Beschlussvorlage (Energie und Klima – Leitziel)
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: St. Umwelt Sachbearbeitung: Kaiser Drucksache Nr.: 184/2021 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 10.11.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 23.11.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 29.11.2021 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 13.12.2021 beschließend öffentlich Betreff: Energie und Klima – Leitziel Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel bewusst und strebt an, bis 2040 eine klimaneutrale und klimawandelfolgen-angepasste Kommune zu werden. 2. Die Stadt Lahr strebt an, die klimaneutrale Verwaltung schon 2035 (anstatt 2040) zu erreichen. 3. Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie- und Klimaaktivitäten fortzuführen und durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Hierfür sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, hierzu jeweils zeitnah und bedarfsgerecht entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Investition Nicht investive Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BesolArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung (Lohn- und Nebenkosten) in EUR dungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Nein Sachdarstellung „Global denken – lokal handeln“ – unter diesem Motto verfolgt die Stadt Lahr schon seit den 90er Jahren das Ziel, zugleich das Klima zu schützen und die Lahrer Region nachhaltig weiterzuentwickeln. Inzwischen ist als weiteres Ziel, die notwendige Anpassung an die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels hinzugekommen. Schon mit dem Beitritt zum Klimabündnis 1993 hat die Stadt Lahr beschlossen, den CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu senken und die Pro-Kopf-Emissionen bis spätestens 2030, gegenüber dem Basisjahr 1990, zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen wurde 1997 bis 1999 ein erstes kommunales Klimaschutzkonzept erstellt und in der Folgezeit vielfältige Maßnahmen umgesetzt. Seit 2006 beteiligt sich die Stadt Lahr am Qualitätsmanagementsystem European Energy Award. Der eea ist ein vielfach erprobtes Steuerungs- und Controllinginstrument für die kommunale Energiepolitik, mit der systematisch alle energierelevanten Aktivitäten erfasst, bewertet, überprüft und umgesetzt werden. Er umfasst die Verfahrensschritte „Analysieren - Planen - Durchführen - Prüfen - Anpassen”, die durch die Zertifizierung und Auszeichnung ergänzt werden. Mit dem eea können die Energie und Klima-Aktivitäten in den sechs kommunalen Handlungsfeldern gesteuert werden: Kommunale Entwicklungsplanung und Raumordnung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation sowie Kommunikation und Kooperation. 2012 wurde in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung verschiedener Akteursgruppen und der Bürgerschaft ein neues, zeitgemäßes Klimaschutzkonzept für das Gebiet der Stadt Lahr erstellt. Das aktuelle integrierte Klimaschutzkonzept umfasst nicht nur den eigenen Handlungsbereich der Stadtverwaltung, sondern auch die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie Verkehr und Ver- und Entsorgung. Im Oktober 2012 wurden das Integrierte Klimaschutzkonzept Lahr 2012, das Energie- und klimapolitische Leitbild (siehe Anhang) und der Zehn-Jahre-Aktionsplan als Klimafahrplan vom Gemeinderat beschlossen (siehe Drucksache 81/2012). Seit 2018 ist das angepasste und aktualisierte „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018-2022“ die operative Grundlage für das städtische Handeln. Für die operative Umsetzung des Arbeitsprogramm mit den vielen Einzelmaßnahmen wurde eine befristete und vom Bund geförderte Personalstelle Klimaschutzmanagement eingerichtet, die 2021 vom Gemeinderat entfristet wurde. Auf Beschluss des Gemeinderates verfolgt die Stadt Lahr seit 2016 Aktivitäten zur Erreichung der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen bis 2030, darunter SDG 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“ und SDG 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ (siehe Drucksache 101/2016). Im gleichen Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Lahr dem Klimaschutzpakt Baden-Württemberg beitritt und sich damit das Ziel setzt, bis 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen (siehe Drucksache 102/2016). Die für das Monitoring und Controlling wichtige Energie- und CO2-Bilanz für die Lahrer Gemarkung kann aufgrund von internen Kapazitätsgründen erst gegen Ende 2021 vorgelegt werden. Sie wird die Entwicklungstendenz der absoluten CO2-Emissionen der vergangenen Jahre auf der Lahrer Gemarkung aufzeigen. Die schon bekannte prozentuale Verteilung der CO2-Emissionen zeigt, dass mit rund 50 Prozent der größte Anteil der CO2-Emissionen im Bereich der Lahrer Wirtschaft ausgestoßen wird. Anschließend folgend die privaten Haushalte mit 28 Prozent und der Verkehrssektor mit 20 Prozent Anteil am CO2-Ausstoß. Die Lahrer Stadtverwaltung hat mit ihren Liegenschaften dagegen nur einen Anteil von zwei Prozent. Auf diesen geringsten Anteil hat die Stadt Lahr einen guten Steuerungseinfluss. Mehr oder weniger direkte Einwirkungsmöglichkeiten bestehen bei den Beteiligungsunternehmen der Stadt, welche sich im Spannungsfeld Ertragskraft – Aufgabenerfüllung – Klimaschutz bewegen. Auf den Verkehrsbereich hat die Lahrer Stadtverwaltung etwas Einfluss (z.B. über den VEP) und in den Bereichen Wirtschaft und private Haushalte, die über drei Viertel der CO2-Emissionen auf Lahrer Gemarkung verursachen, nur sehr wenig. Dies zeigt deutlich, dass nachhaltiges Denken und Handeln aller Akteure in Lahr notwendig ist und dass jede Maßnahme und jeder Beitrag zählen. Es zeigt auch, dass in diesen Bereichen die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg wichtige regulatorische Steuerungsmöglichkeiten haben. Wie oben dargestellt, hat die Stadt Lahr schon seit mehreren Jahrzehnten einen Klimafahrplan mit Klimaschutzzielen und Aktionsprogrammen. Ambitionierte Klimaschutzziele und unterstützende Aktionsprogramme gibt es inzwischen auch in Baden-Württemberg: Drucksache 184/2021 Seite 4 Verringerung der CO2-Emissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2020 um mindestens 25 Prozent, bis 2030 um mindestens 65 Prozent und Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040, auf Ebene des Bundes: Verringerung der CO2-Emissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030 um 65 Prozent, bis 2040 um 88 Prozent, Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045, nach 2050 negative Treibhausgasemissionen und demnächst auch auf Ebene der Europäischen Union: Verringerung der CO2-Emissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030 um mindestens 55 Prozent, Klimaneutralität bis 2050 (Entwurfsfassung). Neben diesen Zielsetzungen, sind die dadurch ausgelösten weiteren rechtlichen Änderungen und zugehörigen Aktionsprogramme wichtig. Denn erst dadurch ergeben sich wichtige Impulse für die umsetzungsrelevanten nächsten Jahre und Jahrzehnte, die sich auch auf die Gemarkung der Stadt Lahr auswirken und wichtig sind für die kommunale Zielerreichung. So hat zum Beispiel die 2021 eingeführte CO2-Bepreisung schon jetzt feststellbare Auswirkungen auf die Bereiche Wirtschaft, private Haushalte und Mobilität. Der menschengemachte Klimawandel und seine Auswirkungen sind ein ernstes und drängendes Problem und müssen dringend und nachhaltig bekämpft werden. Dies stellt Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf allen Ebenen vor großen Herausforderungen. Die Stadt Lahr stellt sich dieser Herausforderung und möchte – auch vor dem Hintergrund der engagierten Debatte im Lahrer Gemeinderat am 16.12.2019 zum Antrag auf Ausrufung des Klimanotstandes – nicht nur ein ergänzendes Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus beschließen lassen (siehe Drucksache 32/2021), sondern sich auch eine neues und übergeordnetes Leitziel setzen: Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel bewusst und strebt an bis 2040 eine klimaneutrale und klimawandelfolgen-angepasste Kommune zu werden. Damit wird für den Bereich Energie und Klima die in der Gemeinderatsklausur 2020 gemeinsam erarbeitete und mit großer Zustimmung festgehaltene Vision für 2030 aufgegriffen: Der Leitgedanke „Gutes Klima – gutes Leben“ ist fest in der Stadtgesellschaft verankert. Die Stadt Lahr treibt intensiv ihre Aktivitäten zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel voran. Sie nutzt die vorhandenen Handlungsspielräume bestmöglich und setzt innovative und nachhaltige Konzepte um. Es besteht Konsens, dass Investitionen in den Klimaschutz und in die Klimawandelfolgen-Anpassung Zukunftsinvestitionen sind. Die Stadt Lahr berücksichtigt damit auch das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, welches vier wesentliche Prinzipien umfasst: • Das Prinzip der Generationengerechtigkeit umfasst die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und die Gerechtigkeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen innerhalb einer Generation. • Das Prinzip der Ganzheitlichkeit betrachtet in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft und gute Politik und Verwaltungsführung die gegebenenfalls unterschiedlichen Zielsetzungen und versucht diese zum Ausgleich zu bringen. • Das Prinzip der globalen Verantwortung bedenkt und berücksichtigt lokales, regionales, nationales und globales Handeln und dessen Auswirkungen auf alle Ebenen. • Das Prinzip des gemeinsamen Vorgehens, beinhaltet die Beteiligung möglichst aller relevanten Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung. Drucksache 184/2021 Seite 5 Das neue übergeordnete Leitziel soll sich auch auf die schon bestehenden Ziele des Klimafahrplans auswirken und diese verstärken und beschleunigen. So soll unter anderem das vom Gemeinderat beschlossene Ziel zur Erreichung einer weitgehend klimaneutralen Verwaltung schon 2035, also fünf Jahre früher erreicht werden (siehe Drucksache 102/2016). Zur gewünschten Zielerreichung sind unterstützenden Beschlüsse und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen (Personal, Zeit, Finanzen) erforderlich. Unter anderem benötigt es zur Erreichung des Zieles der klimaneutralen Verwaltung bis 2035 eine zusätzliche Personalstelle Klimaschutzmanagement. Für diese Personalstelle wird beim Land Baden-Württemberg ein Förderantrag gestellt. Die Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt 65 Prozent der Personalausgaben für Fachpersonal, dass im Rahmen des Vorhabens für drei Jahre zusätzlich beschäftigt wird. Wenn sich die Stadt Lahr verpflichtet, die Stellen für Fachpersonal über zwei weitere Jahre zu erhalten, kann der Bewilligungszeitraum auf bis zu fünf Jahre verlängert und die Anteilsfinanzierung für Personalausgaben und Ausgaben für externe Beratung fortgesetzt werden. Eine generelle Entscheidung über die zusätzliche Personalstelle bleibt dem Gemeinderat im Rahmen der Beratungen des Stellenplans 2022 vorbehalten. Zusammenfassung Zum Schutz des Klimas und zur Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und des Klimaschutzabkommens von Paris sind weitere Anstrengungen auf der Gemarkung der Stadt Lahr notwendig. Die Stadt Lahr hat auf kommunaler Ebene die staatlichen Ziele der Klimaneutralität im Bereich der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Dies ist für Lahr eine große Herausforderung, aber auch ein große Chance. Die Stadt Lahr möchte sich daher ein neues und übergeordnetes Leitziel geben. Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie und Klima-Aktivitäten des Klimafahrplans fortzuführen und idealerweise mit einer möglichst großen Anzahl von zusätzlichen Maßnahmen auszubauen. Dazu sind auch die jeweils erforderlichen finanziellen und personellen/zeitlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ansonsten kann es zu unerwünschten Verzögerungen in der Umsetzung und damit auch in der Zielerreichung kommen. Die Stadt Lahr wird darüber hinaus auch verstärkt ihre Einflussmöglichkeiten bei ihren Beteiligungen nutzen, damit auch dort die Ziele Klimaschutz und Klimawandelfolgen-Anpassung stärker berücksichtigt werden können. Der Verwaltungsspitze ist eine zukunftssichere Entwicklung für Lahr sehr wichtig, dies kommt als Ergebnis des intensiven Arbeitsprozesses in den zwei miteinander verknüpften Vorlagen für einen ambitionierten Lahrer Klimafahrplan zum Ausdruck. Markus Ibert Oberbürgermeister Tilman Petters Bürgermeister Manfred Kaiser Leiter der Stabsstelle Umwelt Anlage(n): Anlage 0 Energie- und Klimapolitisches Leitbild der Stadt Lahr (Stand:2012) Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.