Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2015/2016 Budget-Beschluss mit Wirksamkeit für die Haushalte 2015 und…
14. Juli 2014
Beschlussvorlage Amt: 41 Berger Datum: 15.05.2014 Az.: 301.4/be Drucksache Nr.: 125/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 18.06.2014 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 30.06.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.07.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2015/2016 Budget-Beschluss mit Wirksamkeit für die Haushalte 2015 und 2016 für das Veranstaltungs-, Kunst- und Kultursommerprogramm, einschließlich BGL-Kosten Beschlussvorschlag: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2015 bis Juli 2016 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche ZuSagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) in der für den Haushalt 2014 beschlossenen Höhe für den Haushalt 2015 bis einschließlich Juli 2016 genehmigt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betreffenden Unterabschnitt zugehörigen BGLKosten in Höhe der im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel. 2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats ab sofort Künstlern/Agenturen/Firmen verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit zugleich die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2015 genehmigt: 2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2014 bereitgestellten Höhe. 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: Mit erhöhtem Mittelansatz von 18.110,- Euro (2014: 16.250,-) 2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210 Mit erhöhtem Mittelansatz von 12.950,- Euro (2014: 10.100,-) Anlage(n): Niederschrift GR-Beschluss zum selben Thema vom 27.09.2010 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 125/2014 Seite - 2 - Drucksache 125/2014 Seite - 3 - Begründung: 1) Ausgangspunkt und bisherige Praxis Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss des Veranstaltungs- und Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits künftig auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe für die Spielzeit 2015/2016 erneut zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher jährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - weil deren Planung einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen und Zusagen spätestens im August 2014 begonnen werden muss. 2) Die Notwendigkeit der Planungssicherheit für die Veranstaltungsbuchung sowie deren zeitliche Vorläufe Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tournee angeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Als nächster Schritt findet jeweils im Oktober die Inthega*-Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen terminiert, Reiserouten für Gastspiele zusammengestellt und Stücke oftmals erst noch produziert werden. Dieses Verfahren wird alljährlich zwischen etwa 600 Veranstaltern aus dem gesamten deutschsprachigen Raum (davon über 350 Inthega-Mitgliedsstädte sowie freie bzw. kommerzielle Veranstalter) und rund 400 Anbietern (Agenturen, Theater etc.) praktiziert. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen in Lahr ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Magazins „LahrKultur“ und in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit über 900 Abonnements). Dies gilt auch für den Lahrer Kultursommer, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers in Arbeit genommen werden müssen. 3) Die Notwendigkeit der Planungssicherheit für die Buchung des Kunst- bzw. Ausstellungsprogramms sowie ihre zeitlichen Vorläufe Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller bzw. Galerist selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich auf dem Laufenden halten und vor allem mit den gewünschten Künstlern selbst in Kontakt treten. Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher eher noch länger als oben genannt – abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und damit abhängig von seinen noch Drucksache 125/2014 Seite - 4 - freien Ausstellungsterminen. Umso gefragter ein Künstler und sein Werk, um so früher eine Ausstellungsanfrage an ihn gerichtet werden, wenn man eine Chance haben will. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, das man benötigt, um ein interessantes, qualitativ hochwertiges Kunstprogramm präsentieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist daher die frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage. 4) Freigabe folgender Budgets/Mittel Das Kulturamt muss aus den hier insgesamt dargelegten Gründen in der GemeinderatsSitzung im Juli 2014 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und Kunst -Etats, einschließlich der in der Beschlussempfehlung aufgeführten BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hiermit beantragt: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2015 bis Juli 2016 → Theater- und Konzertaufwand - Einzelplan 3 / UA 3310 → Eintrittsgelder - Einzelplan 3 / UA 3310 Budget in Höhe von 145.100,- Euro (wie 2014) Sternschnuppen - Kultursommer Lahr 2015 → Lahrer Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661 → Kostenersätze Lahrer Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661 Budget in Höhe von 6.900,- Euro (wie 2014) Kunst-Etat (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) 2015 → Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210 Ausgaben in Höhe von 18.110,- Euro (2014: 16.250,-). Die Kostenerhöhung in diesem Bereich ergibt sich vor allem durch gestiegene Versicher-ungs-, Beschilderungs-, Anzeigen- und Werbekosten. Bislang wurde versucht, diese Kostensteigerungen teilweise durch Senkung der Künstler- und Rednerhonorare sowie durch das Aushandeln von Sonderpreisen im Werbe- und Anzeigenbereich auszugleichen, was jedoch nicht weiter möglich ist. Kunst-Etat (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) 2015 → BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210 Ausgaben in Höhe von 12.950,- Euro (2014: 10.100,-) Mit zunehmender Entfernung des jeweiligen Künstler-Ateliers von Lahr aus sind insbesondere steigende BGL-Transportkosten, ebenso zunehmend höhere Personal-, Verpackungs-, Transportsicherungs- und Aufstellkosten (einschl. Kran, Hubwagen, Gabelstapler etc.) für die Kostensteigerung verantwortlich. Im Jahr 2015 wird zum Atelier des Künstlers Klaus Prior (Kunst in die Stadt!) in Kißlegg im Allgäu der bisher weiteste Transportweg zurückgelegt, wodurch sich vor allem die Transport- und Transport-Personalkosten gegenüber 2014 erhöhen. Guido Schönebooom Gottfried Berger