Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen Korridor“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: OB Büro
Kurz

Datum: 25.03.2014 Az.: 84

Drucksache Nr.: 87/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.04.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

Abt. 101

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit
(EVTZ) „Rhein-Alpen Korridor“

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund
für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen-Korridor“.

Anlage(n):
1. Übereinkunft EVTZ "Rhein-Alpen-Korridor
2. Satzung EVTZ "Rhein-Alpen-Korridor"

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 87/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Am 31. März 2014 wurde der Gemeinderat mit Vorlage 73/2014 über die Entwicklung des EUProjekts „Code 24“ und die beabsichtigte Gründung eines Europäischen Verbunds für Territoriale
Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen-Korridor“ informiert.
Ergänzend dazu haben Herr Dr.-Ing. Ralf Chaumet sowie Herr Dr. Benjamin Buser von dem
Unternehmen Ernst Basler + Partner in einem mündlichen Bericht die bisherigen Ergebnisse zu
der Machbarkeitsstudie für ein Logistik-Leistungszentrum-Lahr vorgestellt.
Diese detaillierte Studie im Rahmen des Projekts Code 24 wurde zu 50% mit EU-Fördermitteln
bezuschusst.
Herr Jörg Saalbach, Ansprechpartner beim Verband Region Rhein-Neckar für das Gesamtprojekt
„Code 24“ und damit auch für den EVTZ „Rhein-Alpen-Korridor“, hat in einem mündlichen Bericht
ergänzende Informationen zur beabsichtigten Gründung des Europäischen Verbunds für
Territoriale Zusammenarbeit „Rhein-Alpen-Korridor“ gegeben.
Das von der EU geförderte Interreg-Projekt Code 24 startete im Jahr 2010 und läuft bis Ende
2014. Lahr wurde im Zuge der Projekterweiterung im Jahr 2012 als Partner aufgenommen.
„Code 24“ steht hierbei für „C o r r i d o r 2 4 D e v e l o p m e n t“. Es geht bei dem Programm
darum, die Entwicklung europäischer Magistralen, hier die Magistrale Nr. 24 von Rotterdam nach
Genua, voranzubringen und die vorhandenen Engpässe zu beseitigen.
Es ist offenkundig, dass die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen im jetzt von der EU
offiziell als „Rhein-Alpen-Korridor“ genannten Großraum nicht innerhalb der Projektlaufzeit des
EU-Interreg-Projekts umgesetzt werden können.
Um die Zusammenarbeit der Projektpartner und die Umsetzung der Ziele des Projekts Code 24
dauerhaft, also auch nach Ablauf der Projektlaufzeit, weiter zu verfolgen und zu verstetigen,
haben die Projektpartner bereits bei der Projektantragstellung die Einrichtung eines Europäischen
Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) geplant.
Bislang haben 12 Projektpartner eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zur Mitgliedschaft unterzeichnet, 4 weitere potentielle Mitglieder befinden sich derzeit in interner Beratung darüber (siehe
Anlage 2/Satzung).
Da die erfolgreiche Arbeit nahtlos fortgesetzt werden soll, ist der Gründungsakt im Rahmen der
Abschlusskonferenz für das EU-Interreg-Projekt Code 24 am 24. November 2014 in Mannheim
vorgesehen.
Um diesen Zeitrahmen und die vorgeschaltete 6-monatige Prüfungs- und Genehmigungsfrist einhalten zu können, sind die Projektpartner angehalten, die endgültige Entscheidung zu ihrem Beitritt bis Anfang Mai zu treffen und den Antrag einzureichen.
Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat zum Beitritt der Stadt Lahr zum EVTZ „RheinAlpen-Korridor“ ist für den 28.04. vorgesehen.
Ein EVTZ ist eine EU-weit gültige Organisationsform, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr.
1082/2006 in der Fassung der Verordnung (EU) 1302/2013 über den Europäischen Verbund für
territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) gegründet werden muss.
Die für die Gründung des EVTZ „Rhein-Alpen-Korridor“ notwendigen Unterlagen, Übereinkunft
und Satzung, sind vom Verband Region Rhein-Neckar, der bereits als sog. Lead-Partner für das
Projekt Code 24 fungiert, erstellt und den Projektpartnern zur Verfügung gestellt worden. Die unterzeichneten Unterlagen zur Mitgliedschaft sind bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen. Für Lahr ist die zuständige Behörde das Regierungspräsidium Freiburg.

Drucksache 87/2014

Seite - 3 -

Parallel dazu stellt der Verband Region Rhein-Neckar, wo sich der Sitz der Geschäftsstelle befinden wird, den Antrag auf Gründung des EVTZ. Dieser wird ebenfalls beim Regierungspräsidium
Freiburg gestellt, da für alle EVTZ, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, das Regierungspräsidium Freiburg die zuständige Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ist.
In der Übereinkunft und der Satzung (siehe Anlagen) zur Gründung des Europäischen Verbunds
für territoriale Zusammenarbeit „Rhein-Alpen-Korridor“ sind u.a. Ziele und Aufgaben, Organe, Sitzungseinberufung, Abstimmung, finanzielle Ausstattung des EVTZ sowie Beitritts- und Austrittsmöglichkeiten zum Verband geregelt.
Die Finanzierung der Geschäftsstelle erfolgt zunächst aus den Beiträgen der Mitglieder. Dabei
werden für alle Mitglieder die gleichen Mitgliedsbeiträge gelten. Die Versammlung wird über die
Höhe der Beiträge entscheiden. Derzeit wird von einer Beitragshöhe von ca. 5.000 Euro pro
Mitglied/Jahr ausgegangen.
Weiterhin ist geplant, dass der neue EVTZ auch EU-Projektmittel beantragt, um die Aufgaben
für den Rhein-Alpen-Korridor fortsetzen zu können.
Neue Mitglieder können dem Verband jederzeit auf Antrag und mit Zustimmung der Versammlung
beitreten. Ein Austritt aus dem Verband ist mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Ein Beitritt der Stadt Lahr zum EVTZ „Rhein-Alpen-Korridor“ bietet der Stadt Lahr auch in Zukunft
die Möglichkeit, auf internationaler Ebene auf den Standort und die hervorragende Infrastruktur
aufmerksam zu machen und diese weiter auszubauen.
Das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Korridors und somit auch die wirtschaftliche Entwicklung
entlang der Strecke zu verbessern, indem bestehende Lücken und Engpässe beseitigt werden,
kann auf Basis des EVTZ weiter verfolgt werden.
Lahr kann mit der Errichtung eines Logistik-Leistungszentrums einen wichtigen Beitrag hierzu
leisten.
Ein LLZ Lahr
hilft dabei, den erwarteten Verkehrsinfarkt zu verhindern, indem Engpässe am Oberrhein
abgebaut werden
bringt Güter von der Straße auf die Schiene und reduziert damit LKW-Verkehr und
CO2-Belastung drastisch
ist auch ein sehr gewichtiges Argument für die autobahnparallele Trasse zum Ausbau
der Rheintalbahn
erhöht direkt und indirekt das Wertschöpfungspotential des Standorts Lahr und der
gesamten Region und trägt damit zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftschancen am Oberrhein bei.
ist die einzige Möglichkeit für die Region zwischen Weil am Rhein und Karlsruhe, mit
einer solch zukunftsfähigen und effizienten Anlage Güter auf die Schiene zu bekommen.

Dr. Wolfgang G. Müller