Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
30. Januar 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2017 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 30.01.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:00 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm Linke Liste Lahr ab 17:45 Uhr -2- beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler Protokollführung: Herr Zuhörende: 9 Papke Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. Il. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.12.2016 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan MARTINLUTHER-STRASSE/GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung zugestimmt. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Ill. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 10/2017 202 1. Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft Oberbürgermeister Dr. Müller und Stadtrat Hirsch nehmen als Mitglieder des Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt wegen Befangenheit des Vorsitzenden die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt. Das Gremium kommt überein, dass offen abgestimmt werden kann. Stadtrat Dr. Caroli schlägt Oberbürgermeister Dr. Müller zur Entsendung in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG vor. Der Gemeinderat beschließt: Oberbürgermeister Dr. Müller wird in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG entsandt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Dr. Caroli schlägt weiterhin vor, Herrn Stadtrat Hirsch als weiteres Mitglied in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. -4Der Gemeinderat beschließt: Stadtrat Hirsch soll in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG als weiteres Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 14/2017 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Folgende Personen werden als sachkundige Einwohner gewählt: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Gesamtelternbeirat Vertreterin: Frau Casandra Walz Stellvertreterin: Frau Marion Sütterlin Weitere Sachkundige: Frau Claudia Möllinger Interkultureller Beirat Gesamtelternbeirat Vertreterin: Frau Casandra Walz Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5343/2016 14 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 51.535.622,14 EUR und einem Jahresgewinn von 780.707,16 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 780.707,16 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 344/2016 14 4. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Der Gemeinderat beschließt: Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 39.188.451,04 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6296/2016 1. Erg. 30 5. Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: Bericht an den Gemeinderat Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume Änderung der besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen Stadtrat Täubert und Stadtrat Dörfler ergänzen dazu, dass bei den städtischen Veranstaltungsräumen die formulierte Obergrenze an Veranstaltungen eingehalten und eine Kontrolle bei privaten Vermietungen im Hinblick auf Einhaltung der Vertragsbedingungen erfolgen sollte. EBM Schöneboom sagt die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zu. Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den gemachten Erfahrungen mit der zum 01.01.2014 erfolgten grundlegenden Überarbeitung der Regelungen zur Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen (Ziff. 1 der Begründung) zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turnund Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage. 3. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzung von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald entsprechend der Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 339/2016 30 6. Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die folgenden Grundsätze für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Lahr: Die Stadt wirkt daraufhin, dass Flüchtlinge möglichst selbstständig Wohnraum finden. Soweit eine Unterbringung durch die Stadt erforderlich ist, soll diese bevorzugt in Wohnungen erfolgen. Angestrebt wird eine dezentrale Unterbringung mit einer ausgewogenen Verteilung im Stadtgebiet und den Ortsteilen. Auch bei zunächst durch die Stadt untergebrachten Personen wird auf eine zügige Überführung in reguläre Mietverhältnisse hingewirkt. -72. Für die Unterbringung der im Jahr 2017 zur Anschlussunterbringung anstehenden Personen mietet die Stadt jeweils nach Bedarf Wohnungen für längstens zwei Jahre an. Als Mietpreis wird maximal die sozialhilferechtlich angemessene Miete bezahlt. 3. Mittelfristig soll im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auch anteilig Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig lV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 06.02.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin