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Beschlussvorlage (BP Feuerwache West - Herstellung der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen – Bewilligung Mittelmehrbedarf für die Jahre 2021 bis 2026)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Stahl

Drucksache Nr.: 187/2021
Az.: 60/602 St

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
605 Tiefbau

20 Kämmerei

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
22.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.09.2021

vorberatend

nichtöffentlich

abgesetzt

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

06.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
BP Feuerwache West
- Herstellung der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen –
Bewilligung Mittelmehrbedarf für die Jahre 2021 bis 2026

Beschlussvorschlag:
I. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des
Bebauungsplans Feuerwache West mit Mehrkosten in der mittelfristigen Finanzplanung i.H.
v. insgesamt 500.000,- EUR.
II. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen, noch zu erteilenden Aufträge in Höhe von insgesamt 515.840,02 € im Jahr 2021 zu
vergeben und somit die Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen in den Folgejahren
einzugehen (hiervon 500.000,- € als zusätzlicher Finanzbedarf, 15.000,- € sind bereits im
Budget vorhanden).
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Mittelansätze bei Investitionsauftrag I 126 0003 0001 (Feuerwache West – Artenschutz und Ausgleich) in den Planentwurf 2022 bzw. die mittelfristige Planung gemäß der folgenden Aufteilung aufzunehmen:
2022: 233.000,- €; 2023: 147.000,- €; 2024: 70.000,- €, 2025: 31.000,- €; 2026: 19.000,€

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Drucksache 187/ 2021

Seite 2

☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

70.000,-

50.000,-

in EUR
283.000,-

147.000,-

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
50.000,- € (dauerhafte Pflege der Ausgleichsflächen)+ Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsung 15.000 € p.a.

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☒Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 187/ 2021

Seite 3

Sachdarstellung
Im Haushaltsplan 2021 sind im Investitionshaushalt bei Investitionsauftrag I 126 0003 0001
Mittel für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Feuerwache West
eingestellt.
Für 2021 waren 380.000,- € eingestellt, weitere 50.000,- € als Verpflichtungsermächtigung
(VE), die für die Bepflanzung der Erschließungsstraße vorgesehen waren, sowie in der
Planung weitere 50.000,- € für das HH-Jahr 2022. Insgesamt war somit ein Budget von
430.000,- € (ohne die Verpflichtungsermächtigungen) vorgesehen. Damit ergibt sich folgende Kostenfortschreibung:

Die ersten Kostenannahmen erfolgten zu einem Zeitpunkt der Projektplanung, zu der noch
keine aussagekräftigen Unterlagen der mit der planerischen Beratung und Umsetzung Beauftragten (Büro Laufer in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt Mario Kappis) vorlagen.
Der komplette Umfang und die Komplexität der Ausgleichsmaßnahmen waren noch nicht
einschätzbar. Der konkrete erforderliche Umfang ergab sich erst im Zuge der Untersuchungsarbeiten durch das Büro Laufer.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Feuerwache erfolgte am 26.01.2021.
Zu diesem Zeitpunkt war zwar der Flächenbedarf für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vom Büro Laufer ermittelt, es standen jedoch noch nicht alle
Ausgleichsflächen in ihrer örtlichen Lage und Ausgestaltung fest. Um den anvisierten Baubeginn für die Feuerwache und Außenanlagenflächen einzuhalten, musste die Ausschreibung und Beauftragung für den ersten Teil der CEF-Flächen jedoch schon im Dezember
2020 erfolgen.
Dieser erste Bauauftrag (Bauabschnitt BA1) betraf die Ausgleichsflächen, die als Umsiedlungsflächen für Eidechsen und Vögel aus den geplanten Bauflächen zum Bau der Feuerwache mit Außenanlage sowie der Erschließungsstraße Nord und Süd erforderlich waren.
Im Wettrennen um den zeitnahen Baubeginn der Feuerwache mussten sehr kurzfristig
geeignete Ausgleichsflächen gefunden werden. Grundvorgaben für die Flächensuche waren
zum einen hohe fachliche Anforderungen an die Lage und Eignung der Flächen und gleichzeitig eine kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen (d.h. auch ohne langwierige Kündigung
landwirtschaftlicher Pächter. Trotz großer Mühe und hohem Einsatz konnten so nur viele
kleinteilige, aber kurzfristig verfügbare Maßnahmenflächen realisiert werden. Mit der hohen
Zahl an Einzelflächen (vier Flächen innerhalb des Bebauungsplan-Geländes, sechs externe
Flächen) war und ist auch im Verhältnis ein deutlich erhöhter Aufwand bei Planung, Bauleitung, Bau und Monitoring verbunden. Nicht zuletzt durch die zeitlich anspruchsvolle Koordinierung der verschiedenen Bauabschnitte ergab sich ein Projekt in einer Komplexität, die
es lange nicht gegeben hatte.
Beispielsweise zeigt sich die hohe ökologische Ausgangsqualität der Eingriffsfläche darin,
dass zum 13.07.2021 aus dem Baufeld der Feuerwache, der Fläche für die Außenanlagen
sowie der nördlichen und südlichen Erschließungsstraße bereits 445 Mauereidechsen sowie
197 Zauneidechsen in drei externe CEF-Flächen umgesiedelt worden sind.
(CEF=continued

ecological functionality)

Drucksache 187/ 2021

Seite 4

Bereits nach Baubeginn im Januar 2021 zeigte sich, dass eine vorgesehene Ausgleichsfläche doch nicht zur Verfügung stand. Hierfür mussten kurzfristig zwei Ersatzflächen realisiert werden, die in dieser Form nicht in der Ausschreibung enthalten war. Hierdurch erklärt
sich, dass es zu Nachträgen bzw. Mehrmengen für den ersten Auftrag kam. Ein Mehrbedarf
bzw. die Notwendigkeit von Nachträgen ergab sich auch aus den Anforderungen der ökologischen Baubegleitung insbesondere an die Pflegemaßnahmen.
Im Zuge der Planungen für die Herstellung der Ausgleichsflächen für den zweiten Bauabschnitt (BA 2 – Ostgrabenerweiterung) zeigte sich weiterer zusätzlicher Umfang der erforderlichen Maßnahmen und deren Kosten. Diese Kosten können inzwischen durch den konkretisierten Planungsstand genauer benannt werden, die Kostenaufteilung ist in Anlage 1
dargestellt.
Für die über 25.000 qm entstandenen neuen Ausgleichs- und CEF-Flächen sind dauerhafte
Folgekosten für die Pflege in Höhe von ca. 50.000,- € p.a. (ab 2024 bzw. 2027) vorzusehen.
Die im Rahmen des zweiten Bauabschnitts herzustellenden Ausgleichsmaßnahmen bereiten
die für 2023 geplante Aufweitung des Ostgrabens vor. In den Bau- und Honorarkosten für
diesen Abschnitt sind z.B. enthalten:
 Gehölzrodung im Randbereich mit vorheriger Überprüfung auf Fledermäuse,
 im Herbst 2021 Herstellung von zwei weiteren externen CEF-Maßnahmen (Fläche E5
Flugplatz nördlich Tower und E6 Fläche beim Friedhof Hugsweier) mit Steinriegeln und
Gehölzpflanzungen,
 Absammeln und Umsiedeln der Eidechsen aus dem Bereich des Ostgrabens im Frühjahr
bis Herbst 2022,
 Mahd der Grabenfläche während des Umsiedlungsjahrs.
 Pflege der Randflächen während des Bau-Jahrs 2023,
 Wiederbegrünung nach Ausbau mit Ansaat und Randbepflanzung,
 je insgesamt drei Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die wiederhergestellte
Ostgrabenfläche sowie für die externen CEF-Flächen sowie für zwei CEF-Flächen des
Bauabschnitts „0“ im Baugebiet,
 Baumpflanzung entlang der Erschließungsstraße gemäß Bebauungsplan.
Die Ausschreibung der Bauleistungen sollte noch Ende September 2021 starten, damit die
Erdbau- und Pflanzarbeiten zur Herstellung der CEF-Maßnahmen noch im Herbst/Winter
2021/2022 erfolgen können. Einhergehend hiermit muss für die CEF-Flächen sowohl eine
verpflichtende Pflege- und Entwicklungsplanung als auch das Monitoring für die CEF-Flächen
beauftragt werden, das durch den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht für fünf Jahre vorgeschrieben ist.
Ostgraben:
Der Ostgraben im Bereich zwischen der Europastraße und der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße
ist aus wasserrechtlicher Sicht und nutzerbedingt umzubauen und erfolgt in Federführung der
Abteilung Tiefbau.
Zum einen erfolgte eine zwingende wasserrechtliche Vorgabe durch das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, dass die bisherige Ableitung des Retentionsgrabens nach
Norden in den Mischwasserkanal nicht mehr zulässig ist. Der Entwässerungsgraben muss
künftig nach Süden zum Muserebach hin entwässern. Hierfür ist die Entwässerungsrichtung
des Grabens zu drehen und der Abfluss nach Süden zu drosseln. Zudem ist ein teils neues
Grabensystem östlich der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße zu erstellen, um den Muserebach zu
erreichen.

Drucksache 187/ 2021

Seite 5

Weiterhin muss eine Aufweitung bzw. der Ausbau des Entwässerungsgrabens erfolgen, um
den Entwässerungsbedarf für die anliegenden Grundstücke (u.a. Feuerwache West) zu
decken. Auf die Anlage einer eigenen Einstaumulde als Zwischenlösung konnte in Absprache
mit dem Landratsamt verzichtet werden. Ausschlaggebend war hierfür jedoch die Zusage
eines zeitnahen Ausbaus der Ableitung in Richtung Muserebach beginnend im Jahr 2022.
Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Tilman Petters

Anlage(n):
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage

Richard Sottru

1 Darstellung der Kosten für Ausgleichsmaßnahmen
2: Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebiets Feuerwache West
3 Übersichtsplan Externe CEF-Flächen für Feuerwache West
0 - unterschriebene Vorlage

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.