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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 211/2021
Az.: 708.10

Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Herzog
An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürge

ister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
_______________________________________________________________

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweck­
verband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)"

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt
die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Lahr, in der Verbandsversammlung des
Abwasserverbands Raumschaft Lahr folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Raumschaft Lahr stimmt der
Gründung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“
und dem Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum Zweckverband „Klär­
schlammverwertung Zweckverband Südbaden“ auf Grundlage der beiliegenden Ver­
bandssatzung gemäß Anlage 1 zu“

Drucksache 211/2021

Seite 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

E3

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)

□ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

2021

2020

|

2022

|

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besol­
dungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

QNein

Drucksache 211/2021

Seite 3

Sachdarstellung
I. Rechtliche Hintergründe der Befassung des Sachverhalts im Gemeinderat
Dem Oberbürgermeister der Stadt Lahr ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt
Lahr zur dauernden selbstständigen Erledigung die Aufgabe übertragen worden, Weisungen an
die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Lahr in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden
zu erteilen. Ausgenommen davon sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4. bb) „die Festlegung der strategi­
schen Ziele des Zweckverbands“ und gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4. bc) „Angelegenheiten von beson­
derer oder grundsätzlicher Bedeutung
Das vorliegende Vorhaben - der Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr (AWV) zu einem
neu zu gründenden Zweckverband - erfüllt die Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände
zweifelsfrei.
Daher ist der Gemeinderat vor der Abstimmung der städtischen Vertreter und Vertreterinnen im
Zuge der noch folgenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung des AWV zu hören.

II. Technische Hintergründe / Sachverhalt
A. Allgemeines
Bisher wird der auf der Kläranlage Lahr anfallende Klärschlamm durch Co-Verbrennung in einem
Zementwerk thermisch verwertet. Jährlich fallen rd. 5.000 t Klärschlamm (bezogen auf einen TR
von 25%) an.
Die Novellierung der Klärschlammverordnung (KVO, vom 03.10.2017), lässt diesen Verwertungs­
weg für unseren Klärschlamm ab 2029 nicht mehr zu. Ziel der Novelle der KVO ist es, den endli­
chen Wertstoff Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen.
Um den Vorgaben der KVO künftig entsprechen zu können, wird die Monoverbrennung des Klär­
schlammes als notwendiger, entscheidender Schritt gesehen um den Phosphor in der Klär­
schlammasche verwertbar zu machen. Dazu müssen jetzt die Entscheidungen gefällt werden, um
entsprechende Verbrennungskapazitäten schaffen zu können. Mit dem Beitritt zum KZV könnten
ab 2029 die Klärschlämme des AWV entsprechend den Vorgaben der Klärschlammverordnung
wirtschaftlich günstig und ökologisch sinnvoll verwertet werden.

B. Anforderungen aus der Klärschlammverordnung
Die Anforderungen aus der Novelle der KVO lassen sich wie folgt zusammenfassen:
■ Grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm; Rückgewinnungsquote
direkt aus dem Klärschlamm 50% (bzw. <20g/kg TM) oder 80% aus der Klärschlammasche;
* Umsetzung bei Kläranlagen >100.000 EW bis zum 01.01.2029; Kläranlagen > 50.000 EW bis
zum 01.01.2032, Befreiung von der Pflicht bei Kläranlagen < 50.000 EW nur in Ausnahmefäl­
len;
■ Konzeptvorlage bei den Aufsichtsbehörden bis 2023;
■ statt Phosphorrückgewinnung ist auch die Einlagerung von Klärschlammasche in Monodepo­
nien zur späteren Verwertung bzw. die direkte stoffliche Verwertung, falls der Phosphor in der
Asche direkt pflanzenverfügbar vorliegt, zulässig.

Drucksache 211/2021

Seite 4

C. Verbandslösung: Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
In den zurückliegenden Sitzungen der Verbandsversammlung des AWV wurde die Thematik be­
reits mehrfach behandelt. Außerdem hat die Verbandsversammlung dem Beitritt zum neu zu grün­
denden Zweckverband vorbehaltlich der Behandlung in den Gemeinderäten zugestimmt. Der
AWV war eng an den Überlegungen und an den Prozessen der initiative für eine große Verbands­
lösung beteiligt.
Hintergrund der Initiative war insbesondere der immer schwieriger werdende Entsorgungsmarkt
für Klärschlamm. Die Änderungen der Klärschlammentsorgung haben zu einem deutlichen Nach­
frageüberhang geführt, was sich wiederum in überproportional steigenden Preisen für die Klär­
schlammentsorgung niederschlägt. Außerdem lassen die aktuellen Entwicklungen die Gefahr er­
kennen, dass der Markt die erforderliche Abnahme- und Entsorgungssicherheit nicht nachhaltig
gewährleisten kann.
im Ergebnis zeigt sich, dass eine zentrale Lösung unter Federführung eines neu zu gründenden
Verbandes - Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden - die richtige und zukunftsweise
Lösung darstellt. Dieser Einschätzung wird auch behördenseitig geteilt. Das Umweltministerium
Baden-Württemberg favorisiert die Gründung größerer Verbände, die zukünftig die Entsorgungs­
sicherheit für die Klärschlammverwertung durch eine Monoverbrennung (ausschließlich Klär­
schlamm) mit anschließender Phosphorrückgewinnung sicherstellen.
Unter Federführung des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, als größtem Klärschlamm­
produzenten in Südbaden, wurde die Initiative ergriffen, für diese Aufgabe einen Zweckverband
zu gründen. Dabei wird der Bau einer Monoverbrennungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage
angestrebt. Eine Vorabstimmung hinsichtlich des Standortes für die Monoverbrennungsanlage
wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Nachbargemeinde Forchheim mit positi­
vem Ergebnis geführt.
Am 12.10.2020 fand in Freiburg eine Informationsveranstaltung statt, an der die verantwortlichen
Betreiber der Kläranlagen von Rastatt bis Lörrach eingeladen waren. Es zeichnet sich ab, dass
nahezu alle diesen gemeinsamen kommunalen Weg der Klärschlammverwertung ab 2029 durch
den Beitritt zum KZV mitgehen werden.
Für den Beitritt zum KZV sprechen u.a. folgende Gründe:
■ Der KZV erzielt mit einer großen Anlage einen günstigeren Verwertungspreis, als dies bei klei­
neren Einheiten der Fall ist.
■ Die Verwertung erfolgt weiterhin regional, kurze Transportwege.
■ Die Phosphorrückgewinnung wird vom KZV übernommen.
■ Sicherstellung der zukünftigen Klärschlammverwertung, Unabhängigkeit von Marktentwicklun­
gen und Engpässen bei der Verwertung.
In der Anlage 2 „Hintergrundinformationen zur Verbandslösung“ werden die Argumente und Kos­
ten für die gemeinsame Lösung erläutert. Außerdem ist der mit dem Regierungspräsidium abge­
stimmte Satzungsentwurf beigefügt.

Drucksache 211/2021

Seite 5

Die Stadt Lahr ist von möglichen finanziellen Auswirkungen indirekt betroffen. Der Abwasserver­
band Raumschaft Lahr finanziert sich über Umlagen, die von den Verbandsmitgliedern zu ent­
richten sind (im Fall der Stadt Lahr erfolgen die Zahlungen über den Wirtschaftsplan des Eigen­
betriebs Abwasserbeseitigung). Die Verbandsumlagen sind kostendeckend bemessen und ent­
halten folglich die Kosten für die Klärschlammentsorgung, die bislang am Markt ausgeschrieben
und an externe Dienstleister vergeben wurde. Die konkreten Kosten der Verbandslösung und die
Preisentwicklung am Markt sind aktuell nur schwer mit belastbaren Ergebnissen zu prognostizie­
ren. Aufgrund des Nachfrageüberhangs, der in den kommenden Jahren tendenziell steigen wird,
werden die für die Mitglieder des KZV entstehenden Kosten der Verbandslösung nach aktueller
Einschätzung unter dem Marktniveau liegen.
Die Verwaltung hat den Satzungsentwurf des KZV insbesondere hinsichtlich rechtlicher und wirt­
schaftlicher Risiken geprüft. Die Regelungen zur Verfassung, Verwaltung, Wirtschaftsführung und
Finanzierung entsprechen den gängigen Normen bei Zweckverbänden und können als tragbar
eingestuft werden.

III. Weiteres Vorgehen
Die Gründung des KZV ist nach der aktuellen Zeitplanung im ersten Quartal 2022 vorgesehen.
Der endgültige Beschluss über den Beitritt des AWV muss von der Verbandsversammlung somit
noch dieses Jahr gefasst werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird in die nächste
Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht, nachdem die Behandlung des Sachverhalts in
den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder erfolgt ist.
Wir empfehlen dem Gemeinderat, dem Beitritt zum KZV zuzustimmen.

Dr. Ing. Gereon Anders
Betriebsleiter

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Verbandsvorsitzender

Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Anlaqe(n):
Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
(KZV)"
. ’
'
Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.