Beschlussvorlage (Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern)
18. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 10/101 Sachbearbeitung: Bußhardt Drucksache Nr.: 223/2021 Az.: 023.04 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 06.10.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Drucksache 223/ 2021 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für die betreffende Gremien mitzuteilen. Bislang wurde die Institution „Freundeskreis Flüchtlinge“ von Herrn Dr. Rahman (als Mitglied) und Frau Dr. Kempchen (als Stellvertretung) im Interkulturellen Beirat vertreten. Da Herr Dr. Rahman aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, soll die bisherige Stellvertretung Frau Dr. Kempchen dauerhaft im Beirat mitwirken. Deshalb wird Frau Dr. Kempchen als ständiges Mitglied und Frau Mirav Sido als ihre Stellvertretung zur Wahl vorgeschlagen. Interkultureller Beirat Institution Mitglied Freundeskreis Flüchtlinge bisher: Dr. Ali Rahman, Zum Schützenhaus 7 77933 Lahr Stellvertretung: Dr. Stephanie Kempchen Wasserklammstr. 4 77933 Lahr Freundeskreis Flüchtlinge neu: Dr. Stephanie Kempchen Wasserklammstr. 4 77933 Lahr Stellvertretung: Mirav Sido Im Münchtal 62 77933 Lahr Drucksache 223/ 2021 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt __________________ Markus Ibert Oberbürgermeister __________________ Friederike Ohnemus Anlage(n): Anlage 0 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.