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Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 214/2021
Az.: 922.2011

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.

Anlagen:
Beteiligungsbericht 2019

Zusammenfassende Begründung:

Drucksache 214/ 2021

Seite 2

Sachdarstellung
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der
gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als
Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen
Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die
folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territori ale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet:




Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

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

Zweckverband Industrie-und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Zweckverband 4IT
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt StraßbourgOrtenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für
den Rhein-Alpen-Korridor“




Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege

Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände,
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung
mit einzubeziehen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Amt
Handzeichen

Anlage(n):
Beteiligungsbericht 2019
Anlage0
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.