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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        I

Stadt Lahr 1___i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Rinderspacher

Drucksache Nr.: 265/2021
Az.; 801.39/02

An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen

:reigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgen
17.11.2021

ister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti­
gung Lahr

Beschlussvorschlag:
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
•
. 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungs­
prüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseiti­
gung Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 37.331.026,50
EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbe­
triebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Seite 2

Drucksache 265/2021

Zusammenfassende Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Lahr für das Rechnungsjahr 2019 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2019 des Eigenbe­
triebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebslei­
tung für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen. Es
gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und das Eigenbetriebs­
recht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem spielen hinsichtlich der Ge­
bührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.

Oberbürgermeister

Christian Zanger
Leiter Rechnungsprüfungsamt

Sachdarstellung
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
[El

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe­
darf)

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Anlaqe(n):
Schlussbericht 2019 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Jahresabschluss 2019 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnüng für Baden-Württemberg zu entnehmen.