ein Bikesharing-Angebot zur Verfügung gestellt
werden soll, beim Themenschwerpunkt 3 ist es die Mobilitätsapp, in die das Bikesharing-Angebot integriert wird. Der Themenschwerpunkt 2 befasst sich mit dem
interkommunalen Radwegenetz, insbesondere den Radpendlerachsen. Diese
wurden im Rahmen einer Unternehmensbefragung in den zehn Netzwerkkommunen und anhand der Kenntnisse der Netzwerkbeauftragten identifiziert und von
dem vom Mobilitätsnetzwerk beauftragten Fachbüro befahren. Darauf aufbauend
werden aktuell Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur erarbeitet. Gleichzeitig
wird ein Kooperationsmodell zwischen Unternehmen und Netzwerkkommunen zur
Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements entwickelt.
startkLahr.mobil
Ziel des Mobilitätskonzepts „startkLahr.mobil“, das 2020/2021 im Rahmen eines
Förderprogramms des Bundes von der IGZ unter wissenschaftlicher Begleitung
des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation erstellt wurde, sind
der Wissensaufbau hinsichtlich neuer und nachhaltiger Mobilitätsangebote und die
Untersuchung der Übertragbarkeit dieser Lösungsansätze auf das Industrie- und
Gewerbegebiet startkLahr. Teil des Mobilitätskonzeptes ist die Radverkehrsförderung auf dem Areal u.a. durch eine klimaneutrale Radwegebeleuchtung, Radservice-Stationen, Bikesharing-Stationen sowie unternehmensinterne Maßnahmen im
Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, bspw. die Einführung des
Dienstradleasings oder die Installation von sicheren, wettergeschützten und beleuchteten Fahrradabstellanlagen in Eingangsnähe sowie Ladestationen.

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Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO)
Der RVSO hat sich dem Thema Radschnellverbindungen angenommen.
2016/2017 wurde eine Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in der Region Südlicher Oberrhein erstellt, in der 17 Korridore untersucht wurden. Im Ergebnis wiesen sieben ein ausreichendes Potenzial für die weiterführende Planung auf.
Für vier Korridore, darunter der Korridor Offenburg-Friesenheim-Lahr, wurden
2017/2018 Machbarkeitsstudien erstellt mit dem Ergebnis, dass auf allen vier untersuchten Strecken die vom Land vorgegebenen Qualitätsstandards weitgehend
umsetzbar sind und die Realisierung auch technisch machbar ist. Die errechneten
positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisse belegen, dass die Realisierung auch unter
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Leider konnte bisher kein kommunalpolitischer Konsens der tangierten Städte und Gemeinden zur Realisierung
der Radschnellverbindung Offenburg-Friesenheim-Lahr erzielt werden.
Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen
Lahr und Emmendingen erstellt. Die Ergebnisse sollen im Dezember 2021 vorgestellt werden.
Mobilitätspakt
Ziel ist die Aktivierung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit von der Stadt
Lahr, den Umlandgemeinden, dem Ortenaukreis, dem Regionalverband Südlicher
Oberrhein, dem RP Freiburg, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
sowie verkehrsintensiven Unternehmen. Das Ergebnis des Mobilitätspakts ist ein
abgestimmtes, integratives Konzept für kurz-, mittel- und langfristig notwendige
Maßnahmen zur Optimierung des Mobilitätssystems im betrachteten Raum.
Dadurch sollen Synergien erzielt und die Zusammenarbeit auch über den Mobilitätspakt hinaus verstetigt werden.
Am 10. März 2021 hat Verkehrsminister Hermann die Einrichtung des Mobilitätspakts Lahr bekanntgegeben und das RP Freiburg mit den Vorbereitungen und der
konkreten Umsetzung beauftragt. Der Pakt, der der erste in Südbaden und der
erste grenzüberschreitende überhaupt ist, hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Nach der Sommerpause soll das Projekt mit einer Kick-off-Veranstaltung auf den
Weg gebracht werden. Anschließend ist die Unterzeichnung einer gemeinsam getragenen Gründungserklärung vorgesehen. Diese stellt die Grundlage für die Zusammenarbeit und das Arbeitsprogramm im Mobilitätspakt dar. Aufgrund der starken Pendlerströme im Raum Lahr sollen in einem ersten Schritt die Belange der
Berufstätigen im Fokus stehen. Hier bestehen die Schnittstellen zur Radverkehrsförderung und zum betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Fazit
Die vorangegangene Übersicht zeigt die Vielfalt der Akteure im Bereich der Radverkehrsförderung mit Bezug zur Stadt Lahr. Aufgabe der Stadt ist es, diese im
Sinne einer ganzheitlichen Radverkehrsförderung zusammenzubringen und eine
Umsetzung von Maßnahmen zu koordinieren.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

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