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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L J

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: Stabsstelle Umwelt
Sachbearbeitung: Kaiser

Drucksache Nr.: 184/2021
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
WiFö

101

102

20

303

602

erfolgt

erfolgt

erfolgt

erfolgt

erfolgt

erfolgt

603

605

61

622

BGL

Wohnbau Lahr

erfolgt

erfolgt

erfolgt

erfolgt

erfolgt

erfolgt

Freigabe__________________ _____________________________________________ __________
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
10.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Umweltausschuss

23.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Energie und Klima - Leitzie

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz
und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel bewusst und strebt an,
bis 2040 eine klimaneutrale und klimawandelfolgen-angepasste Kommune zu werden.
2. Die Stadt Lahr strebt an, die klimaneutrale Verwaltung schon 2035 (anstatt 2040) zu
erreichen.
3. Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie- und Klimaaktivitäten forlzuführen und
durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Hierfür sind zusätzliche personelle und
finanzielle Ressourcen erforderlich. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, hierzu
jeweils zeitnah und bedarfsgerecht entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

El

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der
Tabelle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen Ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
□ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Dritlmittel
(ohne Kredite)
SALDO:
Finanzierungsbedarf;
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig
verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2021

2020

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/
Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3,
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa. mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme In der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Sachdarstellung
„Global denken - lokal handeln“ - unter diesem Motto verfolgt die Stadt Lahr schon seit den 90er Jahren das
Ziel, zugleich das Klima zu schützen und die Lahrer Region nachhaltig weiterzuentwickeln. Inzwischen ist als
weiteres Ziel, die notwendige Anpassung an die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels
hinzugekommen.
Schon mit dem Beitritt zum Klimabündnis 1993 hat die Stadt Lahr beschlossen, den C02-Ausstoß alle fünf
Jahre um zehn Prozent zu senken und die Pro-Kopf-Emissionen bis spätestens 2030, gegenüber dem
Basisjahr 1990, zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen wurde 1997 bis 1999 ein erstes kommunales
Klimaschutzkonzept erstellt und in der Folgezeit vielfältige Maßnahmen umgesetzt,
Seit 2006 beteiligt sich die Stadt Lahr am Qualitätsmanagementsystem European Energy Award. Der eea ist
ein vielfach erprobtes Steuerungs- und Controllinginstrument für die kommunale Energiepolitik, mit der
systematisch alle energierelevanten Aktivitäten erfasst, bewertet, überprüft und umgesetzt werden. Er umfasst
die Verfahrensschritte „Analysieren - Planen - Durchführen - Prüfen - Anpassen”, die durch die Zertifizierung
und Auszeichnung ergänzt werden. Mit dem eea können die Energie und Klima-Aktivitäten in den sechs
kommunalen Handiungsfeldern gesteuert werden: Kommunale Entwicklungsplanung und Raumordnung,
Kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation sowie
Kommunikation und Kooperation.
2012 wurde in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung verschiedener Akteursgruppen und der
Bürgerschaft ein neues, zeitgemäßes Klimaschutzkonzept für das Gebiet der Stadt Lahr erstellt. Das aktuelle
integrierte Klimaschutzkonzept umfasst nicht nur den eigenen Handlungsbereich der Stadtverwaltung, sondern
auch die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie Verkehr
und Ver- und Entsorgung. Im Oktober 2012 wurden das Integrierte Klimaschutzkonzept Lahr 2012. das
Energie- und klimapolitische Leitbild (siehe Anhang) und der Zehn-Jahre-Aktionsplan als Klimafahrplan vom
Gemeinderat beschlossen (siehe Drucksache 81/2012). Seit 2018 ist das angepasste und aktualisierte
„Energie und Klima - Arbeitsproaramm 2018-2022“ die operative Grundlage für das städtische Handeln. Für
die operative Umsetzung des Arbeitsprogramm mit den vielen Einzelmaßnahmen wurde eine befristete und
vom Bund geförderte Personalstelle Klimaschutzmanagement eingerichtet, die 2021 vom Gemeinderat
entfristet wurde.
Auf Beschluss des Gemeinderates verfolgt die Stadt Lahr seit 2016 Aktivitäten zur Erreichung der
Nachhaltigkeitsentwickiungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen bis 2030, darunter SDG 7 „Zugang zu
bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern" und SDG 13 „Umgehend
Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ (siehe Drucksache
101/2016). Im gleichen Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Lahr dem Klimaschutzpakt
Baden-Württemberg beitritt und sich damit das Ziel setzt, bis 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung
zu erreichen (siehe Drucksache 102/2016).
Die für das Monitoring und Controlling wichtige Energie- und CCVBilanz für die Lahrer Gemarkung kann
aufgrund von internen Kapazitätsgründen erst gegen Ende 2021 vorgelegt werden. Sie wird die
Entwicklungstendenz der absoluten CCVEmissionen der vergangenen Jahre auf der Lahrer Gemarkung
aufzeigen. Die schon bekannte prozentuale Verteilung der COa-Emissionen zeigt, dass mit rund 50 Prozent
der größte Anteil der CCVEmissionen im Bereich der Lahrer Wirtschaft ausgestoßen wird. Anschließend
folgend die privaten Haushalte mit 28 Prozent und der Verkehrssektor mit 20 Prozent Anteil am CCVAusstoß.
Die Lahrer Stadtverwaltung hat mit ähren Liegenschaften dagegen nur einen Anteil von zwei Prozent. Auf
diesen geringsten Anteil hat die Stadt Lahr einen guten Steuerungseinfluss. Mehr oder weniger direkte
Einwirkungsmöglichketten bestehen bei den Beteiligungsunternehmen der Stadt, welche sich im
Spannungsfeld Ertragskraft - Aufgabenerfüllung - Klimaschutz bewegen. Auf den Verkehrsbereich hat die
Lahrer Stadtverwaltung etwas Einfluss (z.B. über den VEP) und in den Bereichen Wirtschaft und private
Haushalte, die über drei Vierte! der CCVEmissionen auf Lahrer Gemarkung verursachen, nur sehr wenig.
Dies zeigt deutlich, dass nachhaltiges Denken und Handeln aller Akteure in Lahr notwendig ist und dass jede
Maßnahme und jeder Beitrag zählen. Es zeigt auch, dass in diesen Bereichen die Europäische Union, die
Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg wichtige regulatorische
Steuerungsmöglichkeiten haben.
Wie oben dargestellt, hat die Stadt Lahr schon seit mehreren Jahrzehnten einen Klimafahrplan mit
Klimaschutzzielen und Aktionsprogrammen. Ambitionierte Klimaschutzziele und unterstützende
Aktionsprogramme gibt es inzwischen auch in Baden-Württemberg:

Drucksache 184/2021

Seite 4

Verringerung der CCVEmissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2020
um mindestens 25 Prozent, bis 2030 um mindestens 65 Prozent und Netto-Treibhausgasneutralität bis
2040,
auf Ebene des Bundes:
Verringerung der CCVEmissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030
um 65 Prozent, bis 2040 um 88 Prozent, Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045, nach 2050 negative
Treibhausgasemissionen
und demnächst auch auf Ebene der Europäischen Union:
Verringerung der C02-Emissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030
um mindestens 55 Prozent, Klimaneutralität bis 2050 (Entwurfsfassung).
Neben diesen Zielsetzungen, sind die dadurch ausgeiösten weiteren rechtlichen Änderungen und zugehörigen
Aktionsprogramme wichtig. Denn erst dadurch ergeben sich wichtige Impulse für die umsetzungsrelevanten
nächsten Jahre und Jahrzehnte, die sich auch auf die Gemarkung der Stadt Lahr auswirken und wichtig sind
für die kommunale Zielerreichung. So hat zum Beispiel die 2021 eingeführte CCTrBepreisung schon jetzt
feststellbare Auswirkungen auf die Bereiche Wirtschaft, private Haushalte und Mobilität.
Der menschengemachte Klimawandel und seine Auswirkungen sind ein ernstes und drängendes Problem und
müssen dringend und nachhaltig bekämpft werden. Dies stellt Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf allen
Ebenen vor großen Herausforderungen. Die Stadt Lahr stellt sich dieser Herausforderung und möchte - auch
vor dem Hintergrund der engagierten Debatte im Lahrer Gemeinderat am 16.12.2019 zum Antrag auf
Ausrufung des Klimanotstandes - nicht nur ein ergänzendes Energie und Klima -Arbeitsprogrammplus
beschließen lassen (siehe Drucksache 32/2021), sondern sich auch eine neues und übergeordnetes Leitziel
setzen;
Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die
Anpassung an den menschengemachten Klimawandel bewusst und strebt an bis 2040 eine
klimaneutrale und klimawandelfolgen-angepasste Kommune zu werden.
Damit wird für den Bereich Energie und Klima die in der Gemeinderatsklausur 2020 gemeinsam erarbeitete
und mit großer Zustimmung festgehaltene Vision für 2030 aufgegriffen:
Der Leitgedanke „Gutes Klima - gutes Leben" ist fest in der Stadtgesellschaft verankert. Die Stadt Lahr
treibt intensiv ihre Aktivitäten zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten
Klimawandel voran. Sie nutzt die vorhandenen Handlungsspielräume bestmöglich und setzt innovative
und nachhaltige Konzepte um. Es besteht Konsens, dass Investitionen in den Klimaschutz und in die
Klimawandelfolgen-Anpassung Zukunftsinvestitionen sind.
Die Stadt Lahr berücksichtigt damit auch das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, welches vier wesentliche
Prinzipien umfasst:
• Das Prinzip der Generationengerechtigkeit umfasst die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und die
Gerechtigkeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen innerhalb einer Generation.
• Das Prinzip der Ganzheitlichkeit betrachtet in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft und gute
Politik und Verwaltungsführung die gegebenenfalls unterschiedlichen Zielsetzungen und versucht diese
zum Ausgleich zu bringen.
• Das Prinzip der globalen Verantwortung bedenkt und berücksichtigt lokales, regionales, nationales und
globales Handeln und dessen Auswirkungen auf alle Ebenen.
• Das Prinzip des gemeinsamen Vorgehens, beinhaltet die Beteiligung möglichst aller relevanten Akteure
aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung.

Drucksache 184/2021

Seite 5

Das neue übergeordnete Leitziel soll sich auch auf die schon bestehenden Ziele des Klimafahrplans auswirken
und diese verstärken und beschleunigen. So soll unter anderem das vom Gemeinderat beschlossene Ziel zur
Erreichung einer weitgehend klimaneutralen Verwaltung schon 2035, also fünf Jahre früher erreicht werden
(siehe Drucksache 102/2016). Zur gewünschten Zielerreichung sind unterstützenden Beschlüsse und die
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen (Personal, Zeit, Finanzen) erforderlich.
Unter anderem benötigt es zur Erreichung des Zieles der klimaneutralen Verwaltung bis 2035 eine zusätzliche
Personalstelle Klimaschutzmanagement. Für diese Personalstelle wird beim Land Baden-Württemberg ein
Förderantrag gestellt. Die Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt 65
Prozent der Personalausgaben für Fachpersonal, dass im Rahmen des Vorhabens für drei Jahre zusätzlich
beschäftigt wird. Wenn sich die Stadt Lahr verpflichtet, die Stellen für Fachpersonal über zwei weitere Jahre zu
erhalten, kann der Bewilligungszeitraum auf bis zu fünf Jahre verlängert und die Anteilsfinanzierung für
Personalausgaben und Ausgaben für externe Beratung fortgesetzt werden. Eine generelle Entscheidung über
die zusätzliche Personalstelle bleibt dem Gemeinderat im Rahmen der Beratungen des Stellenplans 2022
Vorbehalten.

Zusammenfassung
Zum Schutz des Klimas und zur Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele des Landes
Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und des
Klimaschutzabkommens von Paris sind weitere Anstrengungen auf der Gemarkung der Stadt Lahr
notwendig. Die Stadt Lahr hat auf kommunaler Ebene die staatlichen Ziele der Klimaneutralität im
Bereich der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Dies ist für Lahr eine große Herausforderung, aber auch ein
große Chance. Die Stadt Lahr möchte sich daher ein neues und übergeordnetes Leitziel geben.
Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie und Klima-Aktivitäten des Klimafahrplans fortzuführen
und idealerweise mit einer möglichst großen Anzahl von zusätzlichen Maßnahmen auszubauen. Dazu
sind auch die jeweils erforderlichen finanziellen und personellen/zeitlichen Ressourcen zur Verfügung
zu stellen, ansonsten kann es zu unerwünschten Verzögerungen in der Umsetzung und damit auch in
der Zielerreichung kommen.
Die Stadt Lahr wird darüber hinaus auch verstärkt ihre Einflussmöglichkeiten bei ihren Beteiligungen
nutzen, damit auch dort die Ziele Klimaschutz und Klimawandelfolgen-Anpassung stärker
berücksichtigt werden können.
Der Verwaltungsspitze ist eine zukunftssichere Entwicklung für Lahr sehr wichtig, dies kommt als
Ergebnis des intensiven Arbeitsprozesses in den zwei miteinander verknüpften Vorlagen für einen
ambitionierten Lahrer Klimafahrplan zum Ausdruck.

Oberbürgermeister

Tilman Retters
Bürgermeister

Leiter der Stabsstelle Umwelt

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Drucksache 184/2021

Seite 6

Anhang
ENERGIE- UND KLIMAPOLIHSCHES LEITBILD DER STADT LAHR (Stand: 2012)
Präambel

Um den Energieverbrauch und die Klimabelastung zu reduzieren, ist die Stadt Lahr schon seit vielen Jahren aktiv und hat
zahlreiche Maßnahmen und Projekte umgesetzt. Mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis im Jahr 1993 hat sich die Stadt Lahr
verpflichtet, bis spätestens zum Jahr 2030 die Kohlendioxid-Emissionen je Einwohner gegenüber 1990 zu halbieren.
Dazu ist neben der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieeffizienz vor allem der verstärkte Einsatz von
erneuerbaren Energien erforderlich. Diese Zielsetzung für den nachhaltigen Klimaschutz bringt langfristig mehr
Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern, bedeutet mehr regionale Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze und
sichert die Lebensqualität nachhaltig. Zur Erreichung dieser Ziele nutzt die Stadt Lahr seit 2006 die Möglichkeiten des
European Energy Award. Um weitere Fortschritte zu erzielen, hat die Stadt Lahr unter umfassender Beteiligung der
Öffentlichkeit und wichtiger Akteure ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen. Als ein integriertes Klimaschutzkonzept
umfasst es nicht nur den eigenen Handlungsbereich der Stadtverwaltung, sondern auch die privaten Haushalte und die
Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie Verkehr und Ver- und Entsorgung. Denn für eine
erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist kommunales und individuelles Engagement notwendig.
Mit den bisher schon umgesetzten, den laufenden und den zukünftigen Aktivitäten möchten die Stadt Lahr ihre energieund klimapolitischen Aktivitäten und Ziele weiter vorantreiben und umsetzen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen
Energie- und Klimaschutzpolitik in Lahr, Baden-Württemberg, Deutschland, Europa und der Weit leisten.
Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und verfolgt daher die folgenden
energie- und klimapoiitischen Grundsätze;

1.
2.

3.
4.

5.

Die Stadt Lahr ist Vorbild für ihre Bürger und Unternehmen und verpflichtet sich zu einem vorausschauenden und
nachhaltigen Umgang mit der Ressource Energie und zur beständigen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
Die Stadt Lahr verpflichtet sich, Maßnahmen zur Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der
Erzeugung und dem Einsatz von Erneuerbaren Energien umzusetzen und konzentriert sich in ihren Bemühungen auf
die Handlungsfelder Strom, Wärme und Verkehr.
Die Stadt Lahr wird im fachlichen Austausch mit wichtigen Akteuren ihre Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeiten,
Die Stadt Lahr möchte gemeinsam mit ihren Bürgern und Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz
leisten und wird daher ihre Bürger und Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen motivieren, beraten und unterstützen.
Die Stadt Lahr wird alle zwei Jahre ein Monitoring durchführen, um die Umsetzung der Maßnahmen und deren
Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf an veränderte Rahmenbedingungen oder abweichende
Maßnahmenwirkungen anzupassen.

Auf Basis der energie- und klimapoiitischen Grundsätze verpflichtet sich die Stadt Lahr zu der Verfolgung der
folgenden Mindestziele:

1.
2.
3.
4.
5.

Senkung der Kohlendioxid-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung bis zum Jahr 2023 um 50 Prozent gegenüber dem
Jahr 1990.
Senkung des Strombedarfs auf der Lahrer Gemarkung bis zum Jahr 2023 um zehn Prozent gegenüber dem Jahr
2000.
Erhöhung des Anteils Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf der Lahrer Gemarkung von derzeit 4,3
Prozent auf 15 Prozent bis zum Jahr 2023.
Erhöhung des Anteils Erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch auf der Lahrer Gemarkung von derzeit
sechs Prozent auf 15 Prozent bis zum Jahr 2023,
Senkung der Kohlendioxid-Emissionen im Bereich Verkehr auf der Lahrer Gemarkung bis zum Jahr 2023 um 15
Prozent gegenüber dem Jahr 1990.

Für den eigenen Handlungsbereich verpflichtet sich die Stadt Lahr außerdem zu der Verfolgung der folgenden
Ziele:

1.
2.
3.
4.
5.

Senkung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2023 um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 1990.
Bezug von 100 Prozent qualifizierten Ökostrom für alle kommunalen Gebäude.
Senkung des Strombedarfs kommunaler Gebäude bis zum Jahr 2023 um zehn Prozent (Index) gegenüber dem Jahr
2000.
Senkung des Endenergiebedarfs kommunaler Gebäude für Raumwärme und Warmwasser bis zum Jahr 2023 um 15
Prozent (Index) gegenüber dem Jahr 2000.
Steigerung der Fahrgastzahlen im Lahrer Busverkehr bis zum Jahr 2023 um 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2011.