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Beschlussvorlage (Energie und Klima - Ideenliste)

                                    
                                        Drucksache 32/2021

Anhang
Energie und Klima - Ideenliste

Handlungsfeld 1: Kommunale Entwicklungsplanung und Raumordnung
Berücksichtigung der Ziele „Schutz des Klimas" und „Anpassung an den Klimawandel" bei der Erstellung des
Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes (1.1.2)
Die Stadtentwicklung von Lahr richtet sich unter anderem nach den gegebenen und sich teils wandelnden
Rahmenfaktoren. Die Oberziele „Schutz des Klimas“ und „Anpassung an den menschengemachten
Klimawandel" sind wichtige Faktoren, die bei der Erstellung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) besonders betrachtet werden sollen.
Einrichtung öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen / Zapfstellen (1.1.4 a)
Die Stadt Lahr betreibt bereits Trinkwasserstellen (Seepark, Spielplatz Stadtpark, Spielplatz Bürgerpark). Als
Anpassungsmaßnahme an die zunehmend trockenen und heißen Sommer sollte insbesondere in den
Siedlungskernen, an Ausflugszielen oder bei Sport- und Spielstätten für alle Personen Trinkwasser zum
Durststillen und zur Abkühlung frei und kostenlos zugänglich sein. Dieser Bürgerservice kann zusätzlich auch
den Anfall der Verpackungsabfälle im Getränkebereich reduzieren.
Für die Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens / einer Zapfstelle werden abhängig vom Standort einmalig
ungefähr 10.000 Euro benötigt. Jährliche Folgekosten in Flöhe von rund 5.000 Euro entstehen durch den
Trinkwasserverbrauch und den Aufwand für Reinigung, Wartung und Reparatur.
Es werden momentan auch einige städtische Brunnen mit Trinkwasser betrieben (Geroldseckerbrunnen.
Rosenbrunnen, Marktbrunnen, Brunnen am Rathausplatz u.a.), diese könnten bei entsprechender Wartung
und Kontrolle auch als Trinkwasserbrunnen gekennzeichnet und genutzt werden.
Für eine Umsetzung kann auf das Förderprogramm KLIMOPASS vom Land Baden-Württemberg (Zuwendung
von bis zu 50 Prozent) und/oder auf Förderung des Bundes zugegriffen werden.
Begrünung städtischer Gebäude und Anlagen (sowie Extensivierung von Grünflächen und Entsiegelung von
Flächen für mehr Biodiversität und Aufenthaltsqualität) (1.1.4 c)
Die Begrünung von Gebäuden und Anlagen ist eine notwendige Anpassung der Stadtstruktur an die schon
mess- und spürbaren Folgen des Klimawandels in der Region. Sie ist ein Beitrag zur
Regenwasserrückhaltung, zur Erhöhung der Verdunstungsleistung, zum Temperaturausgleich und damit zur
Verbesserung des Kleinklimas. Begrünte Dächer und Fassaden können Lärm mindern und Luftschadstoffe
binden und sind außerdem Lebensraum von unterschiedlichen Pflanzen und Tieren. Insbesondere in
verdichteten Quartieren kann Gebäudebegrünung zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung
und zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Eine Kombination einer Dachbegrünung mit einer .
Solaranlage ist unter Beachtung planerischer Vorgaben unproblematisch möglich und erhöht bei
Photovoltaikanlagen sogar den Wirkungsgrad.
Erstellung eines B-Plans auf Grundlage eines Energiekonzepts mit Vorgaben zum Energiestandard, zur
Energieversorgung usw. (1.3.1)
Die privaten Haushalte haben einen Anteil von 28 Prozent an den C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung..
Insbesondere der Energiestandard und die Art der Energieversorgung der Gebäude haben große
Auswirkungen auf die C02-Emissionen. Während es für Bestandsbauten fast keine Steuerungsmöglichkeiten
für die Stadtverwaltung gibt, gibt es bei Neubaugebieten rechtliche Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten
für die Stadt Lahr.
„Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es in energetischer Hinsicht im Kern um zwei Ziele:
• Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch
o kompakte Bauweise,

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o

technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit Regelungen zum
energetischen Gebäudestandard analog zu den Energieeffizienz-Standards der einschlägigen KfWFörderprogramme,
o eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der
Baukörper sowie
o die Vermeidung von Verschattung.
• Möglichst C02-freie Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarf entweder durch
o die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie etc.),
o C02-minimierte Heizsysteme oder
o durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen
Wärmequellen).
Daneben spielt in einigen Städten auch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, z. B.
durch Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen zur Einspeisung ins Netz, eine gewisse Rolle."
(difu, Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung, 2019)
Um diese Ziele für ein energieeffizientes und nachhaltiges Baugebiet zu berücksichtigen und mit anderen
Punkten abzustimmen bzw. abzuwägen, ist es wichtig, am Anfang der Entwurfsplanung ein Energie- und
Versorgungkonzept durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen. Die Anforderungen an Baufreiheit,
Technologieoffenheit und effizienter C02-Reduktion müssen rechtssicher abgewogen und formuliert werden.
Noch umfassendere rechtliche und vertragliche Regelungsmöglichkeiten bestehen, wenn die Stadt Lahr
Eigentümerin der zu entwickelnden Fläche ist (siehe 1.3.2 d).
Zu bedenken ist, dass die Stadt Lahr diese Zielsetzung schon vor vielen Jahren für das Wohngebiet EichholzSüd verfolgt hat, von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) ein Energiekonzept
erstellen ließ, dass in der Umsetzung aber aufgrund vertraglicher Festlegungen inzwischen als nicht optimal
bewertet wird. Für die dort bestehende Energieversorgung über ein Holzhackschnitzel-BHKW mit Wärmenetz
wird von der Stadtverwaltung seit ein paar Jahren an einer zukunftsfähigen Lösung gearbeitet.
Je nach Größe des Gebietes und der zu untersuchenden Varianten ist für ein Energiekonzept mit Kosten im
unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich zu rechnen. Für Lahr wird mit einem Betrag von 45.000 Euro
geplant.
Anschluss und Benutzung von Nah- und Fernwärme (1.3.2 a)
Mit rund 50 Prozent hat die Versorgung mit Wärme den größten Anteil am Endenergieverbrauch und bietet
damit ein großes Potenzial C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung zu reduzieren. Insbesondere der
Wärmebedarf von Gebäuden muss reduziert und zukünftig maßgeblich auf Basis erneuerbarer Energien
gedeckt werden. Wärmenetze ermöglichen es. erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
und Abwärme möglichst effizient zu nutzen. Der Ausbau energieeffizienter Wärmenetze ist ein wichtiger und
nachhaltiger Baustein für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Mit dem Wärmekataster und dem Konzept für
eine integrierte Wärme- und Kältenutzung hat die Stadt Lahr schon gute Grundlagen vorliegen. Mit diesen
Grundlagen und mit dem kommunalen Wärmeplan soll der Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes geprüft
werden.
Mit der Novelle des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes werden die Stadtkreise und die Großen
Kreisstädte bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser ist ein
Instrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, er unterstützt die Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand beim Klimaschutz und informiert die Öffentlichkeit über diese Handlungsmöglichkeiten. Zur
Finanzierung der entstehenden Kosten werden die Großen Kreisstädte in den Jahren 2020 bis 2023 jährlich
12.000 Euro plus 0,19 Euro je Einwohner erhalten (siehe Drucksache 133/2021).
Intensivierung der Bodenvorratspolitik, um mehr Flächen (unbebaute und bebaute Grundstücke) unter
kommunaler energie- und klimapolitischer Zielsetzung zu entwickeln (z. B. Vorgaben zum Energiestandard,
zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht) (1.3.2 b)
Entscheidend für eine energetisch optimierte Planung von Neubau- und Sanierungsgebieten sind die
Besitzverhältnisse. Ist die Stadt Lahr Eigentümerin der Flurstücke kann sie energie- und klimarelevante
Aspekte in einem erheblich größeren Umfang festlegen. Zur optimierten Steuerung energie- und

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klimapolitischer sowie anderer städtebaulicher urid wohnungspolitischer Zielsetzungen ist daher ein
Flächenerwerb vor der Überplanung eines Gebietes sinnvoll. Die Stadt Lahr kann den Zwischenerwerb in
Rahmen einer langfristigen Bodenvorratspolitik oder auch projektbezogen durchführen.
Eine Umsetzung würde auch zu wesentlichen Erleichterungen und Verbesserungsmöglichkeiten bei der
städtischen Planung führen. Außerdem führt ein Erwerb der Grundstücke vor dem Planungsprozess auch
dazu, dass die Planungsgewinne in erhöhtem Umfang bei der Stadt Lahr zu verbuchen sind, die auch den
Aufwand zur Entwicklung trägt.
Die getätigten finanziellen Aufwendungen wirken sich neutral auf die Bilanz der Stadt Lahr aus und kommen
beim späteren Verkauf wieder der Stadt Lahr zugute.
Aufnahme energetischer Vorgaben in städtebaulichen Verträgen (1.3.2 c)
Insbesondere der Energiestandard und die Art der Energieversorgung der Gebäude haben große
Auswirkungen auf die C02-Emissionen. Während es für Bestandsbauten fast keine Steuerungsmöglichkeiten
für die Stadtverwaltung gibt, gibt es bei Neubaugebieten rechtliche Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten
für die Stadt Lahr. In städtebaulichen Verträgen können energie- und klimarelevante Aspekte (z. B. Vorgaben
zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht) vertraglich festlegt werden. Mit dieser wichtigen
Gestaltungsmöglichkeit kann die Stadt Lahr energie- und klimapolitische Aspekte die über den gesetzlichen
Mindestreglungen liegen projektbezogen vereinbaren.
Zu bedenken ist aber auch, dass die Verhandlungen mit den Investoren dadurch schwieriger werden können.
Eine Flexibilität ist von beiden Seiten erforderlich.
Veräußerung städtisches Bauland / Grundstücke für Wohn- und Nichtwohnbauvorhaben mit energetischen
Vorgaben (1.3.2 d)
Insbesondere der Energiestandard und die Art der Energieversorgung der Gebäude haben große
Auswirkungen auf die C02-Emissionen. Während es für Bestandsbauten fast keine Steuerungsmöglichkeiten
für die Stadtverwaltung gibt, gibt es bei Neubaugebieten rechtliche Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten
für die Stadt Lahr. Bei dem Verkauf oder bei der langfristigen Verpachtung von stadteigenen Flächen können
energie- und klimarelevante Aspekte vertraglich festlegt werden. Mit dieser wichtigen Gestaltungsmöglichkeit
kann die Stadt Lahr energie- und .klimapolitische Aspekte die über den gesetzlichen Mindestreglungen liegen
individuell vereinbaren.
Zu bedenken ist aber auch, dass dadurch das Bauen zu einem gewissen Maße verteuert wird und das für
Personen mit wenig Vermögen oder geringem Einkommen die Flürde für den Erwerb oder den Bau eines
eigenen Heims etwas höher wird.
Entwicklung und Realisierung eines C02-neutralen Musterquartiers (flächen- und energieeffizient sowie
klimagerecht für eine hohe Lebensqualität) (1.3.2 e)
Ein C02-neutrales Musterquartier ist ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Quartier. Das Lahrer Quartier soll
flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht geplant und realisiert werden, damit es später für seine
Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft eine hohe Lebensqualität aufweist.
Um diese allgemeinen Ziele für ein C02-neutrales Musterquartier in Lahr zu konkretisieren und mit anderen
Punkten abzustimmen bzw. abzuwägen, ist es wichtig, am Anfang eine Machbarkeitsstudie durch ein externes
Planungsbüro erstellen zu lassen.
Je nach Größe des Gebietes ist mit Kosten für eine Machbarkeitsstudie im unteren bis mittleren fünfstelligen
Bereich zu rechnen. Für Lahr wird mit einem Betrag von 45.000 Euro geplant.
Stichproben bei Baukontrollverfahren (1.4.1)
Bei Bauvorhaben müssen allgemeine Vorgaben und rechtliche Regelungen berücksichtigt und eingehalten
werden. Diese Vorgaben und Regelungen können sich auch auf die energieeffiziente Bauweise und die
Versorgung mit Energie beziehen. Mit Stichproben im Baukontrollverfahren kann und soll durch die Stadt Lahr
gewährleistet werden, dass Gebäude auch wie geplant realisiert und betrieben werden.
Die Kontrolle könnte zweistufig aufgebaut sein;
1. Einfordern und Prüfen der Berechnungsunterlagen zum eingereichten Nachweis (setzt aber
Fachkenntnisse eines Sachverständigen voraus).

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2.

Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und Abgleich mit den Berechnungsgrundlagen (setzt
Praxis in der Realisierung von Bauvorhaben sowie gute Kenntnisse in Baustoffkunde, in Messtechniken
und der Anlagentechnik voraus).
Die Erweiterung der Baukontrolle mit Stichproben führt zu einem erhöhten zeitlichen bzw. personellen
Aufwand, der noch nicht genauer beziffert werden kann. Dieser Vorschlag wird gegebenenfalls zu einem
späteren Zeitpunkt konkretisiert und als Beschlussvorschlag eingebracht.

Handlungsfeld 2: Kommunale Gebäude und Anlagen
Einsatz von recycelten und rückbau- und recyclingfähigen Materialien in Hoch- und Tiefbau (2.1.1 a)
Der Gebäude-, Straßen- und sonstiger Infrastrukturbestand ist inzwischen ein bedeutendes Rohstofflager, das
nach dem Nutzungsende der Weiterverwendung und Wiederverwertung zugeführt werden kann. Dies spart
Deponieraum und schont gleichzeitig natürliche Ressourcen ein, außerdem verbleiben damit Rohstoffe und
Energie im Wirtschaftskreislauf.
Dem öffentlichen Beschaffungswesen kommt eine Leitfunktion bei der Vermeidung und Verringerung von
Umwelt- und Klimabelastungen zu. Öffentliche Einrichtungen, wie die Lahrer Stadtverwaltung, können bei der
Beschaffung einen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz leisten, indem sie umweit- und klimaverträgliche
Erzeugnisse und Materialien im Rahmen des geltenden Rechts bevorzugen.
Zu diesem Maßnahmenvorschlag gibt es inzwischen eine verbindliche gesetzliche Regelung. Nach dem
Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen recycelte Produkte und Materialien (u.a. Recyclingbeton,
Recyclingasphalt) den Vorzug in der öffentlichen Beschaffung bekommen (§ 2).
Potentiale des innovativen Holzbaus nutzen (2.1.1 b)
Holz ist ein regional vorkommender nachwachsender Rohstoff, der als Baustoff in nahezu allen Bereichen des
Hoch- und Ingenieursbaus eingesetzt werden kann. Während des Baumwachstums wird Kohlendioxid als
Kohlenstoff im Holz gespeichert und bleibt im verbauten Holz und in Holzwerkstoffen langfristig der
Atmosphäre entzogen (ein Kubikmeter Holz speichert rund eine Tonne Kohlendioxid).
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung und Realisierung von Neubauten und
Modernisierungsmaßnahmen (2.1.1 c)
Das Land Baden-Württemberg hat das das digitale Planungswerkzeug NIBBW - Nachhaltiges Bauen BadenWürttemberg - entwickelt. Der NIBBW-Kriterienkatalog zielt ganz konkret auf die Steigerung der ökologischen,
ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten ab. Die Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren sich auf
die Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, die Reduzierung der über den gesamten
Lebenszyklus summierten Gebäudekosten, die Verwendung von gesundheits- und umweltverträglichen
Baustoffen und die Schaffung behaglicher Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus wird mit den Kriterien
beschrieben, wie Planung und Bauausführung diese Qualitäten sichern können.
Mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Bauvorhaben kann die Stadt Lahr auch einen
Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leisten (siehe Drucksache 101/2016).
Die einmaligen Investitionskosten können etwas größer werden, die dauerhaften Betriebskosten können etwas
geringer werden, die Lebenszykluskosten der Gebäude werden niedriger sein. Die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten führt zu einem erhöhten personellen/zeitlichen Aufwand, der nicht beziffert werden
kann.
Durch die Aufnahme der Grundsätze des nachhaltigen Bauens in die Förderprogramme des Landes BadenWürttemberg wird nachhaltiges Bauen und Sanieren belohnt (z. B. Klimaschutz-Plus; Zuschusserhöhung um
zehn Prozent).
Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Installation von PV-Anlagen auf kommunalen
Gebäudedächern (2.2.2 a)
Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und kostengünstigen Strom für ungefähr zwei bis drei
Jahrzehnte. Mit dem novellierten baden-württembergischen Klimaschutzgesetz besteht ab 2022 eine Pflicht

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zur Installation von Photovoltaikanlagen für alle neu gebauten Nichtwohngebäude, aber auch die Dächer von
Bestandsgebäuden können mit Photovoltaikanlagen belegt werden.
Im städtischen Handlungsbereich stehen rund 5.000 qm Dachfläche auf 15 städtischen Gebäuden zur
Verfügung, bei denen nach einer ersten Prüfung grundsätzliche eine Photovoltaiknutzung zur lokalen
Stromerzeugung möglich ist Zusätzlich stehen noch weitere rund 24.500 qm Dachfläche auf 40 städtischen
Gebäuden zur Verfügung, deren Nutzung unter Umständen möglich ist. Weitere Dachflächen auf städtischen
Gebäuden sind schon verpachtet oder für Photovoltaikanlagen nicht geeignet.
Durch die mögliche und sinnvolle Eigenstromnutzung ergeben sich Einsparungen beim Stromeinkauf (siehe
Drucksache 61/2021).
Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Unterstützung der Ansiedlung weiterer
Windenergieanlagen auf Lahrer Gemarkung (2.2.2 b)
Eine wichtige Maßnahme aus dem 10-Jahre-AktionspIan des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 zur
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung ist die Realisierung weiterer
Windenergieanlagen auf der Lahrer Gemarkung. Wurden in den letzten Jahrzehnten zuerst die windhöffigsten
und damit am schnellsten rentabelsten Lagen bebaut, die östlich von Lahr lagen, so gibt es durch verbesserte
Datengrundlagen und technisch optimierte Windenergieanlagen inzwischen auch Projektentwickler die sich für
die Gemarkung von Lahr interessieren (siehe Drucksache 337/2020).
Durch die Verpachtung von städtischen Flächen für Windenergieanlagen kann die Stadt Lahr für mindestens
20 Jahre jährliche Einnahmen erzielen (Mindestvergütung, Beteiligung am Einspeiseerlös).
Privates Erneuerbare-Energie-Contracting (2.2.2 c)
Bei dieser Variante eines Contracting plant, finanziert, errichtet und betreibt ein privatwirtschaftliches
Unternehmen oder eine Bürgergenossenschaft eine Erneuerbare-Energie-Anlage im Auftrag der Stadt Lahr,
die über einen festgelegten Zeitraum zur Amortisation die Energie abnimmt. Diese spezielle Art des
Contracting bietet als Finanzierungsinstrument die Möglichkeit der Verwirklichung einer ausgewählten
Maßnahme, wenn die Stadt Lahr als Auftraggeber die erforderliche Investitionssumme zeitnah nicht
bereitstellen kann.
Optimierung der öffentlichen Beleuchtung (2.3.1)
Durch die vor allem in den letzten Jahren erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED konnten schon
große Strommengen und -kosten eingespart werden (siehe Drucksache 40/2021). Durch eine weitere Prüfung
der Straßen- und äußeren Gebäudebeleuchtung sollen weitere Einsparpotenziale ermittelt und umgesetzt
werden. Besonders betrachtet werden sollen die Beleuchtungsdauer und -Intensität sowie die Möglichkeiten
einer Bedarfsschaitung (z. B. Nachtabschaltung, Teil-Nachtabschaltung, Dimmung, Bewegungsmelder).
Maßnahmen zur effizienten Beleuchtung erfordern zuerst einen einmaligen Finanzbedarf, der aber durch die
fortwährenden Einsparungen auf Dauer mehr als ausgeglichen werden kann (siehe Drucksache 40/2021).

Handlungsfeld 3: Versorgung und Entsorgung
Erarbeitung und Einführung eines Informations- und Förderprogramms zur Begrünung von Dächern und
Fassaden und zur Bodenentsiegelung (3.5.4)
Neben der Begrünung von städtischen Gebäuden und Anlagen (siehe 1.1.4 c) besteht auch bei den privaten
Gebäuden und Anlagen ein großes Potenzial zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas. Dieses Potenzial
kann durch ein Informationsprogramm in Verbindung mit Zuschüssen bei der Umsetzung von freiwilligen und
zusätzlichen Maßnahmen geweckt werden.

Handlungsfeld 4: Mobilität
Umsetzung der aktuellen Verkehrskonzepte (u.a. VEP) mit anspruchsvollen Zielen und Maßnahmen (4)
Der Verkehrssektor hat einen Anteil von 20 Prozent an den C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung. Der
neue Verkehrsentwicklungsplan (VEP) sowie die kürzlich fertiggestellten, ergänzenden. Konzepte

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(Fortschreibung Radverkehrskonzept, Elektromobilitätskonzept, Konzept für Mobilitätsstationen im Rahmen
des Mobilitätsnetzwerks Ortenau) können und sollen mit ihren jeweiligen Maßnahmenvorschlägen einen
wichtigen Beitrag zur Erreichung der im Jahr 2012 vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen energie- und
klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr leisten. Zur Zielerreichung in den Bereichen Energie und Klima ist das im
Verkehrsentwicklungsplan dargestellte Szenario 2 „Mut zur Verkehrswende" deutlich besser geeignet (siehe
Drucksachen 252/2020, 2/2021 und 216/2021).
Optimierung des städtischen Fuhrparks (4.1.2)
Aus unterschiedlichen Organisationseinheiten und mit unterschiedlichen Zielsetzungen (u.a. Auslastung,
Wirtschaftlichkeit, Umweltaspekte. Bereitstellung für Dritte) gab es das Anliegen, den verwaltungseigenen
Fuhrpark zu betrachten und bei Bedarf zu optimieren. Durchgeführte Fuhrparkanalysen zeigen, dass die
Fahrzeuge auch unter Berücksichtigung von eventuellen „Notfällen" nicht sinnvoll ausgelastet sind und dass
der interne Verwaltungs- und Kostenaufwand nicht unerheblich ist. Es wurde diskutiert, ob die Stadt Lahr
eigene Fahrzeuge besitzen muss oder ob es reicht, Fahrleistungen zu nutzen. Bei der eigenen Beschaffung
und Verwaltung von Fahrzeugen ist der Verwaltungsaufwand beträchtlich. Es gibt Dienstleister, wie CarSharing-Unternehmen, die dies besser und kostengünstiger lösen können. Als Alternative würde die Stadt
Lahr nur die gefahrenen Kilometer bezahlen (ggf. zzgl. einer Reservierungskostenpauschale für die Dienstzeit)
und müsste sich nicht mit der Fahrzeugbeschaffung, Wartung, Reparatur. Betankung, Steuern. Versicherung
usw. beschäftigen.
Es wird deshalb vorgeschlagen,
• dass vorerst keine zusätzlichen oder ersetzenden Fahrzeuge für den Normalgebrauch beschafft werden,
• dass der Pool der Fahrzeuge für den Normalgebrauch um die drei ältesten Fahrzeuge verringert wird (zur
optimalen Auslastung der Fahrzeuge ist das bestehende oder ein nutzerfreundlicheres
Reservierungssystem zu nutzen),
• dass das bestehende Car-Shahng-Angebot genutzt wird, sofern keine eigenen Fahrzeuge verfügbar sind,
• dass vorbereitet wird, den eigenen Fuhrpark aufzulösen und stattdessen in einem ersten Schritt
Fahrleistungen für den Normalgebrauch über externe Dienstleister einzukaufen.
• Die Fahrleistungen für den Normalgebrauch sind dabei zunächst zu den Dienstzeiten für die
Stadtverwaltung reserviert und können nachts und am Wochenende auch von Dritten genutzt werden. Die
Fahrzeugbeschaffung, Verwaltung. Wartung und Reinigung wird damit auf den Dienstleister übertragen.
Für die Konzepterstellung ist mit Kosten im unteren fünfstelligen Bereich zu rechnen. Für Lahr wird mit einem
Betrag von 20.000 Euro geplant. Es werden dauerhaft finanzielle und personelle / zeitliche Einsparungen
erwartet.

Handiungsfeld 5: Interne Organisation
C02-Kompensation von Dienstflügen (5.3.1 a)
Für Dienstflüge gilt die allgemeine Regel, vermeiden vor vermindern vor kompensieren. Der Gemeinderat hat
am 23.07.2018 (siehe 178/2018) einstimmig beschlossen, dass die Stadt Lahr für alle dienstlichen Flugreisen
einen Klimaausgleich einführt, vorerst mit einem jährlichen Maximalbetrag von 1.000 Euro. Im Kalenderjahr
2018 wurde eine Pauschale gezahlt. Im Kalenderjahr 2019 konnten erstmalig alle angefallenen Flugreisen
ausgewertet werden, eine Kompensation in Höhe von 3.851 Euro wäre notwendig gewesen, aufgrund der
derzeitigen Begrenzung konnten die Dienstflüge nur teilweise ausgeglichen werden. Im Kalenderjahr 2020
sind keine Dienstflüge angefallen.
Für Lahr wird mit einem jährlichen Betrag von bis zu 5.000 Euro geplant.

Handlungsfeld 6: Kommunikation und Kooperation
Nachhaltigkeits-Check für wesentliche Beschlussvorlagen (6.1.2 a)
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Entwicklung so zu gestalten, dass die natürlichen Lebensgrundlagen
erhalten bleiben und das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen für gegenwärtige und künftige Generationen

Drucksache 32/2021

erreicht werden kann. Nachhaltigkeit betrifft als Querschnittsthema alle Lebensbereiche und damit alle
kommunalen Aufgabenfelder und Ressorts. Die Stadt Lahr hat beschlossen ihren Beitrag zur Erreichung der
Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele zu leisten (siehe Drucksache
101/2016).
Für die Umsetzung spielt die kommunale Ebene eine besondere Rolle. Zwei Drittel der
Nachhaltigkeitsentwicklungsziele (SDGs) lassen sich nur auf und mit der kommunalen Ebene umsetzen. Und
eines der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele widmet sich ausdrücklich einer nachhaltigen
Kommunalentwicklung: Das Ziel elf strebt inklusive, widerstandsfähige, sichere und nachhaltige Städte und
Siedlungen bis 2030 an.
Der Nachhaltigkeitscheck ist ein Instrument zur Einschätzung der Nachhaltigkeit von kommunalen Vorhaben.
In ihm sind die drei Bereiche der Nachhaltigkeit (Ökologie inclusive Klima, Ökonomie, Soziales) sowie die
Rahmenbedingungen und Fernwirkungen von kommunalen Vorhaben abgebildet. Der Nachhaltigkeitscheck
gibt Anhaltspunkte und Denkanstöße: Wie nachhaltig ist ein kommunales Vorhaben? Wie kann es nachhaltiger
werden? Er soll der Verwaltung und dem Gemeinderat für wesentliche Beschlussvorlagen eine gut
nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geben.
Nachhaltige Anlagestrategie für städtische Finanzmittel (6.1.2 b)
Nachhaltige Anlagestrategien sind ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele des
Übereinkommens von Paris und der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Sowohl
auf EU- als auch auf Bundesebene hat es in den letzten zwei Jahren vielfältige Aktivitäten gegeben, um gute
Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments zu schaffen. Beispiele sind die EU-Transparenzrichtlinie und
die Einberufung des Sustainable Finance-Beirats durch die Bundesregierung. Auch Kommunen entdecken das
Thema für sich. Bis März 2020 hatten in Deutschland zwölf kreisfreie Städte und fünf Landkreise den
politischen Beschluss gefasst, Geldanlagen aus klimaschädlichen Geschäftsmodellen abzuziehen - darunter
Münster, Bonn, Bremen, Leipzig, Nürnberg und Berlin.
Diese Strategie des Abzugs von Finanzmitteln aus klimaschädlichen Investments - insbesondere aus fossilen
Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas - wird als Divestment bezeichnet. Dies gilt z. B. für Investitionen in
Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf derartigen Energieträgern basieren. Die Kommunen schließen sich
damit einer globalen Divestmentwelle von mehr als 1.100 Institutionen an, die seit 2012 einen entsprechenden
Beschluss gefasst haben - darunter die Europäische Investitionsbank, der Staat Irland, der weltweit größte
Asset-Manager BlackRock sowie weltweit mehr als 100 Städte verschiedenster Größe und Finanzlage. Viele
dieser Institutionen verfolgen dabei nicht nur eine Divestmentstrategie, sondern auch Strategien für ein
nachhaltiges Re-Investment. Unter nachhaltigem Re-Investment wird die Umlenkung von Finanzmitteln,
maßgeblich orientiert am Klimaschutz und weiteren Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien
(ESG-Kriterien), verstanden.
Dass nachhaltige Geldanlagen gegenüber konventionellen Anlagen keine schlechtere Performanz zeigen ist
wissenschaftlich belegt. Nachhaltige Geldanlagen erzielen eine doppelte Rendite: zum einen im Sinne einer
finanziellen Rendite, zum anderen können damit eine nachhaltige Entwicklung unterstützt und die
Unternehmen zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise motiviert werden, (verändert aus; adelphi, Nachhaltige
kommunale Finanzen - Handlungsempfehlungen zum Divestment und zur langfristigen nachhaltigen
Ausrichtung kommunaler Finanzen und Kapitalanlagen, 2020.)
Mit der Berücksichtigung einer nachhaltigen Anlagestrategie kann die Stadt Lahr auch einen Beitrag zur
Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leisten (siehe Drucksache 101/2016).
Informationskampagne der Wohnbau Lahr (6.2.1)
Erst wenn Wissen bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden ist, dann kann auch richtig gehandelt werden.
Zu den wichtigen Klimaschutzaktivitäten gehört daher eine ständige und gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Einen
Beitrag dazu kann auch die Wohnbau Lahr als hundertprozentige Tochter der Stadt Lahr leisten. Sie kann ihre
Mittel (z. B. Internet, Mieterzeitschrift) verstärkt und kontinuierlich nutzen, um ihre Mieterschaft regelmäßig
über Energiethemen zu informieren und damit zu energieeffizienten Verhalten anregen.
Nach einer eventuellen Zustimmung des Gremiums zu diesem Maßnahmenvorschlag liegt die Federführung
für eine weitere Bearbeitung bei der Wohnbau Lahr.

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Vernetzung von Energiebeauftragten der Lahrer Unternehmen (6.3.1 a)
Der Wirtschaftssektor hat einen Anteil von 50 Prozent an den C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung. Die
städtischen Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich sehr gering. Es gibt aber schon
Unternehmen unterschiedlicher Größe in Lahr die Energie effizienter nutzen und/oder erneuerbare Energie
erzeugen und nutzen. Das vorhandene Wissen und die erfolgreichen Projekte sollen genutzt werden, um
andere Unternehmen nicht nur einen Weg, sondern auch Mittel und Möglichkeiten zu zeigen. Die Stadt Lahr
kann zu einer besseren Vernetzung der Lahrer Unternehmen durch Unternehmertreffen, das Best-PracticeWirtschaftsforum oder andere Formate beitragen.
Energie und Klima-Pakt mit den städtischen Gesellschaften, Beteiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben
und Stiftung (6.3.1 b)
Der Schutz des Klimas und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel sind
Herausforderungen die die Stadt Lahr und ihre Gesellschaften, Beteiligungen, Zweckverbänden,
Eigenbetrieben und ihrer Stiftung (Hospital- und Armenfonds) betreffen. Die Stadt Lahr kann ihren Einfluss
nutzen mit diesen Organisationen einen Klimapakt abschließen. Das Ziel ist es. unternehmerischen
Klimaschutz und Klimawandelfolgen-Anpassung systematisch umzusetzen und sich gegenseitig zu
unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten.
Bevorzugte Ansiedlung innovativer Unternehmen mit den Schwerpunkten Energie (z. B. Wasserstoff), Umwelt
(z. B. Verfahrenstechnik) und Nachhaltigkeit (z. B. Ressourceneffizienz) (6.3.3 b)
Nachhaltige und zukunftsfähige Unternehmen sind eine erwünschte Bereicherung des Lahrer
Wirtschaftsstandortes. Die Stadt Lahr strebt die Ansiedlung innovativer Unternehmen, Institutionen und/oder
Forschungseinrichtungen an, die sich mit den Themen Energie, Klima. Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit
beschäftigen.
Bevorzugung des ökologischen Landbaus bei Verpachtung städtischer Flächen (6.3.4)
Die Landwirtschaft hat durch Tierhaltung, Düngung und Bodenbearbeitung einen Anteil an den C02- und
Treibhausgasemissionen auf der Lahrer Gemarkung. Der ökologische Landbau ist besonders
ressourcenschonend, umweit- und tiergerecht. Im Gegensatz zu einer konventionellen werden bei einer
ökologischen Bewirtschaftung weniger Treibhausgase freigesetzt und es wird mehr Kohlendioxid im Boden
gebunden. Im Bereich der Landwirtschaft hat die Stadt Lahr nur geringe Handlungsmöglichkeit, die Förderung
einer Bewirtschaftung nach den Mindestanforderungen der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den Richtlinien der
deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus ist eine Handlungsmöglichkeit.

Neben den zuvor aufgeführten Maßnahmenvorschlägen beschäftigt sich die Lahrer Stadtverwaltung auch mit
weiteren Themen die eine Auswirkung auf Energie und Klima haben (u. a. Nachhaltiges Reiseziel/Tourismus,
Freiflächen-Photovoltaik, Agrar-Photovoltaik, schwimmende Photovoltaik) und wird diese bei entsprechendem
Nutzen zu gegebener Zeit vorstellen.