Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
24. Juli 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2017 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 24.07.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 19:50 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther bis 19:50 Uhr Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadträtin Stadträtin Böhmer Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Frei Schwarzwälder Volk Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 10 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 10.07.2017 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Oberflächenwasserableitung im Bereich des ehemaligen Reichswaisenhauses das Vorziehen der Unterquerung der B 415 beschlossen. III. INFORMATION 1. Information Landesgartenschau Frau Karl von der LGS 2018 GmbH berichtet über den aktuellen Stand auf dem Landesgartenschaugelände. 129/2017 201 2. Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. 130/2017 201 3. Haushalt 2017 -Bericht über die Haushaltsentwicklung Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 190/2017 202 1. Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2016 -4Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2016, den Lagebericht 2016 zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahres-ergebnisses 2016 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 165/2017 2. Erg. 202 2. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Ausgaben bei den Haushaltsstellen: 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) in Höhe von 99.000,- €, 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.Str./Einsteinallee) in Höhe von 346.000,- €, 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)) in Höhe von 190.500,- €, 2.6300.951000/090 (Verkehrseinrichtung – Beleuchtung) in Höhe von 25.000,- € und 2.6300.980000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse an Bund) in Höhe von 146.000,- € zusammen in Höhe von € 806.500,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei -5den Haushaltsstellen: 2.6300.363000/088 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 231.800 € und 2.6300.363000/089 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 102.900 € sowie 2.6300.363000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 79.000 € sowie vorläufig durch im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 392.800,- € erhöhte Rücklagenentnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 194/2017 202 3. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 weitere überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.8800.500500 (Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost) in Höhe von € 17.500,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei Finanzposition 1.9100.808000 (Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten) in Höhe von 17.500,- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 177/2017 50 4. Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben Der Gemeinderat beschließt: Zur Deckung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenplätze werden auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz Container zur Unterbringung von 2 Krippengruppen für voraussichtlich zwei Jahre aufgestellt. Die Trägerschaft für diese beiden Gruppen übernimmt die Katholische Kirche, Seelsorgeeinheit Maria Frieden Kippenheim. Hierfür bewilligt der Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzpositionen 1.4648.531700 (Miete für Container in Sulz) Euro 16.500, bei der Finanzposition 1.4648.500700(Aufstellungskosten für Container in -6Sulz, einschließlich Spielfläche) Euro 53.500 und bei der Finanzposition 2.4648 987000/998 (Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen) von Euro 50.000. Für die vorläufige Deckung kann eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um EURO 120.000 verringerte Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Einnahmen aus der allgemeinen Rücklage herangezogen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch bereits zugesagte und noch ausstehende Landesmittel. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 196/2017 202 5. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben; Beschaffung von neuen Ausgehuniformen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) in Höhe von € 115.000,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 115.000,- € erhöhte Rücklagenentnahme Abstimmungsergebnis: Einstimmig 168/2017 41 6. Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2018/2019 Der Gemeinderat beschließt: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2018 bis Juli 2019 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2017 bereitgestellten Mittel. 2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2018 erteilt: -72.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe. 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe. 2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210: Wegen erhöhter Lade- und Transportanforderungen für Kunstexponate der Reihe „Kunst in die Stadt!“ Etat-Erhöhung um 6.150,- auf 19.100,-. 2.4) Puppenparade Ortenau 2018 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2017 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 107/2017 EBM 7. Soziales Wohnen in Lahr Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt kommt das Gremium überein den Beschlussvorschlag um folgende Passage zu ergänzen: „Die Stadtverwaltung wird jährlich einen Bericht zum Sozialen Wohnen abgeben.“ Der Gemeinderat beschließt: Um die Verfügbarkeit von sozialem Wohnraum in der Stadt Lahr zu sichern und zu erhöhen, beschließt der Gemeinderat: 1. Die Einführung einer Sozialwohnungsquote beim Wohnungsneubau. Bei Wohnungsbauprojekten, die nach dem 1. Januar 2018 eingereicht werden* und die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen, müssen mindestens 20 % der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden, bei Vorhaben auf städtischen Grundstücken mindestens 30 %. Bis Ablauf von fünf Jahren werden der Erfolg der Quote und eine eventuelle neue Quotenhöhe evaluiert. Baumaßnahmen mit bereits bestehendem Baurecht auf privatem Grund sind hiervon nicht betroffen. *Maßgeblich ist die vollständige Einreichung der Bauunterlagen gemäß § 54 Abs. 2 der Landesbauordnung Für die kommenden Haushaltsberatungen wird zum Zwecke einer aktiven Flächenbevorratung für den "Sozialen Wohnungsbau" eine Finanzposition eingerichtet, deren quantitative Ausstattung nach den konzeptionellen Überlegungen (siehe Punkt 3) noch festzulegen sein wird. -82. Die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten, halben Personalstelle für den Service „Wohnungsvermittlung und Fördermittelberatung Wohnen“. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine interne und dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Baubürgermeisters zu schaffen, um weitere Lösungsansätze zu verfolgen. Die Stadtverwaltung wird jährlich einen Bericht zum Sozialen Wohnen abgeben. 4. Des Weiteren befürwortet der Gemeinderat den Bau von Sozialwohnungen und Wohnungen für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Der Gemeinderat empfiehlt den Vertretern der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr, sich für den Bau eines Wohnhauses mit etwa 600 m² Wohnfläche (8 – 10 Wohnungen) einzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 113/2017 St. Umwelt 8. Teilnahme der Stadt Lahr an der „Fairtrade-Towns-Kampagne“ (Kampagne der Fairhandels Städte) Stadtrat Straubmüller verlässt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen werden weiterhin auch ökologische und soziale Kriterien beachtet. Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. 2. Die Stadt Lahr beschließt an der Fairtrade-Towns-Kampagne teilzunehmen und den Titel „Fairtrade-Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden. 3. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, sowie in den Büros der Dezernenten wird (weiterhin) fair gehandelter Kaffee und (neu) ein weiteres Produkt (z.B. Tee) aus fairem Handel verwendet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9192/2017 605 9. Hohlwegbrücke Kirschbaumallee; Baugebiet Hosenmatten II - Zustimmung zur Vergabe der Brückenbauarbeiten durch die STEG Herr Bürgermeister Petters erläutert zur Vorgehensweise, dass die frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren Hosenmatten 2, 3. Änderung ohne formellen Beschluss abweichend vom üblichen Vorgehen schon jetzt durchgeführt wird um das Verfahren insgesamt beschleunigen zu können. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr erteilt laut städtebaulichem Vertrag mit der STEG die Zustimmung zur Vergabe der erforderlichen Brückenbauarbeiten an die Fa. Ritter-Bau GmbH, Schutterwald, auf Grundlage des Angebotes vom 22.06.2017. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 373.809,08 Euro (brutto). Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 193/2017 605 10. Sanierung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße zwischen Kreisverkehrsanlage Einsteinallee und Knotenpunkt B 415 - Vergabe der Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Arge Joos GmbH / Vogel-Bau GmbH, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 26.06.2017 beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt. 291.000,00 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 191/2017 61 11. Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung TEMPORÄRER PARKPLATZ aufgestellt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 - 171/2017 622 12. Festlegung der Quadratmeterpreise für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Lahr veräußert im neuen Baugebiet HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt die Einfamilienhausgrundstücke für 305,- €/m² und die Ketten- und Doppelhäuser für 275,- €/m². Der Verkauf der städtischen Grundstücke soll auch bereits erfolgen können, ohne dass die Grundstücke öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.07.2017 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 31.07.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin