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Stadt Lahr L -i
Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann
Drucksache Nr.: 261/2021
Az.: 922.6023
An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen
605
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Personalausschuss
29.11.2021
öffentlich
Gemeinderat
13.12.2021
öffentlich
Beratung
Kennung
Abstimmung
Betreff:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Mittelübertragungen 2020 nach 2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2020 nach
2021 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu.
Der Gemeinderat bewilligt die Ausgaben der im Wirtschaftsplan 2021 nachgemelde
ten Maßnahme „Kanal bei Brücke Gereutertalbach“ in Höhe von 60.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme „
RW Ableitungssammler Hosenmatten“
Zusammenfassende Begründung:
Ein Formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist nötig, da der Jahresabschluss
2020 erst im Jahr 2022 angefertigt werden kann, mit dem normalerweise die Mittel
übertragungen nach § 2 (4) (EigBVO) beschlossen werden. Die Mittelübertragungen
aus dem Jahr 2020 werden aber hiermit formell beschlossen.
Nach Prüfung des § 15 EigBG besteht keine Erfordernis zur Änderung des Wirt
schaftsplans 2021 bezüglich der nachgemeldete Maßnahme. Diese wird hiermit be
willigt, da es Einsparungen bei einer anderen Maßnahme gibt und wir im Eigenbe
trieb eine generelle Deckungsfähigkeit aller Investitionsmaßnahmen haben, sofern
keine Verpflichtungsermächtigung vorliegt.
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