Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; - Jahresabschluss 2020)
Vorlage: badenova AG & Co. KG; - Jahresabschluss 2020
14. Juni 2021
Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG;
- Jahresabschluss 2020)
Beschlussvorlage (Anhang 2020)
Beschlussvorlage (Anlagenspiegel 2020)
Beschlussvorlage (Bericht des Aufsichtsrats)
Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk)
Beschlussvorlage (Bilanz 2020)
Beschlussvorlage (GuV 2020)
Beschlussvorlage (Lagebericht 2020)
Beschlussvorlage (Vorlage 98-2021 Anlage 0.pdf)
14. Juni 2021
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- Jahresabschluss 2020)
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Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 29.04.2021 Az.: 922.5224 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 Drucksache Nr.: 98/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: badenova AG & Co. KG; - Jahresabschluss 2020 Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2020, den Lagebericht 2020, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers den Bericht des Aufsichtsrats den Anhang 2020 den Anlagenspiegel zur Kenntnis. 2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020, der Entlastung der badenova Verwaltungs-AG als Geschäftsführerin der badenova AG & Co. KG sowie die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen. Anlage(n): Bilanz 2020 GuV 2020 Lagebericht 2020 Bestätigungsvermerk BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 98/2021 Bericht des Aufsichtsrats Anhang 2020 Anlagenspiegel 2020 Vorlage 98-2021 Anlage 0.pdf Seite - 2 - Drucksache 98/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 98/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) -künftig durch den Haupt-und Personalausschuss. Die nächste Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG findet am 19. Juli dieses Jahres statt. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Der Vorstand der badenova AG & Co; KG hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Im Geschäftsjahr 2020 konnte das beteiligungsunternehmen eine Bilanzsumme von 706.607.820,45 € (Vj.: 681.979.052,06 €) und einen Jahresüberschuss von 52.197.714,42 € (Vj.: 53.593.104,32 €) erzielen. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: In der Gesellschafterversammlung soll beschlossen werden, dass vom Jahresüberschuss der badenova AG & Co. KG in Höhe von 52.197.714,42 € ein Betrag von 1.566.000,00 € dem Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz zugewiesen und 1.390.854,17 € entnommen werden. Gleichzeitig soll beschlossen werden, den dadurch entstehenden Bilanzgewinn in Höhe von 52.022.568,59 € im Verhältnis der festen Kapitalanteile unter den Gesellschaftern zu verteilen. Des Weiteren soll beschlossen werden, der badenova Verwaltungs-AG als Geschäftsführerin der badenova AG & Co. KG für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Für das Geschäftsjahr 2021 soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, zum Abschlussprüfergewählt werden. Die Stadt Lahr ist über den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr mit 1,426 % an der badenova AG & Co. KG beteiligt (anteilige Ausschüttung: 814.124,93 € (brutto, bzw. 741.841,83 € netto). Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes wurde von einer anteiligen Ausschüttung in Höhe von 747.000,00 € (netto) ausgegangen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer