Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen; Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 21.05.2021 Az.: 922.5324 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 28.06.2021 Drucksache Nr.: 121/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen; Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Kostenstelle 57105010 (ZV Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr), Kostenart 4453000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl.) überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 575.166,59 €. 2. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer). Anlage(n): Anlage0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 121/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? 2.674.852,24 € 2.099.685,65 € - 575.166,59 € Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 121/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Entsprechend der Regelung in § 11 der Verbandssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ führt die Stadt Lahr das ihr zufließende IstAufkommen an Grund- und Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage an den Zweckverband ab. Die Einnahmen der Stadt aus den Realsteuern werden bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl nach § 6 des Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugrunde gelegt. Die Steuerkraftmesszahl ist somit die entscheidende Größe bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach § 5 FAG. Außerdem ist die Steuerkraftmesszahl auch die Grundlage für die Ermittlung der Steuerkraftsumme, welche wiederum bei der Berechnung der Finanzausgleichsumlage, die die Stadt an das Land abzuführen hat, sowie bei der Kreisumlage als Bemessungsgrundlage dient. Somit wird die Stadt Lahr bei der B emessung der Umlagen und bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen belastet, obwohl ihr das an den Zweckverband abzuführende Grund- und Gewerbesteueraufkommen nicht verbleibt. Konkret werden das im Vorjahr zugeflossene Steueraufkommen aus Grund- und Gewerbesteuern sowie die Hälfte dessen als Abschlag für das laufende Jahr unter Abzug der Finanzausgleichsbelastung an den Zweckverband abgeführt. Im Haushaltsjahr 2020 hat die Stadt Lahr das ihr für das Zweckverbandsareal zugeflossene Grundsteuer- und Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2019 sowie die Hälfte dessen als Abschlagszahlung für das laufende Jahr in Höhe von 7.474.852,24 an den Zweckverband abgeführt. Die insgesamt sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der dort angesiedelten Unternehmen, welche sich auch in Nachzahlungen für Vorjahre wiederspiegelten, führte zu dem hohen Steueraufkommen. Bei der Haushaltsplanung 2020 wurde mit einem Steueraufkommen von 4.800.000,00 € gerechnet. Die Mehraufwendungen hierfür lagen demnach bei 2.674.852,24 €. Das gestiegene Steueraufkommen führt auch zu einer steigenden Finanzausgleichsbelastung. Diese wird der Stadt vom Zweckverband in Form einer Verrechnung erstattet und stellt für die Stadt daher einen Ertrag dar. Bei der Haushaltsplanung 2020 wurde hier mit Erträgen von 3.210.600,00 € gerechnet. Die Mehrerträge hierfür lagen demnach bei 2.099.685,65 €. Die beiden Aufwands- und Ertragspositionen sind gegenseitig deckungsfähig. D.h. die Mehrerträge können dazu genutzt werden die Mehraufwendungen zu decken. Die Mehrerträge übersteigenden Mehrausgaben führen dann zu (ungedeckten) überplanmäßigen Mehraufwendungen. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen aus der Abführung des Grund- und Gewerbesteueraufkommen lag im Jahr 2020 demnach bei 575.166,59 €. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 575.166,59 € können in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden. Das Steueraufkommen des Zweckverbandsgebiets entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt: Drucksache 121/2021 Seite - 4 - Steuer Finanzausgleichsbelastung Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Grundsteuer 275.791,75 € 259.656,33 € 382.501,98 € 317.894,41 € 322.927,79 € 313.540,94 € 423.028,37 € 819.395,27 € 828.353,53 € 775.237,29 € Gewerbesteuer 283.551,65 € 210.617,10 € 395.791,22 € 291.190,53 € 725.355,44 € 802.737,60 € 1.589.201,27 € 2.535.088,43 € 5.273.042,53 € 13.299.002,28 € Gesamt 559.343,40 470.273,43 778.293,20 609.084,94 1.048.283,23 1.116.278,54 2.012.229,64 3.354.483,70 6.101.396,06 14.074.239,57 € € € € € € € € € € 341.670,39 279.783,03 475.749,54 365.743,34 689.729,47 730.548,01 1.357.158,51 2.236.979,74 1.716.932,20 9.160.510,22 € € € € € € € € € € * vorläufig Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer *