Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
25. September 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2017 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 25.09.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:50 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Benz Burger Günther Rompel Schweickhardt Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Stadträtin Böhmer Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Dörfler Kleinschmidt Mauch Straubmüller Wille Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 19 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass TOP 10 Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim von der Tagesordnung abgesetzt wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.07.2017 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat über den Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 9007/11, Gemarkung Lahr, Dr. Georg-Schaeffler-Straße, mit 1.770 m² für den Kaufpreis von 115.050,- Euro Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Entwicklungsbereich Industriegebiet-West den Eigentümern der Grundstücke Flst. Nr. 8480, 8487, 8489, 8491 und 8492 ein Kaufangebot zu unterbreiten und wenn möglich die Grundstücke zu erwerben. Der mögliche Gesamtkaufpreis für alle Grundstücke mit 22.393 m² beträgt 403.074,Euro. 3. Der Gemeinderat hat den Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 9209, Ludwig-FrankStr. mit 1.442 m² zum Kaufpreis von 201.880,- Euro beschlossen. 4. Der Gemeinderat hat über vier Stellenbesetzungen in den Abteilungen Gebäudemanagement und Personal, Organisation und Datenverarbeitung Beschluss gefasst. II. INFORMATION 1. Information Landesgartenschau Frau Karl informiert über den aktuellen Stand der Arbeiten auf dem LGSGelände sowie weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit der LGS 2018. 203/2017 201 2. Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Abschlussbestätigung Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung - der Stadt Lahr 2007 bis 2012 - des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb Lahr“ 2007 bis 2009 - des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis 2012 - des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012 - des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr“ Lahr 2007 bis 2012 -4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 210/2017 14 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 3.526.738,19 EUR und einem Jahresgewinn von 58.972,87 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2016 beträgt 58.972,87 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 122.905,67 EUR wird mit 34.228,38 EUR zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 63.932,80 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 118/2017 602 2. Stadtparkentgelte Mietentgelte Orangerie im Stadtpark und Leihgebühren für Dekopflanzen Das Gremium kommt überein, dass über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden soll. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entgeltanpassung wird zugestimmt Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -5Der Gemeinderat beschließt: 2. Die Entgelte sind gültig ab 2018 Abstimmungsergebnis: Einstimmig 214/2017 50 3. Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz Kauf von Containern, Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben Bgm Petters gibt ergänzende Informationen zu Zeitplan, Modifizierungen und weiterem Vorgehen bei dem Vorhaben und die damit verbundenen Kostensteigerungen. Der Gemeinderat beschließt: Gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden bei der Finanzposition 2.4649.935000/701 (Kauf von Containern, einschließlich Aufstellkosten und kitaspezifischen Anpassungen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro 360.000 und bei der FiPo 2.4649.962000/701 (Spielfläche und Einzäunung) Euro 25.000 bewilligt. Für die vorläufige Deckung kann eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um Euro 385.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage herangezogen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die seitens des Gemeinderats vom 24.07.2017 bewilligten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben bei den Finanzpositionen 1.4648.531700 (Miete für Container) in Höhe von Euro 16.500 und 1.4648.500700 (Aufstellungskosten, Spielfläche) in Höhe von Euro 53.500 für das laufende Jahr können entfallen. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 216/2017 201 4. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in BadenWürttemberg - Einführung bei der Stadt Lahr Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert die Hintergründe für die Verschiebung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt, den Zeitpunkt für die Umstellung des Haushaltswesens der Stadt Lahr auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vom 01.01.2019 auf den 01.01.2020 zu verschieben. -62. In der Funktion als Stiftungsrat beschließt der Gemeinderat die Verschiebung der Einführung des NKHR analog der Nr. 1. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 164/2017 202 5. Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; Änderung des Gesellschaftsvertrages Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 199/2017 202 6. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung 2016 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2016 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 143.353,59 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2016 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 105.213,85 € zu. 4. stimmt zu, einen Betrag von 461.140,63 € den Rückstellungen für Gebühren-überschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 120.945,27 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –unterdeckungen. -7Abstimmungsergebnis: Einstimmig 238/2017 605 7. Kanadaring Lahr - Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Johann Joos Tief- und Straßenbauunternehmung GmbH & Co.KG aus Hartheim wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.09.2017 beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten für das Los 1 gemeinsam für die Stadt Lahr und die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr auszuführen. Die Auftragssumme für das Los1 beträgt 1.415.305,73 Euro einschl. 19 % MwSt. Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt davon 956.070,50 Euro. Der Anteil der Städtischen Wohnungsbau GmbH Lahr am Los 1 beträgt 459.235,23 Euro. Die Vergabe dieser Teilleistung beschließt die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 211/2017 St. Umwelt 8. Investitionszuschuss für eine Photovoltaikanlage auf dem Neubau der Lahrer Werkstätten der Johannes-Diakonie Mosbach Der Gemeinderat beschließt: Die Johannes-Diakonie Mosbach erhält für die Beschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau der Lahrer Werkstätten einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 221/2017 61 9. Bauvorhaben im Bereich der ehemaligen AKAD - Städtebauliches Konzept - Grundsatzentscheidung Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt ergänzt Bürgermeister Petters, dass das Bebauungsplanverfahren in Priorität 2 durchgeführt werden wird. Aus dem Gremium wird auf die derzeit rege genutzten Parkplätze für den Freizeitsport in diesem Bereich sowie auf die beschlossene Sozialquote bei neuen Bauvorhaben hingewiesen. -8Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem städtebaulichen Konzept wird als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren zugestimmt. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB in Priorität 2 durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 5 Enthaltung(en) 205/2017 61 10. Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die Abwägung zu den während der zweiten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 4. September 2017 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Abgesetzt 217/2017 61 11. Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE vom 25. August 2017 wird gebilligt. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. -9Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2017 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 20.07.2017 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 25.09.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin