Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Lahr)
18. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 214/2021 Az.: 922.2011 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Betreff: Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Anlagen: Beteiligungsbericht 2019 Zusammenfassende Begründung: Drucksache 214/ 2021 Seite 2 Sachdarstellung Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territori ale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Zweckverband Industrie-und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) Abwasserverband Raumschaft Lahr Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“ Zweckverband 4IT Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt StraßbourgOrtenau“ Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für den Rhein-Alpen-Korridor“ Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Amt Handzeichen Anlage(n): Beteiligungsbericht 2019 Anlage0 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.