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Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2019)

                                    
                                        Schlussbericht 2019
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1
1.

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2

3.

Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................... 3

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 3

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................ 5

1.

Vorjahresabschluss .................................................................................................. 5

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 6

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2019 ............................................................... 6

1.

Erfolgsplan ................................................................................................................ 7

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 7

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9

4.

Kasse ......................................................................................................................... 9

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2019 .......................................................... 9
1.

Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 9

2.

Bilanz 2019 .............................................................................................................. 11

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 17

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2019 ............................................................ 18

5.

Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 20

VI.

Zusammenfassung ....................................................................................... 22

VII.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 22

VIII.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 23

Anlage

ABKÜRZUNGEN
BgA

Betrieb gewerblicher Art

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

DA

Dienstanweisung

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der
Jahresrechnung

(§ 110 Abs. 1 GemO)

nach

Maßgabe

der

Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 19.11.2012 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde von Frau Kopf geprüft.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (bisher dem Bäderbetrieb Lahr zugeordnet) und der badenova AG & Co. KG (bisher der Lahrer Gas- und Wasser-Holding
GmbH zugeordnet; Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zuEigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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sammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Zudem wurde im Rahmen der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Bisher wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung

des

BVVL

treten

die

nach

der

Hauptsatzung

der

Stadt

Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Somit fungiert der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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3.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste
aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere
Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.
Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führte die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art. Die BgA Bäder und VVL werden
bisher gesondert veranlagt. Es werden somit in 2019 neben dem handelsrechtlichen
Abschluss auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt.
Durch die Installation eines nicht mobilen Blockheizkraftwerks konnte gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 06.12.2018 mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2020 der steuerliche Querverbund erreicht werden. Die beiden BgA Bäder und VVL können damit zusammengefasst und deren Gewinne und Verluste im
steuerlichen Abschluss verrechnet werden.

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus sechs Betriebszweigen:

ÖPNV
Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger
Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG am 29.03.2004 zu.

Parkhaus Stadtmitte
Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG
Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.

Mitunternehmeranteile EWM AG & Co. KG
und EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Be-

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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reich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet.

Terrassenbad
Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten 2019:

10.05. bis 15.09.2019

Besucher 2019:

74.132

(Vj.88.879)

Hallenbad
Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimm- und Fitnesskurse werden angeboten. Zahlreiche
Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2019:

02.01. bis 30.04. und 24.09. bis 30.12.2019

Besucher 2018:

73.744

III.
1.

(Vj. 71.501)

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen
Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 27.04.2020 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis

und

stellte

52.303.859,86 EUR

den
und

Jahresabschluss
einem

2018

mit

einer

Bilanzsumme

Jahresgewinn

von

1.094.522,93 EUR,

von
gem.

§ 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.

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Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von 1.094.522,93 EUR wurde in 2020 an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 30.04.2020 auf der
Homepage der Stadt Lahr ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der
Lagebericht lagen vom 04. bis 12.05.2020 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus.

2.

Rechnungswesen / Buchführung

Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.
Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2019

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht.
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2019 am 17.12.2018.
Der Wirtschaftsplan 2019 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Ge-

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meinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans wurde
vom Regierungspräsidium bestätigt.
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2019 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2019:

2019
Ansatz

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

1.

Ergebnis

in Euro
5.236.400,00
4.750.300,00
486.100,00

in Euro
5.113.753,77
4.427.363,32
686.390,45

1.825.700,00
1.825.700,00
0,00
0,00
7.500.000,00

2.685.208,35
2.199.833,80
0,00

Abw eichung

in Euro
-122.646,23
-322.936,68
200.290,45

in %
-2,40
-7,29
29,18

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2019 weist bei Erträgen in Höhe von 5.236.400,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 4.750.300,- EUR einen Jahresüberschuss von 486.100,- EUR
aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2019 um 200.290,45 EUR über dem Planwert. Insgesamt lagen die Erträge um 2,40 % und die Aufwendungen um 7,29 % unter der Planung.
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)

Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.
Vermögensplanabrechnung 2019:
Einnahmen
Abschreibungen
Zuweisungen und Zuschüsse
Jahresgewinn
Verlustausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde
Erübrigte Mittel aus Vorjahren
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
254.917,78
139.500,00
686.390,45
876.662,08
727.738,04
2.685.208,35

Ausgaben
Investitionen
Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen
Tilgung von Krediten
Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
88.707,79
33.261,00
106.680,00
1.971.185,01
2.199.833,80

erübrigte Mittel

Im

Geschäftsjahr

485.374,55

2019

ergeben

sich

erübrigte

Mittel

in

Höhe

von

485.374,55 EUR.
Die angesetzten erübrigten Mittel des Vorjahres weichen aufgrund einer nachgeholten Korrektur aus Vorjahren um 642,77 EUR vom Vorjahreswert ab.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 – 2022 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4.

Kasse

Wirtschaftsplan 2019 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.500.000 EUR
festgesetzt.
Die genehmigte Kassenkreditlinie wurde in 2019 nicht überschritten.
Zum 31.12.2019 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 2.500.101,15 EUR
(VVL) und 1.108.718,57 EUR (Bäder) aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als
Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert.
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Im Wirtschaftsjahr 2019 betrug der Habenzinssatz 0 % und der Sollzinssatz 4 %.

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2019

1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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anzuwenden. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit,
Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der
Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der
örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der vorbereitende Jahresabschluss 2019 wurde von der Menold Bezler GmbH erstellt. Der Jahresbericht 2019 mit Jahresabschluss und Lagebericht wurde von der
Kämmerei erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor.
Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss
nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Der HPA als Betriebsausschuss nahm am 30.11.2020 den Jahresabschluss zur
Kenntnis und schlug dem Gemeinderat vor, den Jahresgewinn nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am
11.11.2020 zur Prüfung vorgelegt.

Die Frist zur Erstellung des Jahresab-

schlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde überschritten.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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2.

Bilanz 2019

Die Vorjahreswerte der Bilanzposten im Bereich Forderungen und Eigenkapital
weichen in 2019 teilweise vom Jahresabschluss 2018 ab. Es handelt sich dabei
um Umgliederungen, die Bilanzsumme und das Jahresergebnis stimmen mit
dem Vorjahresabschluss überein.

2.1
A

AKTIVA

Sachanlagen

Das

Sachanlagevermögen

beläuft

sich

zum

31.12.2019

auf

insgesamt

3.420.497,83 EUR (Vj. 3.593.873,00 EUR). Davon entfallen 1.788.120,95 EUR auf
den Bereich Bäder und 1.632.376,88 EUR auf den Bereich Versorgung und Verkehr.
Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand
steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und
konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden.
Die Restbuchwerte in der Bilanz weichen aufgrund einer manuellen Korrektur
der Bilanz iHv 7.165,18 EUR von den Restbuchwerten im Anlagennachweis ab.

B

Finanzanlagen

Zum 31.12.2019 beträgt das Finanzanlagevermögen 43.735.851,01 EUR und betrifft
die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der
badenova AG & Co. KG, die im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet werden.

Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2019 aktiviert:
a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit
b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG mit

33.971.908,89 EUR
32.941,00 EUR

c) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
250.000,00 EUR
d) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

9.481.001,12 EUR

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C
Der

Vorräte
Vorratsbestand

beläuft

sich

zum

31.12.2019

auf

2.923,67 EUR

(Vj. 2.388,41 EUR) und betrifft im Bereich Bäder bevorratete Reinigungsmittel und
Verkaufswaren.
Zum 31.12.2019 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor.

D

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2019 insgesamt
mit 4.435.513,56 EUR (Vj. 4.970.497,44 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2019 auf
insgesamt 250.001,85 EUR (Vj. 200.118,20 EUR).

Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
Zum 31.12.2019 sind Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in
Höhe von insgesamt 3.854.585,65 EUR (Vj. 4.269.974,41 EUR) bilanziert. Diese beinhalten die Forderungen an die badenova AG & Co. KG und die EWM AG & CO. KG
bezüglich des handelsrechtlichen Gewinnanteils.

Forderungen an die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen an die Stadt Lahr/ andere Eigenbetriebe belaufen sich zum
31.12.2019 auf 27.488,85 EUR (Vj. 27.065,75 EUR).

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2019 mit 310.602,39 EUR
(Vj. 473.339,08 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Forderungen an das
Finanzamt aus Vorsteuern und Steuererstattungsansprüchen.
Es ist weiterhin die bereits im Vorjahr gebildete Forderung aus erwarteten Steuerrückerstattungsansprüchen in Höhe von 230 TEUR gebucht.
Die Bemessung der Forderung erfolgte, wie bereits im Vorjahr festgestellt, auf Basis
von Annahmen und hätte nach Vorliegen des Steuerbescheids im Februar 2020 um
rund 18 TEUR korrigiert werden müssen.
Die o.g. Korrektur der Forderung sowie die geforderte Umbuchung der Forderung auf den korrekten Debitor sind im Jahresabschluss 2019 jedoch noch
nicht erfolgt.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass eine Forderung von Steuererstattungsansprüchen erst dann gebucht werden kann, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass der Erstattungsanspruch von der Finanzverwaltung festgesetzt werden wird.

E

Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten

Zum 31.12.2019 beträgt der Kassenbestand der Handkasse 1.250,00 EUR.
Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle in
Höhe von 1.200,00 EUR, sowie um einen Handvorschuss von 50,00 EUR.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 12.12.2019 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 11/2019).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

Seite 13 von 24

2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2019 auf 18.619.738,36 EUR und weicht
vom Vorjahr um den Jahresüberschuss in Höhe von 686.390,45 EUR abzüglich der
Gewinnausschüttung aus 2018 von insgesamt 1.094.522,93 EUR ab.
Das Stammkapital beträgt entsprechend § 5 der Betriebssatzung 100.000 EUR und
ist voll eingezahlt.
31.12.2019
Euro
18.619.738,36
100.000,00
17.833.347,91
17.833.347,91
686.390,45
1.094.522,93
-1.094.522,93
686.390,45

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)

+ Zuwachs
31.12.2018
- Minderung Veränderung
Euro
Euro
%
19.027.870,84 -408.132,48
-2,14
100.000,00
0,00
0,00
17.833.347,91
0,00
0,00
17.833.347,91
0,00
0,00
1.094.522,93 -408.132,48
-37,29
1.523.845,15 -429.322,22
-28,17
-1.523.845,15
429.322,22
-28,17
1.094.522,93 -408.132,48
-37,29

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei mindestens 30 % bis 40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss.
Beim Eigenbetrieb BVVL ergibt sich zum 31.12.2019 eine Eigenkapitalquote von
36,08 % (Vj. 36,38 %).

B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2019 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige
ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.
Zum

31.12.2019

waren

an

empfangenen

Ertragszuschüsse

insgesamt

517.027,- EUR (Vj. 410.788,- EUR) passiviert.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

Seite 14 von 24

C

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Zum 31.12.2019 sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt 104.737,60 EUR
(Vj. 87.052,60 EUR) passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit 44.490,48 EUR den Bereich Versorgung
und Verkehr und mit 60.247,12 EUR den Bereich Bäder. Es sind Rückstellungen gebildet für:


ausstehende Rechnungen



die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen



die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses



Kapitalertragssteuer-Rückerstattungen badenova



LOB Prämien



geleistete Überstunden der Beschäftigten



übertragenen Resturlaub der Beschäftigten

Kapitalertragssteuer-Rückerstattungen badenova
Für den auf die Beteiligung der Stadt Lahr entfallenden Anteil der bei der badenova
AG & CO. KG einbehaltenen und auf Seiten der Stadt Lahr anrechenbaren Kapitalertragsteuern (inkl. Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag) ist zum 31.12.2019
eine Rückstellung in Höhe von 22.055,08 EUR (Vj. 22.055,08 EUR) passiviert.
Die Rückstellung betrifft die Jahre 2015 bis 2018. Für das Jahr 2019 wurde die
erforderliche Rückstellung in Höhe von rund 10 TEUR nicht gebildet.

Urlaubsrückstellung
Die Urlaubsrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich des anteiligen Weihnachts- und Urlaubsgeldes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weiterer lohnabhängiger
Nebenkosten gebildet. Der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres wird durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividiert und mit
der Zahl der offenen Urlaubstage vervielfältigt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2019 auf 17.360,- EUR.

Überstundenrückstellung
Die Überstundenrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird analog der Urlaubsrückstellung gebildet. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die
Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und eine durchschnittliche Zahl der
Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2019 auf 17.620,- EUR.

Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen
gebildet und die Entwicklung der Rückstellungen wurde im Lagebericht erläutert.

D

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2019 insgesamt 32.341.713,97 EUR
(Vj. 32.758.668,28 EUR).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2019
auf 177.025,51 EUR (Vj. 67.238,66 EUR).

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen zum 31.12.2019 insgesamt 16.550,31 EUR (Vj. 3.108,09 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind zum 31.12.2019 mit insgesamt
31.361.390,36 EUR (Vj. 31.790.120,59 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen gemeindliche Darlehen in Höhe von 27.725.135,44 EUR und Kassenkredite in
Höhe von 3.608.819,72 EUR (Vj. 4.038.037,88 EUR).
Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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Das Gemeindedarlehen ist dem Bereich Versorgung und Verkehr zugeordnet und
wurde (gem. Darlehensvereinbarung vom 07.11.2017) im Jahr 2019 mit 2,3 % p.a.
verzinst. Eine Tilgung ist keine vorgesehen.
Die Kassenkredite zum 31.12.2019 betreffen mit 1.108.718,57 EUR den Bereich Bäder und mit 2.500.101,15 EUR den Bereich Versorgung und Verkehr.

Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2019 auf 402,79 EUR
(Vj. 5.175,94 EUR).

E

Rechnungsabgrenzungsposten

Für noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten
wurde zum 31.12.2019 ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
19.984,32 EUR (Vj. 19.480,14 EUR) gebildet.

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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Der Lagebericht wurde erstellt und die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2019

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Aufwendungen für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen insgesamt
Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
Betriebserträge insgesamt
Betriebsergebnis
Finanzerträge
Steuern vom Einkommen u. v. Ertrag
Unternehmensergebnis

Betrag
Beteiligung Beteiligung
ÖPNV
insgesamt
EWM
badenova
EUR
EUR
EUR
EUR
1.977.478,33
1.415.607,62
466.897,18
135.108,48
255.037,20
51.701,17
763.717,64
603.866,30
89.092,96
2.869,32
2.741,79
331.486,72
38.923,68
6.650,00
37.322,82
3.932.467,34
642.789,98
95.742,96 1.507.500,93
1.230.259,37
14.965,49
1.245.224,86
0,00
-2.687.242,48 -642.789,98
3.868.528,91 3.107.853,13
494.895,98
494.895,98
686.390,45 1.970.167,17

0,00
-95.742,96
760.639,17
664.896,21

743.023,09
54,00
743.077,09
-764.423,84

-764.423,84

Parkhaus

Sparte VVL Terrassenbad Hallenbad Sparte Bäder

EUR
EUR
20.239,64 1.435.847,26
0,00
0,00
30.998,00
82.699,17
10.975,06
706.803,64
2.270,56
2.270,56
40.980,99
123.877,49
105.464,25 2.351.498,12
0,00
28.702,71
771.725,80
12.627,16
12.681,16
41.329,87
784.406,96
-64.134,38 -1.567.091,16
3.868.492,30
494.895,98
-64.134,38 1.806.505,16

EUR
182.868,61
230.165,83
66.259,70
117.852,40
23.714,00
156,26
78.386,77
699.403,57

EUR
EUR
358.762,46
541.631,07
236.731,35
466.897,18
68.848,78
135.108,48
54.485,63
172.338,03
33.200,00
56.914,00
314,97
471,23
129.222,46
207.609,23
881.565,65 1.580.969,22

246.847,24
923,82
247.771,06
-451.632,51
36,61

211.686,33
458.533,57
1.360,51
2.284,33
213.046,84
460.817,90
-668.518,81 -1.120.151,32
36,61

-451.595,90

-668.518,81 -1.120.114,71

Umsatzerlöse
Die Umsätze betragen in 2019 insgesamt 1.230.259,37 EUR (Vj. 1.248.209,02 EUR).
Die Umsätze aus dem Bereich Versorgung und Verkehr belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2019 auf 771.725,80 EUR (Vj. 779.739,12 EUR) und beinhalten im Wesentlichen
Fahrgeldeinnahmen aus dem Stadtbusverkehr. Die Umsätze aus dem Bereich Bäder
belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2019 auf 458.533,57 EUR (Vj. 468.469,90 EUR) und
beinhalten im Wesentlichen Eintrittsentgelte für das Terrassenbad und das Hallenbad.

Materialaufwand
Der

Materialaufwand

beträgt

in

2019

insgesamt

1.977.478,33 EUR

(Vj. 1.753.259,73 EUR) und setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 450.645,41 EUR und aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.526.832,92 EUR zusammen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

Seite 18 von 24

Die Vorjahresspalte der GuV im Jahresabschluss 2019 weicht bzgl. der Aufteilung zwischen Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Leistungen vom Jahresabschluss 2018 ab. Die Summe des Materialaufwands
stimmt mit den Vorjahreswerten überein.

Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft mit insgesamt 602.005,66 EUR (Vj. 579.955,44 EUR)
ausschließlich den Bereich Bäder.

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die

sonstigen

betrieblichen

Aufwendungen

betragen

331.486,72 EUR

(Vj. 333.023,01 EUR). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten in Höhe von 168.500,- EUR erfasst.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

Seite 19 von 24

Beteiligungserträge
Die Beteiligungserträge belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2019 insgesamt auf
3.868.542,60 EUR (Vj. 4.292.369,56 EUR) und beinhalten die Erträge aus der Beteiligung an der EWM AG & Co. KG in Höhe von 3.068.932,10 EUR, an der EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in Höhe von 20.971,33 EUR und an der badenova AG & Co. KG in Höhe von 760.639,17 EUR.

Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss in Höhe von 686.390,45 EUR soll an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt.
Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.
Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

5.

Vermögens- und Finanzlage
Bilanz 2019

Verm ögen

Kapital

Euro

0,00

0,00

Stammkapital

100.000,00

0,19

3.420.497,83

6,63

Rücklagen

17.833.347,91

34,56

Finanzanlagen

43.735.851,01

84,75

Gew inn

Anlagevermögen

47.156.348,84

91,38

Eigenkapital

immaterielles AV
Sachanlagen

Vorräte
kf. Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen

Euro

%

686.390,45

1,33

18.619.738,36

36,08

2.923,67

0,01

Empfangene Ertragszuschüsse

4.442.678,74

8,61

lf. Verbindlichkeiten

28.404.800,44

55,04

1.250,00

0,00

lf. Fremdkapital

28.404.800,44

55,04

4.446.852,41

8,62

kf. Rückstellungen

104.737,60

0,20

kf. Verbindlichkeiten

3.936.913,53

7,63

kf. Fremdkapital

4.041.651,13

7,83

Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen

%

51.603.201,25

100,00

Gesamtkapital

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

517.027,00

19.984,32

0,04

51.603.201,25

100,00

Seite 20 von 24

5.1

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Deckungsgrad II

EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse)
Anlagevermögen
2015

2016

2017

2018

2019

100%

100%

102%

101%

101%

Das Anlagevermögen ist vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als
100 %, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt.
Liquidität 3. Grades =

Liquidität 3. Grades

Umlaufvermögen
kfr. FK

2015

2016

2017

2018

2019

99%

100%

121%

115%

110%

Im Wirtschaftsjahr 2019 beträgt das Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr.
Fremdkapital) 405.201,28 EUR (Vj. 639.895,41 EUR) und ist damit positiv. Die positive Entwicklung ab 2017 beruht vor allem auf dem – durch die Aufnahme eines
Bankdarlehens - geänderten Verhältnis von langfristigem zu kurzfristigem Fremdkapital und den damit geringeren kurzfristigen Kassenkrediten.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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VI. Zusammenfassung
31.12.2017
EUR

Jahresergebnis Beteiligung EWM
Jahresergebnis Beteiligung badenova
Jahresergebnis ÖPNV
Jahresergebnis Parkhaus
Ergebnis Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Jahresergebnis Terrassenbad
Jahresergebnis Hallenbad
Ergebnis Betriebssparte Bäder
Ergebnis Eigenbetrieb BVVL

31.12.2018

31.12.2019

EUR

EUR

2.404.184,04 2.093.465,58 1.970.167,17
688.920,00
644.859,53
664.896,21
-628.882,18
-705.812,11
-764.423,84
-39.819,54
-61.327,99
-64.134,38
2.424.402,32 1.971.185,01 1.806.505,16
-438.722,97
-428.454,25
-451.595,90
-461.834,20
-448.207,83
-668.518,81
-900.557,17
-876.662,08 -1.120.114,71
1.523.845,15 1.094.522,93
686.390,45

Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2019 mit
einem Jahresgewinn von 686.390,45 EUR (Vj. 1.094.522,93 EUR) ab.

Das Jahresergebnis des Eigenbetriebs BVVL hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
408.132,48 EUR reduziert. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf das um rund
165 TEUR verringerte Ergebnis der Betriebssparte VVL aufgrund von geringeren Beteiligungserträgen und auf das um 243 TEUR verringerte Ergebnis der Betriebssparte Bäder im Wesentlichen aufgrund von höheren Materialaufwendungen.
Der Jahresverlust der Betriebssparte Bäder in Höhe von 1.120.114,71 EUR wird
handelsrechtlich mit den Gewinnen der Betriebssparte Versorgung- und Verkehr in
Höhe von 1.806.505,16 EUR verrechnet. Somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge
aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist auch
weiterhin darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung
die Verluste des Bäderbetriebs möglichst gering zu halten.

VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

Seite 22 von 24

VIII. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von
51.603.201,25 EUR und einem Jahresgewinn von 686.390,45 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 686.390,45 EUR wird an den Haushalt der
Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 11.05.2021

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

.
gez. Christian Zanger

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

Seite 23 von 24

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
51.603.201,25

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

47.156.348,84
4.446.852,41

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

18.619.738,36
517.027,00
104.737,60
32.341.713,97
19.984,32

1.2 Jahresgewinn 2019

686.390,45

1.2.1 Summe der Erträge

5.113.753,77

1.2.2 Summe der Aufwendungen

4.427.363,32

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 -

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