Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
27. März 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2017 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.03.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:55 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Dr. John Rompel Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 26 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Dr. Müller über das Ergebnis der Bürgerentscheids Bebauungsplan ALTENBERG und dankt allen Beteiligten für Ihren Einsatz. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Herr Willaredt und Frau Freyler vom Nestler-Carrée stellen Fragen zur Einbindung in den Beteiligungsprozess zum Einzelhandelskonzept. Oberbürgermeister Dr. Müller bedauert dass die Kommunikation dazu nicht optimal erfolgte und verweist auf die Aussprache zum Thema im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.02.2017 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat hat die Veräußerung des Grundstücks Flst. Nr. 9568 mit 843 m², im Baugebiet HOSENMATTEN II, Wolfweg zum Kaufpreis von 270 €/m², gesamt 227.610,00 Euro beschlossen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 56/2017 61 1. Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr - Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Beschlussfassung Herr Dr. Acocella vom Büro Acocella Stadt- und Regionalentwicklung erläutert die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss entwickelt sich insbesondere zum Thema Einbindung des Nestler Areals eine intensive Diskussion. Stadtrat Dr. Caroli stellt dazu folgenden Änderungsantrag: „Der Bereich Nestler-Carrée soll im Rahmen des Einzelhandelskonzept zur Innenstadt als zentralem Versorgungsbereich zugeordnet werden.“ Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n) 19 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag abgelehnt. -4Der Gemeinderat beschließt: 1. Den Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. 2. Das Einzelhandelskonzept vom 9. März 2017 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 64/2017 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung berufen: Agentur für Arbeit Offenburg Vertreter: Andreas.Giessler Stellvertreterin: Sabine.Mast Abstimmungsergebnis: Einstimmig 31/2017 St. Feuerw 3. Feuerwehr Stadt Lahr Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für BadenWürttemberg (FwG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Ernennung zum Ehrenbeamten Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Wahl des Feuerwehrangehörigen Ralf Wieseke zum Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Er wird zum Ehrenbeamten ernannt. Die Bestellung zum Stellvertretenden Kommandanten und die Ernennung zum Ehrenbeamten wird ab 01.04.2017 wirksam. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 36/2017 201 4. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaus-haltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2016 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.336.700,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 4.454.600,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 12.153.100,-- Euro entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 46/2017 OB Büro 5. Breitbandausbau in Lahr - Sachstandsbericht - Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht zum Breitbandausbau in Lahr sowie von den Vorteilen und Nachteilen eines Beitritts der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ und möglichen Alternativen. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Konsortialvertrages zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Lahr sowie dem Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ zu. 3. Der Gemeinderat beschließt den Betrauungsakt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Vertragsentwürfen sowie in dem Betrauungsakt gegebenenfalls noch auftretende Unstimmigkeiten vor Abschluss der Verträge und vor Erlass des Betrauungsaktes in Abstimmung mit den anderen Beteiligten zu beseitigen. Soweit es sich hierbei um ausschließlich redaktionelle oder inhaltliche Veränderungen ohne erhebliche Bedeutung oder Modifikationen infolge steuerrechtlicher Erwägungen handelt, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates. -65. Für das von der Stadt Lahr im Rahmen des Beitritts zur "Breitband Ortenau GmbH & Co. KG" zu entrichtende Stammkapital bewilligt der Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.7610.930000/002 (Breitbandausbau Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 45.000,-- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Umschichtung der unter der Finanzposition 2.7610.959000/002 (Breitbandausbau -Ausbau Breitbandnetz) in Höhe von 120.000,-- Euro veranschlagten Haushaltsmittel. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 94/2015 2. Erg. 622 6. Änderung der Entgelte im Terrassenbad und Hallenbad Vor der Diskussion zum Tagesordnungspunkt nehmen die Sprecher des Jugendgemeinderats Stellung zur Änderung der Entgelte. Der Gemeinderat beschließt: Ab dem 01.04.2017 bzw. zum Beginn der Terrassenbadsaison im Jahr 2017 werden im Terrassenbad und Hallenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung festgelegt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 43/2017 602 7. Spielplatz Bürgerpark - Entwurf Der Gemeinderat beschließt: Der vorgelegten Entwurfsplanung für den Spielplatz im Bürgerpark wird zugestimmt. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wird mit der Umsetzung beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7- 63/2017 602 8. Kanadaring öffentliche Freianlagen – Quartiersplatz Der Gemeinderat beschließt: Der vorgestellten Planung für die öffentlichen Flächen am Quartiersplatz wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten entsprechend der vorgelegten Planung zur Ausführung zu bringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 40/2017 603 9. Zeitplan Gebäudemanagement 2017 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 53/2017 605 10. Ausbau Kreuzstraße - Vergabe der Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Schöllmann aus 77746 Schutterwald wird auf Grund ihres Angebotes vom 06.02.2017 beauftragt, die Straßenbauarbeiten auszuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 62/2017 605 11. Ausbau Kreuzstraße - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6150.950600/005 (Stadtsanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt-Ausbau Kreuzstraße) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 55.000,- €. -8Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen in Höhe von 55.000,- € bei der Finanzposition 1.6300.510000 (GemeindestraßenStraßenunterhaltung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 27/2017 605 12. Sanierung Mischwasserkanal Burgheimer Straße / Stefanienstraße BA II: Burgheimer Straße - Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Knäble GmbH, Biberach, wird auf Grund ihres Angebotes vom 15.02.2017 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 745.365,11 EUR Abstimmungsergebnis: Einstimmig 28/2017 605 13. RW-Ableitungssammler Hosenmatten BA I: Schutter - Willy-Brandt-Straße - Stefanienstraße - Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Trenkle GmbH, Kippenheim wird auf Grund ihres Angebotes vom 26.02.2017 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt 1.098.837,19 EUR Abstimmungsergebnis: Einstimmig 69/2017 605 14. Vergabe von Ingenieurleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Kanadaring (VgV Verfahren) Der Gemeinderat beschließt: Die Bietergemeinschaft RS Ingenieure GmbH & Co KG (Achern) und BHM Planungsgesellschaft mbH (Bruchsal) wird auf Grund des Ergebnisses des europaweiten Ausschreibungsverfahrens nach VgV und des darin abgegebenen Angebots beauftragt die Ingenieurleistungen für die Freianlagen, Verkehrsanlagen und die Vermessung im Sanierungsgebiet Kanadaring auszuführen. -9Die Auftragssumme beträgt 557.141,05 EUR einschließlich 19 % MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 55/2017 61 15. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlegung) Zur in diesem Bereich geplanten Asphaltmischanlage entwickelt sich eine intensive Diskussion. Im Verlauf der Diskussion kommt das Gremium überein, die vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Ergänzungen in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Das Gremium kommt weiterhin überein, dass über die Punkte 1und 2 sowie die neuen Ziffern 3 – 5 des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden soll. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung vom 7. März 2017 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: 3. Vor einer weiteren Ansiedlung im Erweiterungsbereich des Industriegebietes-West ist eine Gesamtkonzeption mit neuem Straßenanschluss an die B 415 zu erarbeiten und vorzulegen. (keine Salamitaktik) 4. Unter Berücksichtigung von sicherheitsbezogenen, baulichen und finanziellen Aspekten wird eine möglichst kurzfristige Ertüchtigung der Einmündung des Limbruchweges in die Dr.-Georg-Schaeffler-Straße geprüft. 5. Der Städtebauliche Vertrag wird wie folgt ergänzt: „Die Firma VogelBau weist ihre Fahrer regelmäßig an, die LKW-Verkehre über die Dr.Georg-Schaeffler-Straße (und die Tullastraße bzw. gegebenenfalls - 10 den Limbruchweg) abzuwickeln. Fahrer externer Firmen werden regelmäßig auf diesen Streckenverlauf hingewiesen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 57/2017 61 16. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 58/2017 61 17. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am - 11 20.02.2017 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 23.11.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 03.04.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin