Beschlussvorlage (Anlage 0)
18. Oktober 2021
1 Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 223/2021 Az.: 023.04 Federführende Stelle: 10/101 Sachbearbeitung: Bußhardt An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen Freigabe__________________________________________________________________________________ Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 06.10.2021. //I y Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Seite 2 Drucksache 223/2021 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, VertreterZ-innen und StellvertreterZ-innen für die betreffende Gremien mitzuteilen. Bislang wurde die Institution „Freundeskreis Flüchtlinge“ von Herrn Dr. Rahman (als Mitglied) und Frau Dr. Kempchen (als Stellvertretung) im Interkulturellen Beirat vertreten. Da Herr Dr. Rahman aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, soll die bisherige Stellvertretung Frau Dr. Kempchen dauerhaft im Beirat mitwirken. Deshalb wird Frau Dr. Kempchen als ständiges Mitglied und Frau Mirav Sido als ihre Stellvertretung zur Wahl vorgeschlagen. Interkultureller Beirat Institution Mitglied Freundeskreis Flüchtlinge bisher: Dr. Ali Rahman, Zum Schützenhaus 7 77933 Lahr Stellvertretung: Dr. Stephanie Kempchen Wasserklammstr. 4 77933 Lahr Freundeskreis Flüchtlinge neu: Dr. Stephanie Kempchen Wasserklammstr. 4 77933 Lahr Stellvertretung: Mirav Sido Im Münchtal 62 77933 Lahr Seite 3 Drucksache 223/2021 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen M Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe darf) □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Friederike Ohnemus Oberbürgermeister Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.