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Beschlussvorlage (Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 20.05.2021 Az.: 922.5124

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

Drucksache Nr.: 120/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke; in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021 freigegeben
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bauverein Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2020

Beschlussvorschlag:

1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2020,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2020,
 den Lagebericht 2020,
 den Anhang 2020,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen.
2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt
Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2020 zuzustimmen.
3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt
Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuzustimmen.
4. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt
Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

Anlage(n):
Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verluistrechnung zum 31.12.2020
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 120/2021

Lagebericht 2020
Anhang 2020
Bestätigungsvermerk 2020

Seite - 2 -

Drucksache 120/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 120/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung
von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
- durch den Haupt-und Personalausschuss.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH findet voraussichtlich am 28. Juli dieses Jahres statt.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Bauverein Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die
Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 10.201.683,08 €
(Vj.: 9.912.336,50 €) und einen Jahresüberschuss von 506.660,14 € (Vj.: 242.033,50 €)
erzielt. Aus Vorjahren bestand noch ein Gewinnvortrag von 818.813,92. Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss wurden 50.666,01 € in gesellschaftliche Rücklagen eingestellt, sodass sich ein neuer Bilanzgewinn von 1.274.808,05 € (Vj.:
859.581,92 €) ergibt.
Der Jahresabschluss wurde von der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von 4%
bezogen auf das Stammkapital – insgesamt 40.768,00 € – an die Gesellschafter auszuschütten und nach Berücksichtigung der Einstellung in die gesellschaftsvertraglichen
Rücklagen mit 50.666,01 € den Restbetrag des Bilanzgewinns i. H. v. 1.183.374,04 €
auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu Ziffer 3) und 4) des Beschlussvorschlags:
Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsführerin und den Aufsichtsrat zu entlasten sowie
die Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) auch zur Abschlussprüferin für das
Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer