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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger

Datum: 16.06.2021

Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 148/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister
J

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

mi/t

Kämmerei

£b30/0b/2-sf

Stabsstelle
Recht
—

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019
durch den Gemeinderat

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2019 wird auf der Einnahmen- und Ausgaben­
seite des Verwaltungshaushaltes mit 146.387.163,87 EUR und auf der Einnah­
men- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.812.159,50 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
331.222.243,61 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Anlaqe(n):
Schlussbericht 2019

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 148/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
13

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
3 Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eiaenmittei oder Kredite

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Arbeitgeberaufwand p.a.
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
QNein

Drucksache 148/2021

. Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat wird in der heutigen Sitzung über die Jahresrechnung 2019
informiert. Auf die Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach der
örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2019 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätig­
keit sind auf Seite 12 bis 29 tabellarisch und ab Seite 87 dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2019 ist auf der Seite 99 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Mona­
ten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie in­
nerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.

Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt