Navigation überspringen

Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        '

Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

1

Datum: 21.07.2021

Az.: 60/602

Beratungsfolge

Termin

Technischer Ausschuss

15.09.2021

Drucksache Nr.: 177/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 302

Amt 20 //
~

Ar

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in Vorlagenkonferenz am 25.08.2021
Betreff:
Information zur Badesituation am Stegmattensee

Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 177/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
IEI

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlunq
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme/
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

177/2021

Seite - 3

Sachdarstellung:
Mit dem „Anbaden“ im April 2019 ist der Stegmattensee zur vom Gemeinderat in 2014 beschlossenen
Nutzung übergeben worden.
Diese sieht für die 5.500 qm große Teilfläche des Stegmattensees eine Nutzung als Badestelle - oh­
ne schwimmbadähnliche Einrichtungen, ohne Zutrittskontrolle und ohne Badeaufsicht - vor.
Da es sich beim Stegmattensee um ein künstlich angelegtes Gewässer handelt, werden hier vom Ge­
sundheitsamt die gleichen Richtlinien an die Wassergüte gestellt wie bei Naturbädern. Diese sind
deutlich strenger als zum Beispiel bei ebenfalls künstlich angelegten Baggerseen. Die technischen
Anlagen zur Wasserreinhaltung sind an der Badestelle zum Stegmatfensee entsprechend auf diese
strengeren Kriterien ausgelegt. Von Seiten des Gesundheitsamtes wurden die bisherigen Badesai­
sons sehr intensiv begleitet. So wurden wöchentliche Proben angefordert, und deutlich erweiterte Pa­
rameter herangezogen als üblich. Begründend hierfür war, dass durch die hohen Zuführungsraten an
Grundwasser auch immense Mengen an Phosphat dem Becken zugeführt werden und bisher keine
Erfahrungen für ein Badebecken in dieser Form Vorlagen. Wegen Überschreitungen bei E.coli und
Pseudomonas wurde der Badebetrieb im ersten Jahr drei Mal bis zur jeweils nächsten Messung un­
tersagt werden. Die Überschreitungen lagen zu dieser Zeit meist in einer Höhe, welche für einen
Baggersee immer noch als „gute“ Wasserqualität zu bewerten wäre.
Bereits in der Vorplanung zum See wurde darauf verwiesen, dass zur Gewährung einer badegeeägneten Wasserqualität das Thema Tiere besonders zu betrachten ist. So wurde aufgrund der Erfahrung
anderer Städte am Strand eine Beregnungsanlage installiert, die der Vergrämung der sich dort aufhal­
tenden Tiere (Krähen, Wassergeflügel) dient.
In Lahr stellen wir fest, dass sich dieser Bereich lange unproblematisch zeigte und die Beregnungsan­
lage nicht zum Einsatz kommen musste. Andererseits hat sich in kurzer Zeit Wassergeflügel einge­
stellt das sich an beiden Seeteiien etabliert. Gefördert wird dies durch eine ungehemmte Fütterung
der Tiere trotz überall aufgestellter Verbotsschilder. So konnten zeitweise 9 Schwäne und etwa 60
Enten gezählt werden.
Im Sommer 2021 wurden nun mehrfach extreme Wertüberschreitungen bei Escherichia coli und
Enterokokken gemessen, welche einen Badebetreib überWochen unmöglich machen.
Beide dieser Bakterien deuten auf eine deutliche Verschmutzung durch Wasservögel hin.
Vom Gesundheitsamt wurden mittlerweile größte Bedenken bezüglich einer dauerhaften Einhaltung
der Badewasserqualität geäußert und die Stadt zur Darlegung von Maßnahmen zu Abhilfe aufgefor­
dert.
Wertüberschreitungen dieses Ausmaßes und Dauer gab es in letzten Betriebsjahren nicht. Ein Zu­
sammenhang sieht die Verwaltung mit der unerlaubten Ausbringung von Futter. Trotz der unmissver­
ständlichen Beschilderung rund um den See, finden die Mitarbeiter des BGL immer wieder größere
Futterablagestätten. Häufig werden ganze Tüten mit Brotresten in den See gekippt. Aus den Wasser­
filtern wurden auch schon ganze Brotlaibe entfernt.
Wildtiere wie das dort beobachtete Wassergeflügel benötigen in keiner Weise eine menschliche Zu­
fütterung, die darüber hinaus auch gesetzlich verboten ist. Ein Zufüttern mit Abfällen und Resten
menschlicher Nahrung führt zu Krankheiten, ungewünschter Vermehrung und Zuzug weiterer Indivi­
duen, insbesondere Ratten.
Seit diesem Jahr hat sich ein Schwanenpaar niedergelassen. Das Paar hat mittlerweile Nachwuchs
und ist sesshaft geworden. Auffällig ist, dass erst seitdem die Schwäne den Badesee besiedeln, die
Wasserqualität regelmäßig extreme Verkeimungen aufweist. Dies verwundert nicht, wenn man be­
denkt, dass ein Schwan eine tägliche Futtermenge von bis zu 4 kg aufnimmt-und verdaut.
Was tun? Die geltenden Verbote sind unmissverständlich durch zahlreiche Schilder bekannt. Auch
der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig. Die Stadt-

i177/2021

Seite-4-

verwaltung sieht sich hier in einem Dilemma. Einerseits erfreuen sich viele der Parkbesucher an den
schönen Tieren, andererseits stellt dieser Besatz einen regelkonformen Badebetrieb dauerhaft in Fra­
ge.
Welche Möglichkeiten gibt es:
•

•

•

•

•

Jagd / Verbringung
o wäre auf Anordnung des Ordnungsamtes unter umfangreichen Auflagen möglich, müß­
te aber bei andauernder Futterausbringung immer wieder wiederholt werden.
o Der jagdrechtliche Status des Badebereiches und der Terrasse beim Haus am See ist
als befriedeter Bezirk innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lahr Jagdbogen
6 (GJB JB 6) festgesetzt. Dies bedeutet, dass im Rahmen des mit den Jagdpächtern
geschlossenen Jagdpachtvertrages auf dieser Fläche kein Wild erlegt werden darf.
Vergrämung
o Falknerei ausgeschlossen aufgrund des Geländes, welches an drei Seiten durch be­
lebte Straßen umschlossen ist, zu großes Risiko die wertvollen Vögel durch Verkehrs­
verluste zu verlieren
o Vergrämung durch Regner, nur am Strand möglich. Die Schwäne halten sich dann an
anderer Stelle auf. Immer nur kurzfristige Wirkung.
o Perforieren oder entnehmen der Eier, ist zwar geeignet um eine weitere Vermehrung
des ansässigen Schwanenpaars zu verhindern. Die ausgewachsenen Schwäne blei­
ben aber standorttreu.
Parkaufsicht
o Durch Personal oder Hütehund. Bei Hütehund bedarf es einer Einzäunung des Ge­
samtgeländes, was auch in anderer Hinsicht (Druchsetzung Futterverbot, Veranstal­
tungen, Vandalismus) durchaus eine Option wäre.
Dauerhafter Badeverzicht
o Gewisse Umbaumaßnahmen des Strandbereiches, die das Baden vom nach wir vor
möglichen Wasserspiel trennen, wären erforderlich.
o Alternativen für eine Badenutzung wären unter Umstände ein Tretbootverleih
o Bei einem Badeverzicht könnte auf die bisherige kostenintensive Wasseraufbereitung
verzichtet werden.
Fortführung des Badebetriebes mit den bestehenden Unwägbarkeiten
o Derzeitige Steuerungsmöglichkeiten wie verstärkte Kontrolle des Fütterungsverbotes,
Nährstoffentzug durch häufigeres Abernten der submersen Pflanzen, sollen ausge­
schöpft werden.
o Nichteingehaltene Richtwerte beim Naturbad, entsprechen beim Baggersee häufig
noch sehr guter Wasserqualität. Badeverbote bei weitergehenden Überschreitungen
werden hingenommen.
o Aufgrund der hohen Wasser- und damit auch Phosphatzuführungen kann bisher nicht
von einem Regelbetrieb gesprochen werden. Dieser ist erst nach Abschluss der Sanie­
rung möglich und gegebenenfalls optimierbar. Weitere Erfahrungen sollten gesammelt
werden.

Gleich welche zum Teil auch fraglichen Optionen man als Ausweg aus dem Dilemma zwischen Naturund Badegenuss in Betracht zieht, in jedem Fall wird die Fütterung von Wildtieren am Stegmattensee
mehr oder minder ein dauerndes Problem bleiben.
Auf dringendes Anraten des Landratsamtes hat die Verwaltung mittlerweile einen Limnologen hinzu­
gezogen. Dieses Fachgebiet betrachtet alle biotischen und abiotischen Prozesse des Gewässers und
seine Belastbarkeit. Über einen längeren Beobachtungsraum der Stoffkreisläufe lässt sich daraus u.a.
Ableiten was das System im nach der Sanierung erwarteten Regelbetrieb an Wasserfauna für einen
Badebetrieb verträgt und welche Steuerungsmöglichkeiten hierzu zur Verfügung stehen.

Drucksache 177/2021

Seite - 5 -

Der gewählte Fachingenieur begleitet auch die Gewässerentwicklung am Gifizsee in Offenburg und
am Flückigersee in Freiburg.

Tilman Retters

Richard Sottru