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Beschlussvorlage (Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, 77933 Lahr Vergabe Putz- und Stuckarbeiten-Wärmedämmsysteme (Fassade))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 603
Sachbearbeitung: Killius

Drucksache Nr.: 259/2021
Az.: 60/603TGM-Ka/KH

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister am 17.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

01.12.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, 77933 Lahr
Vergabe Putz- und Stuckarbeiten-Wärmedämmsysteme (Fassade)

Beschlussvorschlag:
Die Firma Stuckateur Schwarzwälder GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten-Wärmedämmsysteme an der Fassade in Höhe
von 148.974,79 € inkl. 19 % Mwst.

Zusammenfassende Begründung:
[Begründung der inhaltlichen Notwendigkeit und des Ziels]
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
[nur sofern tatsächlich im Gemeinderat nichtöffentlich Beschluss gefasst wird – andernfalls löschen]

Drucksache 259/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Die Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude und somit die Anpassung des Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung
des Landes und des Bundes wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) einstimmig beschlossen.
Für die Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, beinhaltet dies unter anderem auch die Sanierung
der Gebäudehülle und den Einbau einer Pelletheizungsanlage.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen und kann gelöscht werdenEinmalige (Investitions-)Kosten

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag
/ Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
/ Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

1.
2.
SUMME

[Ergänzende Erläuterung im Fließtext]

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in
EUR

Drucksache 259/2021
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Seite 3
Nein

Nein

[Sofern die Maßnahme nicht bereits in dieser Höhe im Haushaltsplan (+ggf. der mittelfristigen Planung) berücksichtigt wurde]
Begründung
Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.