Beschlussvorlage (Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 - Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche)
Vorlage: Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 - Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage (Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
- Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Luftbild Bestand Längsparkstände)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Foto Bestand Längsparkstände)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Lageplan zukünftiger Gehweg)
27. Oktober 2021
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Beschlussvorlage (Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
- Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Foto Bestand Längsparkstände)Beschlussvorlage (- Anlage 1: Luftbild Bestand Längsparkstände)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Anlage 3: Lageplan zukünftiger Gehweg)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 229/2021 Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 30/302 Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 - Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche Beschlussvorschlag: Die insgesamt vier Pkw-Stellplätze vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 entfallen zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche. Zusammenfassende Begründung: Mit dieser Nutzungsänderung kann nicht nur ein Gehweg auf öffentlicher Fläche anstatt auf Privatfläche angeboten werden, sondern auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden. Drucksache 229/ 2021 Seite 2 Sachdarstellung Vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 befinden sich insgesamt vier öffentliche Pkw-Stellplätze (jeweils zwei) mit Parkscheibenregelung (Anlage 1+2). Der Radverkehr wird parallel zur Tiergarte nstraße zwischen Fahrbahn und Pkw-Stellplätzen geführt. Der Fußverkehr bewegt sich momentan überwiegend entlang der beiden Gebäude unterhalb der Obergeschosse im Arkadengang (Anlage 2). Diese Fläche ist allerdings dem Gebäude zuzuordnen und befindet sich im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Zudem ist sie sehr schmal und lässt keinen komfortablen Begegnungsverkehr zu. Es wird häufig auf den Radweg ausgewichen. Insbesondere seit dem Ausbruch der Corona Pandemie und dem Abstandsgebot war dies häufig zu beobachten. Um einen ausreichend breiten Gehweg auf öffentlicher Fläche anbieten zu können, der seiner Verbindungsfunktion gerecht wird und auf die hohe Fußverkehrsstärke in diesem Bereich ausgelegt ist, ist ein Entfall der vier öffentlichen Pkw-Stellplätze notwendig. Im beigefügten Lageplan ist beispielhaft der Bereich vor dem Gebäude Tiergartenstraße 1 dargestellt (Anlage 3). Die Grundstückseigentümer verfügen über eigene Stellplätze zwischen den beiden Gebäuden sowie im Hinterhof. Öffentliche Stellplätze stehen auf dem Rathausareal, in der Lotzbeckstraße sowie auf dem REWE-Parkplatz zur Verfügung. Gleichzeitig wird mit dem Entfall der Stellplätze an dieser Stelle der Konflikt zwischen einer sich öffnenden Autotür und dem vorbeifahrenden Radverkehr vermieden. Auch die an der Lichtsignalanlage (Ampel) wartenden zu Fuß Gehenden profitieren davon, da die Zufahrt zu den beiden Stellplätzen vor dem Gebäude Tiergartenstraße 1 häufig über die Bordsteinabsenkung und das Blindenleitsystem an der Lichtsignalanlage erfolgt. Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen sind generell nicht für Pkw-Zufahrten vorgesehen, sondern ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Zudem ist das Konfliktpotenzial an dieser Stelle aufgrund der Nutzungshäufigkeit der Lichtsignalanlage (Ampel) und der unterschiedlichen Nutzergruppen besonders hoch. Mit dieser Nutzungsänderung kann somit nicht nur ein Gehweg auf öffentlicher Fläche anstatt auf Privatfläche angeboten werden, sondern auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage Drucksache 229/ 2021 Seite 3 beigefügt Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Anlage(n): - Anlage - Anlage - Anlage - Anlage Tilman Petters ☐Nein ☐Nein 0 1: Luftbild Bestand Längsparkstände 2: Foto Bestand Längsparkstände 3: Lageplan zukünftiger Gehweg Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.