Beschlussvorlage (Anlage 0)
Vorlage: Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr
28. Juni 2021
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Abschlussbericht Fortschreibung Radverkehrskonzept Lahr)
Beschlussvorlage (- Anhang A: Netzplan)
Beschlussvorlage (- Anhang B: Qualitätsempfehlungen)
Beschlussvorlage (- Anhang C: Führungsformen der Radverkehrsanlagen)
Beschlussvorlage (- Anhang D: Mängelliste)
Beschlussvorlage (- Anhang E: Mängelplan)
Beschlussvorlage (- Anhang F: Maßnahmenliste)
Beschlussvorlage (- Anhang G: Maßnahmenplan)
Beschlussvorlage (- Anhang H: Planungsgrundlage Fahrradstraße)
Beschlussvorlage (- Anhang I: Planungsempfehlungen 5 Fahrradstraßen)
Beschlussvorlage (- Anhang J: Potenziale des Radtourismus)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
28. Juni 2021
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Anhang E: Mängelplan)Beschlussvorlage (- Abschlussbericht Fortschreibung Radverkehrskonzept Lahr)Beschlussvorlage (- Anhang J: Potenziale des Radtourismus)Beschlussvorlage (- Anhang F: Maßnahmenliste)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (- Anhang H: Planungsgrundlage Fahrradstraße)Beschlussvorlage (- Anhang A: Netzplan)Beschlussvorlage (- Anhang C: Führungsformen der Radverkehrsanlagen)Beschlussvorlage (- Anhang D: Mängelliste)Beschlussvorlage (- Anhang G: Maßnahmenplan)Beschlussvorlage (- Anhang I: Planungsempfehlungen 5 Fahrradstraßen)Beschlussvorlage (- Anhang B: Qualitätsempfehlungen)
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Datum: 12.05.2021 Amt: 61 Stehr Az.:-0692/MS Drucksache Nr.: 110/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 22.06.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Abt. 10/101 Abt. 30/302 erfolgt Abt. 60/603 Abt. 60/605 IGZ Eingangsvermerke Oberbürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Recht Abt. 10/101 Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Betreff: Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Abschlussbericht zur Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erster Maßnahmen erfolgt ab dem Jahr 2022 ff. Die Verwaltung wird Vorschläge in die für Herbst 2021 geplante Vorlage zum Aktions-ZUmsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans integrieren. Anlaqe(n); - Abschlussbericht Fortschreibung Radverkehrskonzept Lahr - Anhang A: Netzplan - Anhang B: Qualitätsempfehlungen - Anhang C: Führungsformen der Radverkehrsanlagen -Anhang D: Mängelliste -Anhang E: Mängelplan -Anhang F: Maßnahmenliste -Anhang G: Maßnahmenplan -Anhang H: Planungsgrundlage Fahrradstraße - Anhang I: Planungsempfehlungen 5 Fahrradstraßen - Anhang J: Potenziale des Radtourismus BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 110/2021 Seite-2- Anaaben über finanzielle und personelle Auswirkungen E3 □ □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden . Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -ln diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelie Auswirkungen (Prognose) □ Investition Nicht investive 1 MiißinihnK' odui Pioiokt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (•«•) / Fehl betrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittei (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (Inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jahilich ab Inbctiiobnahmo / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Pcisonalmchibcdatf (daucihnft) Stelle / Bezeichnung Entgcltgtuppo/ Besoldungsgiuppc Aibeitgcbüiaufwimd p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) jstdie^Mäßhäbmejhi^Heiüshäitspiäh berücksicli tigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) iistdie:Mäßhähm0;in!!äeEiriiititteiifdstigeii^iänunglberückslclitigt? □Nein □Ja, mit den angegebenen Kosten □Nein DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Seite - 3 - 110/2021 Sachdarstellung: Die Stadt Lahr engagiert sich seit Jahren in der Förderung des Radverkehrs. So wur de im Jahr 2010 ein Rad- und Fußwegekonzept beauftragt, das als Ziel u.a. die sys tematische Radverkehrsförderung verfolgte. Dieses Konzept wurde durch das Stadtund Verkehrspianungsbüro Kaulen erarbeitet und im Jahr 2012 beschlossen. Seit dem werden die darin definierten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs konti nuierlich umgesetzt wie die folgenden Beispiele verdeutlichen: Infrastruktur: Bau und Markierung von Radverkehrsanlagen (mehrere Schutz. streifen, Radaufstellfiächen, Abbiegespuren an Knotenpunkten, Radweg Dr. Georg-Schaeffler-Straße) Service: Fahrradabsteüanlagen am Bahnhof (Boxen und Überdachun gen) und in der Innenstadt (Anlehnbügel statt Felgenkiller, Pedelec-Verleihsystem, Schließfächer mit Steckdosen, Radser vice-Stationen, Lastenrad-Test-Angebot, Lastenrad-Förderung Information: Erneuerung und Erweiterung der Radwegweisung Kommunikation: Öffentlichkeitsformate der AGFK-BW, STADTRADELN im November 2014 erfolgte die Aufnahme der Stadt Lahr in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFKBW). Mit der Aufnahme bekräftigt jede Mitgliedskommune das Ziel, die Landesaus zeichnung „Fahrradfreundliche Stadt", „Fahrradfreundliche Gemeinde" oder „Fahrrad freundlicher Landkreis" anzustreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen zu wollen. Die Bewerbung der Stadt Lahr um eine Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Stadt“ erfolgte 2017, blieb aber leider ohne Erfolg. Die Prüfkommission lobte jedoch das Engagement der Stadt Lahr und motivierte sie dazu, den eingeschiagenen Weg im Bereich Radverkehrsförderung fortzusetzen. Anfang 2019 beauftragte die Stadt Lahr wiederum das Stadt- und Verkehrspla nungsbüro Kaulen mit einer Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes. Im Vor dergrund stand die Fortschreibung des Radyerkehrsnetzes mit Netzplanung, Definiti on von Qualitätskriterien, Mängelanalyse und Maßnahmenkonzept. Das Instrument der Fahrradstraße wurde dabei vertiefend betrachtet: fünf von der Stadt Lahr be nannte Straßen wurden im Hinblick auf eine Eignung als Fahrradstraße geprüft. Darüber hinaus wurden Hinweise und Empfehlungen zum Mobiütätsmanagement, zum Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr gegeben sowie ein Controlling-Kon zept erarbeitet. Die Maßnahmenumsetzung soll ab dem Jahr 2022 ff. erfolgen, da in diesem Jahr noch einige Radverkehrsprojekte anstehen, bspw. der Neubau der Geh- und Rad wegbrücke am Rosenweg, der Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße, die Fortführung der Beleuchtung des Schutterradwegs ab der Geroldsecker Halle in Reichenbach in Richtung Hexenmaü oder die Installation von 40 zusätzlichen Fahr radboxen am Bahnhof. Die Verwaltung wird Vorschläge zur Maßnahmenumsetzung in die für Herbst 2021 geplante Vorlage zum Aktions-ZUmsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans integrieren. 110/2021 Seite - 4 - Einordnung in die kommunale und regionale/gemarkungsübergreifende Ver kehrsplanung Verkehrsentwicklunasplan (VEP'i Im VEP sind folgende vier Handlungsfeldern definiert: Nahmobilität, Öffentlicher Personennahverkehr, Kfz-Verkehr und Querschnittsthemen. Diese gliedern sich weiter in insgesamt 29 MaßnahmenfelderZ-bündel, die wiederum aus einer Viel zahl von Einzelmaßnahmen bestehen. Die Radverkehrsförderung ist dem Hand lungsfeld Nahmobilität zuzuordnen. Da die Erstellung des VEP und die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes parallel erfolgten, werden im VEP lediglich Grundprinzipien der Nahmobilitätsförderung dargestellt und in Verbindung mit dem Zielkonzept des VEP gebracht. Einzelmaßnahmen sind der Fortschreibung des Radverkehrskon zeptes zu entnehmen. Im Umsetzungskonzept wird dem Maßnahmenfeld A1 Grundprinzipien der Nahmobilität die Priorität 1 zugeordnet. Der Gemeinderat hat das Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ beschlossen mit dem Ziel, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2030 von 14 % auf 21 % anzuheben. Oitenaukreis & Regierungsoräsidium Freibura Der Ortenaukreis ist Straßenbaulastträger für straßenbegleitende Radwege an Kreisstraßen und koordiniert die Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständig für Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen entlang der Bundesstraßen. Die in der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes vorgeschlagenen Maßnahmen, die den Ortenaukreis oder das RP Freiburg betreffen, werden in gemeinsamen Terminen, bspw. im Rahmen von Verkehrsschauen, erläutert und diskutiert. Mobilitätsnetzwerk Ortenau Alle drei Themenschwerpunkte, die vom Mobilitätsnetzwerk bearbeitet werden, haben einen Bezug zum Radverkehr. Beim Themenschwerpunkt 1 sind es die Mo bilitätsstationen, an denen u.a. ein Bikesharing-Angebot zur Verfügung gestellt werden soll, beim Themenschwerpunkt 3 ist es die Mobilitätsapp, in die das Bikesharing-Angebot integriert wird. Der Themenschwerpunkt 2 befasst sich mit dem interkommunalen Radwegenetz, insbesondere den Radpendlerachsen. Diese wurden im Rahmen einer Unternehmensbefragung in den zehn Netzwerkkommunen und anhand der Kenntnisse der Netzwerkbeauftragten identifiziert und von dem vom Mobilitätsnetzwerk beauftragten Fachbüro befahren. Darauf aufbauend werden aktuell Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur erarbeitet. Gleichzeitig wird ein Kooperationsmodell zwischen Unternehmen und Netzwerkkommunen zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements entwickelt. startklahr. mobil Ziel des Mobilitätskonzepts „startkLahr.mobH", das 2020/2021 im Rahmen eines Förderprogramms des Bundes von der IGZ unter wissenschaftlicher Begleitung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft uncj Organisation erstellt wurde, sind der Wissensaufbau hinsichtlich neuer und nachhaltiger Mobilitätsangebote und die Untersuchung der Übertragbarkeit dieser Lösungsansätze auf das Industrie- und Gewerbegebiet startklahr. Teil des Mobilitätskonzeptes ist die Radverkehrsförde rung auf dem Areal u.a. durch eine kiimaneutrale Radwegebeleuchtung, Radser vice-Stationen, Bikesharing-Stationen sowie untemehmensinterne Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, bspw. die Einführung des Dienstradleasings oder die Installation von sicheren, wettergeschützten und be leuchteten Fahrradabstellanlagen in Eingangsnähe sowie Ladestationen. Drucksache 110/2021 Sello - 5 - Reqionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO^ Der RVSO hat sich dem Thema Radschnellverbindungen angenommen. 2016/2017 wurde eine Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in der Regi on Südlicher Oberrhein erstellt, in der 17 Korridore untersucht wurden. Im Ergeb nis wiesen sieben ein ausreichendes Potenzial für die weiterführende Planung auf. Für vier Korridore, darunter der Korridor Offenburg-Friesenheim-Lahr, wurden 2017/2018 Machbarkeitsstudien erstellt mit dem Ergebnis, dass auf allen vier un tersuchten Strecken die vom Land vorgegebenen Qualitätsstandards weitgehend . umsetzbar sind und die Realisierung auch technisch machbar ist. Die errechneten positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisse belegen, dass die Realisierung auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Leider konnte bisher kein kom munalpolitischer Konsens der tangierten Städte und Gemeinden zur Realisierung der Radschnellverbindung Offenburg-Friesenheim-Lahr erzielt werden. Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Lahr und Emmendingen erstellt. Die Ergebnisse sollen im Dezember 2021 vorge stellt werden. Mobilitätspakt Ziel ist die Aktivierung der ebenenübergreifenden .Zusammenarbeit von der Stadt Lahr, den Umlandgemeinden, dem Ortenaukreis, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, dem RP Freiburg, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie verkehrsintensiven Unternehmen. Das Ergebnis des Mobilitätspakts ist ein abgestimmtes, integratives Konzept für kurz-, mittel- und langfristig notwendige Maßnahmen zur Optimierung des Mobilitätssystems im betrachteten Raum. Da durch sollen Synergien erzielt und die Zusammenarbeit auch über den Mobilitätspakt hinaus verstetigt werden. Am 10. März 2021 hat Verkehrsminister Hermann die Einrichtung des Mobilitäts pakts Lahr bekanntgegeben und das RP Freiburg mit den Vorbereitungen und der konkreten Umsetzung beauftragt. Der Pakt, der der erste in Südbaden und der erste grenzüberschreitende überhaupt ist, hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach der Sommerpause soll das Projekt mit einer Kick-off-Veranstaltung auf den Weg gebracht werden. Anschließend ist die Unterzeichnung einer gemeinsam ge tragenen Gründungserklärung vorgesehen. Diese stellt die Grundlage für die Zu sammenarbeit und das Arbeitsprogramm im Mobilitätspakt dar. Aufgrund der star ken Pendlerströme im Raum Lahr sollen in einem ersten Schritt die Belange der Berufstätigen im Fokus stehen. Hier bestehen die Schnittstellen zur Radverkehrsförderung und zum betrieblichen Mobilitätsmanagement. Fazit Die vorangegangene Übersicht zeigt die Vielfalt der Akteure im Bereich der Rad' Verkehrsförderung mit Bezug zur Stadt Lahr. Aufgabe der Stadt ist es, diese im Sinne einer ganzheitlichen Radverkehrsförderung zusammenzubringen und eine Umsetzung von Maßnahmen zu koordinieren. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung In den Zuhörorbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Boratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 10 Abs. 1-5 Gomelndeordnung zu entnehmen.