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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

25. September 2017
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 25.09.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Benz
Burger
Günther
Rompel
Schweickhardt

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Dörfler
Kleinschmidt
Mauch
Straubmüller
Wille
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

19

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass TOP 10 Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim von der Tagesordnung
abgesetzt wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am
24.07.2017 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat über den Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 9007/11, Gemarkung Lahr, Dr. Georg-Schaeffler-Straße, mit 1.770 m² für den Kaufpreis von
115.050,- Euro Beschluss gefasst.
2. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Entwicklungsbereich Industriegebiet-West
den Eigentümern der Grundstücke Flst. Nr. 8480, 8487, 8489, 8491 und 8492 ein
Kaufangebot zu unterbreiten und wenn möglich die Grundstücke zu erwerben. Der
mögliche Gesamtkaufpreis für alle Grundstücke mit 22.393 m² beträgt 403.074,Euro.
3. Der Gemeinderat hat den Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 9209, Ludwig-FrankStr. mit 1.442 m² zum Kaufpreis von 201.880,- Euro beschlossen.
4. Der Gemeinderat hat über vier Stellenbesetzungen in den Abteilungen Gebäudemanagement und Personal, Organisation und Datenverarbeitung Beschluss gefasst.
II. INFORMATION
1.

Information Landesgartenschau

Frau Karl informiert über den aktuellen Stand der Arbeiten auf dem LGSGelände sowie weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit der LGS 2018.
203/2017
201

2.

Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Abschlussbestätigung

Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des
Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen
Finanzprüfung
- der Stadt Lahr 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb Lahr“ 2007 bis 2009
- des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr“ Lahr 2007 bis 2012

-4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
210/2017
14

1.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts
des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2016
mit einer Bilanzsumme von 3.526.738,19 EUR und einem
Jahresgewinn von 58.972,87 EUR nach Abschluss der
örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12
Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz
fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2016 beträgt
58.972,87 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs
Bau und Garten in Höhe von 122.905,67 EUR wird mit
34.228,38 EUR zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und
mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der
Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von
63.932,80 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG
ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

118/2017
602

2.

Stadtparkentgelte
Mietentgelte Orangerie im Stadtpark und
Leihgebühren für Dekopflanzen

Das Gremium kommt überein, dass über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden soll.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entgeltanpassung wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimme(n)
3
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-5Der Gemeinderat beschließt:
2. Die Entgelte sind gültig ab 2018
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

214/2017
50

3.

Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz
Kauf von Containern, Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben

Bgm Petters gibt ergänzende Informationen zu Zeitplan, Modifizierungen und
weiterem Vorgehen bei dem Vorhaben und die damit verbundenen Kostensteigerungen.
Der Gemeinderat beschließt:
Gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden
bei der Finanzposition 2.4649.935000/701 (Kauf von Containern, einschließlich Aufstellkosten und kitaspezifischen Anpassungen) außerplanmäßige
Ausgaben in Höhe von Euro 360.000 und bei der FiPo 2.4649.962000/701
(Spielfläche und Einzäunung) Euro 25.000 bewilligt. Für die vorläufige Deckung kann eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um Euro 385.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage herangezogen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die seitens des Gemeinderats vom 24.07.2017 bewilligten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben bei den Finanzpositionen 1.4648.531700 (Miete für
Container) in Höhe von Euro 16.500 und 1.4648.500700 (Aufstellungskosten,
Spielfläche) in Höhe von Euro 53.500 für das laufende Jahr können entfallen.

Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

216/2017
201

4.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in BadenWürttemberg
- Einführung bei der Stadt Lahr

Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert die Hintergründe für die Verschiebung.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt, den Zeitpunkt für die Umstellung des Haushaltswesens der Stadt Lahr auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vom 01.01.2019 auf den 01.01.2020 zu verschieben.

-62. In der Funktion als Stiftungsrat beschließt der Gemeinderat die Verschiebung der Einführung des NKHR analog der Nr. 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

164/2017
202

5.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
Änderung des Gesellschaftsvertrages

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

199/2017
202

6.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2016

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung 2016 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2016 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe
von 143.353,59 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2016 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von
105.213,85 € zu.
4. stimmt zu, einen Betrag von 461.140,63 € den Rückstellungen für Gebühren-überschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
5. stimmt zu, einen Betrag von 120.945,27 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –unterdeckungen.

-7Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

238/2017
605

7.

Kanadaring Lahr
- Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Johann Joos Tief- und Straßenbauunternehmung GmbH &
Co.KG aus Hartheim wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.09.2017
beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten für das Los 1 gemeinsam für
die Stadt Lahr und die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr auszuführen.
Die Auftragssumme für das Los1 beträgt 1.415.305,73 Euro einschl. 19 %
MwSt. Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt davon 956.070,50 Euro.
Der Anteil der Städtischen Wohnungsbau GmbH Lahr am Los 1 beträgt
459.235,23 Euro. Die Vergabe dieser Teilleistung beschließt die Städtische
Wohnungsbau GmbH Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

211/2017
St. Umwelt

8.

Investitionszuschuss für eine Photovoltaikanlage auf dem Neubau der
Lahrer Werkstätten der Johannes-Diakonie Mosbach

Der Gemeinderat beschließt:
Die Johannes-Diakonie Mosbach erhält für die Beschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau der Lahrer Werkstätten einen Investitionszuschuss
in Höhe von 3.000 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

221/2017
61

9.

Bauvorhaben im Bereich der ehemaligen AKAD
- Städtebauliches Konzept
- Grundsatzentscheidung

Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt ergänzt Bürgermeister
Petters, dass das Bebauungsplanverfahren in Priorität 2 durchgeführt werden
wird.
Aus dem Gremium wird auf die derzeit rege genutzten Parkplätze für den
Freizeitsport in diesem Bereich sowie auf die beschlossene Sozialquote bei
neuen Bauvorhaben hingewiesen.

-8Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem städtebaulichen Konzept wird als Grundlage für das anstehende
Bebauungsplanverfahren zugestimmt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB in Priorität 2
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
5
Enthaltung(en)

205/2017
61

10.

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat empfiehlt:
1.
Die Abwägung zu den während der zweiten Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung
wird beschlossen.
2.

Der Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten
Fassungen vom 4. September 2017 als Satzungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt

217/2017
61

11.

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
vom 25. August 2017 wird gebilligt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der
Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

-9Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
24.07.2017

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am
20.07.2017

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 25.09.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin