Informationsvorlage (Information zur Badesituation am Stegmattensee)
15. September 2021
Information Amt: 602 Sottru Datum: 21.07.2021 Az.: 60/602 Drucksache Nummer: 177/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.09.2021 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 302 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabstelle Recht Betreff: Information zur Badesituation am Stegmattensee Mitteilung: Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 177/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 177/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Mit dem „Anbaden“ im April 2019 ist der Stegmattensee zur vom Gemeinderat in 2014 beschlossenen Nutzung übergeben worden. Diese sieht für die 5.500 qm große Teilfläche des Stegmattensees eine Nutzung als Badestelle – ohne schwimmbadähnliche Einrichtungen, ohne Zutrittskontrolle und ohne Badeaufsicht – vor. Da es sich beim Stegmattensee um ein künstlich angelegtes Gewässer handelt, werden hier vom Gesundheitsamt die gleichen Richtlinien an die Wassergüte gestellt wie bei Naturbädern. Diese sind deutlich strenger als zum Beispiel bei ebenfalls künstlich angelegten Baggerseen. Die technischen Anlagen zur Wasserreinhaltung sind an der Badestelle zum Stegmattensee entsprechend auf diese strengeren Kriterien ausgelegt. Von Seiten des Gesundheitsamtes wurden die bisherigen Badesaisons sehr intensiv begleitet. So wurden wöchentliche Proben angefordert, und deutlich erweiterte Parameter herangezogen als üblich. Begründend hierfür war, dass durch die hohen Zuführungsraten an Grundwasser auch immense Mengen an Phosphat dem Becken zugeführt werden und bisher keine Erfahrungen für ein Badebecken in dieser Form vorlagen. W egen Überschreitungen bei E.coli und Pseudomonas wurde der Badebetrieb im ersten Jahr drei Mal bis zur jeweils nächsten Messung untersagt werden. Die Überschreitungen lagen zu dieser Zeit meist in einer Höhe, welche für einen Baggersee immer noch als „gute“ Wasserqualität zu bewerten wäre. Bereits in der Vorplanung zum See wurde darauf verwiesen, dass zur Gewährung einer badegeeigneten Wasserqualität das Thema Tiere besonders zu betrachten ist. So wurde aufgrund der Erfahrung anderer Städte am Strand eine Beregnungsanlage installiert, die der Vergrämung der sich dort aufhaltenden Tiere (Krähen, Wassergeflügel) dient. In Lahr stellen wir fest, dass sich dieser Bereich lange unproblematisch zeigte und die Beregnungsanlage nicht zum Einsatz kommen musste. Andererseits hat sich in kurzer Zeit Wassergeflügel eingestellt das sich an beiden Seeteilen etabliert. Gefördert wird dies durch eine ungehemmte Fütterung der Tiere trotz überall aufgestellter Verbotsschilder. So konnten zeitweise 9 Schwäne und etwa 60 Enten gezählt werden. Im Sommer 2021 wurden nun mehrfach extreme Wertüberschreitungen bei Escherichia coli und Enterokokken gemessen, welche einen Badebetreib über Wochen unmöglich machen. Beide dieser Bakterien deuten auf eine deutliche Verschmutzung durch Wasservögel hin. Vom Gesundheitsamt wurden mittlerweile größte Bedenken bezüglich einer dauerhaften Einhaltung der Badewasserqualität geäußert und die Stadt zur Darlegung von Maßnahmen zu Abhilfe aufgefordert. Wertüberschreitungen dieses Ausmaßes und Dauer gab es in letzten Betriebsjahren nicht. Ein Zusammenhang sieht die Verwaltung mit der unerlaubten Ausbringung von Futter. Trotz der unmissverständlichen Beschilderung rund um den See, finden die Mitarbeiter des BGL immer wieder größere Futterablagestätten. Häufig werden ganze Tüten mit Brotresten in den See gekippt. Aus den Wasserfiltern wurden auch schon ganze Brotlaibe entfernt. Wildtiere wie das dort beobachtete Wassergeflügel benötigen in keiner Weise eine menschliche Zufütterung, die darüber hinaus auch gesetzlich verboten ist. Ein Zufüttern mit Abfällen und Resten menschlicher Nahrung führt zu Krankheiten, ungewünschter Vermehrung und Zuzug weiterer Individuen, insbesondere Ratten. Seit diesem Jahr hat sich ein Schwanenpaar niedergelassen. Das Paar hat mittlerweile Nachwuchs und ist sesshaft geworden. Auffällig ist, dass erst seitdem die Schwäne den Badesee besiedeln, die Wasserqualität regelmäßig extreme Verkeimungen aufweist. Dies verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass ein Schwan eine tägliche Futtermenge von bis zu 4 kg aufnimmt und verdaut. Was tun? Die geltenden Verbote sind unmissverständlich durch zahlreiche Schilder bekannt. Auch der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig. Die Stadt- Drucksache 177/2021 Seite - 4 - verwaltung sieht sich hier in einem Dilemma. Einerseits erfreuen sich viele der Parkbesucher an den schönen Tieren, andererseits stellt dieser Besatz einen regelkonformen Badebetrieb dauerhaft in Frage. Welche Möglichkeiten gibt es: Jagd / Verbringung o wäre auf Anordnung des Ordnungsamtes unter umfangreichen Auflagen möglich, müßte aber bei andauernder Futterausbringung immer wieder wiederholt werden. o Der jagdrechtliche Status des Badebereiches und der Terrasse beim Haus am See ist als befriedeter Bezirk innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lahr Jagdbogen 6 (GJB JB 6) festgesetzt. Dies bedeutet, dass im Rahmen des mit den Jagdpächtern geschlossenen Jagdpachtvertrages auf dieser Fläche kein Wild erlegt werden darf. Vergrämung o Falknerei ausgeschlossen aufgrund des Geländes, welches an drei Seiten durch belebte Straßen umschlossen ist, zu großes Risiko die wertvollen Vögel durch Verkehrsverluste zu verlieren o Vergrämung durch Regner, nur am Strand möglich. Die Schwäne halten sich dann an anderer Stelle auf. Immer nur kurzfristige Wirkung. o Perforieren oder entnehmen der Eier, ist zwar geeignet um eine weitere Vermehrung des ansässigen Schwanenpaars zu verhindern. Die ausgewachsenen Schwäne bleiben aber standorttreu. Parkaufsicht o Durch Personal oder Hütehund. Bei Hütehund bedarf es einer Einzäunung des Gesamtgeländes, was auch in anderer Hinsicht (Druchsetzung Futterverbot, Veranstaltungen, Vandalismus) durchaus eine Option wäre. Dauerhafter Badeverzicht o Gewisse Umbaumaßnahmen des Strandbereiches, die das Baden vom nach wir vor möglichen Wasserspiel trennen, wären erforderlich. o Alternativen für eine Badenutzung wären unter Umstände ein Tretbootverleih o Bei einem Badeverzicht könnte auf die bisherige kostenintensive Wasseraufbereitung verzichtet werden. Fortführung des Badebetriebes mit den bestehenden Unwägbarkeiten o Derzeitige Steuerungsmöglichkeiten wie verstärkte Kontrolle des Fütterungsverbotes, Nährstoffentzug durch häufigeres Abernten der submersen Pflanzen, sollen ausgeschöpft werden. o Nichteingehaltene Richtwerte beim Naturbad, entsprechen beim Baggersee häufig noch sehr guter Wasserqualität. Badeverbote bei weitergehenden Überschreitungen werden hingenommen. o Aufgrund der hohen Wasser- und damit auch Phosphatzuführungen kann bisher nicht von einem Regelbetrieb gesprochen werden. Dieser ist erst nach Abschluss der Sanierung möglich und gegebenenfalls optimierbar. Weitere Erfahrungen sollten gesammelt werden. Gleich welche zum Teil auch fraglichen Optionen man als Ausweg aus dem Dilemma zwischen Naturund Badegenuss in Betracht zieht, in jedem Fall wird die Fütterung von Wildtieren am Stegmattensee mehr oder minder ein dauerndes Problem bleiben. Auf dringendes Anraten des Landratsamtes hat die Verwaltung mittlerweile einen Limnologen hinz ugezogen. Dieses Fachgebiet betrachtet alle biotischen und abiotischen Prozesse des Gewässers und seine Belastbarkeit. Über einen längeren Beobachtungsraum der Stoffkreisläufe lässt sich daraus u.a. Ableiten was das System im nach der Sanierung erwarteten Regelbetrieb an Wasserfauna für einen Badebetrieb verträgt und welche Steuerungsmöglichkeiten hierzu zur Verfügung stehen. Drucksache 177/2021 Seite - 5 - Der gewählte Fachingenieur begleitet auch die Gewässerentwicklung am Gifizsee in Offenburg und am Flückigersee in Freiburg. Tilman Petters Richard Sottru