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Beschlussvorlage (Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung)

                                    
                                        Anlage

Hintergrundinformationen zur Verbandslösung
Argumente und Kosten für eine große gemeinsame Lösung
im

Zweckverband Klärschlammverwertung Südbaden

Technische Rahmenbedingungen
Die Phosphorrückgewinnung direkt aus dem Klärschlamm wird bisher nur in wenigen
Anlagen im großtechnischen Maßstab praktiziert. Bei großen Kläranlagen bzw. bei
großem Klärschlammaufkommen ist derzeit die Monoklärschlammverbrennung die
technisch sinnvollste Vorbehandlung. Der im Klärschlamm gebundene Phosphor
konzentriert sich in der Asche um den Faktor 8 auf und ist dann in einem zweiten
Schritt wirtschaftlicher rückgewinnbar.
Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen befindet sich noch in der
Entwicklung. Die Aufbereitung ist sehr komplex und erfolgt in verschiedenen
Schritten unter Zugabe verschiedenster Säuren/Laugen. Zurzeit wird
wissenschaftlich untersucht, ob der Phosphor in der Klärschlammasche nicht auch
direkt landwirtschaftlich verwertet werden kann (Voraussetzung: Einhaltung der
Düngemittelverordnung).
Die Bundesregierung geht in der Begründung zur Verordnung von der Errichtung
neuer Verbrennungskapazitäten in Deutschland in einer Größenordnung von
1,2 Mio. t Originalsubstanz aus, wobei diese Größenordnung als zu niedrig erscheint.
Die Monoklärschlammverbrennung ist eine seit Jahrzehnten bewährte Technik; die
Marktreife alternativer Verfahren ist in absehbarer Zeit nicht erkennbar.
In Baden-Württemberg fehlen mindestens vier neue Anlagen, um grundsätzlich den
zukünftigen Bedarf abzudecken.

Standort Kläranlage Forchheim
Eine Machbarkeitsstudie zur thermischen Klärschlammverwertung auf dem Gelände
der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in Forchheim weist
nach, dass der Standort aus technischer Sicht geeignet ist. Darüber hinaus sind
grundsätzliche baurechtliche oder naturschutzrechtliche k.o.-Kriterien nach einer
Vorprüfung durch das RP Freiburg nicht zu erkennen.
Der Standort ist auch ideal für die Annahme externer Schlämme (Nähe zur
Autobahn, keine Durchfahrt von Wohnbebauung, keine Bebauung in der
Nachbarschaft, vorhandene Infrastruktur für Energie, Personal, Entsorgung usw., etc.
– Ausnahme: Verwertung der überschüssigen Energie).

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Die Investitionskosten einer Monoklärschlammverbrennungsanlage wurden mit Stand
2018 auf mindestens 25 bis 40 Mio. Euro je nach Größe der Anlage geschätzt. Die
spezifischen Gesamtkosten der Monoverbrennung betragen für eine Anlagengröße
nur für das Klärschlammaufkommen beim AZV Breisgauer Bucht ca.104 Euro,
brutto/t Klärschlamm. Bei einer doppelt so großen Anlage reduzieren sich die Kosten
um rund 25%. Nicht enthalten ist hierbei die Phosphorrückgewinnung aus der Asche.

Strategie
Die neuen Anforderungen zur Phosphorrückgewinnung betreffen alle
Kläranlagenbetreiber gleichermaßen. In der Region zwischen Rastatt und Lörrach,
entlang der Autobahn A5 mit maximalen Transportzeiten zur zentral gelegenen
Kläranlage in Forchheim von rund einer Stunde, fallen 120.000 t Originalsubstanz
Klärschlamm an. Die Umsetzung einer regionalen, interkommunalen Lösung
erscheint in vielerlei Hinsicht sinnvoll:
 Regionaler Lösungsansatz
 Wirtschaftliche Größenordnung, Betrieb an nur einem Standort
 Unabhängig vom volatilen Absatzmarkt, verlässlich
 Zukunftsfähig
 Flexibel in der weiteren Umsetzung
Mit den Vertretern großer Kläranlagenbetreiber in dieser Region wurden die
wesentlichen Eckpunkte dieser Strategie ausgearbeitet. Eine wirtschaftliche
Mindestgröße von 80.000 t Klärschlamm Originalsubstanz erscheint realisierbar.
Vorrang hat die Bündelung der Klärschlammmengen und die Realisierung der
Monoklärschlammverbrennung als technisch sinnvolle Voraussetzung für die
Phosphorrückgewinnung auf dem Gelände des AZV Breisgauer Bucht. Die
Entscheidung über die Art der Phosphorrückgewinnung wird erst später, wenn
technische und wirtschaftliche Verfahren/Anlagenkonzepte marktreif entwickelt
wurden, vorgenommen.

Organisationsform
Auf der Grundlage eines Gutachtens durch die bakertilly Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH Stuttgart zur Beurteilung der sinnvollsten Organisationsform einer
interkommunalen Zusammenarbeit kann als Ergebnis festgehalten werden, dass die
Organisation in Form eines reinen Zweckverbandes die meisten Vorzüge aufweist.
Die Entscheidungsgremien des neu gegründeten Zweckverbands können dann,
angepasst an die mittelfristigen Entwicklungen auf dem Klärschlammentsorgungsmarkt, die weiteren Schritte, wie z.B. auch die Gründung einer Tochtergesellschaft,
beschließen.
Der Satzungsentwurf wurde mit dem RP Freiburg intensiv abgestimmt. Die
essentiellen Festlegungen werden nachfolgend zusammengefasst:
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-

Der Zweckverband hat die Aufgabe, die bei den Mitgliedern anfallenden
Klärschlämme thermisch zu verwerten und den Phosphor zurückzugewinnen
(Andienungspflicht der Mitglieder).

-

Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter,
insbesondere des Abwasserzweckverbands Breisgauer Bucht, bedienen.

-

Der AZV Breisgauer Bucht besitzt ein Vetorecht (Begründung: beim Bau einer
Anlage auf dem Gelände der Kläranlage in Forchheim sind viele Schnittstellen
zum Betrieb der Kläranlage zu berücksichtigen).

-

Kein Stammkapital; Kapitaldienstumlage im Verhältnis der
Klärschlammkontingente; Betriebskostenumlage im Verhältnis der im
Wirtschaftsjahr angelieferten Mengen in Tonnen.

-

Klärschlammtransport zur Monoverbrennungsanlage in eigener Verantwortung
und auf eigene Kosten der Verbandsmitglieder.

-

Vorhaltung von Klärschlammspeichern für die Dauer von 10 Wochen in
eigenem Wirkungsbereich der Verbandsmitglieder (für Revisionszeiten der
Monoverbrennung).

Bei der Beschlussfassung der zukünftigen Verbandsmitglieder zur Mitgliedschaft, die
wiederum selber in Form von Zweckverbänden organisiert sind, muss vorab die
Zustimmung in den jeweiligen Mitgliedsgemeinden (Gemeinderatsbeschluss)
herbeigeführt werden.
Die Bestimmung der jeweiligen Klärschlammkontingente der zukünftigen
Verbandsmitglieder erfolgt nach festgelegten Kriterien auf der Grundlage des
durchschnittlichen Klärschlammanfalls der letzten drei Jahre. Zukünftige
Entwicklungen werden durch eine pauschale Vorhalteleistung bei der
Monoverbrennungsanlage in Höhe von rund 20% berücksichtigt. Die Erhebung der
notwendigen Daten erfolgt durch die iat – Ingenieurberatung GmbH Stuttgart.
Zeitschiene
12.10.2020 Informationsveranstaltung für die Region
25.11.2020 Grundsatzbeschluss AZV Breisgauer Bucht
2021 Beschlüsse der regionalen Verbandsmitglieder
02/2022 Offizielle Verbandsgründung
„Klärschlammverwertung Südbaden – KZV Südbaden“
2022 bis 2028 Planung und Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage
2029 Inbetriebnahme

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