Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.)
Vorlage: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.
22. November 2021
Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr
- Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Maßnahmenliste Fußverkehrsförderung 2022)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Maßnahmenliste Radverkehrsförderung 2022 ff.)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Maßnahmenliste Radverkehrsförderung sortiert nach Umsetzungsjahr)
Beschlussvorlage (- Anlage 4: Übersicht Beschlüsse Verkehr)
Beschlussvorlage (- Anlage 5: Übersicht Schwerpunkte 2022 für HH-Beratungen)
22. November 2021
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Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr
- Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Maßnahmenliste Radverkehrsförderung 2022 ff.)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Anlage 4: Übersicht Beschlüsse Verkehr)Beschlussvorlage (- Anlage 1: Maßnahmenliste Fußverkehrsförderung 2022)Beschlussvorlage (- Anlage 3: Maßnahmenliste Radverkehrsförderung sortiert nach Umsetzungsjahr)Beschlussvorlage (- Anlage 5: Übersicht Schwerpunkte 2022 für HH-Beratungen)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 216/2021 1. Ergänzung Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 10/101 10/102 20/201 20/202 30/302 60/603 60/605 Stabsstelle Umwelt Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 20.10.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.11.2021 vorberatend nichtöffentlich 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Technischer Ausschuss 10.11.2021 vorberatend nichtöffentlich 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Gemeinderat 22.11.2021 beschließend öffentlich Betreff: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. Beschlussvorschlag: 1. Die Maßnahmenfelder des VEP sollen gemäß dem dargestellten Umsetzungsprogramm bearbeitet werden. Zu einzelnen Maßnahmen/Maßnahmenpaketen wird es weitere Beschlussvorlagen geben. Die Verwaltung wird die Gremien jährlich vor den Haushaltsberatungen über den Umsetzungsstand informieren und Änderungsvorschläge zur Beratung vorlegen. 2. Die in den Anlagen 1 und 3 aufgeführten Beträge zur Fuß- und Radverkehrsförderung sind ohne Bindungswirkung für den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 sowie das Investitionsprogramm angemeldet und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht worden. 3. Für die Erstellung eines City-Logistik-Konzeptes wird ein Betrag i.H.v. EUR 55.000 mit Bindungswirkung in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen, da ein Nachweis über eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung für die Antragsstellung im Förderprogramm ist. 4. Für die weitere Beauftragung eines Dienstleisters für digitales Parken (Parkschein per App) wird ein Betrag i.H.v. EUR 2.500 mit Bindungswirkung in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen, damit eine Ausschreibung vorgenommen werden kann. Das kostenlose Testjahr mit der Firma Parkster endet am 31.03.2022. In das Investitionsprogramm 2023-2026 wird zunächst derselbe Betrag aufgenommen, ggf. sind aber im Laufe der Vertragslaufzeit Anpassungen notwendig, sofern die Nutzungsquote 20 % übersteigt. 5. Textliche Änderung nach HPA-Sitzung: Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2022 soll geprüft werden, ob für die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen aus dem VEP eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ geschaffen werden kann. Fördermöglichkeiten werden geprüft (siehe Sachdarstellung). Zusammenfassende Begründung: Gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 22.02.2021 zur Vorlage Nr. 2/2021 Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr wird den Gremien ein Umsetzungsprogramm ab dem Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt, welches u.a. auch als Grundlage für die darauffolgenden Haushaltsberatungen dienen soll. Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Am 22.02.2021 hat der Gemeinderat die ersten Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNVKonzept für die Stadt Lahr gefasst (siehe Vorlage Nr. 2/2021). Neben Beschlüssen zu den Maßnahmenfeldern inkl. Prioritätensetzung sowie dem Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ als Grundlage für die künftige Verkehrsplanung wurde die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat im Herbst 2021 ein Arbeits- und Umsetzungsprogramm ab dem Jahr 2022 vorzulegen, welches u.a. auch als Grundlage für die darauffolgenden Haushaltsberatungen dienen soll. Im Folgenden wird zu jedem Maßnahmenfeld aus dem VEP Stellung genommen. Die Angaben zur Umsetzungsdauer sowie zur Priorität wurden aus dem Endbericht zum VEP übernommen. Bei der Einordnung in das hier zu beschließende Umsetzungsprogramm handelt es sich um einen Verwaltungsvorschlag. Das Umsetzungsprogramm kann aufgrund vieler Faktoren nicht als verbindlich angesehen werden. Es bestehen sowohl Abhängigkeiten seitens der Stadtverwaltung in Bezug auf das Personal und die Finanzen als auch Abhängigkeiten von Externen, bspw. Baufirmen oder Fördermittelgebern. Im Anschluss an die Ausführungen zu den einzelnen Maßnahmenfeldern folgt deshalb eine Übersicht der Schwerpunkte für das Jahr 2022. Es ist vorgesehen, die Gremien jährlich vor den Haushaltsberatungen über den Stand zu informieren, die Schwerpunkte für das kommende Jahr zu präsentieren und Änderungsvorschläge zur Beratung vorzulegen. Ziel/e Durch die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen sollen die Vorgaben aus dem beschlossenen Entwicklungsszenario „Mut zur Verkehrswende“ hinsichtlich einer deutlichen Änderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbunds bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Maßnahmen A Nahmobilität A1 Grundprinzipien der Nahmobilität Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • ganzheitliche Fuß- und Radverkehrsförderung: Umsetzung der vorhandenen Teilkonzepte für den Fußund Radverkehr o Radverkehr: Maßnahmenliste aus der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes liegt vor und wurde den Gremien mit der Vorlage Nr. 110/2021 vorgestellt; Verwaltung hat alle Maßnahmen geprüft, priorisiert und Ergänzungen vorgenommen; Liste wird Bestandteil des in dieser Vorlage dargestellten VEP-Umsetzungsprogramms (siehe Anlagen 2 und 3) o Fußverkehr: eigener Investitionsauftrag seit Fußverkehrs-Checks (I54100020012); je EUR 50.000 für 2022-2024 im akt. Investitionsprogramm; Maßnahmenvorschläge für 2022 in Anlage 1 Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B ÖPNV B1 Zukunftskonzept für den ÖPNV in Lahr Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Entwurf des Liniennetzes und Vorgaben für Fahrplan wurden mit SWEG diskutiert; Ergebnis: komplett neue Fahrplanentwicklung notwendig; Stadt beauftragt SWEG mit Fahrplanentwicklung und dem Ziel der Umsetzung des ÖPNV-Konzepts zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022; Ergebnisse (Fahrplanentwurf inkl. Kostenschätzung) werden den Gremien zur Beratung vorgelegt; Grundsatzentscheidung zum Rathausplatz (inkl. Lotzbeck- u. Bismarckstraße) notwendig; momentan keine belastbaren Aussagen für Investitionsprogramm möglich Umsetzungsprogramm: 2022 ff. Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 3 B2 Intermodalität – Mobilitätsstationen als Schnittstellen Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Projekt wird im Mobilitätsnetzwerk Ortenau bearbeitet; GR-Beschluss: Aufbau von 35 Mobilitätsstationen im Zeitraum 2023-2025 (siehe Vorlage Nr. 63/2021) Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B3 Barrierefreier Haltestellenausbau Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Barrierefreier Haltestellenumbau wird bereits sukzessive umgesetzt; 2021/2022: 18 Haltestellen gemäß Vorlage Nr. 117/ 2021 + 2 Haltestellen gemäß Vorlage Nr. 166/2021 (vorbehaltlich HH-Beratungen) Planungen: 2023: Fokus auf Stadtteile (außer Reichenbach) mit insg. 12 umzubauenden Haltestellen (inkl. Ausstattung mit Wartehallen); Ortsverwaltungen haben unter Beteiligung der Ortschaftsräte bereits ihre Prioritäten genannt; erneute Beratung nach Standortprüfung 2022 in den Ortschaftsräten und Antrag auf Programmaufnahme ins Förderprogramm fristgerecht zum 31.10.2022; keine belastbare Aussage für Investitionsprogramm möglich, da Kosten stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B4 Betriebsqualität Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 • Umbau von Busbuchten zu Buskaps o wird bei Maßnahmenfeld B3 berücksichtigt • Bevorrechtigung an Kreuzungen bzw. Ausfahrten o Zuständigkeit für Lichtsignalanlagen entlang der B 415 liegt beim Kreis; wird im Zuge der Umsetzung von Maßnahmenfeld B1 überprüft • Vorfahrtsregeln überprüfen und anpassen o Überprüfung auf Grundlage von Hinweisen der SWEG im Rahmen von Verkehrsschauen möglich • Ausbau/Förderung von bargeldlosem Fahrkartenerwerb mit minimiertem Kontakt zum Fahrpersonal o Mobilitäts-App wird vom Ortenaukreis umgesetzt Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B5 Information und Kommunikation Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Verständliche Fahrplangestaltung und Kommunikation, statische Fahrpläne, Streckenplan/Netzkarte o wird bei Maßnahmenfeld B1 berücksichtigt • Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) an Haltestellen o sukzessive Ausstattung der verkehrswichtigen Bushaltestellen mit DFI-Anzeigern erfolgt seit 2017/2018 (Beginn am ZOB); Bushaltestellen, die nur von einer Buslinie bzw. in geringfügigem Umfang von zwei Buslinien bedient werden, sollen ab 2023 mit kleineren und energieautarken Displaytypen ausgestattet werden, die bspw. im Haltestellenschild integriert sind (siehe Vorlage Nr. 166/2021); Prüfung möglicher Produkte steht noch aus, momentan keine belastbare Aussage für Investitionsprogramm möglich • Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) an öffentlich zugänglichen Orten Drucksache 216/2021 1. Ergänzung o Seite 4 wird 2022 geprüft und ggf. ab 2023 weiterverfolgt • Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) in den Fahrzeugen o wird im Rahmen der Ausschreibung des Linienbündels Lahr Stadt (Konzessionsende: 31.01.2025) weiterverfolgt; in Ausschreibung können Vorgaben zur Ausstattung der Busse gemacht werden Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B6 Attraktiver Tarif Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Digitalisierung der Fahrscheine und des Tarifmodells: Einführung eines Abrechnungsmodells, bei dem nach geeigneten Zeitintervallen (Tag/Woche/Monat) der günstigste Tarif ermittelt und berechnet wird o Zuständigkeit liegt beim Kreis/der TGO; letzte Tarifreform ist gerade erst in Kraft getreten (01.08.2021); Maßnahme wird bei einer möglichen nächsten Tarifreform an den Kreis herangetragen • Abbau Zugangsbarrieren: Verlagerung des Fahrkartenvertriebs auf Smartphone oder Chipkarte und ergänzend Einführung eines Systems zum Ein- und Auschecken o digitale Vertriebskanäle werden bereits gestärkt; Mobilitäts-App des Ortenaukreises soll dies weiter befördern • Mobility as a Service: tarifliche Zusammenfassung von mehreren Mobilitätsdienstleistungen, bspw. eine gebündelte Abrechnung von Busfahrt und vorheriger oder anschließender Bikesharing-Nutzung o wird ggf. vom Ortenaukreis in der Mobilitäts-App umgesetzt • Attraktives Tarifmodell für das Stadtgebiet o Einführung einer „Einer“- Einzel- und Mehrfahrtenkarte stand unter dem Vorbehalt einer Förderzusage des Bundes (siehe Vorlage Nr. 45/2021); nach Förderabsage erneute Beratung in den Gremien im November und Dezember 2021 • Tarifmodell für Gelegenheitskunden: Eintrittskarte = Fahrkarte bei Veranstaltungen/Einrichtungen mit nennenswerten Besucherströmen; Voraussetzung: gutes ÖPNV-Angebot am Veranstaltungsort und zur Veranstaltungszeit o kann erst nach Umsetzung des Maßnahmenfeld B1 vertiefend betrachtet werden • Transparente Nutzung o ÖPNV-Angebot ist durch die am 01.08.2021 in Kraft getretene Tarifreform des Ortenaukreises deutlich transparenter geworden, bspw. in Bezug auf die Minimierung und Neuordnung der Tarifzonen Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B7 Touristische Busangebote in der Ortenau Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 • Touristische Angebote vereinheitlichen (Fahrplangestaltung) und bewerben o steht im Zusammenhang mit B1 • Qualitative Aufwertung der technischen Ausrüstung (Fahrradtransport) o Verbesserungsmöglichkeiten werden mit der SWEG geprüft • Kooperationen initiieren: Kooperationen mit touristischen Akteuren zur Erarbeitung neuer Ziele und Angebote o personelle Kapazitäten lassen derzeit nur Kooperationen zu, die auf Kreisebene (Tourismusabteilung Ortenaukreis) oder regionaler Ebene (Schwarzwald Tourismus GmbH) initiiert werden; eigene Aktivitäten sind nur begrenzt möglich • Vorhandene Angebote bewerben: Fahrplanverdichtung bei der Linie 113 zur Stärkung des Angebots Europa-Park-Eintrittskarte = TGO-Fahrschein Drucksache 216/2021 1. Ergänzung o Seite 5 GR-Beschluss zur Fahrplanverdichtung liegt vor (siehe Vorlage Nr. 272/2020); Umsetzung allerdings erst ab Frühjahr 2022 • Vorhandene Angebote stärker bedienen: bessere Bedienung des Langenhards als stadtnahes Erholungsziel o steht im Zusammenhang mit B1 Umsetzungsprogramm: 2022 ff. B8 Digitalisierung/Modernisierung des ÖPNV im Stadtgebiet im ÖV Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 • Digitalisierung im ÖPNV als Thema in den regionalen und überregionalen Gremien priorisieren o ist bereits durch die Vorarbeit des Mobilitätsnetzwerks Ortenau bei der Mobilitäts-App erfolgt; Digitalisierung wird sicherlich auch ab 2022 Thema beim Mobilitätspakt Lahr sein • Automatische Fahrgastzählsystem und rechnergestützte Betriebsleitsysteme o wird im Rahmen der Ausschreibung des Linienbündels Lahr Stadt (Konzessionsende: 31.01.2025) weiterverfolgt; in Ausschreibung können Vorgaben zur Ausstattung der Busse gemacht werden • Digitalisierung der Fahrscheine und Fahrscheinkontrolle o Digitalisierung der Fahrscheine wird durch Mobilitäts-App des Ortenaukreises vorangetrieben; Digitalisierung der Fahrscheinkontrolle nur durch zusätzliche Ausstattung in den Bussen möglich (siehe vorheriger Punkt) • Mobilitäts-App mit ÖV als Grundlage o Mobilitäts-App des Ortenaukreises ab 2022 • Pilotprojekte für das automatisierte Fahren im ÖPNV weiter voranbringen o wird ggf. ab 2022 Thema beim Mobilitätspakt Lahr sein, bspw. für punktuelle Verbesserungen im Pendlerverkehr in Industrie-/Gewerbegebieten Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C Kfz-Verkehr C1 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Die empfohlenen Änderungen der Geschwindigkeitsregelungen sowie der Netzunterbrechungen (Sperrung des Urteilsplatzes und des Rathausplatzes für den motorisierten Individualverkehr) werden 2022 verwaltungsintern geprüft und den Gremien vorgelegt. Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C2 Gestaltung von Straßenräumen Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Bei Sanierungsmaßnahmen werden zukünftig zunächst eine Neuverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Umweltverbunds sowie Umgestaltungsmöglichkeiten (gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Grünflächen) geprüft. Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C3 Entwicklung eines Schwerverkehr- und Lieferroutenkonzepts Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 6 • Ausschilderung von Lieferrouten zum Schutz sensibler Bereiche o bereits in Planung für 2023: Überarbeitung der Wegweisung (nicht Parkleitsystem) durch Fachbüro; Schwerverkehr- und Lieferroutenkonzept kann dabei berücksichtigt werden • verkehrsreduzierende Standortentwicklung und Flächenplanung • Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung (Bündelung Lieferwege, Fahrtenmanagement, Flächenausweisung) oder Verlagerung auf unsensiblere Strecken oder andere Verkehrsmittel o wird teilweise im City-Logistik-Konzept behandelt (siehe C4) Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C4 Entlastung durch moderne City-Logistik Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 • Erstellung eines City-Logistik-Konzepts durch ein Fachbüro o bereits in Planung für 2022, da 70 %-Förderung durch Bund möglich; Förderantrag wurde fristgerecht zum 31.08.2021 gestellt; Durchführungs- bzw. Bewilligungszeitraum: 01.04.2022 bis 31.07.2023 (max. Laufzeit) • Umschlagplatz/“Multi-User Micro Hub“ für Feindistribution o Bestandteil des City-Logistik-Konzepts • Ausweitung des Lastenrad-Förderprogramms auf Gewerbetreibende o wird aufgrund bestehender Bundes- und Landesförderprogramme zunächst nicht weiterverfolgt • Elektromobilität: Einführung eines Parkausweises für emissionsfreie Logistikdienstleister und Handwerker o Parkausweise können schon jetzt für Liefer-/Handwerkerfahrzeuge aller Antriebsarten bei Begründung der Notwendigkeit gegen Gebühr beantragt werden • Paketservice: Berücksichtigung von Standorten für Quartier-Paketboxen bei der Bauleitplanung Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C5 Weiterentwicklung der Parkraumstrategie in der Innenstadt Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Anpassung der Tarifstruktur: Tariferhöhung unter Berücksichtigung der ÖPNV-Tarife o Verwaltung arbeitet bereits an dem Thema; Beschlussvorlage 1. HJ. 2022 • Multi-Use-Lösungen o steht u.a. im Zusammenhang mit C4 • Privilegiertes Parken o Parkausweise können schon jetzt für Liefer-/Handwerkerfahrzeuge aller Antriebsarten bei Begründung der Notwendigkeit gegen Gebühr beantragt werden; privilegiertes Parken für Carsharing-Fahrzeuge wird geprüft • Weiterentwicklung des Bewohnerparkens o vorhandene Bewohnerparkzonen werden bereits kontinuierlich evaluiert und bedarfsgerecht angepasst (Abstimmung zwischen Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung); Gebührenhöhe wird aktuell überprüft; Beschlussvorlage 1. HJ 2022 Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C6 Weiterentwicklung des Parkleitsystems Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 7 • Ankündigungstafeln an den Ortseingängen o Planung 2022, Umsetzung 2023 • Echtzeitinformationen zur Parkraumauslastung/-verfügbarkeit o abgegrenzte Parkplätze (keine straßenbegleitenden Stellplätze: Sensorik wird aktuell am Wohnmobilstellplatz Breitmatten getestet und Auslastung auf Homepage der Stadt Lahr angezeigt; mögliche weitere Einsatzorte: Parkplatz Rathausplatz oder Parkpalette Turmstraße; Evaluation 2022; Ausweitung ggf. ab 2023 ff. in Abhängigkeit des Evaluationsergebnisses o Parkhäuser und Tiefgaragen: Datenweitergabe und Veröffentlichung auf Homepage oder in App nur in Absprache mit Park Service Hüfner möglich; mögliche Umsetzung im Gesamtkontext ab 2023 Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C7 (Park-)Raumkonflikte im Öffentlichen Raum Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Umsetzung des Beschlusses zum Gehwegparken o Es steht nur noch die Umsetzung des Parkraumkonzepts Klinikviertel aus. Ein Grundsatzbeschluss liegt vor, ein Beschluss zur Zeitschiene der Umsetzung steht noch aus. • personelle Ressourcen zur Parkraumkontrolle schaffen/sicherstellen o Beim Kommunalen Ordnungsdienst sind neun Stellen mit einem breit aufgestellten Aufgabengebiet besetzt. Für das vorhandene Personal besteht ein Dienstplan mit Kontrollvorgaben, um den ruhenden Verkehr flächendeckend/im gesamten Stadtgebiet zu überwachen. • effiziente Raumnutzung durch Doppelnutzung o erfolgt bereits stellenweise, bspw. Parkplatz Innenhof Rathaus 2, Parkplatz Finanzamt, Tiefgarage Alleestraße/Kino (Mehrfachbelegung durch Bewohner in den Abend-/Nachtstunden und Besucher der Innenstadt in den Tagstunden); Doppelnutzung von Parkplätzen des Einzelhandels kann in Einzelfällen geprüft werden (Einverständnis des Einzelhandelbetriebs erforderlich) • Mehrwert schaffen: temporäre/dauerhafte Umnutzung von Parkraum: mehr Grün, Aufenthaltsflächen, Fahrradabstellanlagen o soll im nächsten Jahr am Park(ing) Day (Freitag, 16. September 2022) im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche temporär umgesetzt werden • Öffentlichkeitswirksame Aktionen: Freifahrt im ÖPNV an Adventssamstagen fördern statt kostenlosem Kfz-Parken o voraussichtlich Ausgleichszahlung an TGO notwendig, wird 2022 geprüft; kostenloses Parken wird in der geplanten Beschlussvorlage zur Anpassung der Tarifstruktur (siehe C5) thematisiert Umsetzungsprogramm: 2022 ff. C8 Kommunale Stellplatzsatzung Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Eine Erarbeitung ist mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen derzeit nicht möglich. Umsetzungsprogramm: 2023 ff. D Querschnittsthemen D1 Ganzheitliche Verkehrssicherheitsstrategie Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Initiierung eines Netzwerks zur Verkehrssicherheit bestehend aus Stadtverwaltung, Polizei, Geschäftsführendem Rektorat der Lahrer Schulen, Gesamtelternbeirat, Vereinen & Verbänden (ADAC, ADFC, VCD, BUND) Drucksache 216/2021 1. Ergänzung o Seite 8 bestehenden Arbeitskreis Mobilität und Verkehr dafür nutzen und pro Schul(halb)jahr eine Sondersitzung zur Verkehrssicherheit anberaumen • Erstellung eines regelmäßigen Verkehrssicherheitsberichts o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich Umsetzungsprogramm: 2023 ff. D1a Verkehrsverhalten und Sensibilisierung Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Entwicklung einer allgemeinen Verkehrssicherheitskampagne o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich; es wird auf Materialien der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg, des Ministeriums oder des ADFC zurückgegriffen • Durchführung und Unterstützung von Aktionen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung von Kindern o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen keine ergänzenden Aktionen zu den bestehenden Angeboten und Aktionen der Verkehrswacht und der Polizei möglich • Service für Senioren: freiwilliger Führerschein-/Gesundheits-Check, regelmäßiges Pedelec-Fahrtraining o Pedelec-Fahrtraining wurde bereits mehrfach angeboten (Juni 2019, Oktober & November 2021) und soll bei Bereitschaft der Veranstalter (Württembergischer Radsportverband e.V. & ADFC) weiterhin angeboten werden • Öffentlichkeitsarbeit/-aktionen zu Einzelthemen o es wird bereits auf Materialien der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg, des Ministeriums oder des ADFC zurückgegriffen; Ausweitung nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen möglich • Ausweitung des Einsatzes von Dialogdisplays o Die vorhandenen Displays sind durchgängig bedarfsorientiert an unterschiedlichen Stellen im Einsatz. • Sanktionen: Ausweitung von Kontrollen und konsequenter Ahndung von Verstößen o siehe Maßnahmenfeld C7 Umsetzungsprogramm: 2023 ff. D1b Integration in den Planungsprozess und Infrastruktur Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Priorität: 2 Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: • Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten in der Stadt- und Verkehrsplanung: Sicherheit vor Leistungsfähigkeit, Orientierung am schwächsten Verkehrsteilnehmer o wird bereits umgesetzt, bspw. in Form von Gehwegnasen (Verkehrsberuhigung: Sicherheit für Fußverkehr vor Leistungsfähigkeit für Kfz-Verkehr) • Qualifizierung einer Stelle für Verkehrssicherheit im Bereich der Verkehrsplanung/Fortbildung zum Verkehrssicherheitsauditor o mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich; bei Notwendigkeit eines Sicherheitsaudits kann auch auf externe Sicherheitsauditoren zurückgegriffen werden • Durchführung von Sicherheitsaudits bei der Planung und Umsetzung von komplexen Vorhaben o war bislang nicht notwendig • konsequente Umsetzung der Teilkonzepte zum Fuß- und Radverkehr o siehe Maßnahmenfeld A1 Umsetzungsprogramm: 2022 ff. Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 9 D2 Kommunales Mobilitätsmanagement Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Anmerkungen: Priorität: 1 Damit die Stadt Lahr ihrer initiierenden, koordinierenden und beratenden Aufgabe nachkommen kann, ist eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ erforderlich. Umsetzungsprogramm: personalabhängig D2a Initiierung von betrieblichem Mobilitätsmanagement Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Anmerkungen: Priorität: 2 Thema wird im Mobilitätsnetzwerk Ortenau bearbeitet und auch im Rahmen des Mobilitätspaktes Lahr weiterverfolgt werden; dauerhafter/regelmäßiger Kontakt zu den Unternehmen, insbesondere mit beratender Funktion, kann nur durch eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ gewährleistet werden Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D2b Initiierung von schulischem Mobilitätsmanagement Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Anmerkungen: Priorität: 1 Verwaltung ist stellenweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen tätig, bspw. Verkehrsschauen mit Vertretern des Gesamtelternbeirats, situationsabhängige Prüfung und Einrichtung von Elternhaltestellen im Schulumfeld, Öffentlichkeits-/Aufklärungsarbeit und -aktionen; dauerhafte und intensivere Bearbeitung insbesondere bei den Themen Schulwegplanung und Öffentlichkeits-/Aufklärungsarbeit und -aktionen kann nur durch eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ gewährleistet werden Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D3 Ausbau von Sharing-Angeboten Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 siehe Maßnahmenfeld B2 Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D4 Ausbau von Park- sowie Bike+Ride-Anlagen Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Kapazitätsausbau am Bahnhof o P+R- und B+R-Anlage westlich der Gleise im Zuge des Durchstichs geplant (aktueller Stand: Sanierung der Rheintalbahn mit Verlegung und Verlängerung der Unterführung 2035-2041): Stadtplanungsamt wird dafür Änderung des bestehenden Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung vorbereiten; nach Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung wurden Angebote für Lärmgutachten und für artenschutzrechtliche Relevanzprüfung eingeholt; Änderungsverfahren ist sehr aufwändig, da aufgrund von Störfallbetrieben das Regelverfahren durchzuführen ist o 40 zusätzliche Fahrradboxen zwischen Hausbahnsteig und historischem Bahnhofsgebäude in Umsetzung; Ersetzen der Fahrradboxen durch effizientes und flächensparendes Fahrradparkhaus (voll/halbautomatisch) im Zuge der Sanierung der Rheintalbahn 2035-2041 sinnvoll • Einrichtung weiterer B+R-Anlagen Drucksache 216/2021 1. Ergänzung o Seite 10 erfolgt im Zuge der Realisierung der Mobilitätsstationen ab 2023 • Aufbau mehrerer Umstiegspunkte (P+M-Anlagen) an den Stadteingängen/-ausgängen: Ausbau der bestehenden Anlagen an der Autobahnanschlussstelle und am Kreisverkehr zwischen Reichenbach und Seelbach und Einrichtung zusätzlicher Standorte an der B 3 o Wiederaufnahme der Planungen bzw. neue Planungen frühestens ab 2023 • Verknüpfung mit weiteren Maßnahmenfeldern, bspw. Mobilitätsmanagement: Bewerbung der Angebote bei Pendlern o Pendlerverkehr wird Schwerpunktthema des Mobilitätspaktes Lahr sein Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D5 Ganzheitliche E-Mobilitätsstrategie Umsetzungsdauer: > mittel bis 5 Jahre Anmerkungen: Priorität: 1 Umsetzung des interkommunalen Elektromobilitätskonzepts (Lahr, Kehl, Offenburg) hat bereits begonnen Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D5a Elektrifizierung kommunaler Fahrzeuge Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 2 • Berücksichtigung der E-Mobilität bei den kommunalen Beschaffungsrichtlinien o siehe Beschlussvorlage 178/2018, Beschlussvorschläge 8 und 9 • Überprüfung der kommunalen Fahrzeuge o Fuhrparkanalyse im Rahmen des Elektromobilitätskonzepts durchgeführt; Beschlussvorschlag zu diesem Thema in der Vorlage Nr. 32/2021 zum Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus • Einführung verträglicher Antriebsformen für Busse im Stadtgebiet o wird bei der Vorbereitung der Ausschreibung für den Lahrbus ab 01.02.2025 relevant Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D5b Verstärkter Einsatz der E-Mobilität im Wirtschaftsverkehr Umsetzungsdauer: > kurz bis 2 Jahre Anmerkungen: Priorität: 2 siehe C4 „City-Logistik-Konzept“ Umsetzungsprogramm: 2022 ff. D6 Öffentlichkeitsarbeit und Service Umsetzungsdauer: > lang 10 Jahre, Daueraufgabe Maßnahmenvorschläge und Anmerkungen: Priorität: 1 • Entwicklung einer wiedererkennbaren Dachmarke o Offenburger Dachmarke „Einfach Mobil“ soll zur regionalen Dachmarke werden und weit über die geplanten Mobilitätsstationen hinausgehen • Aufbau und Pflege einer zentralen und umfänglichen Informationsplattform zur Mobilität in Lahr o Mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen können lediglich die Inhalte auf der Homepage der Stadt Lahr überprüft, aktualisiert und im Rahmen der Möglichkeiten ergänzt werden. Die Beauftragung eines Dienstleisters würde durch eine erforderliche Betreuung ebenfalls personelle Ressourcen erfordern. Die Bewerbung der geplanten Mobilitätsstationen soll über das Mobilitätsnetzwerk Ortenau erfolgen. Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 11 • Etablierung der Idee „Mobilität aus einer Hand“ bzw. „mobility as a service“ o wird ggf. vom Ortenaukreis in der Mobilitäts-App umgesetzt • Bereitstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen für die Intensivierung der mobilitätsbezogenen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die partizipativen Elemente o zusätzliche Stelle (Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager) wurde für den Stellenplan 2022 beantragt • Gewinnung von stadtbekannten Themenpaten/Schirmherren o mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen derzeit nicht möglich Umsetzungsprogramm: 2022 ff. Schwerpunkte 2022 o o o o o o o o o o o o o o Umsetzung der Maßnahmen zur Fuß- und Radverkehrsförderung gemäß Anlagen 1 und 2 Finalisierung des Liniennetzes und Entwurf eines Fahrplans für das neue Lahrbus-Konzept Weiterbearbeitung des Projektes „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ im Mobilitätsnetzwerk Ortenau, u.a. Förderantragsstellung, Ausschreibungen für Bike- und Carsharing sowie Wandmodule und Infostelen; Vorabbewerbung des zukünftigen Angebots Barrierefreier Umbau weiterer Bushaltestellen gemäß Vorlagen Nr. 117/2021 und Nr. 166/2021; Prüfung der von den OR vorgeschlagenen Bushaltestellen in den Stadtteilen für einen barrierefreien Umbau ab 2023 inkl. Beratung in den Gremien und Antragsstellung auf Aufnahme ins Förderprogramm Kontaktaufnahme zum Straßenbauamt Ortenaukreis bzgl. Bus-Priorisierung an den Lichtsignalanlagen Ausstattung weiterer Bushaltestellen mit Displays zur Anzeige von Fahrgastinformationen sowie Buswartehallen gemäß Vorlage Nr. 166/2021; Prüfung von Bushaltestellen für 2023 inkl. Beratung in den Gremien und Antragsstellung auf Aufnahme ins Förderprogramm Prüfung des Geschwindigkeitskonzepts Innenstadt und Beratung in den Gremien Beauftragung eines Fachbüros/einer Beratungsfirma zur Erstellung eines City-Logistik-Konzepts vorbehaltlich der Förderzusage des Bundes Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Tarifstruktur beim Parken mit Parkschein sowie beim Bewohnerparken und Beratung in den Gremien Planung von Übersichtstafeln für das Parkleitsystem als Vorinformation an den Stadteingängen Evaluation des Pilotprojektes „Stellplatzerfassung mittels Bodensensoren“ (Wohnmobilstellplatz) Umsetzung des Parkraumkonzeptes Klinikviertel vorbehaltlich eines Gremienbeschlusses Betriebliches Mobilitätsmanagement: Ansprache von Unternehmen zur Beteiligung am Projekt „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ und weitere Ausarbeitung eines Kooperationsmodells zwischen Unternehmen in der Region und den Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau Optimierung des kommunalen Fuhrparks auf Grundlage der vorliegenden Fuhrparkanalyse und gemäß den Vorschlägen und Handlungsempfehlungen aus der Vorlage Nr. 32/2021 zum Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus Personalbedarf Gemäß Beschlussvorschlag 5 wird für die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen aus dem VEP eine zusätzliche Personalstelle „Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager“ zur Neuschaffung über den Stellenplan 2022 beantragt. Das Land Baden-Württemberg hat Mitte Oktober 2021 einen Förderaufruf zur „Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg“ gestartet, um bis 2030 die Landesziele hinsichtlich einer Verkehrswende zu erreichen. Das Land fördert Personalstellen für sechs verschiedene Aufgabengebiete im Bereich Verkehr/Mobilität. Der Antragssteller verpflichtet sich, die Stelle für eine Dauer von mindestens vier Jahren einzurichten und zu besetzen. In den ersten zwei Jahren gewährt das Land eine 100 %-Förderung für die Neueinrichtung und ununterbrochene Besetzung einer Personalstelle. Die Verwaltung hat das Förderprogramm geprüft und würde bei Beschlussfassung einen Förderantrag stellen (Frist: 08.12.2021). Drucksache 216/2021 1. Ergänzung Seite 12 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Einmalige (Investitions-)Kosten 2021 2022 2023 2024 2025 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe 1. Verkehrsplaner/Mobilitätsmanager EG 11 Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 72.000 (bei Inanspruchnahme des Förderprogramms 100 %-Förderung in den ersten beiden Jahren, danach mind. zwei Jahre Weiterbeschäftigung ohne Förderung) SUMME Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Nein Nein Anlage(n): - Anlage 0 - Anlage 1: Maßnahmenliste Fußverkehrsförderung 2022 - Anlage 2: Maßnahmenliste Radverkehrsförderung 2022 ff. - Anlage 3: Maßnahmenliste Radverkehrsförderung sortiert nach Umsetzungsjahr - Anlage 4: Übersicht Beschlüsse Verkehr - Anlage 5: Übersicht Schwerpunkte 2022 für HH-Beratungen (ergänzt nach HPA-Sitzung) Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.