Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019 durch den Gemeinderat)
19. Juli 2021
Beschlussvorlage Amt: 14 Zanger Datum: 16.06.2021 Az.: 095.51 Drucksache Nr.: 148/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht --- Betreff: Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019 durch den Gemeinderat Beschlussvorschlag: 1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2019 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 146.387.163,87 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.812.159,50 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt. 2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von 331.222.243,61 EUR festgestellt. 3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht 2019 Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 148/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 148/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat wird in der heutigen Sitzung über die Jahresrechnung 2019 informiert. Auf die Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach der örtlichen Prüfung. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit sind auf Seite 12 bis 29 tabellarisch und ab Seite 87 dargestellt. Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2019 ist auf der Seite 99 des Schlussberichts abgedruckt. Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest. Markus Ibert Oberbürgermeister Christian Zanger Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt