Beschlussvorlage (Anlage 0 - unterschriebene Vorlage)
18. Oktober 2021
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Stahl Drucksache Nr.: 187/2021 Az.: 60/602 St An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 Tiefbau 20 Kämmerei Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.09.2021 vorberatend nichtöffentlich abgesetzt Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 06.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Betreff: BP Feuerwache West - Herstellung der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen Bewilligung Mittelmehrbedarf für die Jahre 2021 bis 2026 Beschlussvorschlag: I. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans Feuerwache West mit Mehrkosten in der mittelfristigen Finanzplanung i.H. v. insgesamt 500.000,- EUR. II. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen erforderli chen, noch zu erteilenden Aufträge in Höhe von insgesamt 515.840,02 € im Jahr 2021 zu vergeben und somit die Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen in den Folgejahren einzugehen (hiervon 500.000,- € als zusätzlicher Finanzbedarf, 15.000,- € sind bereits im Budget vorhanden). III. Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Mittelansätze bei Investiti onsauftrag I 126 0003 0001 (Feuerwache West - Artenschutz und Ausgleich) in den Plan entwurf 2022 bzw. die mittelfristige Planung gemäß der folgenden Aufteilung aufzunehmen: 2022: 233.000,-€; 2023: 147.000,-€; 2024: 70.000,-€, 2025: 31.000,-€; 2026: 19.000,€ Seite 2 Drucksache 187/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR El Die finanziellen/personellen Auswirkungen könnemaufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage betgefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ES Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel fohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2021 2022 2023 2024 2025 ff. 70.000,- 50.000,- in EUR 283.000,- 147.000,- Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 50.000,- € (dauerhafte Pflege der Ausgleichsfiächen)+ Abschreibun gen und kalkulatorische Verzinsung 15.000 € p.a. SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Steile / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten GJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) GNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) GNein Drucksache 187/2021 Seite 3 Sachdarstellung im Haushaltsplan 2021 sind im Investitionshaushalt bei Investätionsauftrag I 126 0003 0001 Mittel für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Feuerwache West eingestellt. Für 2021 waren 380.000,- € eingestellt, weitere 50.000,- € als Verpflichtungsermächtigung (VE), die für die Bepflanzung der Erschließungsstraße vorgesehen waren, sowie in der Planung weitere 50.000,- € für das HH-Jahr 2022. Insgesamt war somit ein Budget von 430.000,- € (ohne die Verpflichtungsermächtigungen) vorgesehen. Damit ergibt sich folgen de Kostenfortschreibung: Haushaltsjahr 2021 2022 Ursprüngliche Planung Ansatz VE 380.000 50.000 50.000 KostenfortSchreibung Ansatz VE 380.000 50.000 283.000 Abweichung | 2023 2024 2025 2026 SUMME 430.000 147.000 70.000 31.000 19.000 930.000 \ + 233.000\+147.000] +70.000] +31.000] + 19.000] +500.000 Die ersten Kostenannahmen erfolgten zu einem Zeitpunkt der Projektplanung, zu der noch keine aussagekräftigen Unterlagen der mit der planerischen Beratung und Umsetzung Beauf tragten (Büro Läufer in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt Mario Käppis) Vorlagen. Der komplette Umfang und die Komplexität der Ausgleichsmaßnahmen waren noch nicht einschätzbar. Der konkrete erforderliche Umfang ergab sich erst im Zuge der Untersuchungs arbeiten durch das Büro Läufer. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Feuerwache erfolgte am 26.01.2021. Zu diesem Zeitpunkt war zwar der Flächenbedarf für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vom Büro Läufer ermittelt, es standen jedoch noch nicht alle Ausgleichsflächen in ihrer örtlichen Lage und Ausgestaltung fest. Um den an visierten Baubeginn für die Feuerwache und Außenanlagenflächen einzuhalten, musste die Ausschreibung und Beauftragung für den ersten Teil der CEF-Fiächen jedoch schon im De zember 2020 erfolgen. Dieser erste Bauauftrag (Bauabschnitt BA1) betraf die Ausgleichsflächen, die als Umsied lungsflächen für Eidechsen und Vögel aus den geplanten Bauflächen zum Bau der Feuer wache mit Außenanlage sowie der Erschließungsstraße Nord und Süd erforderlich waren. Im Wettrennen um den zeitnahen Baubeginn der Feuerwache mussten sehr kurzfristig geeignete Ausgleichsflächen gefunden werden. Grundvorgaben für die Flächensuche waren zum einen hohe fachliche Anforderungen an die Lage und Eignung der Flächen und gleich zeitig eine kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen (d.h. auch ohne langwierige Kündigung landwirtschaftlicher Pächter. Trotz großer Mühe und hohem Einsatz konnten so nur viele kleinteilige, aber kurzfristig verfügbare Maßnahmenflächen realisiert werden. Mit der hohen Zahl an Einzelflächen (vier Flächen innerhalb des Bebauungsplan-Geländes, sechs externe Flächen) war und ist auch im Verhältnis ein deutlich erhöhter Aufwand bei Planung, Baulei tung, Bau und Monitoring verbunden. Nicht zuletzt durch die zeitlich anspruchsvolle Koordi nierung der verschiedenen Bauabschnitte ergab sich ein Projekt in einer Komplexität, die es lange nicht gegeben hatte. Beispielsweise zeigt sich die hohe ökologische Ausgangsqualität der Eingriffsfläche darin, dass zum 13.07.2021 aus dem Baufeld der Feuerwache, der Fläche für die Außenanlagen sowie der nördlichen und südlichen Erschließungsstraße bereits 445 Mauereidechsen sowie 197 Zauneidechsen in drei externe CEF-Flächen umgesiedelt worden sind. (CEF=continued ecological functionality) Drucksache 187/2021 Seite 4 Bereits nach Baubeginn im Januar 2021 zeigte sich, dass eine vorgesehene Ausgleichsfläche doch nicht zur Verfügung stand. Hierfür mussten kurzfristig zwei Ersatzflächen realisiert werden, die in dieser Form nicht in der Ausschreibung enthalten war. Hierdurch erklärt sich, dass es zu Nachträgen bzw. Mehrmengen für den ersten Auftrag kam. Ein Mehrbedarf bzw. die Notwendigkeit von Nachträgen ergab sich auch aus den Anforde rungen der ökologischen Baubegleitung insbesondere an die Pflegemaßnahmen. Im Zuge der Planungen für die Herstellung der Ausgleichsflächen für den zweiten Bauab schnitt (BA 2 - Ostgrabenerweiterung) zeigte sich weiterer zusätzlicher Umfang der erforder lichen Maßnahmen und deren Kosten. Diese Kosten können inzwischen durch den konkreti sierten Planungsstand genauer benannt werden, die Kostenaufteilung ist in Anlage 1 dargestelit. Für die über 25.000 qm entstandenen neuen Ausgleichs- und CEF-Flächen sind dauerhafte Folgekosten für die Pflege in Höhe von ca. 50.000,- € p.a. (ab 2024 bzw. 2027) vorzusehen. Die im Rahmen des zweiten Bauabschnitts herzustellenden Ausgleichsmaßnahmen bereiten die für 2023 geplante Aufweitung des Ostgrabens vor. In den Bau- und Honorarkosten für diesen Abschnitt sind z.B. enthalten: • Gehölzrodung im Randbereich mit vorheriger Überprüfung auf Fledermäuse, • im Herbst 2021 Herstellung von zwei weiteren externen CEF-Maßnahmen (Fläche E5 Flugplatz nördlich Tower und E6 Fläche beim Friedhof Hugsweier) mit Steinriegeln und Gehölzpflanzungen, • Absammeln und Umsiedeln der Eidechsen aus dem Bereich des Ostgrabens im Frühjahr bis Herbst 2022, • Mahd der Grabenfläche während des Umsiedlungsjahrs. • Pflege der Randflächen während des Bau-Jahrs 2023, • Wiederbegrünung nach Ausbau mit Ansaat und Randbepflanzung, • je insgesamt drei Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die wiederhergestellte Ostgrabenfläche sowie für die externen CEF-Flächen sowie für zwei CEF-Flächen des Bauabschnitts „0“ im Baugebiet, • Baumpflanzung entlang der Erschließungsstraße gemäß Bebauungsplan. Die Ausschreibung der Bauleistungen sollte noch Ende September 2021 starten, damit die Erdbau- und Pflanzarbeiten zur Herstellung der CEF-Maßnahmen noch im HerbstAA/inter 2021/2022 erfolgen können. Einhergehend hiermit muss für die CEF-Flächen sowohl eine verpflichtende Pflege- und Entwicklungsplanung als auch das Monitoring für die CEF-Flächen beauftragt werden, das durch den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht für fünf Jahre vorge schrieben ist. Ostaraben: Der Ostgraben im Bereich zwischen der Europastraße und der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße ist aus wasserrechtlicher Sicht und nutzerbedingt umzubauen und erfolgt in Federführung der Abteilung Tiefbau. Zum einen erfolgte eine zwingende wasserrechtliche Vorgabe durch das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, dass die bisherige Ableitung des Retentionsgrabens nach Norden in den Mischwasserkanai nicht mehr zulässig ist. Der Entwässerungsgraben muss künftig nach Süden zum Muserebach hin entwässern. Hierfür ist die Entwässerungsrichtung des Grabens zu drehen und der Abfluss nach Süden zu drosseln. Zudem ist ein teils neues Grabensystem östlich der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße zu erstellen, um den Muserebach zu erreichen. Weiterhin muss eine Aufweitung bzw. der Ausbau des Entwässerungsgrabens erfolgen, um den Entwässerungsbedarf für die anliegenden Grundstücke (u.a. Feuerwache West) zu decken. Auf die Anlage einer eigenen Einstaumulde als Zwischenlösung konnte in Absprache Drucksache 187/2021 Seite 5 mit dem Landratsamt verzichtet werden. Ausschlaggebend war hierfür jedoch die Zusage eines zeitnahen Ausbaus der Ableitung in Richtung Muserebach beginnend im Jahr 2022. Es wird gebeten dem Beschlussvorschiag der Verwaltung zuzustimmen. / Tilman Retters Richard Sottru AnlaaefnV Anlage 1 Darstellung der Kosten für Ausgleichsmaßnahmen Anlage 2: Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebiets Feuerwache West Anlage 3 übersichtsplan Externe CEF-Flächen für Feuerwache West Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.