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Beschlussvorlage (Anlage 0 - unterschriebene Vorlage)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Stahl

Drucksache Nr.: 187/2021
Az.: 60/602 St

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

605 Tiefbau

20 Kämmerei

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.09.2021

vorberatend

nichtöffentlich

abgesetzt

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

06.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
BP Feuerwache West
- Herstellung der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen Bewilligung Mittelmehrbedarf für die Jahre 2021 bis 2026

Beschlussvorschlag:
I. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des
Bebauungsplans Feuerwache West mit Mehrkosten in der mittelfristigen Finanzplanung i.H.
v. insgesamt 500.000,- EUR.
II. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen erforderli­
chen, noch zu erteilenden Aufträge in Höhe von insgesamt 515.840,02 € im Jahr 2021 zu
vergeben und somit die Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen in den Folgejahren
einzugehen (hiervon 500.000,- € als zusätzlicher Finanzbedarf, 15.000,- € sind bereits im
Budget vorhanden).
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Mittelansätze bei Investiti­
onsauftrag I 126 0003 0001 (Feuerwache West - Artenschutz und Ausgleich) in den Plan­
entwurf 2022 bzw. die mittelfristige Planung gemäß der folgenden Aufteilung aufzunehmen:
2022: 233.000,-€; 2023: 147.000,-€; 2024: 70.000,-€, 2025: 31.000,-€; 2026: 19.000,€

Seite 2

Drucksache 187/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

El

Die finanziellen/personellen Auswirkungen könnemaufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage betgefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
ES Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
fohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

70.000,-

50.000,-

in EUR
283.000,-

147.000,-

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

50.000,- € (dauerhafte Pflege der Ausgleichsfiächen)+ Abschreibun­
gen und kalkulatorische Verzinsung 15.000 € p.a.

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Steile / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

GJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

GNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

GNein

Drucksache 187/2021

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Sachdarstellung
im Haushaltsplan 2021 sind im Investitionshaushalt bei Investätionsauftrag I 126 0003 0001
Mittel für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Feuerwache West
eingestellt.
Für 2021 waren 380.000,- € eingestellt, weitere 50.000,- € als Verpflichtungsermächtigung
(VE), die für die Bepflanzung der Erschließungsstraße vorgesehen waren, sowie in der
Planung weitere 50.000,- € für das HH-Jahr 2022. Insgesamt war somit ein Budget von
430.000,- € (ohne die Verpflichtungsermächtigungen) vorgesehen. Damit ergibt sich folgen­
de Kostenfortschreibung:
Haushaltsjahr

2021

2022

Ursprüngliche
Planung

Ansatz
VE

380.000
50.000

50.000

KostenfortSchreibung

Ansatz
VE

380.000
50.000

283.000

Abweichung

|

2023

2024

2025

2026

SUMME
430.000

147.000

70.000

31.000

19.000

930.000

\ + 233.000\+147.000] +70.000] +31.000] + 19.000] +500.000

Die ersten Kostenannahmen erfolgten zu einem Zeitpunkt der Projektplanung, zu der noch
keine aussagekräftigen Unterlagen der mit der planerischen Beratung und Umsetzung Beauf­
tragten (Büro Läufer in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt Mario Käppis) Vorlagen.
Der komplette Umfang und die Komplexität der Ausgleichsmaßnahmen waren noch nicht
einschätzbar. Der konkrete erforderliche Umfang ergab sich erst im Zuge der Untersuchungs­
arbeiten durch das Büro Läufer.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Feuerwache erfolgte am 26.01.2021.
Zu diesem Zeitpunkt war zwar der Flächenbedarf für artenschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vom Büro Läufer ermittelt, es standen jedoch
noch nicht alle Ausgleichsflächen in ihrer örtlichen Lage und Ausgestaltung fest. Um den an­
visierten Baubeginn für die Feuerwache und Außenanlagenflächen einzuhalten, musste die
Ausschreibung und Beauftragung für den ersten Teil der CEF-Fiächen jedoch schon im De­
zember 2020 erfolgen.
Dieser erste Bauauftrag (Bauabschnitt BA1) betraf die Ausgleichsflächen, die als Umsied­
lungsflächen für Eidechsen und Vögel aus den geplanten Bauflächen zum Bau der Feuer­
wache mit Außenanlage sowie der Erschließungsstraße Nord und Süd erforderlich waren.
Im Wettrennen um den zeitnahen Baubeginn der Feuerwache mussten sehr kurzfristig
geeignete Ausgleichsflächen gefunden werden. Grundvorgaben für die Flächensuche waren
zum einen hohe fachliche Anforderungen an die Lage und Eignung der Flächen und gleich­
zeitig eine kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen (d.h. auch ohne langwierige Kündigung
landwirtschaftlicher Pächter. Trotz großer Mühe und hohem Einsatz konnten so nur viele
kleinteilige, aber kurzfristig verfügbare Maßnahmenflächen realisiert werden. Mit der hohen
Zahl an Einzelflächen (vier Flächen innerhalb des Bebauungsplan-Geländes, sechs externe
Flächen) war und ist auch im Verhältnis ein deutlich erhöhter Aufwand bei Planung, Baulei­
tung, Bau und Monitoring verbunden. Nicht zuletzt durch die zeitlich anspruchsvolle Koordi­
nierung der verschiedenen Bauabschnitte ergab sich ein Projekt in einer Komplexität, die es
lange nicht gegeben hatte.
Beispielsweise zeigt sich die hohe ökologische Ausgangsqualität der Eingriffsfläche darin,
dass zum 13.07.2021 aus dem Baufeld der Feuerwache, der Fläche für die Außenanlagen
sowie der nördlichen und südlichen Erschließungsstraße bereits 445 Mauereidechsen sowie
197 Zauneidechsen in drei externe CEF-Flächen umgesiedelt worden sind.
(CEF=continued ecological functionality)

Drucksache 187/2021

Seite 4

Bereits nach Baubeginn im Januar 2021 zeigte sich, dass eine vorgesehene
Ausgleichsfläche doch nicht zur Verfügung stand. Hierfür mussten kurzfristig zwei
Ersatzflächen realisiert werden, die in dieser Form nicht in der Ausschreibung enthalten war.
Hierdurch erklärt sich, dass es zu Nachträgen bzw. Mehrmengen für den ersten Auftrag kam.
Ein Mehrbedarf bzw. die Notwendigkeit von Nachträgen ergab sich auch aus den Anforde­
rungen der ökologischen Baubegleitung insbesondere an die Pflegemaßnahmen.
Im Zuge der Planungen für die Herstellung der Ausgleichsflächen für den zweiten Bauab­
schnitt (BA 2 - Ostgrabenerweiterung) zeigte sich weiterer zusätzlicher Umfang der erforder­
lichen Maßnahmen und deren Kosten. Diese Kosten können inzwischen durch den konkreti­
sierten Planungsstand genauer benannt werden, die Kostenaufteilung ist in Anlage 1 dargestelit.
Für die über 25.000 qm entstandenen neuen Ausgleichs- und CEF-Flächen sind dauerhafte
Folgekosten für die Pflege in Höhe von ca. 50.000,- € p.a. (ab 2024 bzw. 2027) vorzusehen.
Die im Rahmen des zweiten Bauabschnitts herzustellenden Ausgleichsmaßnahmen bereiten
die für 2023 geplante Aufweitung des Ostgrabens vor. In den Bau- und Honorarkosten für
diesen Abschnitt sind z.B. enthalten:
• Gehölzrodung im Randbereich mit vorheriger Überprüfung auf Fledermäuse,
• im Herbst 2021 Herstellung von zwei weiteren externen CEF-Maßnahmen (Fläche E5
Flugplatz nördlich Tower und E6 Fläche beim Friedhof Hugsweier) mit Steinriegeln und
Gehölzpflanzungen,
• Absammeln und Umsiedeln der Eidechsen aus dem Bereich des Ostgrabens im Frühjahr
bis Herbst 2022,
• Mahd der Grabenfläche während des Umsiedlungsjahrs.
• Pflege der Randflächen während des Bau-Jahrs 2023,
• Wiederbegrünung nach Ausbau mit Ansaat und Randbepflanzung,
• je insgesamt drei Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die wiederhergestellte
Ostgrabenfläche sowie für die externen CEF-Flächen sowie für zwei CEF-Flächen des
Bauabschnitts „0“ im Baugebiet,
• Baumpflanzung entlang der Erschließungsstraße gemäß Bebauungsplan.
Die Ausschreibung der Bauleistungen sollte noch Ende September 2021 starten, damit die
Erdbau- und Pflanzarbeiten zur Herstellung der CEF-Maßnahmen noch im HerbstAA/inter
2021/2022 erfolgen können. Einhergehend hiermit muss für die CEF-Flächen sowohl eine
verpflichtende Pflege- und Entwicklungsplanung als auch das Monitoring für die CEF-Flächen
beauftragt werden, das durch den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht für fünf Jahre vorge­
schrieben ist.
Ostaraben:
Der Ostgraben im Bereich zwischen der Europastraße und der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße
ist aus wasserrechtlicher Sicht und nutzerbedingt umzubauen und erfolgt in Federführung der
Abteilung Tiefbau.
Zum einen erfolgte eine zwingende wasserrechtliche Vorgabe durch das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, dass die bisherige Ableitung des Retentionsgrabens nach
Norden in den Mischwasserkanai nicht mehr zulässig ist. Der Entwässerungsgraben muss
künftig nach Süden zum Muserebach hin entwässern. Hierfür ist die Entwässerungsrichtung
des Grabens zu drehen und der Abfluss nach Süden zu drosseln. Zudem ist ein teils neues
Grabensystem östlich der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße zu erstellen, um den Muserebach zu
erreichen.
Weiterhin muss eine Aufweitung bzw. der Ausbau des Entwässerungsgrabens erfolgen, um
den Entwässerungsbedarf für die anliegenden Grundstücke (u.a. Feuerwache West) zu
decken. Auf die Anlage einer eigenen Einstaumulde als Zwischenlösung konnte in Absprache

Drucksache 187/2021

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mit dem Landratsamt verzichtet werden. Ausschlaggebend war hierfür jedoch die Zusage
eines zeitnahen Ausbaus der Ableitung in Richtung Muserebach beginnend im Jahr 2022.
Es wird gebeten dem Beschlussvorschiag der Verwaltung zuzustimmen.

/

Tilman Retters

Richard Sottru

AnlaaefnV
Anlage 1 Darstellung der Kosten für Ausgleichsmaßnahmen
Anlage 2: Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebiets Feuerwache West
Anlage 3 übersichtsplan Externe CEF-Flächen für Feuerwache West
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas­
sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.