Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2020)
Vorlage: Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2020
19. Juli 2021
Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2020)
Beschlussvorlage (Anhang 2020)
Beschlussvorlage (Anlage0)
Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk)
Beschlussvorlage (Bilanz zum 31.12.2020)
Beschlussvorlage (Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020)
Beschlussvorlage (Lagerbericht 2020)
19. Juli 2021
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Jahresabschluss 2020)
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Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 12.07.2021 Az.: 922.5314 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 19.07.2021 Drucksache Nr.: 170/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2020 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2020 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2020, den Lagebericht 2020, den Anhang 2020 und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, b) der Entlastung des Geschäftsführers und c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen. Anlage(n): Bilanz zum 31.12.2020 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020 Lagerbericht 2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 170/2021 Anhang 2020 Bestätigungsvermerk Anlage0 Seite - 2 - Drucksache 170/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 170/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Allgemeines: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) findet am 21.07.2021 statt. Für eine vorherige Befassung im Haupt- und Personalausschuss gingen der Verwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss nicht rechtzeitig zu. Daher erfolgt die Behandlung direkt im Gemeinderat. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der IGZ GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 104.747,85 €. Aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 1.163.202,01 € ergibt sich zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung ein neuer Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.267.949,86 €. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKG Treuhand GmbH, Lahr/Schwarzwald, geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn 2020 in Höhe 1.267.949,86 € auf neue Rechnung vorzutragen. Als Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 soll auf Vorschlag der Geschäftsführung die Kanzlei Dr. Holger Sachs, Offenburg bestellt werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer