Beschlussvorlage (Weiterentwicklung der Kita an der Schutter – Ergänzung um zwei Krippengruppen)
27. September 2021
Beschlussvorlage Amt: 502 Guth Datum: 29.07.2021 Az.: 454.451 Drucksache Nr.: 81/2021 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.09.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung 603 erfolgt 20 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 25.08.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Weiterentwicklung der Kita an der Schutter – Ergänzung um zwei Krippengruppen Beschlussvorschlag: 1. Die städtische Containeranlage für Krippengruppen wird vom Standort Sulz (Kita St. Elisabeth) an den Standort Kita an der Schutter in Reichenbach umgesetzt. Im Haushalt 2021 stehen bei Investitionsauftrag I3650601000 Mittel in Höhe von 142.000 Euro für die Umsetzung der Containeranlage bereit. Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen der Maßnahme zusätzlich gemäß § 86 GemO außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in einer erforderlichen Gesamthöhe von 224.000,- EUR. Davon entfallen - auf die Anpassung/Erweiterung der Containeranlage 113.000,- EUR (Investitionsauftrag I3650601000) - auf die Herstellung der Außenanlage 61.000,- EUR (Investitionsauftrag I36506030001) - auf die Ausstattung 50.000,- EUR (Investitionsauftrag I3650610000) Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine nicht vollständig benötigte Verpflichtungsermächtigung bei Investitionsauftrag I21100010501 (Erweiterung der Friedrichschule) in entsprechender Höhe von 224.000,- EUR. 2. Im Jahr 2022 werden zwei Krippengruppen in Betrieb genommen. Anlagen: Kostenschätzung Verortung Container Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 81/2021 1. Ergänzung Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 50.000 (Ausstattung der Räume) Investition/ Auszahlung Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 142.000 (Umsetzen und Anschließen der Container) 113.000 (Erweiterung Containeranlagen, Anpassungen, Fassade) 61.000 (Gestaltung Außenanlage) 44.000 (Antragstellung Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung) 142.000 180.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 290.000 (Betriebskosten incl. Personal) 34.093 Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + kalk. Zinsen) 186.000 jährliche FAG-Zuweisungen ab 2023 44.000 Kita-Gebühren 2.933 Auflösung Investitionszuschüsse SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. Pädagogische Fachkräfte (4,39) S8a 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? -60.000 Euro Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 251.500 251.500 ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 81/2021 1. Ergänzung Seite - 3 - Sachdarstellung: Um den U3 Bedarf im Stadtteil Sulz zu decken, wurden von der Stadt Lahr Container angeschafft, die im Februar 2018 durch die Kita St. Elisabeth befristet bis Ende 2021(Ende Baugenehmigung) in Betrieb genommen wurden. Durch die Weiterentwicklung der Kita St. Elisabeth und die Erweiterung der Räumlichkeiten im angrenzenden Schulgebäude für Ü3 Kinder können ausreichend Kapazitäten für die Krippenkinder im Bestandsgebäude geschaffen werden, sodass der Bedarf in Sulz zukünftig gedeckt ist. Die sich im städtischen Eigentum befindenden Krippencontainer sind räumlich für einen Krippenbetrieb mit 2 Gruppen ausgestattet. Sie beinhalten einen Sanitärbereich, ein Personal-WC, eine Küche, einen Bewegungsraum, einen Schlafraum sowie entsprechende Gruppenräume und erfüllen damit die Anforderungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS). Für den Stadtteil Reichenbach ergibt sich auf der Basis der rechnerischen Bedarfsplanung und unter Berücksichtigung der Vorverlegung des Einschulungsstichtages im Ü3 Bereich für das kommende Kitajahr ein Fehlbedarf von 12 Plätzen und weiteren 4 Plätzen für das Kitajahr 2022/2023. Im Krippenbereich besteht rein rechnerisch aktuell ein ungedeckter Mehrbedarf von 17 Plätzen. Im angrenzenden Stadtteil Kuhbach ist der Mangel an Plätzen noch größer. Hier fehlen aktuell im Ü3 Bereich 23 Plätze und im darauffolgenden Kitajahr 32 Plätze. Im U3 Bereich fehlen derzeit 16 Plätze. Durch zu erwartende Neubaumaßnahmen im Stadtteil Kuhbach wird der Bedarf perspektivisch noch ansteigen. Das Fachamt empfiehlt daher, die Containeranlage vom Standort Sulz nach Reichenbach umzusetzen und in unmittelbarer Nähe zur Kita an der Schutter den Betrieb von zwei Krippengruppen ab Februar 2022 aufzubauen. Eine Standortprüfung durch die Fachämter und die Kitaleitung hat ergeben, dass das städtische Grundstück gegenüber dem heutigen Bestandsgebäude für die Containeranlage und ein entsprechendes Außengelände ideal wäre. Vor dem Hintergrund, dass die Situation im Bestandsgebäude im Personal- und Besprechungsraum sehr beengt ist, ist eine Erweiterung der Containeranlage um einen Personal- und Besprechungsraum notwendig. In diesem könnten auch Gesamtteamsitzungen stattfinden. In den Haushaltsmitteln 2021 sind insgesamt 142.000 Euro für das Umsetzen und Anschließen der Containeranlagen berücksichtigt. Für die notwendige Erweiterung der Containeranlage um einen zusätzlichen Personal- und Besprechungsraum, die damit einhergehenden baulichen Anpassungen inklusive der Gestaltung der Fassade (113.000 Euro), die Herstellung der Außenanlage (61.000 Euro) und die Ausstattung der Containeranlage (50.000 Euro) werden zusätzliche Mittel i.H.v. 224.000 Euro benötigt. Die Kosten der Ausstattung sollen zu einem Großteil durch einen Zuschuss aus dem Bundesinvestitionsprogramm der Kinderbetreuungsfinanzierung gedeckt werden (bis zu 44.000 Euro). Die Containeranlage wird langfristig als Kita-Erweiterung am Standort Reichenbach genutzt. Daher soll die Fassadengestaltung (Begrünung und Holzverkleidung) im Rahmen der Aufstellung und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen (Erweiterung mit Fassade, Außenanlage, Ausstattung) ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen. Für eine rechtzeitige Fertigstellung und Inbetriebnahme sollten die entsprechenden Aufträge noch im Jahr 2021 vergeben werden. Daher ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. insgesamt 224.000 Euro erforderlich. Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 86 Abs. 5 GemO dann zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Die Deckung kann über eine nicht vollständig benötigte Verpflichtungsermächtigung bei Investitionsauftrag I21100010501 (Erweiterung der Friedrichschule) erfolgen. Diese Maßnahme muss dann im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 neu berücksichtigt werden Drucksache 81/2021 1. Ergänzung Seite - 4 - Durch diese Weiterentwicklung könnten in der Kita an der Schutter weitere 15 Krippenplätze und 10 weitere Ü3 Plätze geschaffen werden. Die bestehende altersgemischte Gruppe würde in di esem Zuge aufgelöst werden. Eine Belegung der neu entstehenden Plätze zum Bemessungsstichtag 01.03.2022 ist erforderlich, um die beiden neuen Gruppen bei den FAG-Zuweisungen an die Stadt Lahr ab dem Jahr 2023 zu berücksichtigen. Bei der Inbetriebnahme zu einem späteren Zeitpunkt würden die Mittel erst ab dem Jahr 2024 fließen. Rückmeldungen der Elternschaft aus der zentralen Vormerkung der Stadt Lahr zeigen, dass es eine wachsende Nachfrage nach erweiterten Betreuungsangeboten gibt. Im Moment gibt es in der Kita an der Schutter die Betreuungsformen Regelangebot und Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) mit 6 Stunden täglich. Im Zusammenhang mit der Erweiterung schlägt das Fachamt die Ausweitung der täglichen Betreuungszeiten auf 7 Stunden vor. Im Krippenbereich werden eine VÖGruppe mit 6 Stunden und eine VÖ-Gruppe mit 7 Stunden angeboten. Eine Erweiterung zum Ganztagsangebot ist derzeit aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Bestandgebäude nicht abbildbar. Darüber hinaus bietet die sich in katholischer Trägerschaft befindende Kita St. Josef in Reichenbach zwei Ü3 Gruppen und eine Krippengruppe. Da sich das Gebäude in einem baulich sehr schlechten Zustand befindet, wurde der dauerhafte Fortbestand dieser Einrichtung untersucht mit dem Ergebnis, dass das Gebäude nicht mehr zu sanieren ist. Vor diesem Hintergrund wurde in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat und dem kath. Träger eine Lenkungsgruppe gebildet, welche die Gesamtsituation in Reichenbach erörtert und ein langfristiges Konzept erarbeitet. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Cornelia Guth Abteilungsleitung