Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        1

Stadt Lahr L »J

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 216/2021
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
10/101
10/102
20/201
20/202

30/302

60/603

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 20.10.2021

60/605

Stabsstelle Umwelt

'fj

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

08.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

10.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

22.11.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:

Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr
- Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.

Beschlussvorschlag:

1. Die Maßnahmenfelder des VEP sollen gemäß dem dargestellten
Umsetzungsprogramm bearbeitet werden. Zu einzelnen Maßnahmen/Maßnahmenpa­
keten wird es weitere Beschlussvorlagen geben. Die Verwaltung wird die Gremien
jährlich vor den Haushaltsberatungen überden Umsetzungsstand informieren und
Änderungsvorschläge zur Beratung vorlegen.
2. Die in den Anlagen 1 und 3 aufgeführten Beträge zur Fuß- und Radverkehrsförderung
sind ohne Bindungswirkung für den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 sowie das
Investitionsprogramm angemeldet und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht
worden.
3. Für die Erstellung eines City-Logistik-Konzeptes wird ein Betrag i.H.v. EUR 55.000 mit
Bindungswirkung in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen, da ein
Nachweis über eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung für die Antragsstellung im
Förderprogramm ist.
4. Für die weitere Beauftragung eines Dienstleisters für digitales Parken (Parkschein per
App) wird ein Betrag i.H.v. EUR 2.500 mit Bindungswirkung in den Planentwurf für das
Haushaltsjahr 2022 aufgenommen, damit eine Ausschreibung vorgenommen werden
kann. Das kostenlose Testjahr mit der Firma Parkster endet am 31.03.2022. In das In­
vestitionsprogramm 2023-2026 wird zunächst derselbe Betrag aufgenommen, ggf. sind
aber im Laufe der Vertragslaufzeit Anpassungen notwendig, sofern die Nutzungsquote
20 % übersteigt.
5. Für die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen aus dem VEP wird eine zusätzliche
Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager" zur Neuschaffung über den Stellen­
plan 2022 beantragt. Fördermöglichkeiten werden geprüft (siehe Sachdarstellung).

Zusammenfassende Begründung:
Gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 22.02.2021 zur Vorlage Nr. 2/2021
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr wird den Gremien ein
Umsetzungsprogramm ab dem Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt, welches u.a. auch als
Grundlage für die darauffolgenden Haushaltsberatungen dienen soll.

Drucksache 216/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit

Am 22.02.2021 hat der Gemeinderat die ersten Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNVKonzept für die Stadt Lahr gefasst (siehe Vorlage Nr. 2/2021). Neben Beschlüssen zu den Maßnahmenfeldern
inkl. Prioritätensetzung sowie dem Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende" als Grundlage für die
künftige Verkehrsplanung wurde die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat im Herbst 2021 ein Arbeits- und
Umsetzungsprogramm ab dem Jahr 2022 vorzulegen, welches u.a. auch als Grundlage für die darauffolgen­
den Haushaltsberatungen dienen soll.
Im Folgenden wird zu jedem Maßnahmenfeid aus dem VEP Stellung genommen. Die Angaben zur Umset­
zungsdauer sowie zur Priorität wurden aus dem Endbericht zum VEP übernommen. Bei der Einordnung in das
hier zu beschließende Umsetzungsprogramm handelt es sich um einen Verwaltungsvorschlag.
Das Umsetzungsprogramm kann aufgrund vieler Faktoren nicht als verbindlich angesehen werden. Es be­
stehen sowohl Abhängigkeiten seitens der Stadtverwaltung in Bezug auf das Personal und die Finanzen als
auch Abhängigkeiten von Externen, bspw. Baufirmen oder Fördermittelgebern. Im Anschluss an die
Ausführungen zu den einzelnen Maßnahmenfeldern folgt deshalb eine Übersicht der Schwerpunkte für das
Jahr 2022. Es ist vorgesehen, die Gremien jährlich vor den Haushaltsberatungen über den Stand zu informie­
ren, die Schwerpunkte für das kommende Jahr zu präsentieren und Änderungsvorschläge zur Beratung vorzu­
legen.
Ziel/e

Durch die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen sollen die Vorgaben aus dem beschlossenen Entwick­
lungsszenario „Mut zur Verkehrswende" hinsichtlich einer deutlichen Änderung des Modal Split zu Gunsten
des Umweltverbunds bis zum Jahr 2030 erreicht werden.
Maßnahmen
A Nahmobilität
A1 Grundprinzipien der Nahmobilität

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• ganzheitliche Fuß- und Radverkehrsförderung: Umsetzung der vorhandenen Teilkonzepte für den Fußund Radverkehr
o Radverkehr: Maßnahmeniiste aus der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes liegt vor und wurde
den Gremien mit der Vorlage Nr. 110/2021 vorgestellt; Verwaltung hat alle Maßnahmen geprüft, priorisiert und Ergänzungen vorgenommen; Liste wird Bestandteil des in dieser Vorlage dargestellten
VEP-Umsetzungsprogramms (siehe Anlagen 2 und 3)
o Fußverkehr: eigener Investitionsauftrag seit Fußverkehrs-Checks (154100020012); je EUR 50.000 für
2022-2024 im akt. Investitionsprogramm; Maßnahmenvorschiäge für 2022 in Anlage 1
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
BÖPNV
B1 Zukunftskonzept für den ÖPNV in Lahr

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Entwurf des Liniennetzes und Vorgaben für Fahrplan wurden mit SWEG diskutiert; Ergebnis: komplett neue
Fahrplanentwicklung notwendig; Stadt beauftragt SWEG mit Fahrplanentwicklung und dem Ziel der Umset­
zung des ÖPNV-Konzepts zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022; Ergebnisse (Fahrplanentwurf inkl.
Kostenschätzung) werden den Gremien zur Beratung vorgelegt; Grundsatzentscheidung zum Rathausplatz
(inkl. Lotzbeck- u. Bismarckstraße) notwendig; momentan keine belastbaren Aussagen für Investitionspro­
gramm möglich
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

Drucksache 216/2021

Seite 3

B2 Intermodatität - Mobilitätsstationen als Schnittstellen

Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Projekt wird im Mobilitätsnetzwerk Ortenau bearbeitet; GR-Beschluss: Aufbau von 35 Mobilitätsstationen im
Zeitraum 2023-2025 (siehe Vorlage Nr. 63/2021)
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

B3 Barrierefreier Haitesteilenausbau

Umsetzungsdauer: > mitte! bis 5 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Barrierefreier Haltestellenumbau wird bereits sukzessive umgesetzt; 2021/2022: 18 Haltestellen gemäß Vor­
lage Nr. 117/2021 + 2 Haltestellen gemäß Vorlage Nr. 166/2021 (vorbehaltlich HH-Beratungen)
Planungen: 2Ö23: Fokus auf Stadtteile (außer Reichenbach) mit insg. 12 umzubauenden Haltestellen (inkl.
Ausstattung mit Wartehallen); Ortsverwaltungen haben unter Beteiligung der Ortschaftsräte bereits ihre Prio­
ritäten genannt; erneute Beratung nach Standortprüfung 2022 in den Ortschaftsräten und Antrag auf Pro­
grammaufnahme ins Förderprogramm fristgerecht zum 31.10.2022; keine belastbare Aussage für Investiti­
onsprogramm möglich, da Kosten stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

B4 Betriebsqualität

Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 2

* Umbau von Busbuchten zu Buskaps
o wird bei Maßnahmenfeld B3 berücksichtigt
• Bevorrechtigung an Kreuzungen bzw. Ausfahrten
o Zuständigkeit für Lichtsignalanlagen entlang der B 415 liegt beim Kreis; wird im Zuge der Umsetzung
von Maßnahmenfeld B1 überprüft
• Vorfahrtsregeln überprüfen und anpassen
o Überprüfung auf Grundlage von Hinweisen der SWEG im Rahmen von Verkehrsschauen möglich
• Ausbau/Förderung von bargeldlosem Fahrkartenerwerb mit minimiertem Kontakt zum Fahrpersonal
o
Mobilitäts-App wird vom Ortenaukreis umgesetzt
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

B5 Information und Kommunikation

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• Verständliche Fahrplangestaltung und Kommunikation, statische Fahrpläne, Streckenplan/Netzkarte
o wird bei Maßnahmenfeld B1 berücksichtigt
• Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) an Haltestellen
o sukzessive Ausstattung der verkehrswichtigen Bushaltestellen mit DFI-Anzeigern erfolgt seit
2017/2018 (Beginn am ZOB); Bushaltestellen, die nur von einer Buslinie bzw. in geringfügigem Um­
fang von zwei Buslinien bedient werden, sollen ab 2023 mit kleineren und energieautarken Displayty­
pen ausgestattet werden, die bspw. im Haltestellenschild integriert sind (siehe Vorlage Nr. 166/2021);
Prüfung möglicher Produkte steht noch aus, momentan keine belastbare Aussage für Investitionspro­
gramm möglich
• Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) an öffentlich zugänglichen Orten________________________

Drucksache 216/2021

o

Seite 4

wird 2022 geprüft und ggf. ab 2023 weiterverfolgt

♦ Dynamische Fahrgastinformationen (DFl) in den Fahrzeugen
o wird im Rahmen der Ausschreibung des Linienbündels Lahr Stadt (Konzessionsende: 31.01.2025)
weiterverfolgt; in Ausschreibung können Vorgaben zur Ausstattung der Busse gemacht werden
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
B6 Attraktiver Tarif
Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• Digitalisierung der Fahrscheine und des Tarifmodelis: Einführung eines Abrechnungsmodells, bei dem
nach geeigneten Zeitintervallen (Tag/Woche/Monat) der günstigste Tarif ermittelt und berechnet wird
o Zuständigkeit liegt beim Kreis/der TGO; letzte Tarifreform ist gerade erst in Kraft getreten
(01.08.2021); Maßnahme wird bei einer möglichen nächsten Tarifreform an den Kreis herangetragen
• Abbau Zugangsbarrieren: Verlagerung des Fahrkartenvertriebs auf Smartphone oder Chipkarte und
ergänzend Einführung eines Systems zum Ein- und Auschecken
o digitale Vertriebskanäle werden bereits gestärkt; Mobilitäts-App des Ortenaukreises soll dies weiter
befördern
• Mobiiity as a Service: tarifliche Zusammenfassung von mehreren Mobilitätsdienstleistungen, bspw. eine
gebündelte Abrechnung von Busfahrt und vorheriger oder anschließender Bikesharing-Nutzung
o wird ggf. vom Ortenaukreis in der Mobilitäts-App umgesetzt
• Attraktives Tarifmodeli für das Stadtgebiet
o Einführung einer „Einer"- Einzel- und Mehrfahrtenkarte stand unter dem Vorbehalt einer
Förderzusage des Bundes (siehe Vorlage Nr. 45/2021); nach Förderabsage erneute Beratung in den
Gremien im November und Dezember 2021
• Tarifmodeli für Geiegenheitskunden: Eintrittskarte = Fahrkarte bei Veranstaitungen/Einrichtungen mit
nennenswerten Besucherströmen; Voraussetzung: gutes ÖPNV-Angebot am Veranstaltungsort und zur
Veranstaitungszeit
o kann erst nach Umsetzung des Maßnahmenfeld B1 vertiefend betrachtet werden
• Transparente Nutzung
o ÖPNV-Angebot ist durch die am 01.08.2021 in Kraft getretene Tarifreform des Ortenaukreises
deutlich transparenter geworden, bspw. in Bezug auf die Minimierung und Neuordnung der Tarifzo­
nen
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

B7 Touristische Busangebote in derOrtenau
Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 2

• Touristische Angebote vereinheitlichen (Fahrplangestaltung) und bewerben
o
steht im Zusammenhang mit B1
• Qualitative Aufwertung der technischen Ausrüstung (Fahrradtransport)
o
Verbesserungsmöglichkeiten werden mit der SWEG geprüft
• Kooperationen initiieren: Kooperationen mit touristischen Akteuren zur Erarbeitung neuer Ziele und
Angebote
o personelle Kapazitäten lassen derzeit nur Kooperationen zu, die auf Kreisebene (Tourismusabteilung
Ortenaukreis) oder regionaler Ebene (Schwarzwald Tourismus GmbH) initiiert werden; eigene
Aktivitäten sind nur begrenzt möglich
• Vorhandene Angebote bewerben: Fahrplanverdichtung bei der Linie 113 zur Stärkung des Angebots
Europa-Park-Eintrittskarte = TGO-Fahrschein
o GR-Beschluss zur Fahrplanverdichtung liegt vor (siehe Vorlage Nr. 272/2020); Umsetzung allerdings

Drucksache 216/2021

Seite 5

erst ab Frühjahr 2022
• Vorhandene Angebote stärker bedienen: bessere Bedienung des Langenhards als stadtnahes
Erholungsziel
o steht im Zusammenhang mit B1
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
B8 Digitalisierung/Modernisierung des ÖPNV im Stadtgebiet im ÖV

Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 2

• Digitalisierung im ÖPNV als Thema in den regionalen und überregionalen Gremien priorisieren
o ist bereits durch die Vorarbeit des Mobilitätsnetzwerks Ortenau bei der Mobilitäts-App erfolgt;
Digitalisierung wird sicherlich auch ab 2022 Thema beim Mobilitätspakt Lahr sein
• Automatische Fahrgastzählsystem und rechnergestützte Betriebsieitsysteme
o wird im Rahmen der Ausschreibung des Linienbündels Lahr Stadt (Konzessionsende: 31.01.2025)
weiterverfolgt; in Ausschreibung können Vorgaben zur Ausstattung der Busse gemacht werden
• Digitalisierung der Fahrscheine und Fahrscheinkontrolle
o Digitalisierung der Fahrscheine wird durch Mobilitäts-App des Ortenaukreises vorangetrieben;
Digitalisierung der Fahrscheinkontrolle nur durch zusätzliche Ausstattung in den Bussen möglich (sie­
he vorheriger Punkt)
• Mobilitäts-App mit ÖV als Grundlage
o Mobilitäts-App des Ortenaukreises ab 2022
• Pilotprojekte für das automatisierte Fahren im ÖPNV weiter voranbringen
o wird ggf. ab 2022 Thema beim Mobilitätspakt Lahr sein, bspw. für punktuelle Verbesserungen im
Pendlerverkehr in Industrie-ZGewerbegebieten
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
C Kfz-Verkehr
C1 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Die empfohlenen Änderungen der Geschwindigkeitsregelungen sowie der Netzunterbrechungen (Sperrung
des Urteilsplatzes und des Rathausplatzes für den motorisierten Individualverkehr) werden 2022 verwal­
tungsintern geprüft und den Gremien vorgelegt.
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

C2 Gestaltung von Straßenräumen

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Bei Sanierungsmaßnahmen werden zukünftig zunächst eine Neuverteilung des Straßenraums zu Gunsten
des Umweltverbunds sowie Umgestaltungsmöglichkeiten (gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhi­
gung und Schaffung von Grünflächen) geprüft.
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

C3 Entwicklung eines Schwerverkehr- und Lieferroutenkonzepts
Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre

Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 2

Drucksache 216/2021

Seite 6

• Ausschilderung von Lieferrouten zum Schutz sensibler Bereiche
o bereits in Planung für 2023: Überarbeitung der Wegweisung (nicht Parkleitsystem) durch Fachbüro;
Schwerverkehr- und Lieferroutenkonzept kann dabei berücksichtigt werden
• verkehrsreduzierende Standortentwicklung und Flächenplanung
• Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung (Bündelung Lieferwege, Fahrtenmanagement,
Flächenausweisung) oder Verlagerung auf unsensiblere Strecken oder andere Verkehrsmittel
o wird teilweise im City-Logistik-Konzept behandelt (siehe C4)
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

C4 Entlastung durch moderne City-Loglstik

Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre
Maßnahmenvorschiäge und Anmerkungen:

Priorität: 2

• Erstellung eines City-Logistik-Konzepts durch ein Fachbüro
o bereits in Planung für 2022, da 70 %-Förderung durch Bund möglich; Förderantrag wurde fristgerecht
zum 31.08.2021 gestellt; Durchführungs- bzw. Bewilligungszeitraum: 01.04.2022 bis 31.07.2023
(max. Laufzeit)
• Umschlagplatz/“Multi-User Micro Hub“ für Feindistribution
o Bestandteil des City-Logistik-Konzepts
• Ausweitung des Lastenrad-Förderprogramms auf Gewerbetreibende
o wird aufgrund bestehender Bundes- und Landesförderprogramme zunächst nicht weiterverfolgt
• Elektromobilität: Einführung eines Parkausweises für emissionsfreie Logistikdienstleister und Handwerker
o Parkausweise können schon jetzt für Liefer-ZHandwerkerfahrzeuge aller Antriebsarten bei
Begründung der Notwendigkeit gegen Gebühr beantragt werden
• Paketservice: Berücksichtigung von Standorten für Quartier-Paketboxen bei der Bauleitplanung
Urrisetzungsprogramm: 2022 ff.

C5 Weiterentwicklung der Parkraumstrategie in der Innenstadt

Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• Anpassung der Tarifstruktur: Tariferhöhung unter Berücksichtigung der ÖPNV-Tarife
o Verwaltung arbeitet bereits an dem Thema; Beschlussvorlage 1. HJ. 2022
• Multi-Use-Lösungen
o steht u.a. im Zusammenhang mit C4
• Privilegiertes Parken
o Parkausweise können schon jetzt für Liefer-ZHandwerkerfahrzeuge aller Antriebsarten bei
Begründung der Notwendigkeit gegen Gebühr beantragt werden; privilegiertes Parken für Carsha­
ring-Fahrzeuge wird geprüft
• Weiterentwicklung des Bewohnerparkens
o vorhandene Bewohnerparkzonen werden bereits kontinuierlich evaluiert und bedarfsgerecht
angepasst (Abstimmung zwischen Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung); Gebührenhöhe
wird aktuell überprüft; Beschlussvorlage 1. HJ 2022
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
C6 Weiterentwicklung des Parkleitsystems

Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 2

Drucksache 216/2021

Seite 7

• Ankündigungstafeln an den Ortseingängen
o Planung 2022, Umsetzung 2023
• Echtzeitinformationen zur ParkraumausiastungZ-verfügbarkeit
o abgegrenzte Parkplätze (keine straßenbegleitenden Stellplätze: Sensorik wird aktuell am
Wohnmobilstellplatz Breitmatten getestet und Auslastung auf Homepage der Stadt Lahr angezeigt;
mögliche weitere Einsatzorte: Parkplatz Rathausplatz oder Parkpalette Turmstraße; Evaluation 2022;
Ausweitung ggf. ab 2023 ff. in Abhängigkeit des Evaiuationsergebnisses
o Parkhäuser und Tiefgaragen: Datenweitergabe und Veröffentlichung auf Homepage oder in App nur
in Absprache mit Park Service Hüfner möglich; mögliche Umsetzung im Gesamtkontext ab 2023
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
C7 (Park-)Raumkonflikte im Öffentlichen Raum

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• Umsetzung des Beschlusses zum Gehwegparken
o Es steht nur noch die Umsetzung des Parkraumkonzepts Klinikviertel aus. Ein Grundsatzbeschluss
liegt vor, ein Beschluss zur Zeitschiene der Umsetzung steht noch aus.
• personelle Ressourcen zur Parkraumkontrolle schaffen/sichersteilen
o Beim Kommunalen Ordnungsdienst sind neun Stellen mit einem breit aufgesteilten Aufgabengebiet
besetzt. Für das vorhandene Personal besteht ein Dienstplan mit Kontrollvorgaben, um den ruhen­
den Verkehr flächendeckend/im gesamten Stadtgebiet zu überwachen.
• effiziente Raumnutzung durch Doppelnutzung
o erfolgt bereits stellenweise, bspw. Parkplatz Innenhof Rathaus 2, Parkplatz Finanzamt, Tiefgarage
Alieestraße/Kino (Mehrfachbelegung durch Bewohnerin den Abend-/Nachtstunden und Besucher
der Innenstadt in den Tagstunden); Doppelnutzung von Parkplätzen des Einzelhandels kann in Ein­
zelfällen geprüft werden (Einverständnis des Einzelhandelbetriebs erforderlich)
• Mehrwert schaffen: temporäre/dauerhafte Umnutzung von Parkraum: mehr Grün, Aufenthaltsflächen,
Fahrradabstellanlagen**
o soll im nächsten Jahr am Park(ing) Day (Freitag, 16. September 2022) im Rahmen der Europäischen
Mobilitätswoche temporär umgesetzt werden
• Öffentlichkeitswirksame Aktionen: Freifahrt im ÖPNV an Adventssamstagen fördern statt kostenlosem
Kfz-Parken
o voraussichtlich Ausgleichszahlung an TGO notwendig, wird 2022 geprüft; kostenloses Parken wird in
der geplanten Beschlussvorlage zur Anpassung der Tarifstruktur (siehe C5) thematisiert
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

C8 Kommunale Stellplatzsatzung

Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Eine Erarbeitung ist mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen derzeit nicht möglich.
Umsetzungsprogramm: 2023 ff.
D Querschnittsthemen
D1 Ganzheitliche Verkehrssicherheitsstrategie

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:
•

Priorität: 1

Initiierung eines Netzwerks zur Verkehrssicherheit bestehend aus Stadtverwaltung, Polizei,
Geschäftsführendem Rektorat der Lahrer Schulen, Gesamtelternbeirat, Vereinen & Verbänden (ADAC,
ADFC, VCD, BUND)_______________________ _______________ _________________________

Drucksache 216/2021

o
•

Seite 8

bestehenden Arbeitskreis Mobilität und Verkehr dafür nutzen und pro Schul(halb)jahr eine
Sondersitzung zur Verkehrssicherheit anberaumen

Erstellung eines regelmäßigen Verkehrssicherheitsberichts
o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich

Umsetzungsprogramm: 2023 ff.

D1a Verkehrsverhalten und Sensibilisierung

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

•

Entwicklung einer allgemeinen Verkehrssicherheitskampagne
o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich; es wird auf
, Materialien der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in BadenWürttemberg, des Ministeriums oder des ADFC zurückgegriffen

•

Durchführung und Unterstützung von Aktionen zur Verkehrs- und Möbilitätserziehung von Kindern
o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen keine ergänzenden Aktionen zu
den bestehenden Angeboten und Aktionen der Verkehrswacht und der Polizei möglich

•

Service für Senioren: freiwilliger Führerschein-ZGesundheits-Check, regelmäßiges Pedelec-Fahrtraining
o Pedelec-Fahrtraining wurde bereits mehrfach angeboten (Juni 2019, Oktober & November 2021) und
soll bei Bereitschaft der Veranstalter (Württembergischer Radsportverband e. V. & ADFC) weiterhin
angeboten werden

•

ÖffentlichkeitsarbeitZ-aktionen zu Einzelthemen
o es wird bereits auf Materialien der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher
Kommunen in Baden-Württemberg, des Ministeriums oder des ADFC zurückgegriffen; Ausweitung
nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen möglich

•

Ausweitung des Einsatzes von Dialogdisplays
o Die vorhandenen Displays sind durchgängig bedarfsorientiert an unterschiedlichen Stellen im
Einsatz.

•

Sanktionen: Ausweitung von Kontrollen und konsequenter Ahndung von Verstößen
o siehe Maßnahmenfeld C7

Umsetzungsprogramm: 2023 ff.

D1b Integration in den Planungsprozess und Infrastruktur

Priorität: 2
Umsetzungsdauer: > lang 10-Jahre, Daueraufgabe
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:
• Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten in der Stadt- und Verkehrsplanung: Sicherheit vor
Leistungsfähigkeit, Orientierung am schwächsten Verkehrsteilnehmer
o wird bereits umgesetzt, bspw. in Form von Gehwegnasen (Verkehrsberuhigung: Sicherheit für
Fußverkehr vor Leistungsfähigkeit für Kfz-Verkehr)
• Qualifizierung einer Stelle für Verkehrssicherheit im Bereich der Verkehrsplanung/Fortbildung zum
Verkehrssicherheitsauditor
o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich; bei Notwendigkeit
eines Sicherheitsaudits kann auch auf externe Sicherheitsauditoren zurückgegriffen werden
• Durchführung von Sicherheitsaudits bei der Planung und Umsetzung von komplexen Vorhaben
o war bislang nicht notwendig•
• konsequente Umsetzung der Teilkonzepte zum Fuß- und Radverkehr
o siehe Maßnahmenfeld A1
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

Seite 9

Drucksache 216/2021

D2 Kommunales Mobilitätsmanagement

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Anmerkungen:

Priorität: 1

Damit die Stadt Lahr ihrer initiierenden, koordinierenden und beratenden Aufgabe nachkommen kann, ist
eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager‘' erforderlich.
Umsetzungsprogramm: personalabhängig
D2a Initiierung von betrieblichem Mobilitätsmanagement

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Anmerkungen:

Priorität: 2

Thema wird im Mobilitätsnetzwerk Ortenau bearbeitet und auch im Rahmen des Mobilitätspaktes Lahr wei­
terverfolgt werden; dauerhafter/regelmäßiger Kontakt zu den Unternehmen, insbesondere mit beratender
Funktion, kann nur durch eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager" gewährleistet
werden
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

D2b Initiierung von schulischem Mobilitätsmanagement

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Anmerkungen:

Priorität: 1

Verwaltung ist stellenweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen tätig, bspw.
Verkehrsschauen mit Vertretern des Gesamtelternbeirats, situationsabhängige Prüfung und Einrichtung von
Elternhaltestellen im Schulumfeld, Öffentlichkeits-ZAufklärungsarbeit und -aktionen; dauerhafte und intensi­
vere Bearbeitung insbesondere bei den Themen Schulwegplanung und Öffentlichkeits-ZAufklärungsarbeit
und -aktionen kann nur durch eine zusätzliche Personalstelle „ Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ gewähr­
leistet werden
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

D3 Ausbau von Sharing-Angeboten

Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

siehe Maßnahmenfeld B2
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

D4 Ausbau von Park-sowie Bike+Ride-Anlagen

Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• Kapazitätsausbau am Bahnhof
o P+R- und B+R-Anlage westlich der Gleise im Zuge des Durchstichs geplant (aktueller Stand:
Sanierung der Rheintalbahn mit Verlegung und Verlängerung der Unterführung 2035-2041): Stadt­
planungsamt wird dafür Änderung des bestehenden Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5.
Änderung vorbereiten; nach Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung wurden Angebote für Lärmgutachten
und für artenschutzrechtliche Relevanzprüfung eingeholt; Änderungsverfahren ist sehr aufwändig, da
aufgrund von Störfallbetrieben das Regelverfahren durchzuführen ist
o

40 zusätzliche Fahrradboxen zwischen Hausbahnsteig und historischem Bahnhofsgebäude in
Umsetzung; Ersetzen der Fahrradboxen durch effizientes und flächensparendes Fahrradparkhaus
(voll-/halbautomatisch) im Zuge der Sanierung der Rheintalbahn 2035-2041 sinnvoll

♦ Einrichtung weiterer B+R-Anlagen_____________________

Drucksache 216/2021

o

Seite 10

erfolgt im Zuge der Realisierung der Mobilitätsstationen ab 2023

• Aufbau mehrerer Umstiegspunkte (P+M-Anlagen) an den StadteingängenZ-ausgängen: Ausbau der
bestehenden Anlagen an der Autobahnanschlussstelle und am Kreisverkehr zwischen Reichenbach und
Seelbach und Einrichtung zusätzlicher Standorte an der B 3
o
Wiederaufnahme der Planungen bzw. neue Planungen frühestens ab 2023
• Verknüpfung mit weiteren Maßnahmenfeldern, bspw. Mobilitätsmanagement: Bewerbung der Angebote
bei Pendlern
o Pendlerverkehr wird Schwerpunktthema des Mobilitätspaktes Lahr sein
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

D5 Ganzheitliche E-Mobilitätsstrategie

Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 1

Umsetzung des interkommunalen Elektromobilitätskonzepts (Lahr, Kehl, Offenburg) hat bereits begonnen
Umsetzungsprogramm.: 2022 ff.

D5a Elektrifizierung kommunaler Fahrzeuge

Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 2

• Berücksichtigung der E-Mobi!ität bei den kommunalen Beschaffungsrichtiinien
o siehe Beschlussvorlage 178/2018, Beschlussvorschläge 8 und 9
• Überprüfung der kommunalen Fahrzeuge
o Fuhrparkanalyse im Rahmen des Elektromobilitätskonzepts durchgeführt; Beschlussvorschlag zu
diesem Thema in der Vorlage Nr. 32/2021 zum Energie und Klima --Arbeitsprogrammplus
• Einführung verträglicher Antriebsformen für Busse im Stadtgebiet
o wird bei der Vorbereitung der Ausschreibung für den Lahrbus ab 01.02.2025 relevant
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.

D5b Verstärkter Einsatz der E-Mobilität im Wirtschaftsverkehr

Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre
Anmerkungen:

Priorität: 2

siehe C4 „City-Logistik-Konzept"
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
D6 Öffentlichkeitsarbeit und Service

Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe
Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen:

Priorität: 1

• Entwicklung einer wiedererkennbaren Dachmarke
o Offenburger Dachmarke „Einfach Mobil" soll zur regionalen Dachmarke werden und weit über die
geplanten Mobilitätsstationen hinausgehen
• Aufbau und Pflege einer zentralen und umfänglichen Informationspiattform zur Mobilität in Lahr
o Mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen können lediglich die Inhalte auf der
Homepage der Stadt Lahr überprüft, aktualisiert und im Rahmen der Möglichkeiten ergänzt werden.
Die Beauftragung eines Dienstleisters würde durch eine erforderliche Betreuung ebenfalls personelle
Ressourcen erfordern. Die Bewerbung der geplanten Mobilitätsstationen soll überdas Mobilitätsnetz­
werk Ortenau erfolgen.

Drucksache 216/2021

Seite 11

• Etablierung der Idee „Mobilität aus einer Hand“ bzw. „mobility as a Service“
o wird ggf. vom Ortenaukreis in der Mobilitäts-App umgesetzt
• Bereitstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen für die Intensivierung der
mobilitätsbezogenen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die partizipativen Elemente
o zusätzliche Stelle (Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager) wurde für den Stellenplan 2022 beantragt
• Gewinnung von stadtbekannten Themenpaten/Schirmherren
o mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen derzeit nicht möglich
Umsetzungsprogramm: 2022 ff.
Schwerpunkte 2022

o
o
o

o

o
o

o
o
o
o
o
o
o

o

Umsetzung der Maßnahmen zur Fuß- und Radverkehrsförderung gemäß Anlagen 1 und 2
Finalisierung des Liniennetzes und Entwurf eines Fahrplans für das neue Lahrbus-Konzept
Weiterbearbeitung des Projektes „Mobilitätsstationen im interkommunaien Verbund“ im Mobilitätsnetzwerk
Ortenau, u.a. Förderantragsstellung, Ausschreibungen für Bike- und Carsharing sowie Wandmodule und
infostelen; Vorabbewerbung des zukünftigen Angebots
Barrierefreier Umbau weiterer Bushaltestellen gemäß Vorlagen Nr. 117/2021 und Nr. 166/2021; Prüfung
der von den OR vorgeschlagenen Bushaltestellen in den Stadtteilen für einen barrierefreien Umbau ab
2023 inkl. Beratung in den Gremien und Antragsstellung auf Aufnahme ins Förderprogramm
Kontaktaufnahme zum Straßenbauamt Ortenaukreis bzgl. Bus-Priorisierung an den Lichtsignalanlagen
Ausstattung weiterer Bushaltestellen mit Displays zur Anzeige von Fahrgastinformationen sowie
Buswartehallen gemäß Vorlage Nr. 166/2021; Prüfung von Bushaltestellen für 2023 inkl. Beratung in den
Gremien und Antragsstellung auf Aufnahme ins Förderprogramm
Prüfung des Geschwindigkeitskonzepts Innenstadt und Beratung in den Gremien
Beauftragung eines Fachbüros/einer Beratungsfirma zur Erstellung eines City-Logistik-Konzepts
vorbehaltlich der Förderzusage des Bundes
Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Tarifstruktur beim Parken mit Parkschein sowie beim
Bewohnerparken und Beratung in den Gremien
Planung von Übersichtstafeln für.das Parkleitsystem als Vorinformation an den Stadteingängen
Evaluation des Pilotprojektes „Stellplatzerfassung mittels Bodensensoren“ (Wohnmobilstellplatz)
Umsetzung des Parkraumkonzeptes Klinikviertel vorbehaltlich eines Gremienbeschlusses
Betriebliches Mobilitätsmanagement: Ansprache von Unternehmen zur Beteiligung am Projekt
„Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ und weitere Ausarbeitung eines Kooperationsmodells
zwischen Unternehmen in der Region und den Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau
Optimierung des kommunalen Fuhrparks auf Grundlage der vorliegenden Fuhrparkanalyse und gemäß
den Vorschlägen und Handlungsempfehlungen aus der Vorlage Nr. 32/2021 zum Energie und Klima Arbeitsprogrammplus

Personalbedarf

Gemäß Beschlussvorschlag 5 wird für die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen aus dem VEP eine
zusätzliche Personalsteile „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ zur Neuschaffung über den Stellenplan 2022
beantragt. Das Land Baden-Württemberg hat Mitte Oktober 2021 einen Förderaufruf zur „Förderung von Per­
sonalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg“ gestartet, um bis
2030 die Landesziele hinsichtlich einer Verkehrswende zu erreichen. Das Land fördert Personalstellen für
sechs verschiedene Aufgabengebiete im Bereich Verkehr/Mobilität. Der Antragssteiler verpflichtet sich, die
Stelle für eine Dauer von mindestens vier Jahren einzurichten und zu besetzen. In den ersten zwei Jahren
gewährt das Land eine i 00 %-Förderung für die Neueinrichtung und ununterbrochene Besetzung einer Perso­
nalstelle. Die Verwaltung hat das Förderprogramm geprüft und würde bei Beschlussfassung einen Förderan­
trag stellen (Frist: 08.12.2021).

Seite 12

Drucksache 216/2021

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle
dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

Einmaliqe (Investitions-)Kosten

2021

2022

2023
in EUR

2024

2025 ff.

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag
/ Investition /Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
/ Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folaekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personal­
mehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelle / Bezeichnung

1. Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager

Entgeltgruppe/ Besoldungs­
gruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

EG 11

72.000 (bei Inanspruchnahme des
Förderprogramms 100 %-Förderung
in den ersten beiden Jahren, danach
mind. zwei Jahre Weiterbeschäfti­
gung ohne Förderung)
SUMME

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kos­
□Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kos­
□Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Anlaqe(n):
-Anlage
- Anlage
- Anlage
- Anlage

1:
2:
3:
4:

[xlNein

KNein

Maßnahmenliste Fußverkehrsförderung 2022
Maßnahmenliste Radverkehrsförderung 2022 ff.
Maßnahmenliste Radverkehrsförderung sortiert nach Umsetzungsjahr
Übersicht Beschlüsse Verkehr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas­
sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.