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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: Stabsstelle Umwelt
Sachbearbeitung: Kaiser
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
101
Amt
WiFö
Mitwirkung
erfolgt
erfolgt
61
Amt
605
Mitwirkung
erfolgt
erfolgt

Drucksache Nr.: 32/2021
Az.:

102
erfolgt
622
erfolgt

20
erfolgt
BGL
erfolgt

303
Erfolgt
Wohnbau Lahr
erfolgt

602
erfolgt
603
Erfolgt

Freigabe
Durch den ObejJ$irgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
10 11.2021
.

Jf

■

’

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Umweltausschuss

23.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Energie und Klima - Arbeitsprogrammpll,s

Beschlussvorschlag:
1. Die Vorschläge für ergänzenden Maßnahmen (Energie und Klima - Ideenliste) zum
Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel
werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A sollen unmittelbar weiter
umgesetzt werden.
3. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B sollen möglichst zeitnah
umgesetzt werden.
4. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C sollen weiterentwickelt
werden (Konzepterstellung). Zu jedem Maßnahmenvorschlag soll jeweils eine Vorlage
mit dem erarbeiteten Konzept möglichst bis Ende 2022, Maßnahmenvorschläge 1.1.4 c,
1.3.1 und 2.1.1 c möglichst bis Ende 2023, dem Gremium mit Kosten-ZPersonalangaben
zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
5. Zur Umsetzung aus der Zusammenstellung C werden für den Haushalt 2022 45.000
Euro für 1.3.2 e und 20.000 Euro für 4.1.2 aufgenommen und für den Haushalt 2023
45.000 für 1.3.1.
6. Die Stadt Lahr strebt an, im Rahmen ihrer finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten, ihre
Bodenvorratspolitik zu intensivieren (1.3.2 b). Für dieses Zweck soll ab dem Jahr 2022,
zusätzlich zum allgemeinen Grunderwerbsbudget, ein jahresbezogener Betrag von bis
zu 500.000 Euro bereitgestellt werden.