Informationsvorlage (Überprüfung der verkehrsrechtlichen Vorgaben an bestehenden Fußgängerüberwegen)
27. Oktober 2021
Informationsvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 28/2020 Az.: 112.21 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 605 Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Überprüfung der verkehrsrechtlichen Vorgaben an bestehenden Fußgängerüberwegen Mitteilung: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten nimmt die Anpassungen an den bestehenden Fußgängerüberwegen zur Kenntnis. Drucksache 28/2020 Seite 2 Sachdarstellung Fußgängerüberwege (FGÜ) sind aus verkehrspsychologischer Sicht umstritten. Der Vorrang der vermeintlich schwächeren zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmer wird von den Fahrzeugführern oft unterbewusst nicht akzeptiert. Umgekehrt fühlen sich die Fußgänger auf den Zebrastreifen meist sehr sicher. Bei einem Unfall hilft es allerdings wenig, formal „im Recht gewesen“ zu sein. Um keine falsche Sicherheit zu suggerieren, sollen Fußgängerüberwege daher nur mit größter Vorsicht und unter besonders gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile angeordnet werden. Der falsche Einsatz eines Zebrastreifens kann die Sicherheit der Fußgänger auch verschlechtern. Das Polizeipräsidium Offenburg hat aus diesem Anlass eine Überprüfung der Unfallzahlen mit Beteiligung des Fußverkehrs vorgenommen und vier Kategorien erstellt: - Unfälle - Unfälle - Unfälle - Unfälle ohne Querungssicherung im Bereich von Querungshilfen/ Mittelinseln im Bereich von Fußgängerampeln im Bereich von Fußgängerüberwegen Die Übersicht ist in der Anlage beigefügt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass an Fußgängerüberwegen im Vergleich zu den Querungen an anderen Stellen mit Absicherungsmaßnahmen häufiger Unfälle vorkommen. Im Vergleich zu einer Abfrage im Jahr 2015 sind die Unfallzahlen nach Angaben des Polizeipräsidiums weitestgehend vergleichbar, der prozentuale Anteil im Bereich der FGÜ ist dabei leicht gestiegen. Die Straßenverkehrsbehörde hat die Auswertung zum Anlass genommen, die Sicherheit aller Fußgängerüberwege in Lahr und deren Ortsteilen im Rahmen von zwei Nachtverkehrsschauen hinsichtlich ihrer Beleuchtung, Markierung, Beschilderung sowie der sonstigen Vorgaben, die sich durch die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ergeben, zu überprüfen. Hierbei wurden beim Großteil der Fußgängerüberwege Defizite festgestellt, die dringend behoben werden müssen. Einige Fußgängerüberwege weichen von den erforderlichen Standards so weit ab, dass der Entfall des Zebrastreifens unumgänglich ist. Eine Nachrüstung der einzuhaltenden Voraussetzungen ist jeweils nicht möglich, oder die Grundlage für die Einrichtung des FGÜ ist zwischenzeitlich entfallen. Hierbei handelt es sich um folgende Fußgängerüberwege: 1. Europastraße (Zufahrt Zehnder) Der sich in einem schlechten Zustand befindende FGÜ verläuft entlang einer stillgelegten Grundstückszufahrt. Der Zebrastreifen wird durch Fahrzeuge nicht mehr überfahren, eine gesicherte Querung ist deshalb nicht mehr erforderlich. Fußgänger werden durch den Entfall nicht benachteiligt. Drucksache 28/2020 Seite 3 2. Feuerwehrstraße/Schützenstraße Der FGÜ muss aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Mit einer Strecke von 12,5 Metern ist dieser zu lang, der Fußgänger ist außerdem nicht erkennbar. 3. Schubertstraße Die zu querende Strecke in der Schubertstraße ist kurz und übersichtlich, Fußgänger müssen nur eine Fahrbeziehung im Blick behalten. Abbiegenden Radfahrern von der B 415 in die Schubertstraße sind sie übergeordnet. Der FGÜ kann deshalb als entbehrlich angesehen werden, Fußgänger werden durch den Entfall nicht benachteiligt. 4. Schützenstraße (Höhe Heidenburg-/ Moltkestraße) Die Sichtbeziehungen zur Wartefläche sind unterbrochen, der Fußgänger wird nicht frühzeitig erkannt. Beim Fußverkehrscheck 2016 wurde empfohlen, den Zebrastreifen durch eine Gehwegnase im Fahrbahnbereich zu ersetzen. Dieser Vorschlag soll nun umgesetzt werden. 5. Klostenstraße/Bottenbrunnenstraße Beim FGÜ in der Klostenstraße ist keine der zwingend notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Fahrbahn ist mit 7,50 m zu breit für die Querung ohne Mittelinsel und zu schmal für eine bauliche Lösung in der Fahrbahnmitte. Der Fußgänger wird nicht rechtzeitig erkannt. Da der Linienbus die Klostenstraße befährt, wurde ein Fahrversuch durchgeführt, um alternative Lösungen in Erwägung ziehen zu können. Diese sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten gescheitert. Während an diesen fünf Örtlichkeiten die zwingend notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt der FGÜ nicht geschaffen werden können, werden die übrigen Fußgängerüberwege im Rahmen der Unterhaltungstätigkeiten wieder verkehrssicher hergestellt und entsprechend nachgerüstet. Die Ergebnisse der Nachverkehrsschauen sind in beigefügter Maßnahmenliste enthalten. Daraus resultieren auch die zu erledigenden Nacharbeiten, um die Fußgängerüberwege als gesicherte Querungen erhalten zu können. Maßnahmen mit besonders hoher Dringlichkeit wurden bereits durch die Abteilung Tiefbau beauftragt. Die Kosten betragen hierfür 21.259,63 brutto für neue Beleuchtungen (Investitionsnummer I54100020018) und für zu unterhaltende Beleuchtungen 11.963.21 € brutto (Kostenstelle 54105010, Kostenart 42120000). Die Kosten für die Verlegung des Fußgängerüberweges in der Tiergartenmühlasse würden 34.357.68 € brutto betragen und könnten von der der Kostenstelle 54105000 (Kostenart 42120000) übernommen werden Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht könnte der Fußgängerüberweg entfallen. Die Kosten für die übrigen Maßnahmen betragen 76.755 € brutto und werden als Unterhaltungsmaßnahme durch die Kostenstelle 54105010, Kostenart 42120000 gedeckt. Die Gesamtkosten betragen 144.335,52 €. Nicht enthalten sind hierbei die Zebrastreifen an den Kreisverkehren. Die Sichtbeziehungen wurden beim Bau der Kreisverkehre mitberücksichtigt. Die Beleuchtung und Markierungen werden im Rahmen der Unterhaltung regelmäßig überprüft. Drucksache 28/2020 Seite 4 Eine Abstimmung für die Durchführung dieser Maßnahmen durch den Beirat für Verkehrsangelegenheiten ist nicht möglich, da die Einzelentscheidungen auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben ohne Ermessensfreiheit zu treffen sind. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Anlage(n): Analyse Querungsunfälle 2019 Maßnahmenliste FGÜ Mats Tilebein Lucia Vogt