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Informationsvorlage (Information zur Badesituation am Stegmattensee)

                                    
                                        Information
Amt: 602
Sottru

Datum: 21.07.2021

Az.: 60/602

Drucksache Nummer:
177/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.09.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 302

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabstelle
Recht

Betreff:

Information zur Badesituation am Stegmattensee
Mitteilung:

Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 177/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 177/2021

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Sachdarstellung:

Mit dem „Anbaden“ im April 2019 ist der Stegmattensee zur vom Gemeinderat in 2014 beschlossenen
Nutzung übergeben worden.
Diese sieht für die 5.500 qm große Teilfläche des Stegmattensees eine Nutzung als Badestelle – ohne schwimmbadähnliche Einrichtungen, ohne Zutrittskontrolle und ohne Badeaufsicht – vor.
Da es sich beim Stegmattensee um ein künstlich angelegtes Gewässer handelt, werden hier vom Gesundheitsamt die gleichen Richtlinien an die Wassergüte gestellt wie bei Naturbädern. Diese sind
deutlich strenger als zum Beispiel bei ebenfalls künstlich angelegten Baggerseen. Die technischen
Anlagen zur Wasserreinhaltung sind an der Badestelle zum Stegmattensee entsprechend auf diese
strengeren Kriterien ausgelegt. Von Seiten des Gesundheitsamtes wurden die bisherigen Badesaisons sehr intensiv begleitet. So wurden wöchentliche Proben angefordert, und deutlich erweiterte Parameter herangezogen als üblich. Begründend hierfür war, dass durch die hohen Zuführungsraten an
Grundwasser auch immense Mengen an Phosphat dem Becken zugeführt werden und bisher keine
Erfahrungen für ein Badebecken in dieser Form vorlagen. W egen Überschreitungen bei E.coli und
Pseudomonas wurde der Badebetrieb im ersten Jahr drei Mal bis zur jeweils nächsten Messung untersagt werden. Die Überschreitungen lagen zu dieser Zeit meist in einer Höhe, welche für einen
Baggersee immer noch als „gute“ Wasserqualität zu bewerten wäre.
Bereits in der Vorplanung zum See wurde darauf verwiesen, dass zur Gewährung einer badegeeigneten Wasserqualität das Thema Tiere besonders zu betrachten ist. So wurde aufgrund der Erfahrung
anderer Städte am Strand eine Beregnungsanlage installiert, die der Vergrämung der sich dort aufhaltenden Tiere (Krähen, Wassergeflügel) dient.
In Lahr stellen wir fest, dass sich dieser Bereich lange unproblematisch zeigte und die Beregnungsanlage nicht zum Einsatz kommen musste. Andererseits hat sich in kurzer Zeit Wassergeflügel eingestellt das sich an beiden Seeteilen etabliert. Gefördert wird dies durch eine ungehemmte Fütterung
der Tiere trotz überall aufgestellter Verbotsschilder. So konnten zeitweise 9 Schwäne und etwa 60
Enten gezählt werden.
Im Sommer 2021 wurden nun mehrfach extreme Wertüberschreitungen bei Escherichia coli und
Enterokokken gemessen, welche einen Badebetreib über Wochen unmöglich machen.
Beide dieser Bakterien deuten auf eine deutliche Verschmutzung durch Wasservögel hin.
Vom Gesundheitsamt wurden mittlerweile größte Bedenken bezüglich einer dauerhaften Einhaltung
der Badewasserqualität geäußert und die Stadt zur Darlegung von Maßnahmen zu Abhilfe aufgefordert.
Wertüberschreitungen dieses Ausmaßes und Dauer gab es in letzten Betriebsjahren nicht. Ein Zusammenhang sieht die Verwaltung mit der unerlaubten Ausbringung von Futter. Trotz der unmissverständlichen Beschilderung rund um den See, finden die Mitarbeiter des BGL immer wieder größere
Futterablagestätten. Häufig werden ganze Tüten mit Brotresten in den See gekippt. Aus den Wasserfiltern wurden auch schon ganze Brotlaibe entfernt.
Wildtiere wie das dort beobachtete Wassergeflügel benötigen in keiner Weise eine menschliche Zufütterung, die darüber hinaus auch gesetzlich verboten ist. Ein Zufüttern mit Abfällen und Resten
menschlicher Nahrung führt zu Krankheiten, ungewünschter Vermehrung und Zuzug weiterer Individuen, insbesondere Ratten.
Seit diesem Jahr hat sich ein Schwanenpaar niedergelassen. Das Paar hat mittlerweile Nachwuchs
und ist sesshaft geworden. Auffällig ist, dass erst seitdem die Schwäne den Badesee besiedeln, die
Wasserqualität regelmäßig extreme Verkeimungen aufweist. Dies verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass ein Schwan eine tägliche Futtermenge von bis zu 4 kg aufnimmt und verdaut.
Was tun? Die geltenden Verbote sind unmissverständlich durch zahlreiche Schilder bekannt. Auch
der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig. Die Stadt-

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verwaltung sieht sich hier in einem Dilemma. Einerseits erfreuen sich viele der Parkbesucher an den
schönen Tieren, andererseits stellt dieser Besatz einen regelkonformen Badebetrieb dauerhaft in Frage.
Welche Möglichkeiten gibt es:










Jagd / Verbringung
o wäre auf Anordnung des Ordnungsamtes unter umfangreichen Auflagen möglich, müßte aber bei andauernder Futterausbringung immer wieder wiederholt werden.
o Der jagdrechtliche Status des Badebereiches und der Terrasse beim Haus am See ist
als befriedeter Bezirk innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lahr Jagdbogen
6 (GJB JB 6) festgesetzt. Dies bedeutet, dass im Rahmen des mit den Jagdpächtern
geschlossenen Jagdpachtvertrages auf dieser Fläche kein Wild erlegt werden darf.
Vergrämung
o Falknerei ausgeschlossen aufgrund des Geländes, welches an drei Seiten durch belebte Straßen umschlossen ist, zu großes Risiko die wertvollen Vögel durch Verkehrsverluste zu verlieren
o Vergrämung durch Regner, nur am Strand möglich. Die Schwäne halten sich dann an
anderer Stelle auf. Immer nur kurzfristige Wirkung.
o Perforieren oder entnehmen der Eier, ist zwar geeignet um eine weitere Vermehrung
des ansässigen Schwanenpaars zu verhindern. Die ausgewachsenen Schwäne bleiben aber standorttreu.
Parkaufsicht
o Durch Personal oder Hütehund. Bei Hütehund bedarf es einer Einzäunung des Gesamtgeländes, was auch in anderer Hinsicht (Druchsetzung Futterverbot, Veranstaltungen, Vandalismus) durchaus eine Option wäre.
Dauerhafter Badeverzicht
o Gewisse Umbaumaßnahmen des Strandbereiches, die das Baden vom nach wir vor
möglichen Wasserspiel trennen, wären erforderlich.
o Alternativen für eine Badenutzung wären unter Umstände ein Tretbootverleih
o Bei einem Badeverzicht könnte auf die bisherige kostenintensive Wasseraufbereitung
verzichtet werden.
Fortführung des Badebetriebes mit den bestehenden Unwägbarkeiten
o Derzeitige Steuerungsmöglichkeiten wie verstärkte Kontrolle des Fütterungsverbotes,
Nährstoffentzug durch häufigeres Abernten der submersen Pflanzen, sollen ausgeschöpft werden.
o Nichteingehaltene Richtwerte beim Naturbad, entsprechen beim Baggersee häufig
noch sehr guter Wasserqualität. Badeverbote bei weitergehenden Überschreitungen
werden hingenommen.
o Aufgrund der hohen Wasser- und damit auch Phosphatzuführungen kann bisher nicht
von einem Regelbetrieb gesprochen werden. Dieser ist erst nach Abschluss der Sanierung möglich und gegebenenfalls optimierbar. Weitere Erfahrungen sollten gesammelt
werden.

Gleich welche zum Teil auch fraglichen Optionen man als Ausweg aus dem Dilemma zwischen Naturund Badegenuss in Betracht zieht, in jedem Fall wird die Fütterung von Wildtieren am Stegmattensee
mehr oder minder ein dauerndes Problem bleiben.
Auf dringendes Anraten des Landratsamtes hat die Verwaltung mittlerweile einen Limnologen hinz ugezogen. Dieses Fachgebiet betrachtet alle biotischen und abiotischen Prozesse des Gewässers und
seine Belastbarkeit. Über einen längeren Beobachtungsraum der Stoffkreisläufe lässt sich daraus u.a.
Ableiten was das System im nach der Sanierung erwarteten Regelbetrieb an Wasserfauna für einen
Badebetrieb verträgt und welche Steuerungsmöglichkeiten hierzu zur Verfügung stehen.

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Der gewählte Fachingenieur begleitet auch die Gewässerentwicklung am Gifizsee in Offenburg und
am Flückigersee in Freiburg.

Tilman Petters

Richard Sottru