Beschlussvorlage (Anlage0)
28. Juni 2021
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 21.05.2021 Az.: 922.5324 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 28.06.2021 Drucksache Nr.: 121/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke; in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021 freigegeben Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen; Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Kostenstelle 57105010 (ZV Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr), Kostenart 4453000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl.) überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 575.166,59 €. 2. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer). BERATUNGSERGEBNIS Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag M abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 121/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und perso nelle Auswirkungen ( 3rognose) IX] Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. 1 Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt 2020 | 2021 | 2022 2023 2024 ff. in EUR Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2.674.852,24 2.099.685,65 € SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung € - 575.166,59 € Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten KJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ÜNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten QJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ONein Drucksache 121/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Entsprechend der Regelung in § 11 der Verbandssatzung des Zweckverbands „Indus trie- und Gewerbepark Raum Lahr" führt die Stadt Lahr das ihr zufließende ist-Aufkommen an Grund- und Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewer besteuerumlage an den Zweckverband ab. Die Einnahmen der Stadt aus den Realsteuern werden bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl nach § 6 des Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugrunde gelegt. Die Steu erkraftmesszahl ist somit die entscheidende Größe bei der Ermittlung der Schlüsselzu weisungen nach § 5 FAG. Außerdem ist die Steuerkraftmesszahl auch die Grundlage für die Ermittlung der Steuerkraftsumme, welche wiederum bei der Berechnung der Fi nanzausgleichsumlage, die die Stadt an das Land abzuführen hat, sowie bei der Kreis umlage als Bemessungsgrundlage dient. Somit wird die Stadt Lahr bei der Bemessung der Umlagen und bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen belastet, obwohl ihr das an den Zweckverband abzuführende Grund- und Gewerbesteueraufkommen nicht verbleibt. Konkret werden das im Vorjahr zugeflossene Steueraufkommen aus Grund- und Ge werbesteuern sowie die Hälfte dessen als Abschlag für das laufende Jahr unter Abzug der Finanzausgleichsbelastung an den Zweckverband abgeführt. Im Haushaltsjahr 2020 hat die Stadt Lahr das ihr für das Zweckverbandsareal zugeflos sene Grundsteuer- und Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2019 sowie die Hälfte dessen als Abschlagszahlung für das laufende Jahr in Höhe von 7.474.852,24 an den Zweckverband abgeführt. Die insgesamt sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der dort angesiedelten Unternehmen, welche sich auch in Nachzahlungen für Vorjahre wieder spiegelten, führte zu dem hohen Steueraufkommen. Bei der Haushaltsplanung 2020 wurde mit einem Steueraufkommen von 4.800.000,00 € gerechnet. Die Mehraufwen dungen hierfür lagen demnach bei 2.674.852,24 €. Das gestiegene Steueraufkommen führt auch zu einer steigenden Finanzausgleichsbe lastung. Diese wird der Stadt vom Zweckverband in Form einer Verrechnung erstattet und stellt für die Stadt daher einen Ertrag dar. Bei der Haushaitsplanung 2020 wurde hier mit Erträgen von 3.210.600,00 € gerechnet. Die Mehrerträge hierfür lagen demnach bei 2.099.685,65 €. Die beiden Aufwands- und Ertragspositionen sind gegenseitig deckungsfähig. D.h. die Mehrerträge können dazu genutzt werden die Mehraufwendungen zu decken. Die Mehrerträge übersteigenden Mehrausgaben führen dann zu (ungedeckten) überplanmäßigen Mehraufwendungen. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen aus der Abführung des Grund- und Gewerbesteueraufkommen lag im Jahr 2020 demnach bei 575.166,59 €. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 575.166,59 € können in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden. Das Steueraufkommen des Zweckverbandsgebiets entwickelte sich in den vergange nen Jahren wie folgt: Drucksache 121/2021 Seite - 4 - Steuer Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Grundsteuer 275.791,75 € 259.656,33 € 382.501,98 € 317.894,41 € 322.927,79 € 313.540,94 € 423.028,37 € 819.395,27 € 828.353,53 € 775.237,29 6 * vorläufig Markus Ibert Oberbürgermeister Gewerbesteuer 283.551,65 6 210.617,106 395.791,22 6 291.190,53 6 725.355,44 6 802.737,60 6 1.589.201,27 6 2.535.088,43 6 5.273.042,53 6 13.299.002,28 6 Gesamt 559.343,40 6 470.273,43 6 778.293,20 6 609.084,94 6 1.048.283,23 6 1.116.278,54 6 2.012.229,64 6 3.354.483,70 6 6.101.396,06 6 14.074.239,57 6 Finanzausgleichsbelastung 341.670,39 6 279.783,03 6 475.749,54 6 365.743,34 6 , 689.729,47 6 730.548,01 6 1.357.158,51 6 2.236.979,74 6 1.716.932,20 6 9.160.510,22 6