Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Friesenheim und Schuttertal)
27. September 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: GGA Sachbearbeitung: Köchel Drucksache Nr.: 210/2021 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Friesenheim und Schuttertal Beschlussvorschlag: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden rückwirkend ab dem 03.07.2021 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt: Vertreter für die Gemeinde Schuttertal: Eugen Göppert, 77978 Schuttertal (Schweighausen) Peter Klimsch, 77978 Schuttertal Vertreter für die Gemeinde Friesenheim: Roland Herzog, 77948 Friesenheim Michael Vergin, 77948 Friesenheim Eckhard Schreiber, 77963 Schwanau Markus Reinbold, 79348 Freiamt Drucksache 210/ 2021 Seite 2 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 210/ 2021 Seite 3 Sachdarstellung Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019) beschlossen. Während zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach bereits im vergangenen Jahr 2020 ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde nun am 19.05.2021 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und Herrn Bürgermeister Thomas Schäfer, Herrn Bürgermeister Erik Weide und Herrn Bürgermeister Matthias Litterst unterzeichnet. Am 03.07.2021 ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft getreten. Der Zusammenschluss mit weiteren Gemeinden folgt im Jahr 2022. Die Mitgliedsgemeinden können in eigener Verantwortung entsprechend einem Einwohnerschlüssel Mitglieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen. Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 27.07.2020 (Beschlussvorlage 7/2021) Eugen Göppert und Herr Peter Klimsch als Vertreter der Gemeinde Schuttertal im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 19.07.2021 (Drucksache 82/2021) Roland Herzog, Michael Vergin, Eckhard Schreiber und Markus Reinbold als Vertreter der Gemeinde Friesenheim im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. ________________ Markus Ibert __________________ Tilman Petters ____________________ Friederike Ohnemus Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verla ssen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.