Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019)
19. Juli 2021
2019 -1- Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 VORBLATT Leiter der Verwaltung Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller ab 01.11.2019 Oberbürgermeister Markus Ibert Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Guido Schöneboom Bürgermeister Bürgermeister Tilmann Petters Fachbediensteter für das Finanzwesen Jürgen Trampert Leiter der Abteilung Stadtkasse Robert Kollmer Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Christian Zanger Einwohnerzahlen am 45.993 Einwohner 46.539 Einwohner 47.002 Einwohner 30.06.2017 30.06.2018 30.06.2019 (Fortschreibung auf Basis Zensus 2011) Gemarkungsfläche am 31.12.2019 6.986 ha Hebesätze für Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 390 v.H. seit 01.01.2011 420 v.H. seit 01.01.2017 390 v.H. seit 01.01.2011 2017 2018 2019 59.460.689 EUR 65.051.585 EUR 70.818.236 EUR Steuerkraftsumme -2Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN 4 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick 4 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben 6 1.3 Übertragene Aufgaben 7 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung 8 1.5 Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen 11 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit 30 2 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG 31 3 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENRECHNUNGSFÜHRUNG 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018 32 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 32 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung 33 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 Ausführung des Haushaltsplanes Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Grundsätze der Einnahmebeschaffung Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts Analyse des Vermögenshaushalts Über- und außerplanmäßige Ausgaben 36 38 57 58 59 60 3.5 Kassenmäßiger Abschluss 63 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse 64 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO 65 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen 66 3.9 Haushaltsreste 67 3.10 Verpflichtungsermächtigungen 70 3.11 Kasseneinnahmereste 71 3.12 Kassenausgabereste 73 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 74 3.14 Niedergeschlagene Forderungen 75 3.15 Erlasse 76 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt 76 3.17 Vermögensrechnung 79 3.18 Rücklagen 81 3.19 Stand der Schulden 84 3.20 Beteiligungen 86 4 EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG 87 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge 87 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben 88 UND 32 -34.3 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2019 95 4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen 97 5 ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS 98 5.1 Zusammenfassung 98 5.2 Beschlussvorschlag 99 ABKÜRZUNGEN 100 -4- 1 Vorbemerkungen 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick Die Prüfung der Jahresrechnung 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten. Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen. Die unterjährige, zeitintensive Prüfungstätigkeit des zu prüfenden Haushaltsjahres wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Jahresabschlussprüfungen, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die Beratungen einen wesentlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch. Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Beteiligten weitestgehend berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gilt es dabei sicherzustellen. Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen. Das RPA der Stadt Lahr sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im Tagesgeschäft und geht bei ausgewählten großen Projekten und Maßnahmen den Weg der begleitenden Prüfung als Zeichen einer modernen Prüfung. Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und nicht vergangenheitsorientiert aus. Bei der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die Zukunft auf. Alle unsere Tätigkeiten richten wir im Sinne der Wesentlichkeit aus und behalten die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge. -5Rückblick Auch im Jahr 2019 erfolgte eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung – vielen herzlichen Dank an dieser Stelle! Beim RPA waren im Jahr 2019 nicht alle Stellen vollumfänglich besetzt. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (Inkrafttreten Mai 2018) musste der bestellte Datenschutzbeauftragte und Finanzprüfer seit 2018 zu mindestens 50% Datenschutzaufgaben wahrnehmen. Für den Datenschutz wurde erstmalig ein Stellenanteil von 0,5 vom Gemeinderat bewilligt und im Stellenplan 2019 ausgewiesen. Die daraus verbleibende 0,5 Prüferstelle konnte erst zum 01.10.2019 besetzt werden. Im Jahr 2019 wurden wir durch Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl (Vorbereitungspraktikum), aber auch von mehreren Auszubildenden unterstützt, welche regelmäßig auch im RPA angelernt werden und eigenständige Tätigkeiten übernehmen. Die Weitergabe des breitgefächerten Wissens an potenzielle Nachwuchskräfte ist uns ein besonderes Anliegen. Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Außerdem finden ein regelmäßiger interner Austausch und interne Workshops zu fachspezifischen Themen statt. Das Thema Wissenstransfer spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben und Informationsflut eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive Rolle. Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet. Ausblick Von der Verwaltung müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen abgearbeitet werden. Außerdem gilt es große interne Projekte wie beispielsweise die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR), eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows (eRechnung) oder eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) zur Nutzung elektronischer Akten und Workflows umzusetzen. Die Beratung und Begleitung dieser Projekte wirkt sich deutlich auf das Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes aus. Beratungssachverhalte und Prüfungsgebiete werden aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen und zunehmender Digitalisierung immer komplexer. Das Motto „Lebenslanges Lernen“ und die ständige Qualifizierung der Prüfer haben einen hohen Stellenwert im RPA. Es gilt auch künftig zeitliche Kapazitäten für Schwerpunktprüfungen zu reservieren, um die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe zu beleuchten, denn gerade dabei besteht die Möglichkeit Mehrwerte zu schaffen. Das hochmotivierte Team des Rechnungsprüfungsamtes wird auch in Zukunft seinen Beitrag leisten, um zu einem bestmöglichen Erfüllen der städtischen Ziele und Aufgaben beizutragen. -6- 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in - der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (GemPrO – Neufassung seit 30.03.2018 in Kraft). Dort sind folgende Aufgaben verankert: - die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO) die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO) die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung (§ 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren. Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG). Zu prüfen ist im Wesentlichen, ob bei der Haushalts- Kassen- und Rechnungsführung nach dem Gesetz, den bestehenden Verträgen und Regelungen verfahren worden ist, aber auch, ob sich der Inhalt der Verträge und dienstlichen Regelungen im Rahmen der Rechtsvorschriften bewegt. Insgesamt ergibt sich daraus ein umfassender Auftrag die Einhaltung der Regelungen (Compliance) zu prüfen. Die Gemeindeprüfungsordnung benennt zudem ausdrücklich die Prüfung in Bezug auf die Einhaltung des Vergaberechtes und der Vorschriften zum Spenden- und Sponsoringverfahren. Weiterhin ist zu prüfen, ob die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß nachgewiesen worden sind. Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen. Durch die Einbindung in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Ziele und Grundsätze. *Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. -7- 1.3 Übertragene Aufgaben Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen: - - - - die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr) die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung. Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen. -8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüfte abwechselnd das RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des Vereins. Zuletzt waren die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr zu prüfen. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.01.2019 wurde diese Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2018 einem Wirtschaftsprüfer übertragen. 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Auswertungen aus elektronischen Verfahren wurden dem RPA zur Verfügung gestellt bzw. notwendige Zugriffe erteilt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt. Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt. Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des risikoorientierten jährlichen Prüfplanes 2019 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes vorab informiert. „Ad hoc“ Prüfungen und Beratungsanfragen, die unterjährig entstehen machen regelmäßig eine Anpassung des jährlichen Prüfplanes und ein flexibles Vorgehen erforderlich. Beratung und begleitende Prüfung Das RPA räumt der Beratung der Facheinheiten und Verwaltungsführung in den verschiedensten Aufgabenbereichen als Zeichen einer modernen Prüfung einen sehr großen Raum ein. Das RPA beurteilt durch seine unabhängige Funktion die Vorgänge neutral und gibt in vielen Fällen Empfehlungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Zahlreiche Anfragen von den Fachämtern zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit in hohem Maße und gerne in Anspruch genommen wird. Dabei achten wir darauf, dass durch die beratende Tätigkeit, unser Prüfungsauftrag nicht in Frage gestellt wird. Bei einer begleitenden Prüfung wird ein laufendes Projekt mit Teilprüfungen begleitet, so dass zu einem früheren Zeitpunkt ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt (z.B. NKHR-Umstellungsprojekt). Laufende Belegprüfung – direkte Einbindung in den Workflow Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt, die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung zugeleitet. Die Sichtprüfung ist zwar mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden, das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess umfangreich wahrnehmen und hat einen Überblick über aktuelle Vorgänge. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2019 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt. -9Mit der Umstellung der Stadt Lahr auf den elektronischen Rechnungseingangsworkflow erfolgt ab Januar 2020 eine Prüfung im Verfahren XFLOW. Damit erfolgt der Umstieg von der kompletten Belegsichtung auf eine risikoorientierte Belegauswahl. Vergabe- und Bauprüfung Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden stichprobenweise Abschlagszahlungen gesichtet und die Schlussrechnungen geprüft. Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet eine Vergabeprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt. Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der Schlussrechnungen ab einem bestimmten Schwellenwert einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte. Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert. Verwendungsnachweise Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Richtigkeit der vom Fachbereich gegenüber dem Zuwendungsgeber bestätigten Einnahmen und Ausgaben. Schwerpunktprüfungen Die unterjährigen Schwerpunktprüfungen in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen dienen als Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 10 Abs. 3 GemPro). Die im Jahr 2019 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt. Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht werden. Während unserer Prüfungshandlungen werden die notwendigen Aufklärungsgespräche mit den Beteiligten geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch bezüglich der getroffenen Feststellungen. Die Kommunikation mit den Facheinheiten war auch im Jahr 2019 aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Jahresrechnung Stadt Lahr Für die Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung. Sie erstreckte sich unter anderem auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes - 10 und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung wurde uns am 23.03.2021 von der Kämmerei vorgelegt. Der Vorbericht zum Rechenschaftsbericht ist uns am 07.06.2021 in der unterzeichneten Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM sowie die digitale Belegarchivierungssoftware QUESTYS. Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung Die nach § 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO vorgeschriebene Prüfung bei automatisierten Verfahren erfolgt im Rahmen der Einführung neuer entsprechender Software. Dabei handelt es sich um elektronische Verfahren des Rechnungswesens sowie Verfahren zur Feststellung und Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen und Ansprüchen, welche von erheblicher finanzwirtschaftlicher Bedeutung sind. Nach den internen Vorgaben ist die Einführung entsprechender Software dem RPA mitzuteilen, damit eine entsprechende Begleitung und Beratung erfolgen kann. Dem Prüfungsauftrag wird aber auch im Rahmen von Schwerpunktprüfungen im jeweiligen Fachbereich nachgekommen. Prüfung der Einhaltung der rechtlichen und internen Vorgaben - Complianceprüfung Im Rahmen der Prüfungen wird entsprechend dem Auftrag aus § 110 Abs. 1 Nr. 1 GemO und § 11 GemPrO geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben, internen Regelungen und Verträge eingehalten wurden, aber auch, ob sich der Inhalt der Verträge und dienstlichen Regelungen im Rahmen der Rechtsvorschriften bewegt. Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen Schlussbericht dargestellt. Umfang der Prüfung / Zeitanteile Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden: a) 11.5 b) 141.1 interne Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass die Kosten den Produkten zugeordnet, aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Insofern wird dieser Anteil seit 2014 mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen. - 11 Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen. Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile. Bei der übertragenen Bau- und Vergabeprüfung sind auch die Prüfungen für die Eigenbetriebe, den Abwasserzweckverband und das Altenheim Spital – Wohnen und Pflege, enthalten. 1.5 Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die durchgeführte unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse. Seit dem Schlussbericht 2015 werden in der Tabelle neben den geprüften Schwerpunkten und Verwaltungsbereichen auch Schwerpunkte der Beratung, begleitenden Prüfung bzw. besondere Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle dargestellt. Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten (PtB) oder auf andere geeignete Weise. Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt. Auf eine ausführlichere Beschreibung unter der Ziffer 4 ff. wird zur Komprimierung des Berichtes seit dem Schlussbericht 2017 verzichtet. Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen. Die Verwaltung hat auch in den Jahren nach der Landesgartenschau ein sehr hohes Arbeitsvolumen mit kompetentem Fachwissen abzuarbeiten. - 12 - Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten nicht alle Prüfungsfeststellungen aus dem Jahr 2019 als erledigt betrachtet werden. Die noch offenen Bemerkungen sind im Folgenden mit einer Randbemerkung „B“ – gekennzeichnet. In der Klammer wird der zuständige Fachbereich benannt. Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Finanzrelevante Vorverfahren zur Finanzbuchhaltung SAP Mandant 895 (kameral) 01/2019 Ziel der Prüfung war entsprechend der Gemeindeprüfungsordnung festzustellen, ob - die angewandten finanzrelevanten Programme freigegeben und - gegen unbefugte Zugriffe gesichert sind, - durch ein Internes Kontrollsystem im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger DVgestützter Buchführungssysteme eine angemessen sichere Abwicklung der Finanzvorgänge ermöglicht wird (Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung) sowie - eingesetzte, autonome prüfungspflichtige Programme der GPA zur Prüfung gemeldet wurden. Insgesamt wurden neben dem Hauptbuchhaltungsverfahren weitere 23 elektronische Verfahren in Bezug auf diese und weitere Fragestellungen beurteilt. Der zunehmende Einsatz von elektronischen Verfahren in den letzten Jahren und das komplexe Zusammenwirken mit der Hauptbuchhaltung SAP führen dazu, dass auch die Frage der vollständigen und ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht ohne weiteres beantwortet werden kann. Die einzelnen Vorverfahren stellen vielmehr eine „Blackbox“ dar und werden soweit möglich im Rahmen von Schwerpunktprüfungen bei den Fachbereichen mitbeleuchtet. B (203) Für das Jahr 2018 und 2019 fehlten alle „Allgemeinen Annahmeanordnungen“ bei der Stadtkasse. Eine kassenrechtliche Freigabe nach § 35 Abs. 5 GemHVO musste noch für das seit 2018 eingesetzte Verfahren „SD Faktura“ erfolgen. Der Ablauf und die Zuständigkeiten des dv-technischen Freigabeverfahrens sollte entsprechend der GPA Mitteilung schriftlich geregelt und die Freigabe des einzelnen Verfahrens künftig dokumentieren werden. Soweit es sich bei den eingesetzten Verfahren um eine Anwendung i.S. von § 114a GemO handelt, konnte festgestellt werden, dass ein Testat der GPA über die Programmprüfung erstellt wurde bzw. das Verfahren sich in der laufenden Prüfung befindet. Für das beim Gebäudemanagement eingesetzte Verfahren IMSWARE muss noch geklärt werden, ob eine Programmprüfung erforderlich ist. Zu den in der Prüfung betrachteten Verfahren gibt es bisher keine Dienstanweisungen im Sinne von § 35 Abs. 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, Abs. 6 GemHVO. Ob die vorhandenen Bedienungsanleitungen als Dokumentation der Verfahrensanwendung auch im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBS) ausreicht, sollte vom jeweiligen Fachbereich zusammen mit der Stadtkasse beurteilt werden. - 13 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Zur medienbruchfreien Verarbeitung und Verwaltungsvereinfachung sollten Vorverfahren in welchen Zahlungsansprüche berechnet werden und eine Fakturierung erfolgt auch an das Finanzverfahren SAP über eine elektronische Schnittstelle angebunden werden. Prüfungsteilbericht 02/2019 / 3/2020 B (202) Prüfungsteilbericht 03/2019 Rahmenkonto Ost Der Prüfungsteilbericht 2/2019 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2018 zusammen (Ziffer 4.3 des Schlussberichts 2018). Im Folgenden werden die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 3/2020, welcher das Prüfungsjahr 2019 als Grundlage hat, dargestellt: Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2019 auf 8.172.408,97 EUR. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio. EUR. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass das Rahmenkonto mit der Einführung des NKHR in den städtischen Haushalt zu überführen ist. Die Finanzierung wurde jedoch bis zum 31.12.2024 verlängert. Unabhängig von der Finanzierung ist zu klären, ob und wie das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Rahmenkontos in der Eröffnungsbilanz der Stadt Lahr darzustellen sind und wie die Abwicklung im NKHR erfolgen soll. Erste Gespräche hierzu wurden geführt. Im Jahr 2019 mussten erste Ausgaben über 180.000,- EUR für den Straßenendausbau im Bereich Rheinstraße Süd getätigt werden. Im Berichtsjahr wurden Einnahmen über 131.505,- EUR durch einen Grundstücksverkauf erzielt. Die Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung der befestigten Flächen sowie zur Erschließung laufen zum 31.12.2021 aus. Eine mögliche Fristverlängerung wurde inzwischen in Betracht gezogen bzw. die Umsetzung der Baumaßnahmen und das weitere Vorgehen geplant. Zum 31.12.2019 erfolgte eine Zuführung über 500.000,- EUR an das Rahmenkonto. Nach Auskunft der Stadtkämmerei ist im Haushaltsplan 2020 und den Folgejahren jeweils eine Zuführung über 500.000,- EUR vorgesehen. Prüfung des Spendenannahmeverfahrens (§ 78 Abs. 4 GemO) Ziel der Prüfung war die Feststellung des ordnungsgemäßen und vollständigen Verfahrens zur Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen. Für das Jahr 2018 wurde nach der Auflistung der Kämmerei für den städtischen Haushalt ein Gesamtbetrag i. H. v. 360.374,10 EUR an Spenden angenommen. Für die Spenden der vorgelegte Spendenliste 2018 konnte festgestellt werden, dass die Entgegennahme der Spendenangebote durch den Oberbürgermeister bzw. die Beigeordneten erfolgt ist und die entsprechende Beschlüsse durch den HPA im Offenlegungsverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO eingeholt wurden. Für die Jahre 2013 bis 2017 erfolgte eine jährliche Mitteilung entsprechend § 78 Abs. 4 GemO an die Rechtsaufsichtsbehörde. - 14 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht 04/2019 Die Mitteilung für 2018 musste noch erfolgen, nachdem die restlichen Spenden für 2018 im HPA zur Annahme beschlossen wurden. In Bezug auf 20 gezogene Stichproben des Jahres 2018 aus SAP konnte festgestellt werden, dass diese alle auf den Spendenlisten vorhanden waren. Eine Spende an den Schlachthof über größere Sitzmöbel war noch der Kämmerei nachzumelden und die Annahme im HPA nachzuholen. Vom Freundeskreis der Musikschule wurden in den Jahren 2015 – 2017 insgesamt 17.737 EUR für Kostenbeteiligungen zu Konzertreisen vereinnahmt. Die Annahme dieser Spenden wurde durch den HPA und Meldung an das Regierungspräsidium nachgeholt. Für Instrumente, welche der Freundeskreis der Musikschule fördert, war unklar, ob diese in das Eigentum der Stadt übergehen und ein Spendenannahmeverfahren erfolgen muss. Mittlerweile hat der Freundeskreis erklärt, dass diese grundsätzlich im Eigentum des Vereins bleiben. Bei den Schulen sind auf den Spenden-Haushaltstellen keine Spenden von Fördervereinen in 2018 ersichtlich. Dies war nicht plausibel. Es wurde bekannt, dass das Spendenannahmeverfahren im Bereich der Schulen nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde und eine umfassende Erhebung und Nachmeldung erfolgen muss. Alleine vom Förderverein des Max-Planck-Gymnasiums wurden in den Jahren 2016 - 2018 ca. 83.000 EUR gespendet, die Spenden waren jedoch nicht durch den HPA angenommen worden. Dies wurde mittlerweile nachgeholt. Hundesteuer Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Hundesteuereinnahmen der Stadt Lahr für das Jahr 2018. Die Prüfung ergab, dass zum 31.12.2018 insgesamt 1.592 Hunde mit Steuermarken registriert waren. 2018 wurden 169.874,99 EUR an Hundesteuer eingenommen. Der Abgleich der Gesamteinnahmen für das Jahr 2018 aus SAP und Veranlagungsverfahren Kommunalmaster ergab, dass die Daten übereinstimmen. Die in der Satzung festgelegten Steuersätze liegen auf dem Niveau der umliegenden großen Kreisstädte. Es wurden je 30 An- und Abmeldungen aus dem Jahr 2018 in Form einer Stichprobe geprüft. Diese ergaben, dass bei den Anmeldungen in 10 von 30 Fällen das Anmeldeformular und in 15 von 30 Fällen eine Kopie des Heimtierausweises nicht vorhanden ist. Bei den Abmeldungen ist in 9 von 30 Fällen das Abmeldeformular nicht vorhanden. Die Richtigkeit der Angaben in diesen Fällen kann nicht nachgeprüft werden. In den meisten Fällen der An- und Abmeldungen waren zumindest die Duplikate der Steuerbescheide vorhanden und vom Hundehalter unterschrieben. Die Prüfung der Jahressollliste aus dem Kommunalmaster hat ergeben, dass 6 Zwinger im Kommunalmaster-System veranlagt sind. Die Zwingersteuer wurde mit Änderungssatzung vom 30.06.2015 aufgehoben (§ 8 der Satzung), eine Bestandsschutzregelung ist nicht getroffen worden. Die Fälle sind zu prüfen. Ebenso ergab die Prüfung, dass Hunde veranlagt sind, deren Hundehalter juristische - 15 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Personen (Firmen) sind. Gemäß § 1 der Hundesteuersatzung unterliegt der Steuer das Halten von Hunden nur durch natürliche Personen im Gebiet der Stadt, soweit dies nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Diese Fälle sind zu prüfen. Des Weiteren sind im Kommunalmaster-System 86 steuerfreie Hunde veranlagt. Die geprüften 8 Fälle im Rahmen der Anmeldungen waren ohne Beanstandungen. Die Vorgänge der Niederschlagungen und Stundungen waren ebenfalls ohne Beanstandungen. Es wurde empfohlen die Veranlagung der Hundesteuer künftig bei der Kämmerei wie alle anderen Steuern organisatorisch anzugliedern. Die An- und Abmeldungen können weiterhin beim Bürgerbüro erfolgen. Dies wurde mit der Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters ab dem 01.01.2020 umgesetzt. Prüfungsteilbericht 05/2019 Prüfung der Kunstgegenstände Ziel der Prüfung war die Feststellung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Kunstgegenstände. Außerdem diente die Prüfung dazu, Empfehlungen für das Vorgehen bei der Bewertung und Bilanzierung der Kunstgegenstände nach dem NKHR zu geben. In der Eröffnungsbilanz sind diese in einer eigenen Bilanzposition abzubilden. Vom Kulturamt wurde eine Auswertung mit 593 Kunstgegenständen aus dem Verfahren erstellt. Lediglich bei 151 Gegenständen ist ein Erwerbswert hinterlegt. Laut der Datenbank wurden 47 Gegenstände an das Stadtarchiv abgegeben, aber nicht beim Kulturamt ausgetragen. Außerdem ist bei 63 Kunstgegenständen der Standort als unbekannt definiert. Eine Inventur und Vervollständigung der Daten wurde zugesagt. Beim Stadtmuseum sind 1.621 Kunstgegenstände in einer Datenbank registriert. Einige Kunstgegenstände sind laut Stadtmuseum noch zu inventarisieren. Lediglich bei 19 der 1.621 Kunstgegenstände ist ein Erwerbswert hinterlegt. Die entsprechende Anlagenklasse in SAP ist nicht vollständig und muss für die Umstellung auf NKHR insgesamt überprüft werden. Von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Bestandsverzeichnisse kann daher nur bedingt ausgegangen werden. Diese sind durch eine umfassende Inventur festzustellen. Eine Gesamtanzahl aller Kunstgegenstände im Eigentum der Stadt Lahr mit einem Wert in EUR kann somit an dieser Stelle nicht benannt werden. NK HR Es wurde empfohlen, die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 GemHVO anzuwenden und nur die beweglichen Kunstgegenstände, die ab dem 01.01.2014 beschafft wurden und über dem Wert von 800 EUR netto liegen, in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Damit kann der Aufwand für die regelmäßige körperliche Inventur alle 3 Jahre sowie für die bilanzielle Bewertung der umfangreichen Kunstgegenstände deutlich reduziert werden. Die Inventurrichtlinie wurde entsprechend am 24.06.2019 vom Oberbürgermeister erlassen. - 16 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 06/2019 Im Jahr 2018 wurden 8,12 Mio. EUR an über- und außerplanmäßigen Ausgaben bewilligt. Gegenüber den Vorjahren war eine massive Zunahme zu verzeichnen. Ziel der Prüfung war in Stichproben die Einhaltung der rechtlichen und internen Vorgaben festzustellen. Es wurden daher aus der Liste der bewilligten Anträge 13 Einzelfälle mit einer Summe i. H. v. 173.400 EUR geprüft und folgendes festgestellt: Bei einem der 13 Fälle handelte es sich um eine Mittelumschichtung. Haushaltsmittel waren an anderer Stelle veranschlagt. Bei 6 der verbleibenden 12 Fälle konnte weder aus der Begründung noch aus dem Sachverhalt eine Dringlichkeit im Sinne von § 84 GemO erkannt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen rechtzeitig vor Auftragserteilung bei der Kämmerei beantragt und von dieser genehmigt sein. In 10 der 12 verbleibenden Fälle war dies nicht der Fall. Bereits die geringe Anzahl der Stichproben lässt erkennen, dass die Vorgaben des § 84 GemO und Ziffer 2.6 der internen Zuständigkeitsordnung in Bezug auf die Dringlichkeit und rechtzeitige Mittelanmeldung oft nicht eingehalten werden. Viele der weiteren Anträge sind erst ab Januar 2019 bei der Kämmerei eingegangen. Dies deutet darauf hin, dass an diesen Stellen keine wirksame Haushaltsüberwachung i. S. von § 26 GemHVO (kameral) bzw. Ziffer 2.5 der Zuständigkeitsordnung stattgefunden hat. Die Kämmerei hat die Facheinheiten am 16.07.2020 auf die rechtlichen und internen Vorgaben des Oberbürgermeisters zur Haushalts-/Budgetüberwachung hingewiesen und zugesagt auch die Einhaltung durch die Facheinheiten zu kontrollieren. Mit der Einführung des NKHR sind umfassendere Budgets vorgesehen, so dass weniger Anträge erforderlich werden dürften. Mittlerweile wurde den Facheinheiten ein einheitlicher Mustervordruck für die Haushaltsüberwachung wie von uns angeregt zur Verfügung gestellt. Prüfungsteilbericht 07/2019 Prüfung der Verwaltungsgebühren des Standesamtes Die Abteilung Bürgerservice/Standesamt erhebt als öffentliche Einrichtung Verwaltungsgebühren. Ziel der Prüfung war die Feststellung der ordnungsgemäßen Gebührenerhebung und Vollständigkeit der Datenübertragung. Im Jahr 2019 wurden vom Standesamt 87.115,30 EUR vereinnahmt. Grundlagen der Gebührenerhebung beim Standesamt sind die Verwaltungsgebührenordnung (Stand: 19.12.2017) und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) vom 10.06.2013. Durch Stichproben wurde festgestellt, dass die Gebührensätze in den Stammdaten den Grundlagen entsprechen. Die Einnahmen des Kassenbausteins in Höhe von 46.771,30 EUR im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 stimmen mit den korrespondierenden Buchungen im - 17 - Doku B (203) Prüfungsteilbericht 08/2019 B (203) Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis SAP Hauptbuch überein. Im Kassenbaustein ist es möglich, die hinterlegten Stammdaten, welche den Preis pro Leistung vorgeben, durch das Standesamt manuell zu verändern. Dies erhöht das Risiko einer fehlerhaften Gebührenerhebung. Mit dem Anbieter des Verfahrens Komm.ONE soll eine Klärung herbeigeführt werden. Die Stornierungen des 1. Halbjahres 2019 waren nachvollziehbar. Unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse am 19.11.2019 Das auf dem Tagesabschluss vom 18.11.2019 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 19.153.359,83 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht. Es waren Gelder aus Handkassenabrechnungen vorhanden. Der Bargeldbestand und die Summe der Kassenanordnungen stimmten mit je 1.109,64 EUR überein. Kassensoll und Kassenist der Bar/EC-Einzahlungen bei der Kasse stimmten überein. Der Höchstbetrag für den Bargeldbestand war bei der Kassenprüfung eingehalten. In der Kassenprüfung wurden außerdem die Themen Barauszahlung von Wahlhelferentschädigungen, Hinweise zu Tagesabschlüssen sowie elektronische Kontoauszüge behandelt. Die Vermeidung von Negativzinsen war Bestandteil der Kassenprüfung. Weitere detaillierte Informationen finden sich unter Ziffer 3.7 Kassenprüfung. Prüfungsteilbericht 09/2019 Kassenprüfung im Spital - Wohnen und Pflege – am 04.12.2019 Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag, 31.10.2019 überprüft. Der auf dem Konto 1260 ausgewiesene Girostand in Höhe von 528.445,48 EUR entspricht dem Bankauszug. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine Beanstandungen. Kassensoll und -ist der Handkasse stimmten überein. Kassensoll und -ist der Zahlstelle stimmten nicht überein, es bestand ein geringfügiger Überschuss. Die Nachweisung der Zahlstelle ergab keine Beanstandungen. Die Offenen Posten zum 31.10.2019 betrugen 82.437,85 EUR. Die Liste der offenen Posten (Stand 31.07.2019) wurde im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses im September 2019 stichprobenartig gesichtet. In einem Fall waren rund 13.000 EUR an Rückständen zu verzeichnen. Eine Weiterverfolgung wurde durch den Betriebsleiter zugesagt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe mit dem Spital wurde auf die Einführung eines DATEVgestützten Mahnwesens hingewirkt. Im Rahmen der Kassenprüfung wurde festgestellt, dass eine Anhebung der Preise bei den Personalessen für Frühstück und Abendessen noch aussteht. Die Vorbereitung der Erhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Beschluss des Oberbürgermeisters) wurde durch den Betriebsleiter zugesagt und inzwischen umgesetzt. - 18 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr - BGL“ 10/2019 Das Rechnungsprüfungsamt führte am 12.12.2019 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstellen „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ sowie „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch. Zudem erfolgte die Überprüfung der Girokonten bei der Volksbank Lahr und der Sparkasse Offenburg/Ortenau. Das Bankguthaben der Girokonten bei der Volksbank Lahr und der Sparkasse Offenburg/Ortenau stimmt mit den jeweils gebuchten Werten in DATEV überein. Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstellen ergab keine finanziellen Beanstandungen. Die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein. Prüfungsteilbericht 11/2019 Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“, Zahlstelle Hallenbad Das Rechnungsprüfungsamt führte am 12.12.2019 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Hallenbad durch. Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des Hallenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den ständigen Wechselgeldvorschuss. Insgesamt wurden in der Hallenbad-Saison 2018/2019 Bareinnahmen in Höhe von 120.414,60 EUR über die Zahlstelle abgewickelt. Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein. Im Rahmen der Prüfung fanden wir im Tresor die Einnahmen vom 10.12. und 11.12.2019 in Höhe von insgesamt 998,75 EUR vor. Die Summe der Einnahmen stimmt mit den Tagesauswertungen des Kassenprogramms und den Einzahlungsbelegen für die Bank überein. Prüfungsteilbericht Gebührenerhebung im Friedhofs- und Bestattungswesen 12/2019 Ziel der Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebührenerhebung durch die Friedhofsverwaltung im Jahr 2018. Im Jahr 2018 wurden von der Friedhofsverwaltung Bestattungs- und Grabstättengebühren in Höhe von insgesamt 1.068.057,36 EUR eingenommen. Der Kostendeckungsgrad bei den Friedhöfen im Jahr 2018 liegt bei 84,3 %. Im Jahr 2018 wurden 453 Bestattungen vorgenommen. Zum 14.01.2020 waren 9.207 Grabstätten belegt. Die Bestattungs- und Grabstättengebühren wurden 2016 letztmalig kalkuliert und sollten aufgrund gestiegener Sach-, Gemein- sowie Personalkosten aktualisiert werden. Bei der Prüfung der Gebührenfestsetzung gab es keine Beanstandungen. - 19 - Doku (B Friedhof) Interne Doku/ Tabellen Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Bei der Verrechnung von Gebührenrückerstattungen mit den Abräum- und Umbettungskosten wurde bisher kein, bzw. kein ausreichend bestimmter Bescheid erteilt. Dies sollte auch in Bezug auf die Bürgerfreundlichkeit angepasst werden. Der Abgleich der Gesamteinnahmen für das Jahr 2018 aus SAP und dem Gebührenjournal aus dem Fachverfahren Winfried ergab eine Differenz von 8.292,74 EUR die es aufzuklären gilt. Bei der Gebührenvorkalkulation und Datenübermittlung an die Friedhofsverwaltung besteht bei einzelnen Ortsverwaltungen ein Optimierungsbedarf. Für eine vollständige Gebührenerhebung muss gewährleistet sein, dass sämtliche in Anspruch genommene Leistungen vollständig an die Friedhofsverwaltung übermittelt werden. Zukünftig sollte nur die Friedhofsverwaltung Gebührenauskünfte erteilen. Eine zentrale Annahme aller Bestattungsanträge bei der Friedhofsverwaltung des Bergfriedhofes würde zu einer Verbesserung, jedoch vermutlich zu mehr Personal führen. Für die Frage der weiteren Verlängerung des Mietvertrages für das Krematorium ab 2027 oder der Übernahme des Betriebes durch die Stadt ist eine betriebswirtschaftliche Analyse erforderlich. Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen Im Jahr 2019 wurden 101 Verträge im Entwurf geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 5,5 Mio. EUR. Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im Jahr 2019 ein Gesamtbetrag von ca. 65.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Außerdem wurden mit den zuständigen Fachbereichen im Jahr 2019 grundsätzliche Themen bearbeitet. Dazu zählen die in § 650p BGB genannten Vertragspflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen im Hinblick auf Planungs- und Überwachungsziele und die Beauftragung von Bedarfsplanungen. In Bezug auf die Honorarhöhe wurde die gemeinsame Beauftragung von Leistungen beleuchtet und Unvorhergesehenes in Kostenermittlungen thematisiert. Die Prüfung der Abrechnungen von Honorarverträgen umfasste im Jahr 2019 ein Gesamtvolumen von 77 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von ca. 2,57 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem die Problemstellungen bei den Kostenberechnungen und die Vereinbarung der Kostenberechnungen in Leistungsphase 3 aufgegriffen. Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt. Interne Doku/ Tabellen Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung Im letzten Jahr erfolgte eine Teilnahme an 10 Angebotsöffnungen. Beratungsthemen waren der Ausschluss einzelner Angebote auf Grund von formellen Fehlern, die Aufhebung durch unwirtschaftliche Angebote oder aber eine Teilaufhebung. - 20 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Auch die neue Dienstanweisung Vergabe vom 25.10.2019 brachte durch die grundlegend neu gefassten Regelungen einen erhöhten Beratungsbedarf mit sich. In 2019 sind uns 170 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von ca. 10,9 Mio. EUR für Bauleistungen vorgelegt worden. Für Lieferungen und Leistungen wurden 37 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,0 Mio. EUR geprüft. Es wurde festgestellt, dass teilweise notwendige Unterlagen wie Angebote, Abnahmeniederschriften, Nachtragsvereinbarungen, Begründungen für Zusatzleistungen, Auftragsunterlagen fehlten oder unvollständig waren. In Einzelfeststellungen wurde, neben der rechnerischen Prüfung und dem Angebotsabgleich, beispielsweise die Mitteilung zur Schlusszahlung oder die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten behandelt. Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt. Internes Schreiben/ Beratung Finanzierungs- und Entschuldungskonzept Der Gemeinderat hat das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Juli 2014 mit einer Neuverschuldung von 10 Mio. EUR beschlossen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen ging der Haushaltsplan 2016 dann von einer Neuverschuldung von 25,46 Mio. EUR aus. Mit Schreiben vom 28.07.2016 wurde die Verwaltungsspitze auf das erhöhte Risiko in Bezug auf die Einhaltung der bisherigen Grenzen der Neuverschuldung hingewiesen, nachdem die Zahlen unterjährig regelmäßig durch Mehrkosten (nicht nur im investiven Bereich) und die Planung von neuen Maßnahmen, welche noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind, beeinflusst werden. Dabei wurde insbesondere zur Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze empfohlen, Mehrkosten auch durch neue Maßnahmen möglichst einzudämmen bzw. notfalls zum Ausgleich auf andere Maßnahmen zu verzichten. Außerdem sollte auf eine Finanzierung durch Mehreinnahmen bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben (siehe Ziffer 3.4.5) verzichtet werden, damit dieser Puffer der allgemeinen Rücklage bzw. dem Schuldenabbau dient. Am 19.12.2016 wurde durch den Gemeinderat dann die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Jahre ab 2017 beschlossen. Es wurde vorgegeben, dass in den Haushaltsplanungen anzustreben ist, die max. Neuverschuldung von 17,2 Mio. EUR deutlich zu unterschreiten und ab dem Jahr 2020 eine Schuldenrückführung von 2 Mio. EUR jährlich vorzusehen. Der Haushaltsplan 2017 ging dann von einer Netto-Neuverschuldung i. H. v. 15,91 Mio. EUR aus. Im Haushaltsplan 2018 wurde dann die Finanzplanung bis 2021 überarbeitet und von einer Neuverschuldung bis 2021 i. H. v. 8,355 Mio. EUR, also unter der ursprünglichen Zielsetzung aus dem Jahr 2014, ausgegangen. - 21 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Auf die darin enthaltene vorgesehene Kreditaufnahme i. H. v. 9,065 Mio. EUR in 2018 konnte aufgrund der Ergebnisverbesserung verzichtet werden, so dass es in 2018 nicht zu einer Neuverschuldung kam. Andererseits erfolgte eine nicht geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. ca. 7,05 Mio. EUR. Die Finanzplanung zum Haushaltsplan 2019 sieht wie vom Gemeinderat beschlossen in den Jahren 2019 – 2022 eine Kreditaufnahme i. H. v. 29,675 Mio. EUR bei einer Schuldenrückführung i. H. v. 15,8 Mio. EUR also eine Neuverschuldung von insgesamt 13,875 Mio. EUR vor. Für das Haushaltsjahr 2019 war eine Nettoneuverschuldung i. H. v. ca. 9,6 Mio. EUR geplant; tatsächlich kam es jedoch zu einer Reduzierung der Schulden. Die Finanzplanung zum Haushalt 2020 geht für den Zeitraum 2020 – 2023 von einer Nettoneuverschuldung i. H. v. 35,7 Mio. EUR aus. Der - Gesamtschuldenstand Ende 2023 wäre damit bei 55,7 Mio. EUR gelegen. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, aber auch der Anmerkungen der Rechtsaufsicht in der Haushaltsgenehmigung 2020, wurde die Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur mit Mitgliedern des Gemeinderates sowie eine interne Arbeitsgruppe „Finanzen“ einberufen. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind beabsichtigt. Am 17.05.2021 hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters eine Schuldenobergrenze i. H. v. 35 Mio. EUR für den jeweiligen Finanzplanungszeitraum im Kernhaushalt beschlossen. Aktuell wurde der Haushalt 2021 verabschiedet. Die Nettoneuverschuldung im Zeitraum 2021 – 2024 liegt danach bei 18,5 Mio. EUR und der Gesamtschuldenstand des Kernhaushaltes zum 31.12.2024 bei 34,8 Mio. EUR. Internes Schreiben/ Beratung Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden Mit Schreiben vom 22.10.2015 erging an das Dezernat III die Empfehlung für die anstehenden energetische Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der Finanzierung mit Hilfe von Energiespar-Contracting zu prüfen. Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle und personelle Machbarkeit anstehender energetischer Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. Mit der Vorlage 314/2016 an den Gemeinderat wurde erklärt, dass die Möglichkeit des Contracting als Finanzierungsinstrument für die Sanierung stadteigener Gebäude künftig geprüft wird. Ein Sanierungszeitplan als Ergebnis aus dem von der Ortenauer Energieagentur GmbH und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr erstellten Klimaschutzteilkonzept wurde vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen. Laut Stabstelle Umwelt steht das Thema weiterhin im Arbeitsprogramm zum European Energy Award (EAA). Eine Rückmeldung des Fachbereiches zu den weiteren Schritten - 22 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis steht weiterhin aus. Je früher eine Maßnahme gegebenenfalls mit Contracting umgesetzt würde, desto schneller käme die Stadt am Ende der Laufzeit in den Genuss der jährlichen Energiekostenersparnis. Natürlich ist auch eine Umsetzung mit eigenen Mitteln denkbar, dies wird aber im Rahmen des Gesamthaushaltes nur sukzessive über viele Jahre hinweg möglich sein. Beratung/ Begleitung Projekt Elektronischer Rechnungseingangsworkflow Aufgrund des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg sind die Kommunen ab dem 18. April 2020 verpflichtet elektronische Rechnungen bei Auftragsvergaben über dem europäischen Schwellenwert anzunehmen. Die Stadtverwaltung hat den Beschluss gefasst das Thema E-Rechnung insgesamt (also auch unter dem EU-Schwellenwert) anzugehen und einen elektronischen Rechnungseingangsworkflow einzuführen (GR 198/2018 vom 24.09.2018). Die Einführung soll zu einer deutlichen Zeit- und Kosteneinsparung führen. Die Umstellung bietet die Chance der Beschleunigung des Prozesses zwischen Rechnungseingang, Prüfung, Verbuchung und Zahlung und sollte damit auch einer höheren AuftragnehmerZufriedenheit dienen. Der Umstellungsprozess wird durch das Rechnungsprüfungsamt beratend und prüfend begleitet. Die Einführung des elektronischen Rechnungseingangsworkflows erfolgte zum 01.01.2020. Schulen, Kitas, Bäder sowie der Abwasserverband waren Mitte März 2020 noch nicht abschließend mit einer VPN-Verbindung angebunden, so dass in diesen Bereichen noch ein manueller Beleglauf erfolgen musste. Auch gibt es noch einige Anfangsprobleme zu beheben. Im Prüfungsteilbericht 01/2020 wurden Prüfungsfeststellungen insbesondere zur Einhaltung kassenrechtlicher Vorschriften, zur Optimierung des Zahlflusses und der Berechtigungsverwaltung getroffen. Internes Schreiben/ Belegprüfung Leitungswasserversicherung Aufgrund eines Schadensfalles am Scheffel-Gymnasium (ca. 287.000 EUR Stand 02/2019 GR-Vorlage 28/2019) wurde dieses Thema insgesamt von uns aufgerufen und darum gebeten aktuelle Angebote für eine Leitungswasserversicherung einzuholen, da dieses Risiko bisher nicht bei städtischen Gebäuden mitversichert wurde. Anhand des Versicherungsangebotes ist noch eine Risikoabwägung vorzunehmen und eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, ob und in welchem Umfang eine Versicherung abgeschlossen wird. - 23 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Beratung Dokumentenmanagementsystem (DMS) / elektronische Akte Der Projektauftrag für dieses große Digitalisierungsprojekt wurde am 25.02.2019 durch den Oberbürgermeister erteilt. Ziel des Projektes ist die flächendeckende elektronische Aktenführung zunächst bei der Stadtverwaltung. Dies setzt die Einführung eines DMS voraus, in welchem elektronische Dokumente verarbeitet und möglichst medienbruchfreie Workflows eingerichtet werden können. Das Rechnungsprüfungsamt nimmt beratend an der Projektgruppe teil. Internes Schreiben/ Prüfung/ Beratung Software IMSWARE für das Facility-Management im Gebäudemanagement Für die Software wurden seit der Beschaffung in 2015 bis im August 2019 ca. 120.000 EUR im Wesentlichen für Lizenzen, Wartung und Schulung bezahlt. Ziel der Softwarebeschaffung war die elektronische Abbildung möglichst vieler Prozesse aus dem Gebäudemanagement und die Ermöglichung eines effektiveren Arbeitens. Aus Prüfungssicht stellte sich die Frage, ob das Ziel in Bezug auf die Organisation und die Wirtschaftlichkeit erreicht wurde. Das Verfahren besteht aus dem Basismodul sowie aus den bisher bestellten Modulen Flächen-, Reinigungs-, Instandhaltungs-, Energie-, Budget-, Miet-, und Schließanlagenmanagement, sowie dem Bauauftragswesen und einem SAP-Schnittstellen Modul. Die Wirtschaftlichkeit einer Fachsoftware hängt im Wesentlichen davon ab, ob und wie schnell diese zu einer Kostenersparnis, Arbeitserleichterung bzw. anderweitigen Optimierung bei Erfüllung der Aufgabenstellung im Fachbereich beiträgt. Aus dem Gespräch mit dem Gebäudemanagement wurde deutlich, dass es für eine Sicherstellung einer schnellen und vollständigen Einführung der vielseitigen Module keinen Projektplan gab. Dieser sollte für die noch anstehenden Arbeiten und Prioritäten erstellt werden. Seit Einführung des Verfahrens werden alle Ausgaben manuell auf die jeweilige Maßnahme erfasst. Da das Verfahren bisher nicht an das Finanzbuchhaltungsverfahren SAP angebunden wurde, wurden im Bauauftragswesen ca. 18.300 Rechnungen manuell und doppelt erfasst. Die SAP – Schnittstellenlösung wurde bereits 2015 für 3.748,50 EUR beschafft und installiert. Sie wird seit diesem Zeitpunkt jährlich mit 587,86 EUR vergütet, jedoch nicht genutzt. Das Gebäudemanagement ist bereits mit Schreiben vom 20.04.2015 an die Stadtkasse bzgl. der Inbetriebnahme der Schnittstelle herangetreten. Mit Schreiben vom 09.10.2019 wurde dringend die Anbindung an SAP empfohlen. Die Software IMSWARE mit den beschafften Modulen wird an einigen Stellen bereits intensiv genutzt. Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da die effiziente Nutzung der einzelnen Bausteine das vollständige Einpflegen von Daten und die Nutzung aller gewinnbringenden Funktionen voraussetzt. Eine Stellungnahme des Fachbereiches steht noch aus. - 24 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis AG Feuerwache West / Beratung Feuerwache West Das Rechnungsprüfungsamt begleitet das Projekt und nimmt beratend an der internen Arbeitsgruppe „Feuerwache West“ teil. Der Grundsatzbeschluss zur Planung eines neuen Feuerwehrstandortes im Westen der Stadt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wurde am 17.12.2018 durch den Gemeinderat getroffen. Da der Planungsauftrag für die Architektenleistung über dem Schwellenwert nach der VgV (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) liegt, erfolgte eine europaweite Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Vergabeverfahren wurde bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 01.04.2019 (61/2019) und auch die weitere Vertragsgestaltung durch das RPA beratend begleitet. Die GR-Vorlage 303/2018 (Grundsatzbeschluss) ging in der Grobkostenschätzung von Herstellungskosten für den Hochbau von 5,7 Mio. EUR zzgl. ca. 140 TEUR Grunderwerb aus. Im Projektmanagement-Bericht Nr. 1 (GR-Sitzung 18.11.2019) mit Sachstand vom 21.10.2019 wurde das notwendige Budget auf 7,18 Mio. EUR angepasst. Dabei wurden zusätzliche 1,1 Mio. EUR für die Atemschutzübungsanlage inklusive Raumbedarf, eine Notstromversorgung und eine jährliche Baukostensteigerung von 3% berücksichtigt. Im Projektmanagement-Bericht Nr. 4 wurde die Kostenschätzung nach Ende der Leistungsphase 3 angepasst und die Summe der Kostenberechnung mit 7,61 Mio. EUR dargestellt. Zwischen Kostenprognose und Budget ergibt sich zum Stand 06/2020 eine Abweichung i. H. v. + 6%. Die Kosten des Grunderwerbs (Kostengruppe 100 Budget: Abt. 622), die Kosten der Erschließungsmaßnahmen die dem Grundstück der Feuerwache zuzuordnen sind (Kostengruppe 200 Budget: Tiefbau) und die Kosten der Außenanlage (Kostengruppe 500, 700 Budget: Öffentliches Grün) sind in dieser Kostenaufstellung nicht enthalten. Diese sind dem Gesamtprojekt jedoch hinzuzurechnen. Mit Schreiben vom 08.05.2020 an das Dezernat 3 wurde darum gebeten die Gesamtkosten dieses Großprojektes für die Gremien transparent und zusammengeführt darzustellen, auch wenn die Budgets von unterschiedlichen Fachabteilungen bewirtschaftet werden. Außerdem wurde auf die Regelung im Planervertrag zur Kostenobergrenze hingewiesen und gebeten, diese festzuschreiben da die Leistungsphase 3 beendet ist. Mit Schreiben vom 15.10.2020 wurden alle Nachträge zur Baumaßnahme sowie ein regelmäßiges Projektdatenblatt, aus welchem die Kostenentwicklung ersichtlich ist, von der Abt. 603 angefordert. - 25 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Akten/ Beratung/ begleitende Prüfung NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht – Beratung und begleitende Prüfung Alle Baden-Württembergischen Kommunen sind verpflichtet bis zum 01.01.2020 die Umstellung auf die doppische Buchführung entsprechend dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorzunehmen. Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 16.11.2015 wurde entschieden, dass die Einführung des NKHR zum 01.01.2019 bei der Stadt Lahr erfolgen soll. Durch den Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2017 wurde der Einführungszeitpunkt auf den 01.01.2020 verschoben. Mit der Einführung ist unter anderem eine Eröffnungsbilanz unter Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften nach dem NKHR zu erstellen, eine Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen und ein doppischer Haushaltplan nach Produkten aufzustellen. Dies bedeutet auch eine komplette Umstellung auf ein doppisches Finanzbuchhaltungsverfahren (SAP). Das Rechnungsprüfungsamt ist in der Projektgruppe und den Teilprojektgruppen vertreten und steht in diesem großen Umstellungsprozess nicht nur beratend zur Seite, sondern prüft bereits begleitend vorgenommene Vermögensbewertungen bzw. das System der Bewertung und Berechnung von einzelnen Bilanzpositionen. Diese Vorgehensweise sowie die gute und regelmäßige Kommunikation (Jour-Fix) mit der Kämmerei sollen dazu beitragen, möglichst schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis, gerade in Bezug auf die Eröffnungsbilanz zu kommen. Durch die Einführung eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows wurden die Vorarbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2019 allerdings zurückgestellt. Nach den rechtlichen Vorgaben müsste die Eröffnungsbilanz bis zum 31.12.2020 vorliegen. Dieser Termin wird voraussichtlich deutlich überschritten werden. Insofern muss auch die vorgesehene Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das RPA verschoben werden. Der Kämmerei wurde dringend empfohlen die Eröffnungsbilanz mit Priorität anzugehen, damit die Grundlage für die künftigen Jahresabschlüsse ab 2020 geschaffen wird. Akten/ Beratung Breitbandversorgung – Beratung Aufgrund der möglichen wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wird dieses Thema bereits seit Anfang 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt beratend begleitet. Nachdem im Februar 2014 ein Beschluss über die Erhebung des privaten und gewerblichen Bedarfs für eine leistungsfähige Breitbandversorgung in Lahr erfolgte, wurden aufgrund der Grundlagenstudie weitere Maßnahmen durch den Gemeinderat im März 2015 beschlossen. Im März 2017 erfolgte der Beitritt der Stadt Lahr zur Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG), nachdem man davon ausging, dass insbesondere auch in den Industriegebieten ein Tätigwerden der Stadt aufgrund Marktversagens erforderlich wird. - 26 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die BOKG sollte die für den Ausbau vorgesehenen Gebiete ausschreiben, daher wurden für das Jahr 2018 in einer ersten größeren Rate Haushaltsmittel i. H. v. 800.000 EUR eingestellt. Alleine für die Lahrer Industriegebiete wurde mit einem Eigenanteil von ca. 3 Mio. EUR gerechnet (GR-Vorlage 151/2018 aus Juli 2018). In 2019 ist es dann doch gelungen eine privatwirtschaftliche Breitbandverlegung in diesen Bereichen zu erreichen. Der HPA wurde in öffentlicher Sitzung am 24.06.2019 hierüber informiert. Im Jahr 2018 wurden Haushaltsmittel i. H. v. 800 TEUR veranschlagt, jedoch lediglich ca. 77 TEUR in Anspruch genommen. Das Budget für das Jahr 2019 lag bei 270.000 EUR (200 TEUR HH-Ansatz + 70 TEUR HH-Rest). 2019 wurden dann tatsächlich 50 TEUR für die Verlegung von Leerrohren benötigt. Im Vertrag vom 03.04.2020 mit dem Netzbetreiber wurde ein einmaliges Entgelt für die Nutzung der Infrastruktur i. H. v. 45.000 EUR vereinbart. Am 27.11.2019 wurde durch das RPA festgestellt, dass noch keine Rechnung an das Telekommunikationsunternehmen über diese Betrag gestellt wurde. Diese wurde erst am 22.04.2020 gestellt. Der Geldeingang wurde auch seitens der Prüfung überwacht, nachdem am 23.06.2020 festgestellt wurde, dass durch den Fachbereich noch keine Anordnung erstellt wurde und damit auch keine Mahnung erfolgte. Der Zahlungseingang konnte am 24.07.2020 festgestellt werden. Prüfvermerk Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg „Natur in Stadt und Land“ Mit Bescheid vom 01.08.2014 wurde der Stadt Lahr ein Zuschuss in Höhe eines Höchstbetrages von 5 Mio. EUR (50% der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Planung und Ausführung der Daueranlagen anlässlich der Landesgartenschau 2018 bewilligt. In diesem Bescheid wurde vom Land eine Verwendungsnachweisprüfung seitens der örtlichen Prüfung gefordert. Mit dem zahlenmäßigen Nachweis wurden zuwendungsfähige Ausgaben von ca. 16 Mio. EUR geltend gemacht. Dieser wurde anhand der Buchhaltungsdaten in wesentlichen Teilen abgeglichen und Einzelnachweise (Belege) stichprobenweise geprüft. Eine inhaltliche Prüfung insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und vergaberechtliche Vorgaben ist nicht erfolgt. Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Die Übereinstimmung mit den Büchern konnte damit mit der Prüfbescheinigung vom 24.06.2019 gegenüber dem Regierungspräsidium bestätigt werden. Somit konnte die Abschlusszahlung i. H. v. 512.000 EUR an die Stadt geleistet werden. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme Kleinfeld Süd Bei der Prüfung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme wurde mit Schreiben an die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt vom 10.05.2019 festgestellt, dass nach dem - 27 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Vertrag aus 2014 das Unternehmen als Projektträgerin die Ausgleichsmaßnahme auf eigene Kosten zu realisieren und die Bepflanzung dauerhaft zu unterhalten hat. Tatsächlich wurde die Maßnahme jedoch von der Stadt ausgeführt und dem Unternehmen ein vorab kalkulierter Betrag i. H. v. 53.370 EUR im Jahr 2015 in Rechnung gestellt. Die vorgelegten Kostenaufstellungen zeigten, dass die tatsächlichen Kosten mittlerweile mit ca. 17.900 EUR (einschließlich Pflege bis 2022) deutlich über dem zunächst kalkulierten Betrag lagen. Der Fachbereich wurde im Mai 2019 gebeten diese unverzüglich bei der Projektträgerin geltend zu machen. Personalkosten der Stadt sind darin nicht enthalten. Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind in voller Höhe wie Anschluss und Erschließungsbeiträge geltend zu machen; anderweitige Regelungen widersprechen dem Abgabenrecht und sind nichtig (GPA Mitteilung 03/2021). Auf Drängen des Rechnungsprüfungsamtes wurde im Februar 2021 dann eine Rechnung gestellt. Prüfvermerk/ Akten Haushaltsrechtliche Abwicklung von Baumaßnahmen im Tiefbau Im Zusammenhang mit verschiedenen Tiefbaumaßnahmen erfolgten Rückfragen an die Fachabteilung zu den verfügbaren Haushaltsmitteln. Für eine wirksame Haushaltsüberwachung müssen Aufzeichnungen geführt werden, aus welchen das Budget (Haushaltsmittel, Mittelübertragungen und Verpflichtungsermächtigungen usw.) und die Inanspruchnahme des Budgets (begonnene Ausschreibungen, erteilte Aufträge, bezahlte Rechnungen) sowie im Ergebnis die verfügbaren Mittel jederzeit ersichtlich sind. Auf Anforderung wurden diese Haushaltsüberwachungsliste für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018 nachträglich erstellt. Im Juli 2020 wurden die Haushaltsüberwachungslisten 2019 und 2020 nachgereicht. Aufgrund anderweitiger Auffassung wurde darauf hingewiesen, dass auch im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Interimszeit gilt und vor der Ausschreibung von neuen Maßnahmen die Genehmigung des Haushaltes vorliegen muss. Für die Ortsdurchfahrt Reichenbach B415 wurden im Jahr 2019 Mittel i. H. v. 750 TEUR eingeplant. Das Ingenieurbüro arbeitete jedoch bereits im Jahr 2018 ohne schriftlichen Auftrag und stellte bereits im Dezember 2018 die Vorplanung im Ortschaftsrat vor. Für die Beauftragung wären im Haushalt 2018 entsprechende Haushaltsmittel erforderlich gewesen. Der Planungsauftrag wurde am 20.11.2019 unterzeichnet. Das System der Haushaltsüberwachung in der Abteilung Tiefbau hat Optimierungsbedarf. In einem Besprechungstermin im Juli 2020 wurde die künftige Umsetzung und Verbesserung durch die Abteilungsleitung zugesagt. - 28 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Internes Schreiben / Akten Dienstliche Mobilität hier: Carsharing und E-Flotte – Beratung Mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 an das Dezernat III haben wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf die Möglichkeit der Nutzung von Carsharing und E-Flotte für die dienstliche Mobilität hingewiesen. Carsharing kann die gemeinsame Nutzung von fremden Fahrzeugen, aber auch die Öffnung des eigenen Fuhrparks zur Nutzung durch Dritte bedeuten und eine wirtschaftliche, effiziente und umweltfreundliche Alternative darstellen. Nach einer Untersuchung der Ist-Situation hat die Stabstelle Umwelt Maßnahmen empfohlen. Als eine der Maßnahmen startete am 01.04.2018 eine einjährige Pilotphase zur Nutzung eines Elektro-Fahrzeuges eines externen Carsharing-Anbieters, welches vorrangig genutzt werden soll. Das Carsharing E-Fahrzeug kann auch von Bürgern und anderen Dritten benutzt werden. Das Ergebnis dieser Pilotphase wurde bisher nicht evaluiert. Der Gemeinderat hat am 23.07.2018 beschlossen, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung grundsätzlich E-Fahrzeuge beschafft; dies auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen. Die Umsetzung dieses Beschlusses setzt auch die Beschaffung der notwendigen Ladeinfrastruktur voraus. Der Haushaltsplan 2020 enthielt jedoch keine entsprechenden Planansätze. Momentan gibt es noch 2 freie Ladeboxen. Im Fuhrpark der Stadtverwaltung befinden sich bisher lediglich 2 E-Fahrzeuge, welche in 2017 zusätzlich zu den vorhandenen Fahrzeugen beschafft wurden. Der BGL hat bereits 11 E-Fahrzeuge im Einsatz. Das Rechnungsprüfungsamt hat empfohlen, möglichst auf externe CarsharingFahrzeuge umzusteigen. Dies würde eine erhebliche Ersparnis in Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die Beschaffung, Unterhaltung und Fahrzeugverwaltung bedeuten. Eine gemeinsame Nutzung dieser Flotte von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen mit in der Innenstadt ansässigen Unternehmen und Institutionen wäre wirtschaftlich zu überlegen. Ein Gesamtkonzept zur dienstlichen Mobilität der gesamten Stadtverwaltung steht immer noch aus. Akten/ Testat Projekt ERFLS und Güterverkehrsterminal (GVT) – Beratung In Ergänzung zum europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurde am 27.07.2015 vom Gemeinderat der Beitritt zum Projekt European Rail Freight Line System (ERFLS) beschlossen. Das bis Ende 2018 dauernde EU-Förderprojekt beschäftigte sich mit einem verlässlicheren und attraktiveren Schienengütertransport entlang des Rhein-Alpen-Korridors. Das RPA wurde beratend hinzugezogen und begleitete das Projekt neben anderen Beteiligten in der Arbeitsgruppe in Bezug auf vor allem rechtliche Fragestellungen. Im Jahr 2019 wurde seitens des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Prüfung durch die örtliche Prüfungseinrichtung gefordert. Die vorgelegten Unterlagen der IGZ - 29 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis GmbH, welche mit dem Förderprojekt betraut war, wurden geprüft und am 16.08.2019 ein Prüftestat erstellt. Insgesamt wurden für das Projekt 107.705,37 EUR an Fördermitteln empfangen (50% Förderung). Das Infrastrukturprojekt „Güterverkehrsterminal Lahr“ (GVT Grundsatzbeschluss Gemeinderat 175/2018 vom 15.10.2018) ist ein weiteres Projekt in dieser Arbeitsgruppe. Das Rechnungsprüfungsamt nimmt weiterhin beratend daran teil. Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren: Bei Erstellung des Schlussberichts 2019 waren noch folgende Feststellungen offen: Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge Bis Ende 2016 wurden beim BGL zunächst Zeitaufschriebe für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Aufarbeitung des Themas vorgenommen. Eine abschließende Bearbeitung muss noch durch die Abteilung 102 mit den beteiligten Fachbereichen erfolgen. Prüfungsteilbericht 2/2018: Prüfung des Forderungsmanagements anhand der Kasseneinnahmereste 2017 Eine Stellungnahme zum Prüfungsteilbericht ist am 29.06.2018 erfolgt. Eine ergänzende Stellungnahme von der Stadtkasse insbesondere zur Regelung des Forderungsmanagements der Stadt und der Ausbuchung von beschlossenen Niederschlagungen steht noch aus. Prüfungsteilbericht 4/2018: Prüfung der Neueinstellung von Beschäftigten nach dem TVöD in 2017 Eine abschließende Stellungnahme der Abteilung 102 zum Prüfungsteilbericht steht noch aus. Prüfungsteilbericht 8/2018: Funktionstrennungen in der Stadtkasse Eine Stellungnahme der Stadtkasse liegt vor. Das Thema Internes Kontrollsystem in der Stadtkasse sowie Zuständigkeit und Vertretung für die einzelnen Prozesse in der Stadtkasse muss noch bearbeitet werden. - 30 - 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit Arbeitsgruppen und Kommissionen Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das breitgefächerte Fachwissen des RPA durch eine zielführende Einbindung in Projektund Arbeitsgruppen genutzt. Das RPA ist insbesondere Mitglied in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen: Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur und Arbeitsgruppe Finanzen Koordinationsteam Landesgartenschau Stellenbewertungskommission Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge und Teamprämien Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / Güterverkehrsterminal GVT Arbeitsgruppe Breitbandversorgung Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS) NKHR Projektgruppe und den Teilprojektgruppen (seit 2015) Arbeitsgruppe Dienstliche Mobilität Arbeitsgruppe Feuerwache West (ab 2018) Arbeitsgruppe elektronischer Rechnungseingangsworkflow (ab 2018) Arbeitsgruppe eAkten / Dokumentenmanagementsystem (ab 2019) Digitalisierungsgremium (ab 2021) Interkommunale Zusammenarbeit Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern: Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe (Vorsitz ab 2020) Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens Arbeitskreis technische Prüfung Südbaden Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen. - 31 - 2 Überörtliche Prüfung In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft: die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr, die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2007– 2012, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für die Jahre 2007 – 2012, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die Jahre 2007 – 2012, die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds der Jahre 2007 - 2012. Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015 ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein. Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen konnte. Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 28.07.2017 erteilt und dem Gemeinderat am 25.09.2017 zur Kenntnis gegeben. Überörtliche Bauprüfung Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand eine Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014 durch die GPA statt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 04.12.2018 erteilt und dem Gemeinderat am 28.01.2019 zur Kenntnis gegeben. - 32 - 3 Allgemeine Bemerkungen zur Haushalts-, Kassenund Rechnungsführung 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018 Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 07. Oktober 2019 dem Gemeinderat am 21. Oktober 2019 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Stadt fest. Der Feststellungsbeschluss ist am 22. Oktober 2019 entsprechend § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet. 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 Gesetzliche Grundlagen: § 95 Abs. 1 GemO Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht § 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung § 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen. Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft und stellt die Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungsbereiche im Berichtsjahr dar. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen. Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wird dem Gemeinderat mit der Beschlussfassung zur Jahresrechnung vorgelegt. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung. Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung. - 33 - 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet. Haushaltsplan 2019 Gemeinderatsbeschluss 17.12.2018 Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des Regierungspräsidiums Freiburg) 10.01.2019 Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Haushaltssatzung) 29.01.2019 Auslegung des Haushaltsplanes 30.01.2019 – 07.02.2019 Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben. Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2019 waren: „Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan erfüllt ebenso wie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe die Voraussetzungen zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit. Zur grundsätzlichen Einschätzung verweisen wir zunächst auf unsere Ausführungen im Haushaltserlass 2018, die nach wie vor Gültigkeit haben. Für die Bewertung der aktuellen Haushalts- und Finanzlage sind die Höhe der vom Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Zuführungen sowie die weitere Entwicklung der Verschuldung von besonderer Bedeutung. Zuführungen des Verwaltungshaushalts Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet im Planjahr 2019 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2,885 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 2,150 Mio. EUR verbleibt ein einsetzbarer Betrag von 735.000 EUR, der damit der Nettoinvestitionsrate des Haushalts im Planjahr entspricht. Von 2019 bis 2022 werden planerisch insgesamt 20,1 Mio. EUR an Zuführungen erwirtschaftet. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsbeträge ergibt dies kumuliert einsetzbare Nettoinvestitionsmittel in Höhe von 10,3 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts beschlossenen Sondertilgungen in den Jahren 2020 bis 2022 von jährlich 2 Mio. EUR verbleiben jedoch einsetzbare bereinigte Nettoinvestitionsmittel in Höhe von lediglich 4,3 Mio. EUR (dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Nettoinvestitionsrate von 1,075 Mio. EUR). - 34 Dies zeigt, dass nach den umfangreichen Investitionen der vergangenen Jahre und der noch laufenden Projekte finanzielle Spielräume der Stadt Lahr für zusätzliche Maßnahmen in den kommenden Jahren praktisch nicht vorhanden oder zumindest deutlich begrenzt werden sollen. Hinzu kommt, dass nach Umstellung der Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht für einen ausgeglichenen Haushalt künftig auch die Abschreibungen zu erwirtschaften sind. Dies verdeutlicht, dass für die Gewährleistung der dauernden Leistungsfähigkeit und der stetigen Aufgabenerfüllung eine nachhaltige Stärkung der Eigenfinanzierungskraft des Haushalts auch weiterhin unerlässlich ist. Verschuldung Aufgrund der nach wie vor sehr guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des deutlich über dem Planansatz liegenden Rechnungsergebnisses konnte die Stadt Lahr in 2017 auf Kreditaufnahmen verzichten. Voraussichtlich kann auch für das Haushaltsjahr 2018 auf eine Inanspruchnahme der Kreditermächtigung verzichtet werden: Dadurch gelingt es erneut, für die Stadtentwicklung wichtige und kostenintensive Bau- und Infrastrukturmaßnahmen ohne Netto-Neuverschuldung zu realisieren. Die rein rechnerische Verschuldung im Kernhaushalt wird am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2022 bei ca. 35,6 Mio. EUR liegen. Hinzu kommt eine bei den Eigenbetrieben erwartete Verschuldung in Höhe von ca. 30 Mio. EUR. Ferner bestehen Verbindlichkeiten im Kernhaushalt und bei den Sondervermögen, die wirtschaftlich Kreditaufnahmen gleichkommen, von insgesamt ca. 36 Mio. EUR sowie Bürgschaften über ca. 10 Mio. EUR. Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus und der Inanspruchnahme teilweise zinsloser bzw. zinsbegünstigter KfW-Darlehen sind die Belastungen aus der Verschuldung auch unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Zuführungen des Verwaltungshaushalts gegenwärtig noch als tragbar zu bezeichnen, wenn auch die Zinsaufwendungen laut Finanzplanung deutlich ansteigen werden. Zudem tragen die im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts beschlossenen Sondertilgungen dazu bei, Neuverschuldungen und damit einhergehende zusätzliche Belastungen zu begrenzen. Insgesamt gesehen bestehen Haushaltsrisiken allerdings insoweit, als dass die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur bedingt prognostiziert werden kann und konjunkturelle Eintrübungen oder einsetzende Zinserhöhungen auf dem Kapitalmarkt unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzlage und damit auf die Handlungsfähigkeit der Stadt hätten. Zusammenfassung Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Ertragskraft des Haushalts hat die Stadt Lahr einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, ihre für die Stadtentwicklung notwendigen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu einem Großteil ohne die Inanspruchnahme von Fremdmitteln realisieren zu können. Nach den aktuellen Finanzplanungen sollen die Investitionsausgaben nunmehr wieder ein Normalmaß erreichen. Doch selbst mit diesen reduzierten Ausgabeansätzen können die Investitionen voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme von Krediten realisiert werden (die Kreditfinanzierungsanteile an den Investitionen betragen von 2020 bis 2022 durchschnittlich 48 %). Hier zeigt sich, dass die Stärkung der Ei- - 35 genfinanzierungskraft auch künftig fortgesetzt werden muss, um die finanzielle Leistungsfähigkeit und die dauernde Aufgabenerledigung nicht zu gefährden. Die aktuell prognostizierten Zuführungsraten sind dafür allein nicht ausreichend, zumal einsetzbare Rücklagen infolge Zweckbindungen faktisch nicht zur Verfügung stehen und die finanziellen Anforderungen an den Verwaltungshaushalt auch künftig zunehmen werden. Neben der konsequenten Fortführung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts wird der Verwaltung daher dringend empfohlen, beim Eingehen neuer Verpflichtungen und den damit einhergehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen auch künftig vorsichtig und vorausschauend zu planen und Investitionsvorhaben zu priorisieren.“ Aufstellung des Haushaltsplanes Mittelanmeldung Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 nannte der Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 06.04.2018. Zielsetzung bei der Aufstellung des Haushaltes war, der Abbau der hohen Haushaltsreste, die Neuaufnahme von Investitionsmaßnahmen nur soweit unabdingbar oder im Austausch mit bisherig geplanten Maßnahmen sowie die Reduzierung der auszuweisenden Neuverschuldung im Zusammenhang mit dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzept. Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken. Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die eine entsprechend hohe Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden, wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Rahmenbedingungen Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten: Für das Jahr 2019 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2018 ein Wirtschaftswachstum von nominal 4,1 % projiziert (real +2,1 %). Im mittelfristigen Schätzungszeitraum von 2020 bis 2022 wurde von einer Zunahme des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,3 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2018 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2019 bis 2022 gegenüber der Vorjahresschätzung November 2017 zunächst von +54,9 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen +8,2 Mrd. EUR auf die Gemeinden. Im November 2018 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der Jahre 2019 bis 2022 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um -1,8 Mrd. EUR redu- - 36 ziert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für diesen Zeitraum um +3,5 Mrd. EUR nach oben angepasst. Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2019 sah eine Netto-Neuverschuldung i. H. v. 9,61 Mio. EUR vor. Das Haushaltsvolumen lag mit rd. 162,2 Mio. EUR auf dem hohen Niveau der Jahre 2016 bis 2018. Vorläufige Haushaltsführung Zu Beginn des Jahres 2019 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 28.11.2018 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden. 3.4 Ausführung des Haushaltsplanes Das Ergebnis lag mit rd. 178 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis (+7,8 Mio. EUR) und um ca. 16 Mio. EUR über dem Planansatz (+10 %). Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 6,1 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz erhöht. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 9,9 Mio. EUR gegenüber dem Plan angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt waren unter anderem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 4,4 Mio. EUR), höhere Zuweisungen und Zuschüsse (+1,62 Mio. EUR), höhere Finanzausgleichszuweisungen (+ 1,08 Mio. EUR), aber auch höhere Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten (+0,98 Mio. EUR). Die Einsparungen unter anderem beim Unterhaltungsaufwand für Grundstücke und Gebäude (-7,4 Mio. EUR), bei den Personalkosten (-0,86 Mio. EUR) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen (-1,67 Mio. EUR) konnten Erhöhungen auf der Ausgabeseite auffangen. Insgesamt führte dies zu einer deutlich höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt (+20,89 Mio. EUR). In der Folge erhöhte sich der Vermögenshaushalt und es konnte eine wesentlich höhere Zuführung an die allgemeine Rücklage (+21 Mio. EUR) vorgenommen werden. Auch in den Jahren guter Einnahmesituationen mit einer deutlich höheren Zuführung bleibt der Hinweis, dass der Haushalt der Stadt Lahr sehr stark von äußeren und wenig beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist. Die hohe Ergebnisverbesserung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2019 aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht rechtlich nicht möglich war. Außerdem ist es auch der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken. Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft zu erhalten. - 37 Die wachsenden Aufgaben mit steigenden Personal- und Sachkosten, ein stetig zunehmender Sozialetat und Zuschussbedarf, wie auch künftig zu erwirtschaftende Abschreibungen, schränken die Flexibilität des Verwaltungshaushaltes ein. Rechtzeitige Überlegungen zu Maßnahmen der Konsolidierung werden empfohlen. Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, dass die Lenkungsgruppe „Haushaltsstruktur“ mit Mitgliedern des Gemeinderates ihre Arbeit im Jahr 2020 wieder aufgenommen hat. Die Lenkungsgruppe hatte zuletzt im Oktober 2016 getagt. Vom Oberbürgermeister wurde Anfang 2021 außerdem die verwaltungsinterne „Arbeitsgruppe Finanzen“ einberufen. Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung) Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 22.07.2019 dargestellt. Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2019 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 2,5 Mio. EUR, welche aus einer Verbesserung des Verwaltungshaushaltes bei gleichzeitiger Verschlechterung des Vermögenshaushaltes resultiert. Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass die vorgesehene Darlehensaufnahme entsprechend reduziert werden kann. Auf die einnahmeund ausgabeseitigen Unwägbarkeiten wurde hingewiesen. Rechnungsergebnis Im Haushaltsjahr 2019 war der Haushalt planmäßig mit 162.200.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit auf dem Niveau des Gesamtansatzes des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO. Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den Planansätzen: Haushaltsansatz Rechnungsergebnis in EUR Mehr Weniger gerundet gerundet VWH Einnahmen Ausgaben 136.460.000 136.460.000 146.387.163,87 146.387.163,87 13.534.315 29.084.420 -3.607.151 -19.157.256 VMH Einnahmen Ausgaben 25.740.000 25.740.000 31.812.159,50 31.812.159,50 28.910.923 30.507.206 -22.838.763 -24.435.046 Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt. - 38 - 3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Auch für das Berichtsjahr 2019 wurden die Ergebnisse des Verwaltungshaushaltes analysiert und die finanziellen Entwicklungen dargestellt. Der Gemeinderat und die Verwaltungsspitze werden damit ergänzend zum Rechenschaftsbericht in Bezug auf Einzelergebnisse und Tendenzen informiert. Personalkosten Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: 2015 2016 2017 2018 2019 in EUR Haushaltsansatz 28.300.300,00 29.778.100,00 31.552.800,00 33.420.400,00 35.719.700,00 Ausgaben Abweichungen vom HHPlAnsatz 27.057.526,66 28.723.535,80 30.185.643,00 32.653.156,45 34.861.203,50 -1.242.773,34 -1.054.564,20 -1.367.157,00 -767.243,55 -858.496,50 -4,39% -3,54% -4,33% -2,30% -2,40% 1.666.009,14 1.666.009,14 1.462.107,20 2.467.513,45 2.208.047,05 4,51% 6,16% 5,09% 8,17% 6,76% in % Personalkostenentwicklung gegenüber dem Vorjahr in % Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen, was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen, beispielsweise durch die Übernahme neuer Aufgaben, die umfangreichen Baumaßnahmen oder den Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich, zurückzuführen ist. - 39 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts: Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 24 %. In den Jahren 2000 – 2009 lag dieser Schnitt noch bei 26%. Betrachtet man das Verhältnis der Personalausgaben in Bezug auf den Gesamthaushalt, beträgt dieses im Jahr 2019 ca. 20%. Die Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu den Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner liegt für das Jahr 2019 mit 761 EUR je Einwohner vor. Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das Jahr 2019 zugrunde (Stichtag 30.06.2019: 47.002 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von 742 EUR je Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten pro Einwohner in diesem Jahr unter dem Landesdurchschnitt. Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 34.861.203,50 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen: - 40 - HHJ 2018 HHJ 2019 Vorjahresvergleich +/- in EUR Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 352.758,40 358.233,60 5.475,20 Besoldung, Vergütungen, Löhne 23.665.759,20 25.234.920,79 1.569.161,59 Versorgung + ZVK 4.166.119,69 4.485.973,31 319.853,62 Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers. 4.137.843,00 4.487.157,66 349.314,66 249.833,94 247.548,83 -2.285,11 80.842,22 47.369,31 -33.472,91 32.653.156,45 34.861.203,50 2.208.047,05 Beihilfen und Unterstützungen Personalnebenausgaben Gesamt Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit rund 72 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre. Im Jahr 2019 lagen die Personalausgaben um ca. 0,86 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 350.000 EUR wurde damit deutlich erreicht. Die geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht ganzjährig besetzt waren. In den letzten Jahren war die Wiederbesetzung von Stellen auch aufgrund der Arbeitsmarktlage oft nur zeitverzögert möglich. Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik: - 41 - Sachkosten Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 schließen 2019 mit einem Ergebnis von 35,67 Mio. EUR ab und liegen damit 8,9 Mio. EUR unter der veranschlagten Summe. Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt: - 42 Insgesamt nahm der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,4 Mio. EUR ab. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen betrug das Ergebnis rd. 1,54 Mio. EUR und lag ca. 83 % unter dem Haushaltsansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine deutliche Reduzierung der Unterhaltungsaufwendungen (ca. - 78 %). Die Ausgaben im Unterhaltungsaufwand sind abhängig von den im Haushalt eingeplanten Maßnahmen. In der Tendenz ist dieser Aufwand steigend. Das geringe Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass in 2019 keine Haushaltsreste wie in den Vorjahren (5,45 Mio. EUR in 2018) gebildet wurden, welche den Aufwand der Unterhaltungsmaßnahmen belastet hätten. Insgesamt wurden SollAusgaben i. H. v. 6,99 Mio. EUR für die Unterhaltungsmaßnahmen geleistet (Ergebnis 1,54 Mio. EUR zzgl. Haushaltsausgaberest 2018 mit 5,45 Mio. EUR). Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen mit ca. 3,8 Mio. EUR erneut unter dem Planansatz (- 0,32 Mio. EUR). Diese Ausgaben liegen seit 2008 regelmäßig und seit 2015 deutlich unter dem Haushaltsansatz. Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein. - 43 - Die Mieten und Pachten (Kostengruppen 53) lagen mit 1,63 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Steigerung von + 4 %. Auch durch die weitere Anmietung von Gebäuden zum Betrieb städtischer Einrichtungen kann von einer steigenden Tendenz ausgegangen werden. Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Kostengruppen 57 bis 63) von ca. 7,6 Mio. EUR liegen rd. 631 TEUR unter dem Haushaltsansatz 2019 und auf dem Niveau des Vorjahres. Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsvergütung an den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind. - 44 - Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen bei rd. 3,1 Mio. EUR und damit leicht unter dem Haushaltsansatzes bzw. mit ca. 7 % über den Vorjahresausgaben. Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Kostengruppen 672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) liegen die Ausgaben mit 11,5 Mio. EUR ca. 21 % über dem Vorjahr. - 45 - Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag von 10,74 Mio. EUR ist im Jahr 2019 erneut gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 8,1 %). Gegenüber vor 10 Jahren haben sich die Ausgaben für Zuschüsse, Zuweisungen und Umlagen fast verdoppelt (2010: 5,69 Mio. EUR). Die Abschlusszahlen 2019 der Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“ werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt. In der laufenden Nr. 1 ist die kostenlose Stellung von Brandsicherheitswachen für Lahrer Vereine ab dem 01.01.2017 (GR Beschluss 144/2017) i. H. v. ca. 8.800 EUR enthalten. In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei den inneren Verrechnungen im UA 5500. Im Bereich der Denkmalpflege ergibt sich ein negativer Betrag, da über den nach 2019 übertragenen Haushaltsrest i. H. v. 18.000 EUR für einen Zuschuss für Unterhaltungsaufwendungen an der Burgruine Geroldseck noch nicht verfügt wurde. - 46 - Bereich 2014 2015 2016 2017 2018 2019 in EUR 1 2 3 Zuschüsse an Vereine und Verbände (Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren) Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a., Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen Betriebskostenzuschüsse an Vereine (Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.) 4 Hebammenförderung 5 Sportförderung 6 Sonstige kulturelle Projekte (Stadtpark, Geroldseckerland u.a.) 7 Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau 6.341,10 8.623,97 6.808,06 13.208,17 12.682,18 15.415,82 58.517,40 74.109,12 84.189,14 56.980,16 59.788,97 60.636,04 117.175,00 120.596,23 117.797,98 119.423,11 143.284,45 141.218,01 2.300,00 98.696,22 107.011,45 102.096,16 128.309,83 121.950,94 2.000,00 400,00 153.955,14 741,37 741,37 741,37 741,37 18.741,37 -17.258,63 448.192,78 487.378,06 486.350,80 550.711,85 599.114,60 630.673,42 Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung, freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale Leistungen 245.153,68 195.865,29 191.072,74 229.541,41 221.786,89 251.602,18 10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss Kindertagespflege 6.000.958,83 7.118.733,92 8.013.179,86 8.224.831,42 8.411.727,92 9.186.118,92 11 Feuerwehr 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass 65.302,26 67.314,98 61.251,19 52.415,73 47.802,83 41.366,24 Umlagen (GPA, Zweckverband, 13 Betriebskostenzuschüsse) 13.080,90 -27.747,67 19.222,40 14.581,76 19.717,76 14.892,48 38,35 38,35 38,35 38,35 38,35 38,35 186.026,57 160.847,72 175.579,83 195.064,27 242.102,77 230.850,06 4.193,56 4.193,56 4.193,56 14.308,24 22.222,06 8 9 Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule 14 Landwirtschaft, Umweltschutz 15 Öffentl. Personennahverkehr 16 Öffentliche Grünanlagen, LGS 55.000,00 17 Wasserläufe und Wasserbau 18 Tourismus (Weintourismusprojekt Breisgau) 19 Breitbandausbau (Kostendeckungseinlage Breitband Ortenau GmbH & Co KG) 20 Zuschuss Dachsanierung Stadthalle Gesamt 7.305.224,46 8.323.512,79 9.272.521,44 22.000,00 9.638.349,23 22.442,00 -489,04 9.935.065,61 10.744.250,03 Die Zuschüsse für Kindertagesstätten (laufende Nr. 10) sind um rd. 775 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Entwicklung der letzten 5 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich. Die darin enthaltenen Zuschüsse an Tageseltern (GR Beschluss 233/2017) betragen 36.340 EUR. Die indirekten Zuschüsse an die Vereine aufgrund reduzierter Mieten bei der exklusiven Nutzung von städtischen Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht darin enthalten. Diese werden jedoch auch bisher nicht im Rahmen einer inneren Verrechnung gebucht, so dass ein detaillierter Betrag an dieser Stelle nicht benannt werden kann. - 47 Realsteuern Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 34,4 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca. 4,4 Mio. EUR den Haushaltsansatz i. H. v. 30 Mio. EUR. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf 390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurden durch diese Hebesatzerhöhung höheren Einnahmen auf Dauer erreicht. Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Umstände nur bedingt planbar sind. Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise nach 2008 sind noch erkennbar. Die Zahlen befanden sich erst ab dem Jahr 2013 wieder auf dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise. Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2019 sind erneut auf einem historischen Niveau. Finanzausgleich Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten drei Jahre auf. Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen u.a. die Festsetzungsbescheide des Statistischen Landesamtes vom 28.02.2020 / 23.11.2020 und des Finanzamtes - 48 Stuttgart vom 13.01.2020 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr eingehen. Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zum letzten Jahr um 953 TEUR reduziert. Das Ergebnis aus Zuweisungen und Umlagen beträgt 28,97 Mio. EUR. Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohen Zuweisungen auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen sind. Die Zuweisungen stellen mit einem Anteil von 47,58 % des Verwaltungshaushaltes eine sehr bedeutende Säule im Haushalt dar. in vollen EUR 2017 2018 2019 3.862.530 24.791.867 2.088.446 1.348.312 2.264.549 3.082.087 160.979 4.208.701 26.872.295 2.330.376 1.424.389 2.332.030 3.263.708 189.352 4.260.747 26.349.452 1.513.823 1.465.146 2.984.612 3.454.398 218.648 Schlüsselzuweisungen nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale) nach der mangelnden Steuerkraft Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG) nach dem Familienleistungsausgleich Kindergartenförderung § 29 b FAG Kleinkindförderung § 29 c FAG an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem. Sachkostenbeitrag Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Grundschulförderklassen Schulkindergarten für Sprachbehinderte Digitalisierung an Schulen Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich Zuweisungen zu den Ausbildungskosten Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften Integrationsausgleich Steuern Gemeindeanteil Einkommenssteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer 703.232 509.283 1.215.901 308.553 12.000 35.316 140.311 11.430 258.308 376.486 692.736 571.552 1.212.722 334.096 12.000 43.155 139.613 17.643 303.847 384.708 704.544 591.878 1.316.224 386.415 13.500 46.600 529.693 138.431 18.156 350.757 505.426 17.913.905 3.577.294 19.154.331 4.549.800 19.756.422 5.043.951 Summe 62.660.789 68.037.052 69.648.823 13.139.670 5.560.750 16.350.268 14.376.400 5.848.124 17.889.186 15.652.043 5.551.029 19.475.392 27.610.101 29.923.342 28.970.359 abzgl. Finanzausgleichsumlage abzgl. Gewerbesteuerumlage abzgl. Kreisumlage Ergebnis - 49 Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen, können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar. Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr § 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten. Einrichtung Theater Einnahmen EUR 170.502,43 Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad EUR EUR geplant % erreicht 643.562,53 473.060,10 43,3 26,5 Musikschule 1.102.068,93 1.764.455,85 662.386,92 64,5 62,5 2,0 Volkshochschule 1.646.731,71 2.055.125,43 408.393,72 72,7 80,1 7,4 86.524,12 690.273,45 603.749,33 11,9 12,5 0,6 Kindertagesstätten Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße Lotzbeckstraß e Im Bürgerpark 889.757,82 628.906,32 493.275,37 129.305,27 148.554,67 454.776,13 679.004,80 217.439,81 410.271,56 1.647.961,69 1.218.193,83 1.237.810,44 353.541,41 383.655,98 795.289,91 1.362.954,59 580.433,32 1.323.959,98 758.203,87 589.287,51 744.535,07 224.236,14 235.101,31 340.513,78 683.949,79 362.993,51 913.688,42 47,6 46,6 39,1 31,3 35,8 47,7 45,1 27,7 30,7 54,0 51,6 39,9 36,6 38,7 57,2 49,8 37,5 31,0 6,4 5,0 0,8 5,3 2,9 9,5 4,7 9,8 0,3 Kinderhorte Eichrodtschule Luisenschule 162.722,03 202.784,18 470.793,10 640.465,87 308.071,07 437.681,69 30,2 33,3 34,6 31,7 4,4 1,6 18.803,82 19.512,44 708,62 83,3 96,4 13,1 1.004.554,19 1.217.855,77 213.301,58 66,4 82,5 16,1 70.555,30 61.122,20 56.772,62 59.550,12 9.394,50 40.331,98 231.011,78 12.657,54 369.440,86 79.298,29 96.295,47 73.179,30 139.359,36 121.951,10 324.678,70 45.138,61 298.885,56 18.176,09 39.522,85 13.629,18 129.964,86 81.619,12 93.666,92 32.481,07 14,8 59,7 52,2 69,7 5,6 23,8 72,3 12,7 19,1 77,1 59,0 81,4 6,7 33,1 71,2 28,0 4,3 17,4 6,8 11,7 1,1 9,3 1,1 15,3 Mediathek Märkte Friedhöfe Hallen Parktheater Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof besser / schlechter 16,8 Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen, die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert. - 50 In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend zum Rechenschaftsbericht dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Es kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2019 überwiegend erreicht wurden. Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt: Einrichtung Theater 2015 40,8 2016 39,1 2017 44,4 2018 44,2 2019 26,5 Musikschule 65,1 62,5 66,1 63,7 62,5 Volkshochschule 84,6 79,8 81,6 90,5 80,1 Mediathek 12,7 14,7 13,0 11,5 12,5 Kindertagesstätten Ø Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße Lotzbeckstraße Im Bürgerpark 42,9 49,8 44,0 58,3 40,1 43,6 37,4 29,5 43,6 44,9 44,5 46,3 41,9 36,1 45,1 43,7 45,2 50,3 57,8 50,9 32,6 38,2 46,1 42,6 19,0 47,1 51,2 51,2 47,4 32,8 39,3 46,5 49,1 32,1 25,1 44,0 54,0 51,6 39,9 36,6 38,7 57,2 49,8 37,5 31,0 Kinderhorte Ø Eichrodtschule Luisenschule 37,1 39,7 34,5 36,5 39,6 33,3 36,8 34,9 38,8 34,3 32,1 36,5 33,1 34,6 31,7 Märkte 118,3 102,2 95,5 76,5 96,4 Friedhöfe 81,5 67,9 81,3 84,3 82,5 Hallen Ø * Parktheater Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof 47,6 21,1 65,8 58,6 79,4 6,9 35,8 71,6 41,7 43,7 22,1 68,7 66,7 63,6 8,3 14,3 69,2 36,8 42,6 15,6 67,2 69,2 56,4 6,9 19,0 67,1 39,6 47,2 9,4 59,0 69,7 86,0 8,2 31,4 79,7 33,8 46,9 19,1 77,1 59,0 81,4 6,7 33,1 71,2 28,0 * Mittelwerte nach Herausrechnen Industriegleisanlage ab 2016 angepasst Der Kostendeckungsgrad beim Theater hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. Dies ist laut Kulturamt auf höhere Kosten aufgrund vieler Aufführungen zurückzuführen. Außerdem wurde ab 2019 die Systematik der Einnahmeverbuchung umgestellt und in einem einmal Effekt in 2019 geringere Eintrittsgelder ausgewiesen. - 51 Die Gebühren für die Kinderbetreuungsangebote wurden zum 01.01.2017 und 01.01.2018 erhöht (GR-Beschluss 246/2016), was auch von uns im Rahmen der Prüfung in 2016 empfohlen wurde. Eine weitere Erhöhung der Gebühren wurde nicht beschlossen. Damit wurden auch nicht die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten an die Nutzer der Einrichtungen weitergegeben. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Kindertagesstätten reduzierte sich in 2019 auf 44,0 %. Die KiTa im Bürgerpark hat den Betrieb der KiTa Kanadaring im Jahr 2019 endgültig ersetzt, weshalb nur noch diese KiTa in der Tabelle geführt wird. Durch Beschluss des Gemeinderates wurde auch die Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen waren ab dem Jahr 2015 erkennbar. Eine Neukalkulation und Erhöhung der Entgelte wurde aufgrund der Entwicklung der Personal- und Sachkosten empfohlen, ist jedoch noch nicht erfolgt. Teilhaushalt Soziale Sicherung Zusammenfassung der in 2019 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge: Verwaltungshaushalt Soziale Leistungen der Stadt in vollen EUR Allg. Sozialverwaltung Wohngeldstelle Rentenstelle Hilfemaßnahmen, Projekte Förderung der freien Wohlfahrtspflege Gemeinwesenarbeit Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a. Zuschüsse Kindergärten Eigene Einrichtungen - KiTas Eigene Einrichtungen - Horte Weitere eigene Einrichtungen * ./. Einnahmen Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4 2015 2016 2017 2018 2019 882.635 311.468 75.999 1.035.745 317.948 77.753 1.139.265 299.763 68.412 1.184.777 309.531 113.977 1.241.981 326.353 124.592 1.270.102 1.431.446 1.507.440 1.608.285 1.692.926 12.919 94.101 414.956 348.704 7.118.734 6.126.117 893.462 1.931.149 2.781 91.100 421.051 55.042 342.211 8.013.180 6.913.782 973.051 2.063.870 7.393 92.812 467.612 66.620 385.578 8.224.831 7.541.037 977.069 2.209.660 5.432 92.320 423.083 17.367 412.811 8.411.728 8.091.059 1.014.495 2.298.571 4.660 103.709 411.193 39.777 402.126 9.197.936 8.906.001 1.111.259 2.677.293 18.210.243 20.307.514 21.480.052 22.375.150 24.546.880 7.843.081 8.045.098 9.149.545 9.411.969 10.604.429 10.367.162 12.262.416 12.330.507 12.963.181 13.942.451 *Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw. Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 16,8 % des gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 2,17 Mio. EUR höher als in 2018. Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,19 Mio. EUR erhöht; der Nettoaufwand stieg somit um rd. 8 %. - 52 Deutliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den eigenen Kindertagesstätten (+ 10 %) ergeben. Eigene Kindertageseinrichtungen Am Schießrain UA 4640 2019 Ausgaben 1.647.961,69 Einnahmen in EUR Zuschuss 889.757,82 758.203,87 Max-Planck-Straße 4641 1.218.193,83 628.906,32 589.287,51 Bottenbrunnenstraße 4642 1.237.810,44 493.275,37 744.535,07 Kanadaring 4643 2.199,58 0,00 2.199,58 Kuhbach 4644 353.541,41 129.305,27 224.236,14 Reichenbach 4645 383.655,98 148.554,67 235.101,31 Heiligenstraße 4650 795.289,91 454.776,13 340.513,78 Alleestraße 4651 1.362.954,59 679.004,80 683.949,79 Lotzbeckstraße 4652 580.433,32 217.439,81 362.993,51 Bürgerpark 4654 1.323.959,98 410.271,56 Summe 2019 zum Vergleich Summe 2018 8.906.000,73 8.091.059,47 4.051.291,75 3.632.422,63 913.688,42 4.854.708,98 4.458.636,84 - 53 Bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger lag die Erhöhung der Nettoausgaben bei + 6,1 %. Bei diesen Zuschüssen ist anzumerken, dass die Aufwendungen immer erst im Folgejahr vollständig schlussgerechnet werden, aber in 2019 noch nicht alle Aufwendungen der Jahre 2016 bis 2020 vollständig abgerechnet wurden. Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt. Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger Unterabschnitt 4648 Ausgaben 9.197.936,07 2019 Einnahmen in EUR Zuschuss 4.096.859,00 Summe 2019 zum Vergleich Summe 2018 9.197.936,07 8.411.727,92 4.096.859,00 3.602.760,57 5.101.077,07 5.101.077,07 4.808.967,35 - 54 Betriebskostenzuschüsse Es sind folgende Zuweisungen eingegangen: a) für eigene Kindergärten Kindertagesstätte Schießrain Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“bzw. "Sprachkitas" Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „Sprachkitas“ Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „Sprachkitas“ Kindertagesstätte Kanadaring Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) in EUR 2018 205.907,74 276.445,23 25.000,00 120.537,00 237.160,93 25.000,00 111.514,07 189.146,75 11.256,00 8.557,04 1.395,18 2019 280.733,02 236.872,34 25.000,00 147.158,44 244.368,30 25.000,00 127.914,64 148.420,01 26.811,00 54.137,54 21.824,63 55.525,68 37.829,35 102.259,79 91.663,43 132.336,20 261.895,50 49.510,40 53.909,35 8.789,65 25.000,00 2.106.601,46 78.811,20 73.013,23 28.484,65 140.366,51 109.441,02 161.874,28 280.348,90 104.142,90 101.312,93 98.946,67 25.000,00 2.464.020,04 1.424.706,20 2.137.310,35 1.750.093,11 2.300.052,15 5.668.618,01 6.514.165,30 Projekt „Sprachkitas“ Kindertagesstätte Kuhbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Reichenbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Heiligenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Alleestraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Kindertagesstätte Bürgerpark (Kita+) Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „Sprachkitas“ b) für Kindergärten anderer Träger Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Die Zuweisungen für diesen Zweck an die Gemeinden wurden zum 1. Januar 2009 in den § 29b und 29c FAG aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. - 55 In 2019 liegen diese Zuweisungen ca. 15 % über dem Niveau des Vorjahres. Das Land hat den Zuweisungsbetrag für die Kleinkindbetreuung (U 3) nach § 29c FAG auf 14.992 EUR pro Kind erhöht. Es handelt sich seit dem 01.01.2014 um eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten. Für die über 3-jährigen Kinder ergibt sich nach § 29b FAG für das Jahr 2019 ein Betrag i. H. v. 2.830 EUR pro Kind. Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte, Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie für die flexible Nachmittagsbetreuung wurden nach den jeweiligen Förderrichtlinien bzw. nach dem kommunalen Finanzausgleich in folgender Höhe gewährt: in EUR Zuweisungen Hort Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule 01.08.2017-31.07.2018 01.08.2018-31.07.2019 37.119,00 37.119,00 37.119,00 37.119,00 12.955,99 12.451,87 4.007,50 6.870,00 10.305,00 6.870,00 6.870,00 10.305,00 12.375,00 16.500,00 137.251,49 12.375,00 16.500,00 139.609,87 Zuweisungen nach dem FAG: Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule Verlässliche Grundschule: Eichrodtschule Luisenschule GS Sulz Flexible Nachmittagsbetreuung / Kommunale Betreuungsangebote Friedrichschule Theodor-Heuss Gutenbergschule Interkommunaler Kostenausgleich In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt, dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt. Durch den interkommunalen Kostenausgleich erhielt die Stadt Lahr im Jahr 2019 insgesamt eine Erstattung für das Jahr 2018 i. H. v. 46.713,74 EUR. Davon entfallen - 56 18.536,17 EUR auf die Nutzung von städtischen Einrichtungen. Für das Jahr 2019 wurde allerdings versäumt diese Einnahmen auf die jeweilige Einrichtung umzubuchen. in EUR Kindertagesstätte Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätte Kuhbach Kindertagesstätte Reichenbach Kindertagesstätte Heiligenstraße Kindertagesstätte Kanadaring Kindertagesstätte Bürgerpark 2018 2019 423,25 22.033,83 17.489,50 715,00 561,50 23.733,58 1.046,67 18.536,17 Förderung der Kindertagespflege Am 23.10.2017 wurde durch den Gemeinderat die zunächst auf 2 Jahre befristete Förderung von Tagesmüttern/-vätern ab dem Jahr 2018 beschlossen. Die Platzpauschale wird gestaffelt nach Betreuungszeiten gewährt. Der Zuschuss wird neben dem vom Ortenaukreis vorgegebenen Stundensatz von 5,50 EUR (ab 2019 6,50 EUR) pro betreutem Kind gewährt. In Anbetracht der hohen Kosten eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung macht es auch aus finanzieller Sicht Sinn die Kindertagespflege von städtischer Seite zu fördern. Im Haushalt wurden hierfür 34.000 EUR veranschlagt. Im Jahr 2019 wurden hiervon 36.340 EUR abgerufen. Lahr-Pass Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen. Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden. Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes zum 01.10.2011 geändert. Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten. Der Haushaltsansatz lag im Jahr 2019 bei 65.000 EUR. - 57 - Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der Verwaltungsbericht des Amtes für Soziales, Schulen und Sport im Rechenschaftsbericht 2019. 3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten. Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2019 ergibt sich das folgende Bild. 178.199.323,37 100,0% 101.263.802,14 56,8% 7.120.175,00 4,0% Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.) 69.815.346,23 39,2% zzgl. Kredite aus Haushaltsrest Vorjahr 0,00 Gesamteinnahmen des VWH und VMH in EUR davon: Sonstige Einnahmen (Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder, innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.) Spezielle Leistungsentgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen der Regiebetriebe u.a.) - 58 Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar: in EUR Gesamteinnahmen VWH + VMH Sonstige Einnahmen Spezielle Leistungsentgelte Steuern Kredite aus Haushaltsresten VJ 2015 135.962.079 78.625.537 7.149.978 50.186.564 1.800.000 2016 151.357.337 91.253.234 7.021.222 53.082.881 1.600.000 2017 178.201.602 108.348.976 6.649.839 63.202.787 0 2018 170.432.960 96.599.422 6.757.348 67.076.190 0 2019 178.199.323 101.263.802 7.120.175 69.815.316 0 Der Anteil der sonstigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen liegt in 2018 und 2019 unter dem Niveau der Jahre 2016 (60,3 %) und 2017 (60,8 %). Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll. 3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts in EUR a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2018 b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2019 c) über- und außerplanmäßige Ausgaben Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt 14.317.000 25.740.000 Gesamt 43.990.944 1.830.240 309.742 1.793.962 Die regulären Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2019 liegen um rd. 4,9 Mio. EUR unter denen des Vorjahres. Am Ende des Jahres 2019 dürfen aufgrund der NKHR Umstellung zum 01.01.2020 keine Haushaltsreste gebildet werden. Die Beträge müssen in 2020 neu veranschlagt werden. Diese ehemaligen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes nahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,8 Mio. EUR auf 19.165.000 EUR zu und betragen ca. 74 % des Haushaltsansatzes. Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist nicht entsprechend der Zielsetzung erfolgt. Für den Erwerb von Grundstücken, Beteiligungen und weiterem Anlagevermögen wurden im Jahr 2019 ca. 2,94 Mio. EUR aufgebracht. Hierin ist auch die Zuführung an das Rahmenkonto Ost i. H. v. 500.000 EUR enthalten. - 59 Im Hochbau wurden investive Ausgaben i. H. v. 5,66 Mio. EUR veranschlagt und 4,37 Mio. EUR an Haushaltsresten aus 2018 übertragen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen mit 1,54 Mio. EUR in Summe unter den übertragenen Haushaltsresten. Im Ergebnis werden daher negative Ausgaben in der Gruppierung 94 der Jahresrechnung ausgewiesen, da keine neuen Haushaltsreste in 2019 ergebniswirksam gebildet wurden. Ausgabeschwerpunkte waren unter anderem die Erweiterung der OttoHahn-Realschule zur Ganztagsschule sowie bei baulichen Verbesserungen des Parktheaters. Im Tiefbau wurden investive Ausgaben i. H. v. 6,03 Mio. EUR veranschlagt und 2,98 Mio. EUR an Haushaltsresten aus 2018 übertragen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen mit 2,83 Mio. EUR in Summe unter den übertragenen Haushaltsresten. Im Ergebnis werden daher negative Ausgaben in der Gruppierung 95 der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Ausgaben wurden unter anderem für die Straßensanierungsmaßnahme Kanadaring, Brestenbergstraße und die Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415) getätigt. Im Bereich öffentliches Grün wurden investiven Ausgaben i. H. v. 3,57 Mio. EUR veranschlagt und 2,91 Mio. EUR an Haushaltsresten aus 2018 übertragen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen mit 2,23 Mio. EUR in Summe unter den übertragenen Haushaltsresten. Im Ergebnis werden daher negative Ausgaben in der Gruppierung 96 der Jahresrechnung ausgewiesen. Ausgabeschwerpunkte waren die Außenanlage der Otto-Hahn-Realschule, die Parkanlage Kleinfeld Süd sowie der Spielplatz Liebensteinstraße. Die Investitionszuschüsse lagen mit 5,43 Mio. EUR nur geringfügig über dem Ansatz. Die LGS Lahr 2018 GmbH erhielt weitere Zuschüsse für die Landesgartenschau (Rahmen- und Kostenplan), dem Zukunftsinvestitionsprogramm und den Erfolgsplan der GmbH i. H. v. insgesamt 5,6 Mio. EUR sowie eine Zuführung für die Nachversteuerung i. H. v. 1,84 Mio. EUR. 3.4.4 Analyse des Vermögenshaushalts Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2019 ca. 23,7 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 76 % den Vermögenshaushalt. Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden. Der Rücklage wurden ca. 23,53 Mio. EUR zugeführt. Geplant war eine Zuführung von 0,5 Mio. EUR. Auf die vorgesehene Kreditaufnahme i. H. v. 11.755.000 EUR konnte verzichtet werden. In den Folgejahren ab 2020 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung 2020 weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und Investitionsför- - 60 derungen, geplant. Die voraussichtlichen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden nach der Haushaltsplanung 2020 mit ca. 44,32 Mio. EUR weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. Die Finanzplanung zum Haushalt 2020 geht für den Zeitraum 2020 – 2023 von einer Nettoneuverschuldung i. H. v. 35,7 Mio. EUR aus. Der aktuell verabschiedete Haushalt 2021 sieht in der Finanzplanung eine Nettoneuverschuldung im Zeitraum 2021 – 2024 i. H. v. 18,5 Mio. EUR vor. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 18,07 Mio. EUR veranschlagt. Die Verschuldung der Stadt liegt weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte, insofern ist die in einem ersten Schritt beschlossene Schuldenobergrenze zu begrüßen. Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes und der entfallenen Kreditaufnahme in 2019 sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung. Im Jahr 2020 wurde die Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur mit Mitgliedern des Gemeinderates wieder einberufen und eine interne Arbeitsgruppe „Finanzen“ gegründet. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind beabsichtigt. Unter anderem wird es eine Herausforderung der kommenden Jahre sein, der Tendenz steigender Personal- und Sachkosten in einem Umfeld zunehmender Aufgaben und Einrichtungen entgegenzuwirken, um auch im neuen kommunalen Haushaltsrecht ab dem 01.01.2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nur sehr wenig beeinflussen kann. Die kommunalen Steuern, Gebühren und Entgelte wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen angepasst. Hier besteht jedoch Potential für regelmäßigere Erhöhungen. Es ist auch zu erkennen, dass in der laufenden Haushaltsführung den Verbesserungen auf der Einnahmeseite oft Verschlechterungen auf der Ausgabeseite (Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen. 3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist in § 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeit- - 61 punkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich. § 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen. Für eine unterjährige Haushaltsüberwachung ist entscheidend, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag vor dem Eingehen von Verpflichtungen unverzüglich anmelden. In der internen Zuständigkeitsordnung ist geregelt, dass die Genehmigungen für über- und außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 35% (Vorjahr 51 %) der Mehrausgaben erst im Folgejahr 2020 abschließend genehmigt wurden. Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf einem hohen Niveau. Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat sich erneut im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht und lag bei 8,47 Mio. EUR. Sie bezog sich auf Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes. Diese 8,47 Mio. EUR wurden zu ca. 72 % aus Mehreinnahmen (2018: 51 % bei 8,16 Mio. EUR) finanziert. Diese Mehreinnahmen i. H. v. ca. 6,1 Mio. EUR standen dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. eine höhere Zuführung zur Rücklage oder Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Bei den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sollte konsequent auf eine vorrangige Deckung durch Einsparungen auf der Ausgabenseite geachtet werden. Im Haushaltsjahr 2019 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt: - 62 in EUR VWH Genehmigung durch den Gemeinderat den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat VMH 10 Anträge 2.735.750,00 2.761.000,00 9 Anträge 493.300,00 55.700,00 den Oberbürgermeister durch eine Eilentscheidung - den Oberbürgermeister/ Beauftragten 464 Anträge 1.901.102,58 521.209,10 Gesamt 483 Anträge 5.130.152,58 3.337.909,10 Gesamthaushalt 8.468.061,68 Vorjahr 423 Anträge Gesamthaushalt Vorjahr 4.977.582,57 3.183.343,50 8.160.926,07 In Einzelfällen handelt es sich auch um reine Mittelumschichtungen. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden wie folgt finanziert: in EUR Mehreinnahmen Einsparungen VWH VMH Summe % 4.262.511,23 1.909.223,35 1.848.392,10 447.935,00 6.110.903,33 2.357.158,35 72,2% 27,8% 6.171.734,58 2.296.327,10 8.468.061,68 100% Im Verwaltungshaushalt ergeben sich hohe über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den nachstehenden Ausgabengruppen: - 63 2019 in EUR gerundet 50/51 52 53 54 57-63 65 67 * Gebäude- und Anlagenunterhaltung * Inventarunterhaltung Mieten und Pachten Gebäudebewirtschaftung** (Strom, Wasser, Heizung usw.) Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Geschäftsbedarf/Dienstreisen Kostenerstattung an BGL *** 894.250 298.419 114.300 321.412 525.660 328.988 617.525 darin enthalten ca. 121 TEUR Wasserschaden Scheffelgymnasium; 120 TEUR Sanierung Kita Langenwinkel ** unter anderem 36 TEUR Bewirtschaftungskosten Haus am See *** einschließlich Ablieferung Grund- und Gewerbesteuer Zweckverband IGP ca. 549 TEUR Im Vermögenshaushalt ergaben sich hohe außerplanmäßige Ausgaben i. H. v. 3.296.000 EUR für die Verlustabdeckung der LGS Lahr 2018 GmbH. Für die Zuführung zum Erfolgsplan waren lediglich 200.000 EUR in den Haushalt 2019 eingestellt. Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 82 GemO war nicht erforderlich. 3.5 Kassenmäßiger Abschluss Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben, b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag, c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen. Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen. - 64 Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2019 in EUR Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorrat Vorgriff 20.422.194,63 826.095,67 681.347,04 1.108.718,57 2.500.101,15 2.350.936,93 24.280.574,27 ./. Vorgriff 3.608.819,72 Gesamt-Vorrat 20.671.754,55 3.608.819,72 Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und „VVL“ bestand dennoch bisher nicht. Aus diesen Gründen wurden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 konnte ein steuerlicher Querverbund erreicht werden. Ab dem 01.01.2020 wurden die Buchungskreise 2000 und 4000 zu einem gemeinsamen Buchungskreis 2000 zusammengeführt. Das Rechenzentrum Komm.One hat am 20.04.2020 gem. § 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2019 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist. 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2019 beliefen sich die Höchstbeträge für die, in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf: Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.500.000 EUR 750.000 EUR 7.500.000 EUR 2.000.000 EUR Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2019 keine an. Die Girostände wiesen das Jahr über stets Guthaben aus. Ab dem 01.07.2017 wurden von der Volksbank und ab dem 01.11.2017 von der Sparkasse erstmals Negativzinsen auf bestehende Guthaben erhoben. Diese wurde auf der Finanzposition 1.9100.807100 verbucht. Unter Berücksichtigung einer fehlenden Umbuchung ergeben sich 57.049,94 EUR. Ohne - 65 die Zahlungen für Dezember 2018 ergeben sich Negativzinsen für 2019 in Höhe von 51.815,32 EUR. Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 36.209,41 EUR (Vorjahr 33.876,44 EUR) geltend, jeweils unter der Berücksichtigung notwendiger Umbuchungen. Ohne die Zahlungen für Dezember 2018 ergibt sich ein Betrag für 2019 in Höhe von 33.867,56 EUR. Bund, Länder, Kommunen sowie bankähnliche Kunden sind ab dem 01.10.2017 nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Entsprechend wurde aus Gründen der Kassensicherheit auf Geldanlagen im Jahr 2019 verzichtet. Die Gelder wurden bevorzugt auf die Konten der Sparkasse und Volksbank übertragen, da dort eine zusätzliche Sicherheit im Rahmen der Institutssicherung besteht. Die Geschäftsbeziehung mit der Volkswagen Bank wurde im Januar 2019, die mit der Deutschen Bank im Oktober 2019 beendet. Im April 2021 wurde das Konto der Postbank gekündigt. Zum 31.12.2019 waren keine Mittel als klassische Fest- oder Tagesgelder angelegt, außer auf dem Rahmenkonto Ost. Es wurden keine Zinserträge für Fest- und Tagesgelder erzielt. Ein Betrag von 4.000.000 EUR war zum Jahresende auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut zu reduzieren. Die Einbuchung in das doppische SAP Finanzverfahren als Forderung zum 01.01.2020 ist noch nicht erfolgt. Die Festgeldanlage wurde inzwischen auf 7.500.000 EUR erhöht. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von Festgeld. Durch die Stadt erfolgt eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse. 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO Die nach der GemPrO jährlich vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 19.11.2019 statt. Der hierüber erstellte Prüfungsteilbericht 8/2019 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt. Das auf dem Tagesabschluss vom 18.11.2019 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 19.153.359,83 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht. Es waren Gelder aus Handkassenabrechnungen vorhanden. Der Bargeldbestand und die Summe der Kassenanordnungen stimmten überein. Kassensoll und Kassenist der Einzahlungen stimmten überein. Der Höchstbetrag für den Bargeldbestand war bei der Kassenprüfung eingehalten. - 66 Die Vermeidung von Negativzinsen war Bestandteil der Kassenprüfung. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Abholung von Schecks wurde nachvollzogen und der Ablauf weiter erörtert. Die Wahlhelferentschädigungen wurden bisher bar abgewickelt. Im Jahr 2019 wurde daher mit hohen Bargeldbeständen gearbeitet. In einer gemeinsamen Besprechung mit dem Abteilung 101 und der Stadtkasse wurde die Vorgehensweise unter dem Gesichtspunkt Mitarbeitersicherheit und Kassensicherheit erörtert. Es wurde vereinbart die Wahlhelferentschädigungen künftig per Sammelüberweisung auszuzahlen. Erstmals wurde dies für die Wahlen 2021 entsprechend umgesetzt. Die Tagesabschlüsse aus 2019 wurden bei der Kassenprüfung gesichtet. Die Nummerierungen mussten angepasst und auf 2 Tagesabschlüssen die Unterschriften ergänzt werden. Auch bei der Nachschau im April 2021 mussten noch Unterschriften auf einzelnen Tagesabschlüssen ergänzt werden. Für den 23.12.2019 wurde entgegen § 22 GemKVO bzw. der Dienstanweisung Kasse kein Tagesabschluss erstellt. Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren. Die Stadtkasse verzichtet seit dem 01.01.2020 auf Kontoauszüge in Papierform. Dies ist möglich, soweit die Archivierung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Abschließende Bestätigung der Kassenprüfung: Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt. 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen Mit der Änderung der GemPro zum 30.03.2018 sollen Zahlstellen spätestens nach 4 Jahren überprüft werden. Für die Prüfung von Handkassen besteht zwar keine Verpflichtung mehr, sie werden jedoch in der risikoorientierten Prüfungsplanung berücksichtig bzw. bei anstehenden Zahlstellenprüfungen teilweise mitgeprüft. Im Jahr 2019 wurden 11 Zahlstellen (mit insgesamt 16 Kassen) und 6 Handvorschüsse (Handkassen) geprüft. - 67 Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die Einzahlungsverpflichtung betrachtet. Bei 1 Zahlstelle war die Kassensicherheit in Bezug auf die Aufbewahrung nicht gewährleistet. In Einzelfällen wurden lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Im Rahmen der Prüfungen werden regelmäßig auch Abläufe bei der Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen betrachtet und den Fachbereichen Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. 3.9 Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig. Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt. Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind. Bisher genehmigte der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllte damit seine Steuerungsfunktion. Das Rechnungsergebnis wurde durch diese Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Im Rahmen der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2020 ist es rechtlich nicht möglich, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu bilden. Insofern konnte auch kein Gemeinderatsbeschluss für einen Übertrag eingeholt werden. Das Jahresergebnis 2019 wird dadurch entscheidend beeinflusst. Auf der anderen Seite mussten die Reste im Haushaltsplan 2020 neu veranschlagt werden und haben das Haushaltsvolumen entsprechend erhöht. An dieser Stelle wird daher nachrichtlich aufgeführt in welchen Summen eine Neuveranschlagung im Haushalt 2020 für eigentliche „Haushaltsreste“ aus 2019 erfolgen musste: - 68 - Aufwendungen im Ergebnishaushalt i. H. v. Auszahlungen im Finanzhaushalt i. H. v. 3.400.000 EUR 19.165.000 EUR 22.565.000 EUR Im Vergleich hierzu lagen die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste zum Jahresende 2018 bei insgesamt 21,09 Mio. EUR. Zum 31.12.2018 lagen die Haushaltseinnahmereste bei 4.148.000 EUR. Im Finanzhaushalt 2020 wurden Einzahlungen i. H. v. 1,76 Mio. EUR neu veranschlagt. In vielen Fällen wurden Maßnahmen begonnen, aber im Haushaltsjahr nicht zum Abschluss gebracht. In einigen Fällen wurde auch noch kein Auftrag erteilt. Die neu veranschlagten Mittel sind ein Indiz dafür, dass die Verwaltung nicht alle geplante Projekte in dem vorgesehenen Zeitraum umsetzen konnte. Allerdings gibt es auch einige Maßnahmen, die abgeschlossen wurden, aber die Rechnungen noch nicht eingegangen sind und damit nicht auf die Maßnahmen verbucht werden konnten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Umstellung auf NKHR jetzt zu Gunsten einer periodengerechten Zuordnung die Möglichkeit bestand auch noch im Jahr 2020 Rechnungen auf das alte Jahr 2019 zu buchen (bis 26.02.2020). Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt bzw. verausgabt werden, wurde in den vergangen Jahren nicht konsequent eingehalten. Es ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Neuveranschlagungen verschieben. Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte im Juli 2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden. Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister auch für den Haushalt 2019 vorgegeben. Das Rechnungsergebnis zeigt wie auch im Vorjahr, dass eine Umsetzung im Jahr 2019 nicht erfolgt ist und die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Wir haben im Schlussbericht 2014 angeregt, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich nicht eingeleitet, so dass saldiert 20,8 Mio. EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt neu veranschlagt werden mussten. - 69 Entwicklung der Haushaltsreste in SAP: Verwaltungshaushalt HHJ HHRest EUR Einnahmereste 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 HHAnsatz EUR Vermögenshaushalt HHRest EUR % 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 112.760.000 117.050.000 130.465.000 136.460.000 6.573.550 5.140.150 4.672.300 3.929.000 3.902.000 5.109.600 4.454.600 6.265.000 4.148.000 1.760.000 HHAnsatz EUR 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 42.600.000 30.725.000 25.740.000 % 46,47 74,17 39,60 19,39 28,66 27,69 9,46 14,71 13,50 6,84 Die Zahlen in 2019 stellen die Mittelneuveranschlagungen in 2020 aufgrund des Übergangs zum NKHR dar. Verwaltungshaushalt HHJ Ausgabereste 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 HHRest EUR 1.836.200 2.041.450 2.378.800 3.511.000 3.495.000 3.936.899 4.336.700 4.538.500 6.768.000 3.400.000 HHAnsatz EUR 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 112.760.000 117.050.000 130.465.000 136.460.000 Vermögenshaushalt HHRest EUR % 2,32 2,55 2,67 3,63 3,40 3,77 3,85 3,88 5,19 2,49 7.751.650 5.253.450 7.632.510 9.455.000 10.249.400 9.242.750 12.153.100 20.246.500 14.317.000 19.165.000 HHAnsatz EUR 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 42.600.000 30.725.000 25.740.000 % 54,80 75,81 64,68 46,66 75,28 50,10 25,81 47,53 46,60 74,46 In den gesamten Mittelneuveranschlagungen für Aufwendungen und Auszahlungen in 2020 (ehem. Haushaltsausgabereste 2019) von 22.565.000 EUR sind größere Beträge für die folgenden Maßnahmen enthalten: Neuveranschlagung Ergebnishaushalt 2020 in EUR (über 100.000 EUR) 800.000 324.800 236.200 159.700 150.000 129.600 Zuschüsse für laufende Zwecke Kindertageseinrichtungen Eichholz 3 Kindergarten Langenwinkel Bebauuungspläne Otto-Hahn-Realschule Schulgebäude Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose Verkehr und Mobilität - 70 Neuveranschlagung Finanzhaushalt 2020 in EUR (über 500.000 EUR) 2.550.600 2.045.450 2.045.450 1.472.100 1.472.100 989.850 932.450 815.950 710.500 630.450 561.200 Investitionszuwendungen Kindertagesstätten Max-Planck-Gymn. - Maßnahmen KInvFG II Max-Planck-Gymn. - Maßnahmen KInvFG II Scheffel-Gymnasium - Maßnahmen KInvFG II Scheffel-Gymnasium - Maßnahmen KInvFG II Kanadaring -Quartiersplatz+Kanadaring Ortsdurchfahrt Reichenbach Ausbau Ortsmitte Sulz Umbau Kita Hugsweier Neubau Feuerwache West -Hochbau Otto-Hahn-Realschule -Umbau im Bestand 3.10 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen werden dürfen. VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn - ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist - die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben. In der Haushaltssatzung 2019 waren VE von 2.050.000 EUR ausgewiesen. Diese wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen vorgesehen waren. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2019 betrafen unter anderem die Neukonzeption des Schlachthofes mit 1 Mio. EUR, den Neubau der Feuerwache West mit 0,5 Mio. EUR und die Brücke über den Gereutertalbach mit 0,3 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um ca. 17 TEUR erhöht. Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 486 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 322.845,78 EUR. Damit wurden lediglich ca. 16 % der veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen. Vor allem wurden die oben genannten VE für die Jugendbegegnungsstätte Schlachthof (1,0 Mio. EUR), für die Brücke Gereutertalstraße (0,3 Mio. EUR), aber auch für die Feuerwache West (0,5 Mio. EUR) nicht im geplanten Umfang benötigt. - 71 - 3.11 Kasseneinnahmereste Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren. Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2019: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 3.862.497,54 EUR (Vorjahr 503.172,44 EUR (Vorjahr 5.323.478,43 EUR) 90.944,53 EUR) Entwicklung der Kasseneinnahmereste in den letzten 6 Jahren in EUR Bei diesem Jahresvergleich muss berücksichtigt werden, dass 2018 ein deutlich höherer Forderungsbestand ausgewiesen wurde, da der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das 4. Quartal 2018 i. H. v. ca. 3 Mio. EUR am 20.12.2018 auf einem Klärungskonto gutgeschrieben war und erst Anfang Januar 2019 auf dem Buchungskonto des Zahlungspflichtigen ausgleichend verbucht wurde. - 72 Verwaltungshaushalt – Aufgliederung in EUR 2018 Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9* *davon Gewerbesteuer 2019 510.944,41 209.103,53 52.241,54 74.063,69 145.425,48 9.078,04 44.844,14 95.944,06 171.098,64 4.010.734,90 5.323.478,43 1.194.329,94 204.875,98 98.422,03 105.052,83 213.360,97 55.350,96 59.630,59 126.290,32 63.934,18 1.741.249,74 3.862.497,54 739.445,14 1.322.858,36 Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen. Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen. Daraus ist ersichtlich, dass ca. 74 % der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2019 stammen. Von den restlichen 26 % sind ca. 16 % älter als 3 Jahre. Uneinbringliche Forderungen wurden in der unter Ziffer 3.14 genannten Höhe unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR müssen jedoch alle befristet niedergeschlagenen Forderungen wieder eingebucht werden (103 TEUR zum Stand 31.12.2019) und diese wie alle anderen Forderungen auf die bilanzielle Werthaltigkeit zunächst für die Eröffnungsbilanz überprüft werden. Nach einer Prüfung des Forderungsmanagements im Jahr 2018 haben wir aufgrund dieser bevorstehenden Einzelwertbeurteilung empfohlen, vorbereitend alle Kasseneinnahmereste auf den Prüfstand zu stellen und die Möglichkeit der unbefristeten Niederschlagung zu prüfen. Die Salden der einzelnen Forderungskonten weisen im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen (Summe 24.183,20 EUR) zum 31.12.2019 aus. Der Forderungsbestand i. H. v. 4,37 Mio. EUR des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes verteilt sich auf viele Einzelfälle (2.320 Zahlungspflichtige). Nur bei 51 Zahlungspflichtigen liegt der Stand des Forderungskontos über 10.000 EUR. Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 124.982 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1). - 73 Im Bereich der Stabsstelle Feuerwehr waren Mitte Dezember 2019 noch ca. 220 Kostenersatzforderungen aus den Jahren 2018 und 2019 noch nicht fakturiert und erfasst. Insofern sind die ausgewiesenen Forderungen in diesem Bereich nicht vollständig. Mittlerweile wurde dies nachgeholt. Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2) werden aufgrund unserer Prüfungsfeststellung seit dem Jahresabschluss 2015 aus dem Vorverfahren LEO ermittelt und manuell als Kassenreste eingebucht. Ein Abgleich der Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt. Vermögenshaushalt – Aufgliederung in EUR 2018 Zuweisungen und Zuschüsse Rückzahlung überzahlter Bauausgaben Erschließungsbeiträge Erlöse aus Verkauf Anlagenvermögen 14.624,72 7.206,14 22.581,00 46.532,67 90.944,53 2019 388.055,15 115.117,29 503.172,44 Die Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes haben sich vor allem im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse erhöht. Bisher war in der kameralen Systematik bei den Kasseneinnahmeresten zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss, die EinnahmeSollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht wurden und damit Einnahmen und auch Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet wurden. Mit der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2020 wurden die Facheinheiten angewiesen, alle Einnahmen, welche das Jahr 2019 betreffen, noch auf dieses Jahr unabhängig von einem Stichtag zu buchen. 3.12 Kassenausgabereste Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen: in EUR Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 2018 802.146,30 -5.256,20 796.890,10 2019 336.748,19 2.370.851,87 2.707.600,06 Die Kassenausgabereste haben sich zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. - 74 Die Erhöhung im Vermögenshaushalt ist im Wesentlichen auf eine Ende des Jahres 2019 angewiesene Darlehensrückzahlung (Umschuldung) mit ca. 1,3 Mio. EUR sowie einen Grundstückserwerb mit ca. 0,47 Mio. EUR zurückzuführen, welche Anfang 2020 ausbezahlt wurden. Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2019. 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29 GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen. Im Haushaltsjahr 2019 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von 65.892.370,52 EUR (Vorjahr 35.759.427,00 EUR) durchgebucht. Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2019: in EUR Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9 Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste 7.577.957,01 6.196,32 0,50 3.244,95 1.075,00 21.199,76 18.525,53 792,00 308.957,27 24.375,47 13.146,25 95.802,74 1.575,00 14.702,94 2.169,25 6.276,60 24.422.194,63 32.051.185,70 33.242.250,10 33.709.255,62 die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus Einlagen bei Geldinstituten Kassenbestand Allgemeine Rücklage 4.000.000,00 20.422.194,63 33.242.250,10 Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen. - 75 Mit der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2020 gibt es kein ShV mehr. Diese Endbestände der letzten kameralen Jahresrechnung müssen in die Eröffnungsbilanz überführt werden. 3.14 Niedergeschlagene Forderungen Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn - feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder - die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt. Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am 01.04.2020 aufgeschlüsselt: Stand 01.01.2019 1.149.149,94 EUR Abgänge a) Zahlungen 1.946,48 EUR b) Umwandlung in unbefristete Niederschlagung 1.045.025,42 EUR 102.178,04 EUR Zugänge Stand 31.12.2019 961,39 EUR 103.139,43 EUR Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen. Im Haushaltsjahr 2019 wurden insgesamt 577.944,23 EUR unbefristet niedergeschlagen. - 76 - 3.15 Erlasse Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere spezielle gesetzliche Bestimmungen. Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der Hauptsatzung geregelt. Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 837,80 EUR (Vorjahr 2.004,43 EUR) ausgesprochen. 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht. Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge. Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle. Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild: Jahr Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen* kosten in EUR 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.851.725,98 1.949.883,32 1.838.748,98 1.826.658,24 1.930.899,14 1.835.569,55 1.747.849,01 Mindestbetrag der Zufg. zum VmH ohne Ersatzdeckungsmittel** Im HH veranschl. Zuführungsbetrag Wirtschaftsüberschuss 1.704.894,38 8.435.000,00 7.073.338,19 1.372.827,28 8.140.000,00 3.903.097,70 1.838.748,98 6.760.000,00 7.020.320,87 1.826.658,24 9.130.000,00 6.133.571,74 1.930.899,14 8.755.000,00 14.319.487,76 1.835.569,55 10.370.000,00 8.985.133,52 1.747.849,01 2.885.000,00 20.884.952,59 * ohne Umschuldung ** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung Zuführungsrate insgesamt 15.508.338,19 12.043.097,70 13.780.320,87 15.263.571,74 23.074.487,76 19.355.133,52 23.769.952,59 - 77 - Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr bei weitem übertroffen werden. Mit einer Gesamtsumme von 22,02 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt zu 100 % die Kosten für die eigenen Investitionen, aber auch der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte z.B. an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt im Wesentlichen auf die Nichtbildung von kameralen Haushaltsresten im Jahr 2019 aufgrund der Umstellung auf NKHR zurückzuführen ist. Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO in EUR Ordentliche Tilgung Kreditbeschaffungskosten 2019 1.747.849,01 0,00 Summe Ausgaben 1.747.849,01 Rücklagenentnahme 0,00 Rückflüsse aus Darlehen Rückflüsse von Beteiligungen Veräußerungen von Anlagevermögen Beiträge und ähnliche Entgelte 1.280,38 0,00 2.756.977,52 322.241,10 Zuweisungen und Zuschüsse 1.806.707,91 Ersatzdeckungsmittel 4.887.206,91 Mindestzuführung (= Summe Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel) -3.139.357,90 Das gute Ergebnis wurde außerdem auch in diesem Jahr durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen erzielt. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insge- - 78 samt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind. Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden. NKHR ab 01.01.2020 Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt gibt es im NKHR in dieser Form nicht mehr. Sie wird auch nicht unmittelbar in Bilanzpositionen der Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vorjahresergebnisse gehen mittelbar im Eigenkapital der Eröffnungsbilanz auf. Ob mit Einführung des NKHR ab 2020 im Ergebnishaushalt ein positives Ergebnis (Vermögenszuwachs in der Bilanz) erwirtschaftet werden kann, hängt von einer vorsichtigen Planung, von Konsolidierungsmaßnahmen und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie externen Faktoren ab. Investitionsrate Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des kommunalen Haushalts. Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR): Haushaltsjahr 2015 2016 2017 2018 2019 Zuführung VWH an den VMH zuzügl. Zinsen für Kredite 13.780.320,87 921.838,71 15.263.571,74 853.230,11 23.074.487,76 838.508,81 19.355.133,52 767.930,17 23.769.952,59 691.383,41 Bruttoinvestitionsrate 14.702.159,58 16.116.801,85 23.912.996,57 20.123.063,69 24.461.336,00 %-Anteil am Volumen des VWH %-Anteil am Volumen des VMH 13,18% 60,19% 13,57% 49,40% 18,22% 50,94% 14,44% 64,65% 17,56% 78,59% Zuführung VWH an den VMH abzüglich Tilgungen für Kredite (ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten 13.780.320,87 15.263.571,74 23.074.487,76 19.355.133,52 23.769.952,59 1.838.748,98 1.826.658,24 1.930.899,14 1.835.569,55 1.747.849,01 Nettoinvestitionsrate 11.941.571,89 13.436.913,50 21.143.588,62 17.519.563,97 22.022.103,58 Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2019 mit 22 Mio. EUR ca. 26 % über dem Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate in 2019 als sehr gut bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es weiterhin erforderlich, durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden. - 79 - 3.17 Vermögensrechnung In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung. Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen. Auszuweisen sind: Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat, Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat, Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen, das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen eingebrachte Eigenkapital, Forderungen aus Geldanlagen, Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, Rücklagen. Die frühere Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die Bilanzsumme hat sich von 282.764.510,19 EUR um 48.457.733,42 EUR auf 331.222.243,61 EUR zum Jahresende 2019 erhöht. - 80 Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2019 wurde das städtische Anlagevermögen zum 31.12.2019 überprüft und Anlagenzugänge und -abgänge des Jahres 2019 in Stichproben eingesehen. Es ergaben sich folgende Feststellungen: Zum 31.12.2019 waren Anlagen der Abteilung Tiefbau in Höhe von rund 1,42 Mio. EUR als AiB (Anlagen im Bau) erfasst, welche bereits fertiggestellt waren. Die Anlagenbuchhaltung wurde insofern korrigiert. In einigen Fällen wurden Anlagen zum Jahresende nicht sauber abgegrenzt und dem falschen Wirtschaftsjahr zugeordnet. Im Hinblick auf die Vorgaben des NKHR wird zukünftig verstärkt auf eine korrekte Periodenabgrenzung sowie auf die Unterscheidung von investiven und konsumtiven Maßnahmen geachtet werden. Aufgrund des Eigentumsübergangs zur Stadt Lahr wurde das Anlagevermögen der LGS 2018 GmbH zum 01.01.2019 in die kamerale Anlagebuchhaltung der Stadt Lahr übernommen. Im Zusammenhang mit der oben genannten Prüfung wurde auch diese Übernahme in den städtischen Haushalt überprüft, was zu folgenden Feststellungen führte, welche im Wesentlichen korrigiert wurden: Für die Tätigkeit der LGS 2018 GmbH im Rahmen der Abwicklung der Baumaßnahmen im Auftrag der Stadt Lahr wird ab dem Jahr 2019 ein HandlingAufschlag in Höhe von 3,5 % erhoben. Bei Aktivierung des für 2019 übermittelten Anlagevermögens wurde jedoch ein Handling-Aufschlag in Höhe von 10 % angewandt. Der Handling-Aufschlag in Höhe von 3,5 % wurde inzwischen neu ermittelt und bei allen betroffenen Anlagen angepasst. Bei zahlreichen Anlagegütern wurden in SAP Nutzungsdauern hinterlegt, eine Abschreibung fand jedoch nicht statt. Dies wurde mittlerweile vollständig korrigiert. Nach Übernahme der Restbuchwerte vom 31.12.2018 in die städtische Anlagenbuchhaltung wurden die bei der LGS GmbH bereits abgeschriebenen Monate nicht berücksichtigt und nochmals die vollen Nutzungsdauern bei den Anlagegütern hinterlegt. Dies wurde ebenfalls aufgrund unserer Feststellung behoben. Alle Anlagezugänge aus 2019 wurden zum 31.12.2019 aktiviert. Zukünftig soll auf eine monatsgenaue Zuordnung und einen korrekten Abschreibungslauf geachtet werden. Bei zahlreichen Anlagegütern entsprach die hinterlegte Nutzungsdauer nicht der Abschreibungstabelle Baden-Württemberg oder die verwendete Nutzungsdauer konnte nicht nachvollzogen werden. Die betroffenen Anlagegüter wurden inzwischen korrigiert. Anlagegüter, die als Sammelposten aktiviert wurden, enthalten häufig Posten mit unterschiedlichen Nutzungszeiträumen, die gesondert aktiviert werden - 81 - sollten. Es wird noch geklärt, ob und wie eine Aufteilung möglich ist und ob die Aufteilung in der NKHR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 stattfinden kann. Zukünftig muss auf eine nachvollziehbare Dokumentation geachtet werden. Zur Qualitätsverbesserung wird eine organisatorische Umgliederung der Anlagenbuchhaltung von der Stadtkasse an die Abteilung 201 (Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt) empfohlen. In der Abteilung 201 wird die Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes einschließlich Erstellung der Eröffnungsbilanz und der kommenden Jahresabschlüsse federführend bearbeitet. Durch die Korrektur der LGS-Anlagebuchhaltung liegen die Abschreibungen für 2019 um 504.501,33 Euro über dem zuvor gemeldeten Stand. An die Stadtkämmerei erfolgte ein Hinweis, die erhöhten Abschreibungen in den Hochrechnungen für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen. Im Rahmen der Prüfung wurde eine Differenz i. H. v. 130.422,47 EUR in der Vermögensrechnung verbuchten allgemeinen Rücklage gegenüber der Jahresrechnung in SAP festgestellt und durch die Stadtkasse korrigiert. 3.18 Rücklagen Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken. In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. - 82 - in EUR Ausgaben VWH 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 83.284.701,91 85.482.939,88 94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77 118.730.431,40 131.255.672,51 139.309.098,34 Durchschnitt 82.930.959,52 87.593.423,06 94.423.576,19 101.312.228,46 107.153.240,58 112.138.330,62 120.507.255,89 129.765.067,42 2 v.H. Mindestrücklage für das HHJ 1.658.619,19 1.751.868,46 1.888.471,52 2.026.244,57 2.143.064,81 2.242.766,61 2.410.145,12 2.595.301,35 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen. Allgemeine Rücklage Stand zum 31.12.2018 Zuführung zweckgebunden Flughafenareal Ost Zuführung (Ergebnis) Entnahme aus Ergebnis Stand zum 31.12.2019 in EUR 11.710.502,38 131.505,00 21.400.242,72 0,00 33.242.250,10 Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.595.301,35 EUR und des zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 8.173.862,08 EUR (Rechenschaftsbericht S. 57) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand i. H. v. 22.473.086,67 EUR. Im Haushaltsplan 2019 war ursprünglich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 500 TEUR veranschlagt. Die Sondersituation des letzten kameralen Rechnungsjahres und er damit verbundenen rechtlich nicht möglichen Bildung von Haushaltsresten ergab diese deutlich höhere Zuführungsrate. Anstelle der Haushaltsreste sind im Haushaltsplan 2020 sog. „Mittelneuveranschlagungen“ von saldiert rund 20,8 Mio EUR berücksichtigt worden. Die kamerale allgemeine Rücklage spielt im NKHR keine Rolle mehr. Sie bildet mit dem Teil, welcher den Kassenbestand beinhaltet, künftig die Liquidität ab. Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt: - 83 Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage in EUR Einlagen bei Geldinstituten u.a. 4.000.000,00 Kasseneinnahmereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 3.862.497,54 503.172,44 7.628.991,07 Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt Kassenbestand 0,00 20.422.194,63 abzüglich Kassenausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Haushaltsausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt Stand zum 31.12.2019 336.748,19 2.370.851,87 467.005,52 0,00 0,00 33.242.250,10 Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist. - 84 - 3.19 Stand der Schulden Zulässige Kreditaufnahme Haushaltsrest aus Vorjahr maximal mögliches Kreditvolumen 11.755.000 EUR 0 EUR 11.755.000 EUR 2019 Tatsächliche Darlehensaufnahme 0 EUR auf 2020 übertragener neuer Haushaltsrest 0,00 EUR Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar: Schuldenstand Stand zum 31.12.2018 Kreditaufnahme CHF-Darlehen, Wechselkursverlust ordentliche Tilgung ./. Sondertilgung ./. Stand zum 31.12.2019 in EUR 21.748.186,74 0,00 -58.337,36 1.747.849,01 88.875,94 19.969.799,15 Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2019 neu bewertet (- 58.337,36 EUR), nachdem diese in früheren Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs angesetzt wurden. Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der Grafik sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten. - 85 - (Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost) Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 425 EUR / Einwohner deutlich über dem Landesdurchschnitt (360 EUR/EW zum 31.12.2019 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2020). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 54) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum 31.12.2019 bei 57.697.500,16 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.228 EUR / Einwohner. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schuldenstand zum 31.12.2019 Rahmenkonto Ost gegenüber Stadt Lahr * 16.027.960,63 EUR 0,00 EUR 5.712.476,31 EUR Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Schuldenstand zum 31.12.2019 gegenüber Stadt Lahr * 1.251.736,33 EUR 1.071.389,86 EUR Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Schuldenstand zum 31.12.2019 gegenüber Stadt Lahr * 786.345,00 EUR 27.725.135,44 EUR Abwasserverband Raumschaft Lahr Schuldenstand zum 31.12.2019 * 11.489.250,08 EUR (Anteil der Stadt zum 01.01.2019: 80,26 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 54) Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST außerhalb des Haushalts zum 31.12.2019 * vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse 8.172.408,97 EUR - 86 - 3.20 Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst. Die Aufgliederung ergibt: Anfangsbestand 01.01.2019 EUR 02 Verwaltungsvermögen 0222 Beteiligungen Kapitaleinlagen Wohnungsbauunternehmen Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr Breitband Ortenau Zweckverband KIVBF Industrie- und Gewerbezentrum Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Arbeitsförderungsgesellschaft Zweckverband Vis-à-Vis Sonstige Unternehmen (BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof) Wirtschaftsregion Ortenau Banken Zunahme Abnahme EUR EUR Endbestand 31.12.2019 EUR 10.035.696,47 349.366,21 50.000,00 50.000,00 44.884,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 903,53 10.036.600,00 349.366,21 50.000,00 50.000,00 44.884,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 5.071,46 2.600,00 850,00 150,00 5.221,46 2.600,00 850,00 10.639.310,52 1.053,53 0,00 10.640.364,05 Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2018 der Stadtkämmerei vom März 2020. Nach der Vorlage im Gemeinderat am 11.05.2020 wurde der Beteiligungsbericht 2018 am 25.05.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die Weitergabe des Berichts an die Rechtsaufsicht erfolgte am 09.06.2020. Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007. Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Betätigungsprüfung beurteilt. - 87 - 4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung Im Folgenden möchten wir zu einzelnen Prüfbereichen ergänzend zu der tabellarischen Zusammenfassung unserer Prüfungstätigkeiten im Jahr 2019 unter der Ziffer 1.5 weitere Ausführungen vornehmen. Die noch offenen Bemerkungen aus den Einzelprüfungen sind seit dem Schlussbericht 2017 in der dortigen Tabelle mit einer Randbemerkung „B“ gekennzeichnet. 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge Dem RPA der Stadt Lahr waren bis zum 01.01.2020 alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Diese VorabKontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch materielle Gesichtspunkte. Bei der Belegprüfung achten wir auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden. Im Ergebnis sorgt diese täglich begleitende Belegprüfung mit dafür, dass die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, aber auch die rechtlichen und internen Regelungen sowie Verträge eingehalten werden (Compliance). Das Rechnungsprüfungsamt erhält damit regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf. Typische Feststellungen sind unter anderem das Fehlen von Unterschriften („VierAugen-Prinzip“), zahlungsbegründender Unterlagen, Originalbelegen, Inventareinträgen oder Eingangsstempeln. Außerdem werden fehlerhafte Verbuchungen, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen festgestellt. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur zurückgegeben. Durch die Belegprüfung konnten für die Stadt Gelder gesichert werden, indem beispielsweise in Einzelfällen Skontoabzüge noch abgezogen, Doppelzahlungen verhindert oder Gutschriften noch verrechnet wurden. In einem Fall wurde eine Überzahlung i. H. v. 8.000 EUR aufgrund einer fehlerhaften Erfassung verhindert. Die Skontofrist wurde in 2019 in einigen Fällen überzogen. Bei einer Rechnung einer Schule wurden Schulbücher durch den Schulleiter i. H. v. ca. 33.400 EUR ohne Bewirtschaftungsbefugnis bestellt und bedurfte einer nachträglichen Genehmigung durch den Bürgermeister. Die Geltendmachung des entstandenen Schadens i. H. v. ca. 1.140 EUR aufgrund der Nichteinhaltung von geltenden Regelungen bei Jahresbestellungen von Schulbüchern obliegt dem Fachbereich. Im Zuge dessen wurde die Vertretungsbefugnis der Schulleitungen durch Ausstellung rechtsgeschäftlicher Vollmachten an allen Schulen grundsätzlich geregelt. - 88 Bis Jahresende 2019 akzeptierte die Stadt Lahr aus Sicherheitsgründen nur schriftliche Originalrechnungen und keine Rechnungen per Email. Zum 01.01.2020 wurde der elektronische Rechnungseingangsworkflow bei der Stadt Lahr eingeführt. Das System der Belegprüfung wurde ab diesem Zeitpunkt insgesamt risikoorientiert neu aufgestellt. Die Leistung von Vorkasse / Vorauszahlungen (unter anderem bei Internetbestellungen, aber auch bei Verträgen über freiberufliche Leistungen) werden von unserer Seite grundsätzlich abgelehnt, da das Risiko einer fehlenden Leistungserbringung durch den Lieferanten nicht dem Steuer-/Gebührenzahler aufgelastet werden soll. In Einzelfällen wurden Zahlungen aus diesem Grunde von unserer Seite abgelehnt. Einer Zahlung wird nur nach Wareneingang bzw. (Teil-) Leistungserbringung oder im Falle einer Bürgschaftsabsicherung akzeptiert. Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen vorgenommen. 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben Die Prüfung der Auftragsvergaben in den Bereichen Bauleistungen, Dienstleistungen und Honorardienstleistungen (Ingenieur- und Architektenleistungen sowie Verträge mit anderen Freiberuflern) und die Prüfung der Abrechnungen dieser Leistungen nehmen einen wesentlichen Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein. Die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes, das in 2013 begonnene 10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen, Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (Abwasserverband Raumschaft Lahr) und weitere große Bauprojekte, aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen. Die in 2019 begonnenen Sanierungen im Bereich der Gymnasien sowie der Neubau der Feuerwache West werden vom RPA begleitet und geprüft. Aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Stelle des technischen Prüfers war im Jahr 2019 mit einer halben Stelle besetzt. Zu den Aufgaben des technischen Prüfers gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. - 89 Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft. Während die HOAI 2013 noch ein festes Preisrecht vorgab, wurden Mindest- und Höchstsätze mit der HOAI 2021 als Folge aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2019 aufgehoben. Der eingeführte flexible Honorarrahmen stellt neue Anforderungen an die Vergabe freiberuflicher Leistungen. Durch die neuen Freiheiten gestalten sich die Bewertung der unterschiedlichen Angebote und die Vertragserarbeitung zunehmend komplexer. Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen. a. Prüfung der Vertragsentwürfe Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich auf die vereinbarten Preise, deren Kalkulationsgrundlage und den Leistungsumfang. Im Jahr 2019 wurden 101 Verträge im Entwurf geprüft. Hiervon wurden 33 Verträge erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 5,4 Mio. EUR. Während im Vorjahr noch 1,9 Mio. EUR ausgewiesen wurden zeigt sich das verstärkte Investitionsvolumen deutlich. Das ausgewiesene Gesamtvolumen stellt einen bisherigen Höchststand dar. Verträge der Landesgartenschau GmbH waren nicht Gegenstand der Prüfung. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte: Ermittlung der anrechenbaren Kosten Änderung der anrechenbaren Kosten Abgrenzung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.) Vereinbarung von Teilleistungen Erstattung von Nebenkosten Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag) - 90 Kalkulation von Pauschalen Vereinbarung von Stundensätzen Bildung von Bauabschnitten Haushaltsmittel zur Beauftragung Ermittlung der Schwellenwerte Vereinbarung von Besonderen Leistungen Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im Jahr 2019 ein Gesamtbetrag von ca. 65.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Sofern es die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen. Mit der neuen HOAI 2021 können allerdings die Mindestsätze fortan unterschritten werden. Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Einige Themen der Vertragsprüfung aus 2019 sind nachfolgend beispielhaft dargestellt. Planungs- und Überwachungsziele Mit der Änderung des BGB zum 01.01.2018 wurde unter anderem der § 650p „Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen“ neu eingefügt. Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. In diesem Zuge wurden auch die Vertragsmuster des BoorbergVerlages erweitert. Dort wird ausgeführt: „Die Planungs- und Überwachungsziele definieren grundlegende Merkmale des zu planenden und zu realisierenden Objekts, auf die der Auftraggeber besonderen Wert legt. Dabei ist zu beachten, dass diejenigen Einzelheiten, die üblicher Weise erst in der eigentlichen Planungsphase festgelegt werden, nicht zu den Planungs- und Überwachungszielen gehören. Detaillierte Einzelfestlegungen müssen also noch nicht getroffen werden. Grundlegende Entscheidungen reichen aus.“ Planungs- und Überwachungsziele erhalten eine zunehmende Bedeutung für den Werkerfolg. Sie können sich auf Qualitäts-, Quantitäts-, Kosten- oder Zeitvorgaben beziehen. Mit definierten Leistungszielen entstehen für den Auftraggeber auch ggf. Mängel- oder Schadensersatzansprüche bei mangelhaften Planungen. Gerade bei Großvorhaben sind die Anforderungen entsprechend zu definieren, um Überraschungen wie Nachträge, etc. so früh als möglich zu vermeiden. So gab es in 2019 die Auftragserteilungen zu den Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen am Max-Planck-Gymnasium, dem Scheffel-Gymnasium oder der Feuerwache-West, wo erstmals Budget-Vorgaben in die Verträge aufgenommen wurden. Allein die Gebäudeverträge der drei Maßnahmen hatten ein Auftragsvolumen von rund 1,77 Mio. EUR. In den aktuellen Verfahren der Rheinstraße Nord oder dem Neuen Quartier Lahr-West hat sich die Notwendigkeit gezeigt, die BudgetVorgaben in Kostenobergrenzen zu überführen. - 91 Bedarfsplanungen Bedarfsplanungen stellen nach der HOAI eine besondere Leistung zur Leistungsphase 1 dar. Sie werden in der Praxis auch als Leistungsphase 0 oder Machbarkeitsstudien, etc. bezeichnet. Eine Bedarfsplanung nach DIN 18205 definiert sich als die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und der Umsetzung in bauliche Anforderungen. Oft gibt es Schnittstellen und Übergänge zur eigentlichen Grundlagenplanung der Leistungsphase 1 bzw. 2. Da Bedarfsplanungen gesondert vergütet werden gilt dem notwendigen Leistungsumfang ein besonderes Augenmerk. So konnte beispielsweise statt einem „Sanierungskonzept“ für ein Abwasserpumpwerk direkt die Grundlagenplanung der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden, wodurch etwa 5.500,- EUR eingespart wurden. Gemeinsame Leistungen Die Honorare für freiberuflich Tätige bestimmen sich nach den Tabellen der HOAI. Dort wird das Honorar in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten ermittelt. Das Verhältnis ist jedoch degressiv und nicht linear ausgestaltet, sodass zwei kleinere Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine Gesamtmaßnahme. Allerdings können auch nur Leistungsschritte zusammengefasst werden, die räumlich und zeitlich in einem Zusammenhang stehen. In 2019 konnte beispielsweise die separat angebotene Planung von Räumen an einer Schule gemeinsam mit der weiteren dortigen Gebäudeplanung ausgeführt werden. Durch die gemeinsame Berechnung ergab sich für die Stadt eine rund 21.600,- EUR geringere Auftragsvergabe. Unvorhergesehenes in Kostenermittlungen Liegen bereits bei Vertragsschluss Kostenschätzung oder Kostenberechnungen vor, so sind diese hinsichtlich möglicher Positionen wie „Unvorhergesehenes“, „Preissteigerung“, etc. zu prüfen. Diese Positionen sind für einen späteren Bauablauf sicherlich sinnvoll, allerdings nicht für das Honorar zu berücksichtigen. Letztlich ist die Kostenberechnung im Regelfall die Abrechnungsgrundlage. Bei der Planung der Technischen Ausrüstung 2019 für einen Kindergarten wirkte sich die Herausnahme dieser Positionen mit rund 3.300 EUR aus. b. Abrechnung der Honorarverträge Die Prüfung der Abrechnungen von Honorarverträgen umfasste im Jahr 2019 ein Gesamtvolumen von 77 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von ca. 2,57 Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung der Anzahl um 24 % bei gleichzeitiger Reduzierung des Kostenvolumens um 13 % im Vergleich zum Vorjahr (62 Schlussrechnungen mit 2,94 Mio. EUR). Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen: - 92 Kostenberechnungen Ein besonderes Augenmerk galt wie auch in den Vorjahren der Thematik der Kostenberechnungen. Alle aktuellen Honorarordnungen zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Die Erstellung der Kostenberechnung ist Bestandteil der Grundleistungen in Leistungsphase 3 und sollte auch im Regelfall nach Beendigung der Leistungsphase 3 vorliegen. Sie bildet die Honorargrundlage und ist bindend. Sollte sich der beauftragte Leistungsumfang im Einzelfall ändern, bestünde die Möglichkeit die Kostenberechnung fortzuschreiben. Bei der Prüfung der Schlussrechnung waren verschiedene Konstellationen festzustellen. In Einzelfällen fehlten die Kostenberechnungen gänzlich oder der Aufbau entsprach nicht der DIN 276 (bei einer Innenraumplanung oder bei einer Maßnahme in Kooperation mit der Deutschen Bahn). Auch größere Abweichungen zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung waren ein Thema. Beim Parktheater gab es beispielsweise durch Nachträge höhere anrechenbare Kosten für die Bauüberwachung. Ein gegenteiliges Bild zeigte sich bei der Planung der Kanalsanierung in einem Stadtviertel, wo die tatsächlichen Baukosten um rd. 20 % unter der Kostenberechnung lagen. Werden Verträge verspätet abgeschlossen wird das Thema der Kostenentwicklungen soweit möglich mitbeleuchtet und aktuelle Kostenstände werden abgefragt. Im Falle einer Kanalumverlegung in einem Ortsteil lagen nur eine Kostenschätzung und dann ein bepreistes Leistungsverzeichnis mit der Hälfte der Summe vor, welches auf Nachfrage als Abrechnungsgrundlage vereinbart wurde. Das Honorar verringerte sich um 20.800,- EUR. Abschlagsrechnungen Da bei der Vorlage der Schlussrechnungen kaum noch Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Vereinbarung der Kostenberechnung bestehen, wurden in 2019 zusätzlich 18 Abschlagsrechnungen größerer Maßnahmen geprüft. Die Maßnahmen befanden sich überwiegend am Abschluss der Leistungsphase 3. In einzelnen Fällen fehlte die Kostenberechnung noch bzw. wurde nachgefordert oder es kündigte sich bereits eine Budgetüberschreitung an. Gerade bei besonderen Leistungen nach Zeitaufwand, die in den Verträgen üblicherweise gedeckelt werden, zeigten sich Überschreitungen. Die Themen wurden mit den Fachabteilungen kommuniziert. Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe Auch im Jahr 2019 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt. Grundlage hierfür war unter anderem die neue Dienstanweisung Vergabe, welche zum 25.10.2019 vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde. Sie führt die bisheri- - 93 gen Dienstanweisungen DA Bauvergabe und DA VOL in einer Dienstanweisung mit angeglichenen Regelungen zusammen. Auch die Wertgrenzen wurden in einer Anlage dazu übersichtlich dargestellt. Auf Grund der neuen Dienstanweisung gab es vermehrt Anfragen, insbesondere zu den neuen Wertgrenzen und durchzuführenden Vergabeverfahren. So waren im Rahmen einer Maßnahmenfortführung für archäologische Stadtkerngrabungen weitere Leistungen in Höhe von rd. 85 % der ursprünglich europaweit ausgeschriebenen Leistungen erforderlich. Es wurde eine erneute europaweite Ausschreibung durchgeführt. Direktvergaben sind nun in erweitertem, aber dennoch begrenztem Umfang möglich. Im Falle einer Direktvergabe für Medienarbeiten erfolgte der nachträgliche Hinweis zur künftigen Einholung von Vergleichsangeboten. Stichprobenweise haben wir an 10 Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Die Angebotsöffnungen betrafen Maßnahmen der Stadt und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. Unter den Projekten waren Ausschreibungen aus dem Hochbau wie beispielsweise die Kita Hugsweier, aber auch Tiefbauprojekte wie die Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Reichenbach. Ebenso wurden verschiedene Angebotseröffnungen im Bereich Liefer- und Dienstleistungen, z.B. die europaweite Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen, begleitet. Es lässt sich feststellen, dass es vereinzelt zum Ausschluss einzelner Bieter kam, da formelle Kriterien nicht eingehalten wurden. 2 der 12 Ausschreibungen mussten aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Angebote aufgehoben werden. In der 2. Runde konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden. Grund hierfür waren inhaltliche Änderungen im Leistungsverzeichnis. So wurden beispielsweise zusammengefasste Gewerke getrennt ausgeschrieben. Weiter erfolgte eine Teilaufhebung auf Grund fehlender Angebote. b. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen und Leistungen Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft. Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. In 2019 sind 170 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von ca. 10,9 Mio. EUR für Bauleistungen geprüft worden. Dies entspricht einem Rückgang der Anzahl um 12 % bzw. 17 % beim Kostenvolumen im Vergleich zum - 94 Vorjahr (193 Schlussrechnung mit 13,1 Mio. EUR). Für Lieferungen und Leistungen wurden 37 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,0 Mio. EUR geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung der Anzahl um 6 % bei etwa identischem Kostenvolumen (35 Schlussrechnungen mit 1,0 Mio. EUR). Um bereits Kostenentwicklungen frühzeitig zu erkennen wurden neben den Schlussrechnungen in diesem Jahr auch einzelne Abschlagsrechnungen (rd. 3% der Rechnungen) geprüft. Die Feststellungen betrafen insbesondere: fehlende Angebotsunterlagen fehlende Abnahmeniederschriften unvollständige Nachtragsvereinbarungen unzureichende Begründungen für Zusatzleistungen fehlende Auftragsunterlagen Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv. Seit dem 01.01.2020 erfolgt auch eine Dokumentation der Prüfung im SAP-Workflow. Außerdem wurden neue Wertgrenzen für die Vorlagepflicht eingeführt. Die Einzelfeststellungen betreffen unterschiedliche Themen. Hierzu zählt beispielsweise die sachliche und rechnerische Richtigkeit, auch bei Abrechnungen nach den bestehenden Rahmenverträgen. Der Abgleich der Positionen mit den Angebotspositionen findet regelmäßig statt. Es wurde beispielsweise in einem Fall von Pflegearbeiten eines Rasenplatzes darauf hingewiesen, einen angebotenen Preisnachlass i. H. v. ca. 1.100 EUR für die Stadt entsprechend in der Rechnung zu berücksichtigen. Auch das Thema der Mitteilungen zur Schlusszahlung beschäftigte die Prüfung. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer nach Stellung einer Schlussrechnung noch die Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen, die nicht in die Schlussrechnung aufgenommen wurden, aber in ihr hätten enthalten sein können. Diese Forderungen werden gemeinsam mit den in der Schlussrechnung enthaltenen Forderungen fällig und verjähren innerhalb von drei Jahren. Durch die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer kann nach den Regelungen der VOB/B diese Möglichkeit ausgeschlossen werden. In einem Fall war eine Nachforderung einer Schlussrechnung aus 2014 in 2019 verjährt und die Zahlung vom RPA abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde auf die Mitteilung zur Schlusszahlung als wichtiges Instrument nach der VOB/B hingewiesen. - 95 Ein Fokus lag auf der Abrechnung von Stundenlohnarbeiten. Die GPA-Mitteilung Bau 1/2017 führt dazu aus: „Die VOB/A sieht vor, dass im Regelfall Einheitspreisverträge abzuschließen sind (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Nach § 4 Abs. 2 VOB/A können Bauleistungen geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, im Stundenlohn (Stundenlohnvertrag) vergeben werden. Es ist also zu beachten, dass die Abrechnung von Bauleistungen auf Stundenlohnbasis keine vom Auftraggeber frei wählbare Alternative, z.B. zur Abrechnung zusätzlicher nicht im Vertrag vorgesehener Leistungen nach § 2 Abs. 6 VOB/B (also auf Nachtragsbasis) darstellt. Vielmehr ist die Abrechnung zusätzlicher Leistungen im Stundenlohn nur bei Bauleistungen geringen Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen (vgl. dazu § 4 Abs. 2 VOB/A), zulässig.“ In den Gewerken Maurer-, Putz- und Trockenbau, Steinmetzarbeiten und Elektroinstallation waren Abrechnungen nach Stundenlohn zu beobachten und wurden entsprechend hinterfragt. Teilweise musste die Stundenlohnnachweise nachgefordert werden, in einem Fall lag der Regieanteil bei 28 %. Soweit Nachträge in den Abrechnungen vorhanden waren, wurden neben der Form der Nachtragsvereinbarungen insbesondere die Begründetheit der zusätzlichen Leistungen hinterfragt. So fand beispielsweise eine intensive Beratung zur Schlussrechnung der Kanalerneuerungsarbeiten am Kanadaring statt. Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen auch grundsätzliche Themenfelder angesprochen werden, um die Qualität der Abrechnungen zu erhöhen. 4.3 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2019 Flugplatzareal OST Ausgaben in EUR 0 Grundstückserwerb incl. Nebenkosten 1 2 3 4 Vorbereitende Maßnahmen Vermessungskosten Abbruchkosten (Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke und Hebewerke) 5 6 7 8 Hausanschlüsse Ökologische Ausgleichsfläche Industriegleis Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude 9 Straßen 10 Kanalisation und Hebewerke 2019 1997 bis 2018 Gesamt 0,00 0,00 0,00 18.443,06 17.989.740,29 203.951,29 434.859,57 4.331.954,43 17.989.740,29 203.951,29 434.859,57 4.350.397,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69.457,26 0,00 0,00 0,00 69.457,26 0,00 0,00 0,00 187.059,34 0,00 194.007,90 4.461.675,86 0,00 194.007,90 4.648.735,20 0,00 - 96 11 Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke 12 Altlastenerkundung und -sanierung 13 Wasserversorgung 14 Abwasserbeitrag Zinsaufwendungen und Gebühren ohne Zinsen für Grunderwerb Rundungsdifferenz Gesamt Einnahmen in EUR 0 1 2 3 4 5 6 7 0,00 911,34 0,00 255.644,54 0,00 256.555,88 0,00 15.398,50 0,00 2.261.872,51 0,00 2.277.271,01 52.581,55 0,00 274.393,79 6.710.830,01 0,01 36.913.993,67 6.763.411,56 0,01 37.188.387,46 2019 Veräußerung von Grundstücken Veräußerung von Gebäuden Sonstige Einnahmen Zinszuschuss Land Optionsentgelte Landesdarlehen Erstattung Altlasten Bund Erstattung Abbruchkosten Bund Zinsübernahme Stadt Lahr Gesamt 1997 bis 2018 131.505,00 0,00 4.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51.458,70 4.182.963,70 Gesamt 10.410.024,76 4.604.887,47 5.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 0,00 24.746,56 567.557,84 2.799.965,11 28.833.014,79 10.541.529,76 4.604.887,47 9.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 0,00 24.746,56 567.557,84 2.851.423,81 33.015.978,49 Soll 4.172.408,97 Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR Soll Soll 0,00 4.172.408,97 Rückführungsverpflichtung Festgeld Stand Rahmenkonto 31.12.2019 in EUR Soll 4.000.000,00 8.172.408,97 Stand Rahmenkonto 31.12.2019 in EUR Festzinsvereinbarung - Konto Nr. 605.057.451 - Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2019 auf 8.172.408,97 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio. EUR. Der aktuelle Abrechnungsstand ist aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich. Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land: Flugplatzareal OST Zinsen in EUR Zinsaufwendungen und Gebühren 2019 1997 bis 2018 Gesamt 52.581,55 6.710.830,01 6.763.411,56 Stundungszinsen Bundesvermögensamt 0,00 1.067.607,14 1.067.607,14 Gesamt Zinsaufwand 52.581,55 7.778.437,15 7.831.018,70 Zinszuschüsse Land Zinsübernahme Stadt Lahr 0,00 51.458,70 4.601.626,93 2.799.965,11 4.601.626,93 2.851.423,81 Gesamt Zinsübernahme 51.458,70 7.401.592,04 7.453.050,74 Die bestehende Festzinsvereinbarung über 4 Mio. EUR endete zum 31.12.2019 und wurde auf Grund des niedrigen Zinsniveaus nicht mehr verlängert. Seitens der Stadt - 97 Lahr wurde Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 4 Mio. EUR angelegt. Nach entsprechender Prüfungsfeststellung wurde das Festgeld auf 7,5 Mio. EUR zum 03.03.2020 erhöht. So können Sollzinsen auf dem Rahmenkonto und Negativzinsen auf den städtischen Konten gleichzeitig vermieden werden. Im Jahr 2019 mussten erste Ausgaben über 180.000,- EUR für den Straßenendausbau im Bereich Rheinstraße Süd getätigt werden. Im Berichtsjahr wurden Einnahmen über 131.505 EUR durch einen Grundstücksverkauf erzielt. Die Erlöse wurden der Rücklage zugeführt. Der allgemeine Verkaufspreis beträgt seit dem 01.08.2019 für Grundstücke 90,- EUR/m². Zunächst wurde davon ausgegangen, dass das Rahmenkonto mit der Einführung des NKHR in den städtischen Haushalt zu überführen ist. Die Verlängerung der Finanzierung wurde jedoch vom Gemeinderat am 17.12.2019 beschlossen und bis zum 31.12.2024 durch das Regierungspräsidium nach § 87 Abs. 5 GemO genehmigt. Unabhängig von der Finanzierung ist zu klären, ob und wie das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Rahmenkontos in der Eröffnungsbilanz der Stadt Lahr darzustellen sind und wie die Abwicklung im NKHR erfolgen soll. Erste Gespräche hierzu wurden geführt. Die Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung der befestigten Flächen sowie zur Erschließung laufen zum 31.12.2021 aus. Eine mögliche Fristverlängerung wurde inzwischen beantragt bzw. die Umsetzung der Baumaßnahmen und das weitere Vorgehen geplant. Zum 31.12.2019 erfolgte eine Zuführung über 500.000 EUR an das Rahmenkonto. Nach Auskunft der Stadtkämmerei ist im Haushaltsplan 2020 und den Folgejahren weiterhin eine jährliche Zuführung über 500.000 EUR vorgesehen. 4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen Im Jahr 2019 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, weisen wir regelmäßig darauf hin, dass uns eine verpflichtende Prüfung rechtzeitig vorab bekannt gegeben wird und die notwendigen Unterlagen umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorgelegt werden. - 98 Geprüfte Verwendungsnachweise in 2019 (Förderhöhe in EUR): Landesgartenschau (5.000.000 EUR) Flüchtlingsbeauftragte, 3. Förderjahr (15.000 EUR) Mehrgenerationenhaus 2018 (30.000 EUR) Orientierende Untersuchung (7.500 EUR) LED - Beleuchtung (35.711 EUR) Mobile Sozialarbeit 2018 (11.000 EUR) Sanierung Straßenbeleuchtung (79.972 EUR) Flüchtlingsbeauftragte - Gesamtnachweis (52.500 EUR) Sanierung Storchenturm – Bundesmittel (150.000 EUR) Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich. 5 Abschließendes Prüfungsergebnis 5.1 Zusammenfassung Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2019 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden (§ 110 GemO), dass 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss. Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2019 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet. Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. - 99 - 5.2 Beschlussvorschlag Jahresrechnung Stadt Lahr Die Jahresrechnung für das HHJ 2019 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 146.387.163,87 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.812.159,50 EUR festgestellt. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 17. Juni 2021 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt gez. Christian Zanger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes - 100 Abkürzungen AO BgA BGL EigBG EigBVO EPL EUR/EW FAG GemHVO GemKVO GemO GemPrO GkZ GPA GR HH HHJ HHR HOAI IGZ KAG LGebG LGS NKHR PtB RP RPA SGB ShV StiftG VE VJ VHS VMH VWH VOB VOL VgV VwV-VmR = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = Abgabenordnung Betrieb gewerblicher Art Bau- und Gartenbetrieb Lahr Eigenbetriebsgesetz Eigenbetriebsverordnung Einzelplan Euro pro Einwohner Finanzausgleichsgesetz Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung Gemeindeordnung Baden-Württemberg Gemeindeprüfungsordnung Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Gemeinderat Haushalt Haushaltsjahr Haushaltsrest Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Industrie- und Gewerbezentrum Lahr Kommunalabgabengesetz Landesgebührengesetz Landesgartenschau Neues kommunales Haushaltsrecht Prüfungsteilbericht Regierungspräsidium Rechnungsprüfungsamt Sozialgesetzbuch Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Stiftungsgesetz Verpflichtungsermächtigung Vorjahr Volkshochschule Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Verdingungsordnung für Bauleistungen Verdingungsordnung für Leistungen Vergabeverordnung Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Vermögensrechnung